Jahresarchive: 2010

Anwaltsschelte durch das Bundesarbeitsgericht

Dagegen konnte das Prozessverhalten der Klägerin nicht zu ihren Lasten gehen. […] Es erschöpfte sich in einer möglicherweise ungeschickten und widersprüchlichen Verteidigung.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 42/10 des Bundesarbeitsgerichts

Ob das Volk das versteht, was mit diesem Satz übermittelt werden soll?

4 Kommentare

Welcome back

Man müsse nun sehen, wo und wie die Kassiererin wieder eingesetzt werde.

Quelle: Kaiser’s Tengelmann-Anwältin Karin Schindler-Abbes via SPON

Wir werden es sicherlich in irgendeiner Boulevard-Zeitung zu lesen bekommen.

1 Kommentar

Spam-Abmahnung in einer Minute

Auf vielfachen kollegialen Wunsch stelle ich gern den Textbaustein zur Verfügung, mit dem ich Spammer wie diese hier, da und dort schlicht per reply an’s Arbeiten und zum Nachdenken bringe:

Zur oben genannten Zeit ging in unserer Kanzlei auf meiner eMail-Adresse hoenig@kanzlei-hoenig.de eine eMail ein, in der für $Werbeinhalt geworben wurde. Ich habe mit einer derartigen Werbung kein Einverständnis erklärt.

Ich fordere Sie daher auf, die Durchführung bzw. Mitwirkung an weiterer unerwünschter Werbung per eMail zu unterlassen und zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr innerhalb der unten genannten Frist eine dazu geeignete strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung in Schriftform abzugeben.

Zudem fordere ich Sie auf, Auskunft gem. § 34 BDSG zu erteilen, welche personenbezogenen Daten zu meiner Person bei Ihnen gespeichert sind, auch soweit sie sich auf Herkunft und Empfänger beziehen, welcher Zweck mit der Speicherung dieser Daten verfolgt wird und an welche Empfänger oder Kategorien von Empfängern die Daten weitergegeben werden. Zudem fordere ich Sie auf, diese Daten nach vollständiger Auskunftserteilung in vorbezeichnetem Umfang zu löschen und diese Löschung verbindlich zu bestätigen.

Ich fordere Sie schließlich auf, die oben dargelegten und jeweils gem. § 271 I BGB sofort fälligen Ansprüche innerhalb einer Frist bis zum $FRIST (Erklärungen hier eingehend) zu erfüllen und drohe für den Fall fruchtlosen Fristablaufs gerichtliche Schritte an.

Die „gerichtlichen Schritte“ wären dann der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung, der hier in Berlin in aller Regel glatt durchgeht.

Gern nehme ich noch Verbesserungs- und Ergänzungsvorschläge entgegen.

Den juristischen Laien, die sich dieses Bausteins bedienen möchten, sei warnend auf den Weg gegeben:

Mit einem Messer kann man Zwiebeln schneiden, wenn man weiß, wie man mit dem scharfen Eisen umgehen muß. Weiß man das nicht, ist das Risiko recht groß, sich damit böse in die Finger zu schneiden. Genauso funktioniert das auch mit der praktischen Rechtsanwendung.

An dieser Stelle noch einmal meinen besten Dank an Rechtsanwalt Stefan Richter für dieses schöne Zwiebelmesser.

Foto: BirgitH via Pixelio.de

, 23 Kommentare

Haushaltsgebühr der GEZ

Ab 2013 soll die Rundfunkgebühr künftig pro Haushalt und nicht mehr pro Gerät gezahlt werden; dann komme es nicht mehr darauf an, wie
viele Fernseher, Radios oder Computer vorhanden sind.

Darauf soll sich die Rundfunkkommission der Länder geeinigt habe, berichtet die Berliner Morgenpost.

Ich fürchte, das gibt neuen Ärger.

4 Kommentare

Eure Durchlaucht im Wespennest

Es ist erstaunlich, welche Wirkung so ein kleiner Textbaustein haben kann, wenn er auf einen bestimmten Charakter trifft. Einmal mehr geht es um unerwünschte Werbung, um Spam.

Bereits zum dritten Mal erhielt ich per eMail Post vom VdSRA – Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V.; als wenn die Herrschaften dort nichts zu tun haben, als andere Leute von der Arbeit abzuhalten.

Und damit man ganz sicher sein kann, daß ich keine Langeweile bekomme, heftet man dem Triple-Spam jeweils noch vier Dateien hinten dran:

VdSRA_Beitrittsformular.pdf – 97k
VdSRA_Fortbildungveranstaltungen_2010.pdf – 99k
VdSRA_Infobroschuere.pdf – 107k
VdSRA_Revers_Fortbildungsveranstaltung.pdf – 98k

Erst kommt der Hinweis auf die Gründung des Vereins, zwei Wochen später dann der Hinweis, daß ein paar Kollegen sich haben beschwatzen lassen und schließlich noch die Mitteilung:

Wir können Ihnen heute bereits die erfreuliche Mitteilung machen, dass unser Verband auch weiterhin kräftig anwächst

Selbstverständlich fehlt dem Spam dann auch nicht der übliche sinnlose Disclaimer:

Bitte betrachten Sie diese Email nicht als unzulässige Werbung, sondern als kollegiale Kontaktaufnahme unter beruflichen Gesichtspunkten.

Ich vertrete eine andere Ansicht über die Betrachtung von Spam und das habe ich dem Präsidenten und geschäftsführenden Vorstandsmitglied des Vereins dann auch per eMail mitgeteilt, nachdem die dritte Spam-Penetration die Grenze des Jetzt-geht’s-los überschritten hatte.

Die „Kollegen“ bekamen meinen Ärger einmal in allgemein verständlicher Form mitgeteilt und gleichzeitig noch mit meinem Standardtextbaustein (für die Minute zwischen durch). Man weiß ja nie, mit wem es zu tun hat …

Das war allerdings ein Stich ins Wespennest. Nicht der Präsident des Vereins reagiert, sondern gleich der Oberpräsi, der „Ehren-Präsident„. Aber das ist noch nicht alles. Dieser Herr Ehrenpräsident ist

auch Präsident der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V..

Whow!

Gleichwohl: Herr Doppel-Präsi reagiert, wie alle Spammer, die stets alles besser wissen. Ein Klassiker. Allerdings diesmal noch mit einer besonderen Note. Doch der Reihe nach:

Dass Sie von 14.000 Empfängern nun mit nur einem weiteren Kollegen die Einzigen sind, die meinen, diesen Weg gehen zu müssen, während alle anderen Kolleginnen und Kollegen nur darum bitten, aus dem Verteiler genommen zu werden, spricht schon für sich selbst und Ihr mangelndes kollegiales Verständnis.

Das ist wirklich bedauerlich. Wer war eigentlich der andere Genervte?. Egal …

El Presidente duplo hat aber dennoch versprochen, mir eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu senden zu lassen. Soweit so gut.

Aber dann bespannt das Ehrenvorstandsmitglied die Retour-Kutsche:

Dass eine Abmahnung aber gerade von Ihnen kommt, wo Sie sich offensichtlich selbst rechtswidriger Werbung bedienen, ist denn doch mehr als erstaunlich, wie ich einem Besuch Ihrer eigene Homepage entnommen habe.

Anschließend schreibt er gefühlte 20 Seiten mit Belehrungen zur neuen Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, gegen die unsere Website verstoßen würde. Naja, das mit der unerlaubten Werbung hat er ja auch nicht so richtig verstanden.

Da es Ihnen hier offenbar mit der Abmahnung nicht nur darum geht, aus dem Verteiler genommen zu werden, …

Doch, doch! Nur darum. Ganz ehrlich.

… sondern offensichtlich andere Ziele verfolgen, …

Nö. Welche offensichtlich anderen Ziele denn? Der Minuten-Textbaustein enthält keine Rechnung und auch sonst nichts außer ein wenig heißer Luft.

Aber jetzt fährt er schweres Geschwätz Geschütz auf:

.. habe ich in meiner gleichzeitigen Eigenschaft als Präsident der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. soeben meine auf Berufsrecht spezialisierten Kolleginnen und Kollegen auf Ihre Homepage aufmerksam gemacht, den wir nun gemeinsam und ggfs. unter Zuhilfenahme der für Sie zuständigen RAK auf etwaige Verstöße gegen das Berufs- oder Wettbewerbsrecht näher durchleuchten werden.

Die Doppel-Präsidenten-Durchlaucht droht mir nun eine nähere Durchleuchtung an. Ich bin gespannt, was die Spezialisten im Auftrag des durchlauchten Herrn „Verleger/Rechtsjournalist“ entdecken werden.

Ich rege an, die Popcorn-Vorräte aufzufüllen und das Bier kalt zu stellen.

22 Kommentare

Juristen, Marken- und Strafrecht

Wahrscheinlich wären die meisten Absolventen der juristischen Examina höchst überrascht, wenn sie erfahren würden, daß der Klang beim Zuschlagen einer Autotür markenrechtlich geschützt sein kann. Die völlig bedeutungslose Frage, ob dadurch erzeugter nächtlicher Lärm eine Körperverletzung sein kann, könnte sie dagegen beantworten.

Quelle: Fritjof Haft

9 Kommentare

Rotation beim Landgericht

Ich konnte es nicht vermeiden, eine Zivilsache vor dem Landgericht. Es ging um einen Verkehrsunfall, ich mußte in der Berufungsverhandlung die Anträge stellen.

Der Name der Richterin, der auf dem Kontaktbogen meiner Akte stand, kam mir irgendwoher bekannt vor. Aber der Reihe nach …

Wilhelm Brause, unser Mandant, überholte mit seiner S-Klasse den Polo von Mütterchen Mü. Just bei diesem Überholvorgang kam es zu seitlichen Berührung zwischen den beiden Fahrzeugen. Soweit der knappe Sachverhalt.

Wer nun „Schuld hat“ und wer was bezahlen muß, darüber gab es Streit. Und zwar gleich 6-fach!

Die beiden Bußgeldverfahren gegen Brause und Mü endeten mit einer Einstellung nach § 47 II OWiG für Brause und mit einer Verwarnung für das Mütterchen. Das ist jedoch nicht das Thema.

Zivilrechtlich wurde es spannend.

1. Mütterchen Mü gegen Wilhelm Brause
Mütterchen Mü verklagte Wilhelm Brause auf vollen Schadensersatz. In der ersten Instanz beim Amtsgericht bekam sie zu 100 % Recht. Dagegen wehrte sich Brause (bzw. sein Haftpflichtversicherer) mit einer Berufung. Das Urteil der ersten Instanz wurde bestätigt und die Berufung vom Landgericht verworfen. Der Schaden von Mü mußte also 100%ig von Brause bzw. seinem Versicherer reguliert werden.

2. Wilhelm Brause gegen Mü
Zwischenzeitlich hatte Brause allerdings auch schon Klage erhoben. Gegen Mü und ihren Versicherer. Allerdings hatte dieser vorher bereits schon 30 % des Schadens reguliert. Brause wollte aber noch die restlichen 70 %. Das Amtsgericht meinte aber, mehr als 50 % insgesamt gibt es nicht; also bekommt Brause vom Amtsrichter noch 20 % oben drauf. Das gefiel Mü und ihrem Versicherer aber nicht. Sie legten Berufung ein.

Über diese Berufung wurde nun verhandelt und ich war der Vertreter von Brause im Termin … mit der dunklen Ahnung, daß ich den Namen der Richterin kenne.

Das Rätsel löste eben diese Richterin: Sie sei diejenige, die auch schon in der anderen Sache, also in der Sache Mü gegen Brause das Berufungsurteil geschrieben habe.

Da mußte ich erst einmal schlucken. Geht denn das überhaupt? Als Strafverteidiger fällt mir sofort das Stichwort Befangenheit ein; aufgrund einer Vorbefassung mit der Sache könnte es berechtigte Bedenken an der Objektivität der Richterin geben. Vor dem Strafgericht hätte ich den Antrag mit der Überschrift „Ablehnungsgesuch“ wahrscheinlich gestellt.

Vor dem Zivilgericht scheint das aber etwas gaaaaanz anderes zu sein, erklärten mir der gegnerische Kollege und die Richterin in einem freundlichen Gespräch. Gerade weil die Richterin sich bereits mit dem Verkehrsunfall beschäftigt hat, sei sie besonders qualifiziert, ihn zu bearbeiten. Aha!

Im übrigen sei diese Konstellation gar nicht so selten. Denn die Fälle, die im Gericht ankommen, werden nach einem Rotationsprinzip auf die Abteilungen und Kammern verteilt. Und wenn es der Zufall will, stehen sich die Parteien in umgekehrter Konstellation beim selben Richter zweimal gegenüber. In Berlin soll dies mit einer Wahrscheinlichkeit von 11:1 passieren.

Die Entscheidung? Erwartungsgemäß: Der Berufung von Mütterchen Mü wurde stattgeben und das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben. Mein Mandant solle sich doch mit den 30 % zufrieden geben, das sei mehr, als ihm zustünde, gab mir die Richterin noch mit auf den Weg.

Um sowas zu verstehen, muß man, glaube ich, zwei juristische Staatsexamen bestanden haben. Ein normaler Mensch kapiert das garantiert nicht.

12 Kommentare

Alles öko in der Hauptstadt

Hunderttausende werden am Wochenende zur Rad-Sternfahrt erwartet.

jubliliert der Tagesspiegel.

Ich kennen mindestens drei Personen, die froh darüber sind, wenn sie am Wochenende mit dem Rad außerhalb Berlins fahren können. Und das auch noch ganz ohne ökologischen Überbau.

Einfach nur so. Weil’s im Harz auch mal bergauf geht.

Foto: Helga

1 Kommentar

Juristisches Problem der Woche

Ein Kollege aus einer Kleinstadt irgendwo im Westen der Republik fragt:

Was kann man tun, wenn eine Nachbarin (die als Eigentümerin von 2 Mietshäusern sicherlich nicht zu den Ärmsten gehört) ihren Müll auf fremde Mülleimer ihrer Nachbarn verteilt?

In der fraglichen Gemeinde richten sich die Müllkosten nach der Größe der Mülleimer; wenn der Mülleimer größenmäßig nicht ausreicht, muss ein größerer Mülleimer bei der Gemeinde bestellt und bezahlt werden.

Die Dame selbst hat zwar einen eigenen Mülleimer, der aber wohl größenmäßig zu klein dimensioniert ist. Sie verteilt daher ihren Müll auf fremde Mülleimer, teilweise geschieht das wohl auch kurz vor der Leerung, nachdem die Nachbarn ihren Mülleimer am Abend vor der Leerung an den Straßenrand gestellt haben.

Kann hier zivilrechtlich Unterlassung verlangt werden? Ich meine, § 1004 BGB müßte durchgehen, auch wenn er nicht so ganz paßt. Es geht ja nicht um das Eigentum am Mülleimer, sondern mit Bezahlung der Müllgebühr wird die Dienstleistung der Gemeinde „eingekauft“, dass in einem bestimmten Turnus von der Gemeinde eine
mengenmäßig begrenzte Menge Müll abgeholt wird.

Besteht eine Strafbarkeit? Erschleichen von Leistungen greift ja wohl nicht, und auch Betrug halte ich für problematisch?

Ob die Römer damals auch solche Probleme zu lösen hatten, kurz bevor ihr Reich zugrunde ging?

Nebenbei: Nachbarschaftliche Auseinandersetzungen werden in unserer Kanzlei nach Zeithonorar abgerechnet. Leichter kann ein Strafverteidiger sein Honorar nicht verdienen. ;-)

Foto: OpaRolf via Pixelio

13 Kommentare

Sportlicher Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

So ähnlich lautet die amtliche Überschrift des § 113 StGB. Wer den leistet, wird

mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das halten die deutschen Innenminister für zu wenig. Drei Jahre sollten es schon sein, reklamierten wie berichtet die Pawlowschen Hunde Innenminister-Konferenz in der vergangenen Woche.

Ehrhart Körting, unser Berliner Minister, meinte sogar, es solle für Gewalt gegen Polizisten eine besondere Vorschrift geschaffen werden; Hauptkommissar Karlheinz Gaertner wird ihm wahrscheinlich beipflichten.

Zur Unterstützung seiner Forderung, lieferte Körting dann gleich auch ein wenig Zahlenmaterial. Er präsentierte die Verletzungsstatistik:

Von insgesamt 3.175 im Vorjahr verletzten Beamten wurden 397 bei Demoeinsätzen verletzt, 492 bei Widerstandshandlungen und 782 bei Sportunfällen.

Ich finde, man sollte sich für die Sportlehrer und Vorturner der Polizeisportvereine auch noch eine besondere Vorschrift einfallen lassen.

Weitere Infos zum Thema gibt es z.B. von Plutonia Plarre in der taz.

8 Kommentare