Strafrecht

Kaum kriminelle Internetnutzer

Im Jahre 2011 haben die statistischen Bundesbeamten knapp 82.000.000 Bundesbürger gezählt. 51.000.000 davon sollen im Internet unterwegs gewesen sein. Wenn man nun den Wiesbadener Statisten Glauben schenken mag, ist es dabei 222.267 Mal zu Überschreitung von strafrechtlichen Grenzen gekommen.

Geht man mal davon aus, daß reichlich Mehrfachtäter unterwegs sind, surften 2011 über den Daumen gerechnet 100.000 Kinderpornografen, Raubkopierer und Betrüger durchs Netz. Das sind im Verhältnis zu allen Surfern keine 0,2 %, die Quote für alle Bundesbürger liegt sogar nur bei 0,1 %.

Hey, da können die ganzen Strafverteidiger, die sich mit Cybercrime beschäftigen, aber nicht von leben. So geht das aber nicht, Ihr gesetzestreuen Knechte!

Bildquelle und weitere Zahlen: Polizeiliche Kriminalstatistik 2011 (pdf)

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Kein gutes Geschäft

Der am 1. Februar festgenommene Sozialarbeiter hatte eine andere Vergangenheit, als man von ihm bis zu seiner Festnahme dachte. Im Zusammenhang mit seinen Aufgaben als NPD-Funktionär soll er auch als Waffenlieferant unterwegs gewesen sein.

Scheinbar hatte er solides Material im Angebot. Zwischen September 2000 und April 2006 soll die von ihm Ende 1999 gelieferte schallgedämpfte Pistole vom Typ Ceska 83 mindesten neun Mal „erfolgreich“ im Einsatz gewesen sein. Der Kaufpreis von 2.500 DM, den ein ehemaliges Mitglied des thüringischen NPD-Landesvorstand dafür aufgebracht haben soll, wirkt vor diesem Hintergrund also durchaus als angemessen.

Der Sozialarbeiter, der diese Geschichte nun dem Ermittlungsrichter beim BGH erzählt hat,

habe bis November 2011 nichts von geplanten oder begangenen Straftaten der Terrorzelle gewusst.

schreibt der Tagesspiegel heute über eine Stellungnahme seines Verteidigers. Ich kann mir nicht vorstellen, daß diese Einlassung zur Haftverschonung führen wird.

Der Sozialarbeiter mit dem sympathischen Vornamen war im Jahr 2000 aus der rechten Szene ausgestiegen und hatte sich in einer Ecke der Gesellschaft engagiert, die mit diesem rechten Volk nun rein überhaupt gar nichts mehr gemein hatte. Der Ausstieg erschien glaubhaft. Er dürfte angesichts der Konsequenzen seines damaligen Deals allerdings lediglich mildernd auf das Strafmaß wirken.

Waffen an Nazis zu verkaufen ist eben keine gute Geschäftsidee.

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A C A B - Freispruch

Im Hinblick auf die beträchtliche Zahl der Polizeibeamten in der Welt oder auch in der Bundesrepublik Deutschland mit ihren erheblichen Unterschieden in Aufgabenstellung und Organisation kann im Tun des Angeklagten die Beleidigung jedes Polizeibeamten nicht ohne weiteres erblickt werden.

Das Tun des Angeklagten bestand im Hochhalten eines Spruchbandes mit den vier Buchstaben ACAB. Damit kann man nach Ansicht des Landgericht Karlsruhe (Urteil vom 08.12.2011 - Az.: 11 Ns 410 Js 5815/11) keinen Einsatzleiter der Polizei in seiner Ehre verletzen.

Der Angeklagte, verteidigt durch Benedikt Klas, LL.M., Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, vertrat die Ansicht, das sei eine „straflose Kollektivbeleidigung“. „All cops are bastards!“ sei nichts anderes als „Alle Soldaten sind Mörder!“. Und diese Äußerung sei nach der Meinung unseres Bundesverfassungsgericht auch nicht strafbar.

Die Entscheidung des Gerichts ist aber nicht rechtskräftig, warnt der Kollege Klas. Ich rechne damit, daß sich mit der Ehre des Polizeibeamten demnächst das Oberlandesgericht beschäftigen wird.

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Kaffeekränzchen

Ich wollte nur mal kurz an das Kaffeekränzchen erinnern, das heute vor 70 Jahren im Süden Berlins stattgefunden hat. Auf dem Programm, das die 15 Teilnehmer mit ihrer Einladung erhalten haben, stand die Organisation eines Massenmordes. Bei Kaffee und Kuchen.

Foto: Clemensfranz / Wikipedia

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In der Strafsache gegen Wulff, Christian ...

... begründet Professor Dr. Hans Herbert von Arnim in einem Aufsatz für die „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht – Extra“ seinen Verdacht, daß der frühere niedersächsische Ministerpräsident habe sich nach §§ 331 f. StGB strafbar gemacht haben könnte.

The show must go on ...

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Verteidigung durch Schweigen

Beate Zschäpe schweigt. Sie verweigert nicht die Aussage. Sondern sie verteidigt sich durch Schweigen. Sie nimmt ein Recht in Anspruch, das ihr in einem rechtsstaatlichen Verfahren zu Verfügung gestellt wird, werden muß. Auch dann, wenn sie sich gegen diesen Rechtsstaat gewandt hat, vielleicht um ihn abzuschaffen. Gerade dann, gerade deswegen.

Sie wird verdächtigt des Mordes, der Beihilfe zum Mord und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Aus dem Bundesinnenministerium ist jedoch zu vernehmen, daß der Verdachtsgrad für eine Anklage nicht ausreiche. Weil die Beweise fehlen.

Nachweisbar ist wohl, daß Beate Zschäpe sich jahrelang gemeinsam mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos „im Untergrund“ (wo das auch immer sein mag) aufgehalten haben soll. Das Aufhalten im Untergrund ist für sich genommen jedoch keine Straftat.

Wenn den Ermittlungsbehörden der Nachweis nicht gelingt, daß die Frau positive Kenntnis von den mutmaßlichen Morden hatte oder gar daran beteiligt war, dann gibt es eben auch keine „terroristische Vereinigung“. Denn § 129a StGB verlangt mindestens drei Vereinsmitglieder, sonst ist es eben kein Verein.

Die unbekannte Größe ist noch das Verteidigungsverhalten der anderen vier Inhaftierten. Verteidigen diese sich ebenfalls mit dem „nemo-tenetur“-Grundsatz, sieht das wohl so aus, daß dann am Ende „nur“ die Verurteilung wegen Brandstiftung und ein paar Kleinigkeiten auf dem Niveau von Strauchdiebstahl bleibt.

Ja, dann muß es eben dabei bleiben. Um des Rechtsstaats Willen, der weder durch das widerwärtige rechte Pack abgeschafft werden darf, noch durch die Verletzung von grundlegenden Verfahrensvorschriften, durch Bruch des formellen Rechts.

Verteidigung durch Schweigen basiert auf dem Grundsatz: Nemo tenetur se ipsum accusare – niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Dieser Grundsatz ist ein grundrechtsgleiches Recht mit Verfassungsrang. Für Beschuldigte ist er normiert in in § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO. Aufgehängt wird er aber ganz oben - in Art. 14 Abs. 3 Lit. gIPbpR (Hier ist der englische Original-Vertragstext).

Ich mag diese Nazis nicht. Aber ich wehre mich auch dagegen, daß es ihnen gelingt, den Rechtsstaat quasi über die Bande (im doppelten Sinne) abzuschaffen.

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Das Pack schließt den Teufelspakt

In der vergangenen Woche hatte ich hier den Irrsinn der Kronzeugenregelung anhand des Falls Zschäpe dargestellt. Sicher, der Beitrag war pointiert und in der von mir dargestellten Konsequenz übertrieben. Aber so weit weg von der Realität war ich dann wohl doch nicht, wie ich am Samstag in der Süddeutsche Zeitung lese:

Der Rechtsanwalt [Bönhardts damaliger Verteidiger Gerd Thaut - crh] erinnert sich, wie „kurze Zeit nach dem Verschwinden“ der drei Neonazis ein Mitarbeiter des Thüringer Verfassungsschutzes in seiner Kanzlei in Gera erschienen sei.

Der Beamte [des thüringischen Verfassungsschutz’ - crh] offerierte demnach im Auftrag des damaligen Amtschefs Helmut Roewer einen Deal: Sollten sich die drei Flüchtigen freiwillig stellen, könnten sie mit einer Strafmilderung rechnen - sie würden nur wegen Sprengstoffbesitzes angeklagt werden und nicht wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung.

Als „Deal mit dem Verfassungsschutz“ wird das Ganze be-/überschrieben. Ich halte es für einen Pakt mir dem Teufel.

Damit der Irrsinn ganz deutlich wird - Der Verfassungsschutz (sic!) verspricht einen Rabatt: Anklage nur wegen Sprengstoffbesitzes; nach § 40 SprengG liegt die Strafuntergrenze bei einer Geldstrafe. Die „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ ist ein Verbrechen, das mit der Mindeststrafe von 1 Jahr bis maximal 10 Jahren bestraft wird.

Da macht noch nicht einmal die Staatsanwaltschaft mit, wie die Süddeutsche berichtet. Aber nicht, weil sie das für ein unanständiges Angebot hielt. Sondern:

„Der Staatsanwalt ging davon aus, dass die Gesuchten ohnehin bald gefasst werden.“

soll Rechtsanwalt Thaut über die ablehnenden Haltung der Ermittler berichtet haben. Pustekuchen!

Wenn das zutreffen sollte, was Thaut der SZ da berichtet haben soll, dann erlaube ich mir die hier Frage: Was ist das bloß für ein widerwärtiges Pack, das da unsere Verfassung schützen will?!

Seinerzeit hat es den § 46b StGB noch nicht gegeben, trotzdem wurden solche Deals gemacht. Heute sind solche Art von Abreden auf gesetzlicher Grundlage möglich.

 

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Steuerstrafverfahren? Mir doch egal!

Der Mandant war ziemlich umtriebig. Ihm gehörten ein paar Gesellschaften, mit denen er eigentlich gutes Geld verdient hat. Aber irgendwas störte die Staatsanwaltschaft daran.

Deswegen besuchte man ihn - das heißt: etwa 20 Polizeibeamte und der Staatsanwalt schauten sich in seinen Unternehmen um.

Und weil man gerade schon ‚mal da war und ohnehin noch Kapazitäten frei hatte, nahm man alles mit, was nicht bei drei auf dem Baum war - insbesondere die gesamte Datenverarbeitung inklusive aller Mauspads und das in Leitzordnern sorgfältig abgeheftete Papier.

Auf den Rechnern und in den Ordnern fanden sich dann auch nützliche Hinweise auf die Bankverbindungen, um die üblichen Finanzermittlungen durchführen zu können. Am Ende standen dann die Arreste und Pfändungen sämtlicher Bankkonten und der darauf befindlichen Guthaben.

Und weil ein Mensch ohne Buchführung und Bankkonten ohnehin kein vollwertiger Mensch mehr ist, zog die Staatsanwaltschaft in einer Art kollusivem Zusammenwirken mit dem Haftrichter auch noch den Mandanten aus dem Verkehr. Untergebracht in staatlicher Obhut mußte er sich fortan nicht mehr selbst um seine Mahlzeiten kümmern, freundliche Wachtmeister servieren ihm das Frühstück morgens im Zimmer.

Der Mann sitzt nun  ohne Buchhaltung, ohne EDV und abgeschirmt vom üblichen Publikums- und Briefverkehr im Knast.

Es hat ein paar Wochen gedauert, bis sich das auch bei der zuständigen Finanzverwaltung herumgesprochen hat. Nicht nur die Familie, sondern auch die Finanzbeamten haben den Mandanten vermißt. Naja, weniger den Mandanten. Es waren die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen und Vorauszahlungen, die seit der Hausdurchsuchung, der Beschlagnahme der Buchhaltung, der Arrestierung der Kontenguthaben und der Verhaftung ausblieben.

Und wenn Steuern nicht rechtzeitig bezahlt und die Steuererklärungen nicht abgeben werden, dann liegt natürlich auch der Verdacht auf der Hand, daß man es mit einem böswilligen Steuerhinterzieher zu tun hat. Was liegt also näher, als gegen den Steuerflüchtling deswegen ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Vergangene Woche erhielt der Mandant Post. Die zuvorkommende Straf- und Bußgeldstelle teilte ihm mit, daß man ihm nun Gelegenheit zur Stellungnahme gäbe. Und er möge doch bitte seinen Pflichten als Steuerpflichtiger nachkommen, die Steuererklärungen abgeben und die Vorauszahlungen leisten. Die Höhe der zu zahlenden Steuern hat man dann auch gleich geschätzt, irgendwas hoch im sechsstelligen Bereich.

Es gibt Momente im Leben eines Menschen, da gehen einem solche Briefe des Finanzamts am Heck vorbei. Ich kann das sehr gut nachvollziehen.

 

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Schon wieder ein geklauter Anwalt

Einmal mehr hat es einen befreundeten Kollegen erwischt. Das gleiche Schicksal wie seinerzeit die Kollegin Alexandra Braun aus Hamburg (Betrug im Namen der Anwältin) hat nun auch Rechtsanwalt Holger Lauck aus Potsdam ereilt.

Rechtsanwältin Braun schreibt in ihrem Blog „Kollege von Betrugsmasche betroffen“:

Heute rief mich der Kollege Lauck aus Potsdam an. Er ist sozusagen mein Nachfolger und nun steht bei ihm das Telefon nicht still. Auch der Kollege hat mit den Gewinnspielanrufen nichts zu tun. Er hat eine Erklärung auf seiner Homepage veröffentlicht und Strafanzeige erstattet.

Ein ganz häßliche Geschichte: Für den Anwalt, der nicht ausschließen kann, daß die Staatsanwaltschaft auch gegen ihn ermittelt, obwohl er als Geschädigter eines Identitätsdiebstahls nichts damit zu tun hat. Aber noch mehr für diejenigen, die sich tatsächlich täuschen lassen und ihr Erspartes an die Gauner überwiesen haben.

Deswegen schreibt Rechtsanwalt Holger Lauck auf seiner Website eine Warnung an alle, die eventuell betroffen sein könnten:

Rechtsanwalt Holger Lauck hat mit diesen Machenschaften nichts zu tun, die sich am Telefon meldende männliche Person ist mit Herrn Rechtsanwalt Holger Lauck nicht personenidentisch.

Auch ist eine Frau Gabi Klein nicht in der Rechtsanwaltskanzlei Holger Lauck beschäftigt.

Auch ich wünsche dem Kollegen Lauck starke Nerven und daß er unsere Notrufnummer nicht doch noch brauchen wird, weil die Staatsanwaltschaft in seine Kanzlei eingeritten ist.

An die Gauner: Nein, ich werde Euch nicht verteidigen! Und ich wünsche Euch, daß Ihr an den allerschlechtesten Familienrechtler der Republik geratet, wenn Ihr nach einem Verteidiger sucht.

(Dieser Beitrag kann wie wild kopiert und verbreitet werden. crh)

 

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Beten?

Die Partnerin eines Angeklagten sucht Hilfe. Er sei erstinstanzlich verurteilt worden. Der Staatsanwaltschaft reiche aber das Strafmaß nicht. Jetzt soll in der Berufung noch einmal neu darüber entschieden werden, ob der Angeklagte doch noch in den Knast geschickt wird.

Über eine Bekannte der Partnerin bekommen wir die Anfrage, was ihr zu raten sei: „Beten?“ fragt sie.

In diesem Fall halte ich Beten nicht für eine schlaue Idee. Denn der Adressat eines solchen Gebets scheint mir eher befangen zu sein:

Jeder soll sich den bestehenden staatlichen Gewalten unterordnen. Denn es gibt keine Autorität, die nicht von Gott kommt. Jede staatliche Autorität ist von Gott eingesetzt. Wer sich also den Behörden widersetzt, handelt gegen die von Gott eingesetzte Ordnung und wird dafür von ihm bestraft werden.

Quelle: Römer 13, 1-2

Vielleicht hilft in diesem Fall ein „säkularisierter Pfarrer“ weiter, wie unser ehrwürdiger Kollege Gerhard Jungfer einmal den Beruf des Strafverteidigers zutreffend umschrieben hat.

 

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