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Spam-Abmahnung in einer Minute

Auf vielfachen kollegialen Wunsch stelle ich gern den Textbaustein zur Verfügung, mit dem ich Spammer wie diese hier, da und dort schlicht per reply an’s Arbeiten und zum Nachdenken bringe:

Zur oben genannten Zeit ging in unserer Kanzlei auf meiner eMail-Adresse hoenig@kanzlei-hoenig.de eine eMail ein, in der für $Werbeinhalt geworben wurde. Ich habe mit einer derartigen Werbung kein Einverständnis erklärt.

Ich fordere Sie daher auf, die Durchführung bzw. Mitwirkung an weiterer unerwünschter Werbung per eMail zu unterlassen und zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr innerhalb der unten genannten Frist eine dazu geeignete strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung in Schriftform abzugeben.

Zudem fordere ich Sie auf, Auskunft gem. § 34 BDSG zu erteilen, welche personenbezogenen Daten zu meiner Person bei Ihnen gespeichert sind, auch soweit sie sich auf Herkunft und Empfänger beziehen, welcher Zweck mit der Speicherung dieser Daten verfolgt wird und an welche Empfänger oder Kategorien von Empfängern die Daten weitergegeben werden. Zudem fordere ich Sie auf, diese Daten nach vollständiger Auskunftserteilung in vorbezeichnetem Umfang zu löschen und diese Löschung verbindlich zu bestätigen.

Ich fordere Sie schließlich auf, die oben dargelegten und jeweils gem. § 271 I BGB sofort fälligen Ansprüche innerhalb einer Frist bis zum $FRIST (Erklärungen hier eingehend) zu erfüllen und drohe für den Fall fruchtlosen Fristablaufs gerichtliche Schritte an.

Die „gerichtlichen Schritte“ wären dann der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung, der hier in Berlin in aller Regel glatt durchgeht.

Gern nehme ich noch Verbesserungs- und Ergänzungsvorschläge entgegen.

Den juristischen Laien, die sich dieses Bausteins bedienen möchten, sei warnend auf den Weg gegeben:

Mit einem Messer kann man Zwiebeln schneiden, wenn man weiß, wie man mit dem scharfen Eisen umgehen muß. Weiß man das nicht, ist das Risiko recht groß, sich damit böse in die Finger zu schneiden. Genauso funktioniert das auch mit der praktischen Rechtsanwendung.

An dieser Stelle noch einmal meinen besten Dank an Rechtsanwalt Stefan Richter für dieses schöne Zwiebelmesser.

Foto: BirgitH via Pixelio.de

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