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Jahresarchive: 2010
Kein normaler Feuerwerkskörper
Zwei von insgesamt 12 verletzten Beamten mussten operiert werden. Ihnen seien Splitter aus den Beinen entfernt worden, die bis zu sechs Zentimeter ins Fleisch gedrungen waren, sagte Glietsch.
berichtet die taz über die gesprengte Demo am Samstag.
Auch in der linksautonomen Szene stößt der Vorfall auf Ablehnung. Für diese Demonstration und zu diesem Zeitpunkt sei die Aktion „sicher nicht das richtige Mittel gewesen“, sagte ein Aktivist.
Es scheint sich da etwas zu entwickeln, was nicht wünschenswert sein kann. Weder für die Szene und erst Recht nicht für die Polizeibeamten.
Gibt es eigentlich „normale“, d.h. auf Demonstrationen einsetzbare Feuerwerkskörper?
Verdächtig leere Speicher im Telefon
Aus einer Ermittlungsakte:
Auffallend war das keinerlei SMS/MMS Nachrichten gespeichert waren. Es waren lediglich vom Hersteller installierte Standardnachrichten gespeichert.
Auch Listen der gewählten Rufnummern, angenommenen sowie verpassten Anrufen waren leer.
Dies kann aber über die Menüsteuerung des Mobiltelefons gewollt eingestellt werden.
So ähnlich sieht es in meinem Telefon auch auch. Insbesondere dann, wenn es das einzige Spielzeug ist, daß mir bei langweiligen Wartereien zur Verfügung steht. So macht man sich verdächtig.
Verdammt, Hochstapler
Tom bringt die Reform des Strafvollzugs auf den Punkt.
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Der Gerechte
Mich wollte auch mal jemand abmahnen, weil ich Badeanzüge bei ebay verkauft habe und das gewerblich! Ich hab zurückgeschrieben, das sie mir einen Beweis dafür schicken sollen, kam irgendwas unverschämtes zurück, da hatte ich die Schnautze voll und bin hingefahren, um 18 Uhr kam der Typ aus der Kanzlei, ich hab ihn gefragt ob ich so aussehe als würde ich Badeanzüge verkaufen. Ich hab ihm zum Abschied ein bischen in die Backe gekniffe und gesagt, schreibst du mir nochmal besuche ich dich nochmal….
Quelle: Kommentar zum einem Beitrag über einen abgemahnte Spammer hier im Blog.
Auch eine Idee, auf eine Abmahnung zu reagieren.
In dem von mir beschriebenen Fall hatte der abgemahnte Spammer ein wenig Arbeit und gut war’s.
Für den gerechten Backenkneifer wäre sicherlich ein höherer vierstelliger Betrag am Ende herausgekommen: Der Gegenwert für die Teilnahme an einem Strafverfahren.
Irgendwie sind manche Menschen überhaupt nicht gut drauf. Aber Strafverteidiger leben von solchen Leuten.
Fahrverbot durch die kalte Küche

Im Straßenverkehr sorgt das Nebeneinander von Strafrecht und Verwaltungsrecht in einigen Fällen beim Publikum für Verwirrung.
Nur zwei Beispiele:
1.
Wenn der Falschparker nicht ermittelt werden kann, kann er auch nicht „bestraft“ werden. Aber dann haftet der Halter des Fahrzeugs; und zwar für die entstandenen Verwaltungskosten, § 25a StVG. Im Zweifel zahlt also der Halter beim Falschparken seines Fahrzeugs, auch wenn seine Schuld nicht nachgewiesen ist. Strafrechtlich ein Unding, aber der Halter wird ja auch nicht bestraft, sondern „nur“ auf dem Verwaltungsrechtsweg mit den Kosten überzogen. Für Halter läuft’s auf’s Selbe hinaus: Ihm fehlen hinterher 25 Euro.
2.
Der Schnellfahrer kann nicht ermittelt werden. Der Halter des Fahrzeuges will aber den Fahrer (zum Beispiel seine Ehefrau) auch nicht verraten. Deswegen wird es nichts aus dem Bußgeld. Statt dessen gibt es eine kostenpflichtige Fahrtenbuchauflage. Auch hier fehlen dem Halter so oder so ein paar Euro im Geldsack und die Auflage empfindet er auch als unangenehm. Auch hier wieder: Nicht das Strafrecht, sondern das Verwaltungsrecht schlägt zu.
Nun gibt es einen weiteren Zaubertrick, den sich die Verwaltungsrechtler ausgedacht haben.
Seit längerer Zeit wird bereits von einigen law-und-order-Sherrifs diskutiert, das strafrechtliche Fahrverbot in den Stand einer Hauptstrafe zu heben. Damit könnte es neben Freiheits- und Geldstrafe verhängt werden und zwar auch für solche Straftaten, die mit dem Straßenverkehr nichts zu tun haben, Ladendiebstahl oder Urkundenfälschung zum Beispiel.
Diese wahnwitzigen Ideen stoßen allerdings nicht nur auf erheblichen Widerstand beim sachkundigen Publikum, sondern auch an Grenzen unserer Verfassung. Strafrechtlich ist da nichts zu machen.
Das wollen wir doch mal sehen, haben sich die Verwaltungsrechtler in Münster gedacht. Wie die Westfälischen Nachrichten berichteten, hat nun das Verwaltungsgericht Münster die Entziehung einer Fahrerlaubnis als rechtmäßig bestätigt. Dem Ex-Fahrer wurden strafrechtlich ein paar Gewaltdelikte vorgeworfen und deswegen wurde er auch verurteilt. Im Straßenverkehr hatte er sich allerdings stets regelkonform verhalten.
Aaaaber: Wenn andere Leute verprügelt, der fährt auch gefährlich Auto. So die angewandte Vorurteilsforschung im Münsterland. Wenn man den Schläger nicht mit den Mitteln des Strafrechts auf’s Fahrrad bekommt, dann sucht man sich eben irgendeine passende Norm aus dem Verwaltungsschwammrecht und schon hat der Rechtsstaat sein Ziel erreicht. Ohne medizinisch-psychologische Untersuchung, ohne nichts, einfach mal so.
Diese Herrschaften, Beamte und Richter, die auf diese Weise dem Bürger gegenüber treten, sollten sich nicht wundern, wenn der Bürger irgendwann einmal zurücktritt. Zum Beispiel bei Wahlen oder immer sonst, wenn – außerhalb einer Fußballweltmeisterschaft – Loyalität zum eigenen Staat gefragt ist. Oder indem er meint, wenn der Staat sich nicht an die Spielregeln hält und die Hexerei anfängt, dann darf er das auch. Es muß sich hinterher niemand wundern …
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PS: Falls jemandem irgendwann das Urteil des VG Münster vorliegt, würde ich mich über eine Kopie oder einen Link freuen. TIA
Foto: Karl-Heinz Laube / pixelio.de
Neuköllner Idylle
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Noch einmal: Die Vollmachtsurkunde und die Zustellung
Es ist ein Dauerthema, das eigentlich auch schon bei dem allerletzten Beamten der Ordnungsbehörden angekommen sein sollte. Nur wenn sich eine schriftliche Vollmacht, also eine Vollmachtsurkunde (oder auch nur eine Kopie derselben), in der Ermittlungs- oder Gerichtsakte befindet, kann die Behörde oder das Gericht wirksame Zustellungen auch an den Verteidiger vornehmen. Wenn nicht, dann nicht.
So sehen das § 145a StPO sowie § 51 Abs. 3 OWiG mit unmißverständlichen Worten vor und darüber wurde hier, da und dort in epischer Breite berichtet.
Aber im Alltagsgeschäft ist ein Beamter auch nur ein Mensch, der Fehler macht und gern einmal etwas übersieht. Wie in einem Fall, den mein Kollege Rechtsanwalt Tobias Glienke verteidigt hat. Er hatte sich für seine Mandantin als Verteidiger bei der Bußgeldbehörde gemeldet, aber – wie in unserer Kanzlei üblich – keine schriftliche Vollmacht vorgelegt. Trotzdem wurde ihm – und nicht seiner Mandantin – der Bußgeldbescheid zugestellt.
Das Amtsgericht Spaichingen entschied ein wenig später in einem Beschluß vom 20.05.2010 (1 OWi 25 Js 3451/10):
Diese Zustellung war unwirksam. Nach § 51 Abs. 3 OWiG können Zustellungen zwar an den Verteidiger bewirkt werden, Voraussetzung ist jedoch beim gewählten Verteidiger, dass sich die Vollmacht bei den Akten befindet. Da dies nicht der Fall war, hätte wirksam nur an die Betroffenen selbst zugestellt werden können.
Eine „Reparatur“ dieses Fehlers war der Behörde und dem Gericht nicht mehr möglich, so daß die der Mandantin vorgeworfene Ordnungswidrigkeit verjährt ist. Der Bußgeldbescheid über 200 Euro mit einem Fahrverbot von einem Monat war damit Makulatur und die Eintragung von 4 Flens unterblieb dann auch.
Verfahrensregeln sind dazu da, den Bürger vor Fehlern der Staatsgewalt zu schützen. Verteidiger sind dazu da, auf die Einhaltung dieser Regeln zu achten. Werden Regeln zulasten des Bürgers verletzt, ist es nicht „ungerecht“, wenn eine angebliche Tat ungesühnt bleiben muß. Alles andere wäre Rechtsanwendung aus dem Bauch. Und wohin ein solches gesundes Volksempfinden hinführt, ist bekannt; hatten wir schon, wollen wir nicht wieder.
Kleine Ablenkung
Es war schon von weitem zu hören. Sonst wurde es aber schneller wieder ruhig. Denn die Demos verlaufen meist nur über den Kottbusser Damm. Diesmal machte mich der anhaltende Lärm neugierig.
Die Karawane zog doch wahrhaftig durch das Paul-Lincke-Ufer und so hatte ich einen Logenplatz aller erster Güte:
Keine besonderen Vorkommnisse, mal von dem noch üben müssenden Trommlern abgesehen. 5 Minuten später konnte ich weiter arbeiten.
Worum es den Demonstranten ging, war nicht wirklich erkennbar. Aber gut, daß sie mal wieder demonstriert haben. ;-)
Update:
Etwas später hat’s dann doch noch geknallt: Demo in Berlin mit Explosion am 12.06.2010 – Reaktionsverhalten der Demonstranten (bei ca 30 sek.).
Noch ein Stich ins Wespennest
Der Ehrenpräsident des VdSRA – Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. hatte sich über meinen Textbaustein geärgert und mir geschrieben:
Dass Sie von 14.000 Empfängern nun mit nur einem weiteren Kollegen die Einzigen sind, die meinen, diesen Weg gehen zu müssen,
Der Kollege Bert Handschumacher war der „weitere Kollege“, dem gegenüber sich der Mulit-Präsi offenbar nicht ganz regelkonform verhalten hat.
Jedenfalls ist es erforderlich geworden, daß das zuständige Gericht dem Multi-Spammer die unerwünschte Werbung für seine Vereinsmeierei untersagen mußte.
Nun hat auch Herr Handschumacher mit einer durchlauchten Durchleuchtung zu rechnen. Jedenfalls hat Mr. President auch ihm dies bereits angekündigt.
Ich kann nicht beurteilen, ob dieser Verein seriöse Leistungen für die 300-Euro-Mitgliedschaft anbietet; ich bin nicht Mitglied dort. Die Art der Werbung und die Reaktionen dieses Vereinsmeiers gehören meines Erachtens jedenfalls nicht zu den besonders vertrauensbildenden Maßnahmen eines Unternehmens
Igitt!
Nein, das Foto stellt nicht die Überreste einer Party in einem Neuköllner Hinterhaus dar. Das ist öffentlich-rechtlicher Dreck am hellichten Tag.


