BILD fliegt raus

Das Oberlandesgericht Celle hatte angeordnet, daß Photos von den beiden Angeklagten nur verpixelt veröffentlicht werden dürfen.

Wer hält sich nicht daran? Die Gossen-Journaille. Sie liefert zuerst ein unverpixeltes Portrait aus der Seitenansicht, wenig später dann eine unverpixelte Frontalaufnahme.

In klassisch vorverurteilender Weise prollt das Blatt herum:

… stehen zwei dieser Kämpfer in Deutschland vor Gericht, sollen sie plötzlich unkenntlich gemacht werden? Da macht BILD nicht mit.

Das machte der Vorsitzende aber auch nicht mit: Er hat die Paparazzi vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Und das ist auch gut so.


Quelle und weitere Informationen im BILDblog.

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 97

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Gewürfelter Versicherungsschutz bei der ARAG

668641_web_R_K_by_segovax_pixelio.deEs gibt einen großen Unterschied zwischen einem Steuerberater und einem Strafverteidiger: Der Finanzjongleur hat in der Regel Mandanten, die er ständig und immer wieder betreut. Beim Verteidiger sieht es eher so aus, daß er seinen Mandanten regelmäßig nur einmal sieht. Nur im Bereich des Verkehrsstrafrechts bzw. bei den Bußgeldsachen kommen die Leute schonmal häufiger in eine Kanzlei mit dem Schwerpunkt Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht, Rechtsanwalt Tobias Glienke hat zur Zeit einen solchen Mandanten – gleich dreimal hintereinander hat ihn der Blitz getroffen. Drei Bußgeldbescheide, einer mit zwei Monaten Fahrverbot.

Anders als bei Steuerberatern kann sich der gemeine Verkehrssünder gegen die Kosten einer professionellen Vertretung versichern – mit einer Rechtsschutzversicherung. Der Mandant von Glienke hat die sinnvolle Entscheidung getroffen, sich zu versichern. Dabei allerdings einen kapitalen Fehler gemacht: Er hat sich die ARAG zu seinem Vertragspartner ausgesucht.

Dieser Versicherer – so scheint es jedenfalls – erbringt seine Versicherungsleistung in Abhängigkeit vom Wasserstand im Wattenmeer. Einmal mehr und einmal weniger, je nachdem ob man zu Fuß zu den Ostfriesischen Inseln laufen kann oder besser ein Boot nehmen sollte.

Die bei der ARAG beschäftigte Assessorin W. hält es für angemessen, für eine Verteidigung gegen ein zweimonatiges Fahrverbot (66 km/h außerorts zu schnell) 15 Prozent weniger zu zahlen als für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h innerorts. Der dritte Fall liegt irgendwo dazwischen. Die weiteren Einzelheiten zu diesem ARAG-Roulette habe ich im RSV-Blog dargestellt.

Weil wir nun der Ansicht sind, es reicht, wenn wir vor Gericht auf hoher See sind, spielen wir mit der ARAG nun Schiffe versenken. Drei Zahlungs-Klagen gegen diesen Versicherer, weil er noch nicht einmal den Vorschuß in Höhe der Mittelgebühr zahlen will.

Denn die gesetzliche Wertung sieht die Mittelgebühr beim Vorschuß zu Beginn einer neuen Sache vor – ob es am Ende billiger oder teurer wird, bleibt der Schlußrechnung vorbehalten. Die ARAG macht es anders: Sie würfelt, was der Versicherungsnehmer am Anfang bekommt, und kürzt dann am Ende an dem, was der Verteidiger verdient hat.

Ich frage mich, was die Menschen dazu treibt, ihr sauer Verdientes bei diesem Versicherer abzuliefern. Wer einen seriösen Rechtsschutzversicherer sucht, der sollte sich doch nicht an die ARAG wenden. Sonst zahlt er teure Prämien, bleibt trotzdem auf den Verteidigerkosten sitzen und muß schlußendlich auch noch gegen seinen Vertragspartner klagen. Das ist noch alles Mist!

Übrigens
Wer meint, in Bußgeldsachen brauche er keinen Verteidiger, oder er will sich keinen leisten – der kann sich mal bei unserem kostenlosen eMail-Kurs anmelden: Selbstverteidigung in Bußgeldsachen.

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Bild: © segovax / pixelio.de

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Die Postkarte: Des Rätsels Lösung

Während ich mich mit (nicht: auf!) dem Fahrrad die Berge hochgemüht habe, waren fleißige Postkartendrucker bei der Arbeit. Die neuen Postkarten sind eingetroffen. Nun kann ich das Ratespielchen beenden und die Lösung präsentieren:

Seyfried-Postkarte

Vielen Dank an Gerhard Seyfried. Und (vorab per Weblog) einen herzlichen Glückwunsch an die glücklichen (wehe, wenn nicht!) Gewinner.

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Ein Arschloch bei der BZ

Eigentlich sollte man meinen, daß selbst die Blattmacher der BZ-Berlin und Bild-„Zeitung“ über etwas mehr Verstand verfügen als die Lebenwesen an den Duschvorhängen der öffentlichen Badeanstalten. Aber wenn ich so eine Schlagzeile lese, habe ich meine Zweifel:

Hobbyjäger2

Was denken sich diese Lebenwesen, die solche Überschriften texten, eigentlich? Und dann dieser Abschlußsatz in dem Bericht.

Hobbyjäger

Wodurch unterscheidet sich diese Überschrift denn eigentlich noch von einem Aufruf zum Lynchen? Was seid Ihr doch für widerwärtige Gesellen!

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Verteidigung der Verteidiger nicht erforderlich

Es war zu erwarten, daß die Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren gegen die drei „Alt“-Verteidiger im NSU-Verfahren einleitet. Sie erklärte heute der Presse:

Presseerklärung StA München 29.07.2015

Denn einerseits haben die Staatsanwälte wohl Recht: Gespräche zwischen Verteidigung und den anderen Verfahrensbeteiligten gehören zum Grundhandwerk und stellen damit ein Verhalten de lege artis dar, das nicht strafbar sein kann. Jedenfalls solange nicht essentielle „Geheimnisse“ verraten werden. Das wäre aber nicht nur völlig unprofessionell, sondern auch brandgefährlich – denn dann wären Richter und/oder Staatsanwälte die besten Zeugen, die sich eine Ermittlungs- und Anklagebehörde vorstellen kann, um die Verteidiger einer Straftat nach § 203 StGB zu überführen.

Erklärbar ist aber die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahren aber auch unter einem anderen Gesichtspunkt: Denn würde ernsthaft gegen die drei Verteidiger ermittelt, stünde ihrer Entpflichtung nun wirklich nichts mehr entgegen. Ich halte die Staatsanwaltschaft München I nun aber nicht für so einfältig, daß sie durch die Einleitung eines Strafverfahrens gegen die Verteidiger die Grundlagen für die Aussetzung des Strafverfahrens gegen die Angeklagte legt.

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