Es gibt einen großen Unterschied zwischen einem Steuerberater und einem Strafverteidiger: Der Finanzjongleur hat in der Regel Mandanten, die er ständig und immer wieder betreut. Beim Verteidiger sieht es eher so aus, daß er seinen Mandanten regelmäßig nur einmal sieht. Nur im Bereich des Verkehrsstrafrechts bzw. bei den Bußgeldsachen kommen die Leute schonmal häufiger in eine Kanzlei mit dem Schwerpunkt Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht, Rechtsanwalt Tobias Glienke hat zur Zeit einen solchen Mandanten – gleich dreimal hintereinander hat ihn der Blitz getroffen. Drei Bußgeldbescheide, einer mit zwei Monaten Fahrverbot.
Anders als bei Steuerberatern kann sich der gemeine Verkehrssünder gegen die Kosten einer professionellen Vertretung versichern – mit einer Rechtsschutzversicherung. Der Mandant von Glienke hat die sinnvolle Entscheidung getroffen, sich zu versichern. Dabei allerdings einen kapitalen Fehler gemacht: Er hat sich die ARAG zu seinem Vertragspartner ausgesucht.
Dieser Versicherer – so scheint es jedenfalls – erbringt seine Versicherungsleistung in Abhängigkeit vom Wasserstand im Wattenmeer. Einmal mehr und einmal weniger, je nachdem ob man zu Fuß zu den Ostfriesischen Inseln laufen kann oder besser ein Boot nehmen sollte.
Die bei der ARAG beschäftigte Assessorin W. hält es für angemessen, für eine Verteidigung gegen ein zweimonatiges Fahrverbot (66 km/h außerorts zu schnell) 15 Prozent weniger zu zahlen als für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h innerorts. Der dritte Fall liegt irgendwo dazwischen. Die weiteren Einzelheiten zu diesem ARAG-Roulette habe ich im RSV-Blog dargestellt.
Weil wir nun der Ansicht sind, es reicht, wenn wir vor Gericht auf hoher See sind, spielen wir mit der ARAG nun Schiffe versenken. Drei Zahlungs-Klagen gegen diesen Versicherer, weil er noch nicht einmal den Vorschuß in Höhe der Mittelgebühr zahlen will.
Denn die gesetzliche Wertung sieht die Mittelgebühr beim Vorschuß zu Beginn einer neuen Sache vor – ob es am Ende billiger oder teurer wird, bleibt der Schlußrechnung vorbehalten. Die ARAG macht es anders: Sie würfelt, was der Versicherungsnehmer am Anfang bekommt, und kürzt dann am Ende an dem, was der Verteidiger verdient hat.
Ich frage mich, was die Menschen dazu treibt, ihr sauer Verdientes bei diesem Versicherer abzuliefern. Wer einen seriösen Rechtsschutzversicherer sucht, der sollte sich doch nicht an die ARAG wenden. Sonst zahlt er teure Prämien, bleibt trotzdem auf den Verteidigerkosten sitzen und muß schlußendlich auch noch gegen seinen Vertragspartner klagen. Das ist noch alles Mist!
Übrigens
Wer meint, in Bußgeldsachen brauche er keinen Verteidiger, oder er will sich keinen leisten – der kann sich mal bei unserem kostenlosen eMail-Kurs anmelden: Selbstverteidigung in Bußgeldsachen.
__
Bild: © segovax / pixelio.de