Der 43-Jährige Fleischersohn und gelernte Koch mit Abitur Lutz Bachmann, im Nebenberuf auch Pegida-Gründer, hat sich heute vom Amtsgericht Dresden eine fette Geldstrafe gefangen. Nach Medienberichten sollen es 9.600 Euro gewesen sein.
Das Gericht sah den Anklagevorworf als erwiesen an. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Hitlerdarsteller vorgeworfen, im September 2014 auf seiner Facebook-Seite Flüchtlinge und Asylbewerber als „Gelumpe“, „Viehzeug“ und „Dreckspack“ beschimpft zu haben.
Insgesamt keine zu hohe Sanktion, wie ich meine. Immerhin hat sein Vorstrafenregister schon den Umfang einer kleinstädtischen Bibliothek. Von Delikten wie Diebstahl, Einbruch und Körperverletzung bis Drogenhandel reichen die Eintragungen im BZR. Und nachdem er schon mehr als ein Jahr im Knast verbracht hat, wurde er erneut wegen Handels mit Betäubungsmittel zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Die wurde allerdings zur Bewährung ausgesetzt.
Das Dresdner Urteil ist (und wird wohl) nicht rechtskräftig. Und wenn nicht auch die Staatsanwaltschaft ein Rechtsmittel einlegt, wird es auch nicht teurer und auch nicht zu einem Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung kommen.
Und für die schlappen 10.000 Euro wird der Rechtsausleger nach Rechtskraft sicher ein paar Sympatisanten finden, die für ihn zusammen legen. Alles halb so wild in Dresden, nicht wahr?
Übrigens:
Hier ein Zitat aus der mopo24:
Ich entschuldige mich aufrichtig bei allen Bürgern, die sich von meinen Postings angegriffen fühlen. Es waren unüberlegte Äußerungen, die ich so heute nicht mehr tätigen würde. Es tut mir leid, dass ich damit den Interessen unserer Bewegung geschadet haben, und ziehe daraus die Konsequenzen.
Und hier eines aus der Zeit:
Bachmanns Verteidigerin Katja Reichel hatte die Vorwürfe im Prozess zurückgewiesen. Die betreffenden Facebook-Einträge seien nicht von ihrem Mandanten, sondern von einem Unbekannten verfasst worden. Darüber hinaus seien die Äußerungen durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
Darüber wird demnächst eine Kleine Strafkammer noch einmal diskutieren.