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Jahresarchive: 2010
Sinnentleerte Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts
Aus der Begründung eines Zurückweisungsbescheids des Bundesverfassungsgerichts vom 29.06.2010:
Die völlig ausufernde Verfassungsbeschwerde genügt in weiten Teilen offensichtlich nicht den Anforderungen an eine substantiierte Begründung. Den enormen Umfang der Beschwerdeschrift – einschließlich ergänzender Schriftsätze von mehr als 330 Seiten – haben die Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin unter anderem durch umfangreiche, sachlich durch nichts gerechtfertigte Wiederholungen mutwillig herbeigeführt. Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es durch eine derart sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert wird und dadurch anderen Rechtsuchenden den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann.
Nein, das war kein Oberstudienrat oder Rechtsanwalt, der sich über ein Parkverbotsknöllchen geärgert hat. Es war die Telekom, die sich gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf wehren wollte.
Quelle: teltarif
Danke an Marc Kessler für den Hinweis.
Strafanzeige gegen Richter K
Das Verhalten und die Behauptungen des Richters K. in seinem dienstlichen Stellungnahmen und Beschlüssen hat der Berliner Kollege H***macher am 29.10.2010 zum Anlaß genommen, Strafanzeige gegen den Richter zu erstatten. Damit reagiert der Kollege auch auf die haltlosen Unterstellungen des Richters, die in seiner dienstlichen Äußerung zu meinem Ablehnungsgesuch enthalten sind.
Auszüge aus den Schreiben von Richter K sind in dem Beschluß des Amtsgerichts vom 05.10.2010 nachzulesen, den ich hier veröffentlicht und kommentiert hatte.
Es bleibt abzuwarten, wer denn demnächst „in gebückter Haltung herumschleicht, um einen Blick auf Aktendeckel zu erhaschen„.
Aber im Internet steht das anders
Der Anrufer hatte ein strafrechtliches Problem; er brauche einen kompetenten Verteidiger und es ginge um folgenden Sachverhalt:
[Weitschweifende Darstellung, beginnend bei der Ursache für den Tod von Ötzi, der Gletschermumie.]
Wie denn das wäre, fragte der Anrufer. Ich erklärte ihm mit einfachen Worten die eigentlich recht einfache, aber für ihn wenig erfreuliche Rechtslage. Der Anrufer unterbrach mich und meinte mit Nachdruck, daß das im Internet aber anders stehe. Danach sei es nämlich so:
[Weitschweifende Darstellung eines Threats aus einem mir nicht bekannten Internetforum.]
Ich habe dem Anrufer dann geraten, er möge sich besser vom Internet verteidigen lassen; ich sei nicht der richtige Verteidiger für ihn.
Biergericht
Es gibt eine Vielzahl von Gerichten, eine kleine Auswahl findet man in Art. 95 Abs. 1 GG.
Diese Art von Gerichten findet man allerdings nur in den Tourismushochburgen Südtirols:

Obwohl: An den Alkoholpegel mancher Verfahrensbeteiligter angepaßte Entscheidungen gibt es auch bei uns.
Berlinerisch
Ich habe ihn sowieso so schlecht verstanden die ganze Zeit. Dieses Berlinerische ist ein bisschen schwer zu verstehen.
sagt eine Österreicherin (!) in ihrer Vernehmung.
Frechheit!
Aufgehangene Kreditkarte
Es gibt Betrüger, vor deren Einfällen kann man den Hut ziehen. Dieser verhinderte Betrüger hier gehört sicherlich nicht dazu:
Sollte der Absender dieser eMail einmal ermittelt werden (was ich – aufgrund seines Auslandsaufenthaltes – nicht erwarte, müßte sein Verteidiger erwägen, ihn begutachten zu lassen: Der Verdacht einer krankhaften seelischen Störung, einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder auf Schwachsinn oder auf eine schwere andere seelische Abartigkeit liegt eigentlich auf der Hand.
Nebenbei:
Der Link in der eMail zeigt auf
www.karnevalstars.de/images/.news/Deutschland/authentication.php.
Und Firefox warnt:
Als Betrugsversuch gemeldete Webseite!
Ob die Domain-Inhaberin der Karnevalisten daran ihre Freude haben wird?
Verrat zugunsten der Angels
Ein Polizist soll den Rockerclub Hells Angels vor bevorstehenden Razzien gewarnt haben, liest man heute morgen in den Berliner Zeitungen.
Ausgerechnet an die berüchtigten Hells Angels Turkey soll der Mann mit türkischen Wurzeln regelmäßig bevorstehende Polizeiaktionen verraten haben. Der Beschuldigte ist noch nicht lange im Dienst und hat auch nicht in der Spezialeinheit zu Rockerkriminalität gearbeitet. Zugang zu den sensiblen Informationen hat er sich vermutlich über den Zentralcomputer verschafft.
berichtet der Tagesspiegel.
Es ist interessant zu beobachten, wie sich die Perspektive in Bezug auf den Verrat ändert. Den Verräter aus den „gegnerischen“ Reihen hofiert man; das U-Boot in der eigenen Truppe wird versenkt.
Danke an die Donnerkatze für den Hinweis.
Die Homepage in der Ermittlungsakte
Der Mandant hatte das zweifelhafte Vergnügen, sich auf einer Polizeiwache den Fragen der Ermittler stellen zu müssen. Er konnte auf eine frühere Erfahrung zurückgreifen und wußte daher, daß es besser war, nur die Fragen nach seiner Person zu beantworten und ansonsten keine Angaben zur Sache zu machen.
Und er teilte dem Beamten mit, daß er schon einen Verteidiger habe. Allerdings hatte er nur dessen Nachnamen und den Kanzleisitz „Berlin“ in Erinnerung. Der Polizist machte Nägel mit Köpfen, setzte sich an seinen Computer, googlete ein wenig und wurde fündig.
Hier nun das Resultat der Recherche – der klassische Ausdruck des Internets:
So sieht unsere Website in einer Ermittlungsakte aus.
Falsches Gefühl

Richter K. hatte ein Gefühl in Bezug auf seine Befangenheit. Dieses Gefühl war – wie berichtet – nicht nur überflüssig, sondern auch noch falsch.
Auf mein Ablehnungsgesuch reagierte das Amtsgericht nun mit einem Beschluß:
wird der Richter am Amtsgericht K. auf Antrag des Betroffenen, gestellt durch seinen Verteidiger am 23. September 2010 von der weiteren Mitwirkung an dem Verfahren gegen den Betroffenen entbunden.
Aus den Gründen:
Es ist nicht erforderlich, dass der Richter tatsächlich parteiisch oder befangen ist; auch kommt es nicht darauf an, ob er sich selbst für befangen hält. Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters ist immer dann gerechtfertjgt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, dass der abgelehnte Richter ihm gegenüber eine innere Haltung eingenommen hat, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann.
Mein Uralttextbaustein aus dem Jahr 1967 unterscheidet sich also inhaltlich kaum von dem aktuellen Textbaustein, den das Gericht verwendet. Soweit die Allgemeinplätze. Doch nun zu Richter K. im Besonderen:
Zwar ist allgemein anerkannt, dass Differenzen, die das -wie hier streitige- Verhandeln mit sich bringen kann, nur bei schwerwiegenden Spannungen geeignet sind, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, zumal auch eine etwaig ablehnenden Haltung auch gegenüber dem Betroffenen in Erscheinung getreten sein muss.
Doch ist ein für eine Ablehnung hinreichender Grund dann gegeben, wenn sich das prozessuale Vorgehen des Richters so sehr von dem normalerweise geübten Verhaltensweise entfernt, dass sich für die dadurch betroffene Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt.
Bei einer Gesamtbetrachtung aller aufgeführten Umstände, kann sich auch einem vernünftigen Betroffenen unter der gebotenen objektiven Betrachtungsweise der Schluss aufdrängen, der abgelehnte Richter werde in der Sache nicht mit der gebotenen Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit entscheiden.
Übersetzt heißt das: Das Verhalten dieses Richter K. weicht so sehr von dem zu erwartenden Verhalten eines kompetenten Richters ab, daß es eigentlich keine Alternative für einen Ausschluß gibt.
Ich bin mir sicher, daß Richter K. ganz oben auf dem Treppchen steht, im Rennen um die Meisterschaft des meist-befangenen Richters.


