Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt nimmt Stellung:

Ich werde das gleich mal mit meinem Assistenten besprechen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt nimmt Stellung:

Ich werde das gleich mal mit meinem Assistenten besprechen.

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. (und andere Organisationen) rufen zur Teilnahme an der Demo morgen vor dem Kanzleramt auf.
Im Nachgang zu dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei vom 15. Juli 2016 sind nunmehr verschärft auch andere juristische Berufsgruppen in das Visier der Strafverfolgung geraten. So sollen über 2.000 Richter und Staatsanwälte festgenommen worden sein – insgesamt sollen über 18.000 Personen verhaftet worden sein. Unter den verhafteten Personen sollen auch erneut Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sein. Genaue Informationen zu erhalten ist derzeit erheblich erschwert, da sich viele der Verhafteten auf der Grundlage des verhängten Ausnahmezustandes in Isolationshaft befinden und der Zugang zu der Verteidigung nicht gewährt ist.
Wir rufen deswegen dazu auf, sich an der von verschiedenen juristischen Organisationen – so auch dem Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen – unterstützen Kundgebung am
Mittwoch, den 3. August 2016 um 14.00 Uhr vor dem Bundeskanzleramt
zu beteiligen.
Ziel der Kundgebung ist es, die Bundesregierung dazu aufzufordern auf die massive Verletzung von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen in der Türkei angemessen zu reagieren.
Dazu gibt es einen Flyer (PDF), herausgegeben vom RAV und weiteren Organisationen:

Stilblüten in Polizeiberichten sind immer wieder eine willkommene Abwechselung beim Aktenstudium. Heute geht es um den Begriff aus dem Landleben:

Ich habe mal nachgeschlagen, was Konrad dazu sagt:

Mir ist der Begriff aus meinem vergangenen Leben auf dem Land bekannt. Unser Haus im Westerwald war seinerzeit nicht an die Kanalisation des Dorfs angeschlossen. Deswegen wurden die Abwässer in die Sickergrube geleitet.
Deswegen unterstelle ich mal, daß der Berichtschreiber bei der Ermittlungstruppe auch vom Land kommt. ;-)
Wenn ich mit diesem Ansatz an die Sache herangehe, ist derr Begriff im hiesigen Zusammenhang allerdinga ein wenig anrüchig (um im Bild zu bleiben).
Für den Fall, daß man sie irgendwann doch nochmal braucht, hat man die Berliner Mauer an einigen Stellen Berlins nicht abgerissen, sondern nur versenkt.
Man erkennt das sehr schön in der Sonnenallee. Dort guckt die Mauerkrone mit ihren zwei Reihen Wackersteine frech durch den Asphalt.

Ich hoffe nur, daß jetzt nicht grad in den nächsten (Mon-)Tagen wieder eine ReRevolution kommt.
Muß Jan Böhmermann jetzt doch nicht in den Knast?
Der türkische Staatschef Recep Tayyip Erdogan hat angekündigt, alle laufenden Verfahren wegen Präsidentenbeleidigung einstellen zu lassen.
berichten Tagesschau.de und andere Medien.
Ich übersetze das mal ins Juristische.
Erdogan, der Präsident, ein ausländisches Staatsoberhaupt, fühlte sich von Jan Böhmermann beleidigt. Wenn dieses Gefühl von einem Strafrichter bestätigt würde, müßte er sich eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe ausdenken. So ungefähr formuliert es § 103 StGB.
Nun haben wir gehört (und vielleicht auch in § 104a StGB gelesen), daß vor der Strafverfolgung der liebe Gesetzgeber ein Strafverlangen der ausländischen Regierung gesetzt hat.
Das Strafverlangen lag vor, die Bundesregierung hat die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt. Und damit begann der Ritt der Kavallerie der Justiz.
Man kann also festhalten.
Erdogan, der Präsident, hat es geschafft, daß ein höchst seltenes Ermittlungsverfahren wegen „Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“ eingeleitet wurde.
Und was macht er jetzt?
Will R.T.E. schon wieder leitend in die deutsche Strafverfolgung eingreifen? Der Herr hat’s gegeben, der Herr hat’s genommen?
Darf der das?
Yup! Funktioniert.
Wenn das Böhmermanngedicht nur auf Strafverlangen als Majestätsbeleidigung verfolgbar ist, das präsidiale Verlangen dann aber zurückgenommen wurde, bevor es zum rechtskräftigen Abschluß des Strafverfahrens gekommen ist, hat eben dieses Verfahren ein sofortige Ende zur Folge. Und zwar endgültig. Nachzulesen in § 77d StGB, der nach § 77e StGB hier anwendbar ist.
Alles klar soweit?
Einmal losgelöst von den juristischen Hintergründen und aus einer anderen Perspektive geschaut: Ist es nicht herrlich, wie es unsere Rechtsnormen einem türkischen Präsidenten möglich machen, die Pferde der deutsche Staatsanwaltschaft erst mal ins Rennen zu schicken, um ein paar Tage später die schwarze Fahne zu schwenken und das Rennen abzubrechen?
Dürfen die Reiter eigentlich trotzdem weiter reiten?
Nein! Das Beleidigungsdelikt ist ein absolutes Antragsdelikt. Ohne Strafantrag läuft da gar nichts; da hilft auch ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht weiter (wie z.B. bei den relativen Antragsdelikten, vgl. § 230 StGB). Fehlt der Strafantrag, dann fehlt eine wesentliche Prozessvoraussetzung. Und dann ist das Verfahren einzustellen. Aus die Maus.
Trotzdem ist der oben zitierte Satz aus den Medien unter der Lupe betrachtet falsch. Erdogan, der Präsident, hat nicht die Macht, ein deutsches Strafverfahren einstellen zu lassen. Er kann – wie jeder andere Prolet in unserem Lande auch – nur sein Strafverlangen stornieren. Mehr aber nicht. Und das ist auch gut so.
Ach, noch ein PS:
Falls das dem einen oder anderen Strafrechtsspezialisten nicht bekannt sein sollte: Zivilrechtliche Ansprüche können unabhängig von einer strafrechtlichen Verfolgung geltend gemacht werden. Deswegen verliert kein Marken- und Medienrechtler ein Mandat.
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Bild: © Peter Smola / pixelio.de
Soeben erreicht mich ein Newsletter des RAV.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Berliner RAV-Mitglieder,wir möchten Euch hiermit vorab über die gemeinsame Kundgebung von RAV, RAK Berlin, vdj, NRV, IALANA, Int. Liga für Menschenrechte, Fachgruppe Richter und Staatsanwälte von ver.di, Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen, Komitee für Grundrechte und AsJ informieren, welche für
Mittwoch, den 03.08.2016 von 14 – 15:30 Uhr
vor dem Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Str. 1 in Berlin-Mittegeplant ist.
Der gemeinsame Protest richtet sich gegen die rechtsstaats- und menschenrechtswidrigen Entwicklungen in der Türkei und insbesondere gegen die willkürlichen Verhaftungen und Suspendierungen von Rechtsanwält_innen, Staatsanwält_innen und Richter_innen.
Derzeit wird die gemeinsame Erklärung abgestimmt.
Weitere Informationen folgen am Montag.
Bitte kommt zahlreich und zeigt Eure Solidarität mit den inhaftierten Kolleg_innen, Staatsanwält_innen, Richter_innen in der Türkei!
Sobald sich etwas Neues ergibt, werde ich es hier veröffentlichen.
Da sage mir mal einer, Provinzgerichte seien nicht innovativ. Für meine heimatliche Provinz gilt das jedenfalls nicht.
Die mit übler Beton-Architektur hart gestraften Richter des Landgerichts Siegen sind trotz allem (Beton, Provinz …) kreativ. Jedenfalls bei der Planung der Hauptverhandlungstermine, wenn gleich mehrere Verteidiger und Sachverständige unter einen Hut gebracht werden müssen.
Irgendeiner hat immer ein Problem mit den Terminen, die ein Richter ohne Rücksprache festgelegt hat. Und dann beginnt die mühsame Umterminierung, oft auf einen Termin, an dem mindestens ein anderer Verteidiger keine Zeit hat.
Eine gute Idee ist es dann, bereits vor der Festlegung der Termine in die Runde zu fragen. Aber auch das ist mit Arbeit und Schwielen an den Fingern vom Telefonieren verbunden.
Aber es gibt ja die Technik. Und Doodle. Damit kennt sich die Vorsitzende Richterin einer Strafkammer beim LG Siegen aus. Sie schickte schlicht ein Rundschreiben an die Verteidiger:

Der Link führt zu dieser Anfrage:

Ein paar Mausklicks und fertig ist die Terminierung einer Umfangstrafsache.
Datenschutz-Bedenken kann man entgegen treten, wenn man nicht den Namen eines Angeklagten, sondern schlicht das Aktenzeichen als Überschrift wählt. Oder die Jusitzverwaltung läßt so ein Programm auf einem eigenen Server laufen.
Ansonsten: Ganz toll gemacht, Frau Vorsitzende!
Strafverteidiger sind nicht nur einfache Rechtsanwälte. Sondern in gewisser Weise auch Animateure und Motivationskatalysatoren.
Ein Mandant ist ob eines bereits länger andauernden Wirtschaftsstrafverfahrens verzweifelt. Die wirtschaftlichen Konsequenzen dieses Verfahrens für sein Unternehmen sind erheblich, und dabei hat die öffentliche Hauptverhandlung noch nicht einmal angefangen.
Heute erhielt ich folgende Nachricht von ihm:
Nach unseren letzten persönlichem Gespräch, habe ich mir ernsthaft überlegt meinen Lieblingsberuf- und Tätigkeit aufzugeben.
Das geht ja nun mal grad gar nicht. Ich brauche Mandanten, die kämpfen, nicht auf- und sich ergeben. Ich habe ihm postwendend geantwortet:
Hey, das ist verboten! Never give up!
Mein befreundeter Kollege Bert Handschumacher – auch selbständiger Anwalt – hat ein schönes Zitat von Augustinus von Hippo auf seiner Website:
„Wenn Dein letzter Tag Dich nicht als Sieger vorfindet, soll er Dich noch als Kämpfer treffen!“
Also, bitte!
Die Antwort des Mandanten ließ nicht lange auf sich warten:
Na gut, wenn Sie das sagen. Hauen Sie rein! Wir ziehen das jetzt durch.
Na bitte, geht doch! :-)
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Bild: © Robert Gabriel / pixelio.de
Besten Dank an Matthias Klattenbach, der entgegen seiner ersten Ankündigung auch weiterhin die Plattform Jurablogs.com betreiben will.
Der Mensch lebt nicht nur von Luft und Liebe, auch Matthias nicht. Damit wir alle – Blogger wie Leser – uns auch weiterhin mit dieser Seite von der Arbeit ablenken lassen können, habe ich einen kleinen Teil zum Lebensunterhalt des Jurablogsbeteibers beigetragen.

Vielleicht findet noch der eine oder andere den Button und spendet den Gegenwert eines Pfund Kaffees. Bei 1.001 gelisteten Bloggern sollte das dann ein paar Tage reichen …
Wem dann zuhause oder am Arbeitsplatz deswegen das leckere Getränk ausgehen sollte, kann gern mal auf einen Caffè bei uns vorbeischauen.
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Hinweis erst heute gefunden bei Burhoff Online. Danke!
Uns erreichen häufig Fragen wie diese:
Die Polizei wirft mir vor, meine Nachbarn beleidigt und geschlagen zu haben. Ich brauche dringend einen Pflichtverteidiger.
Wir wissen dann, daß der potentielle Mandant nicht weiß, welche Funktion ein Pflichtverteidiger hat. Und was eine notwendige Verteidigung ist.
Dazu hatten wir bereits vor einiger Zeit eine ausführliche Mandanten-Information ins Netz gestellt.
Nun haben wir das Ganze auch noch einmal ergänzt – und zwar unter der der Rubrik „Infos zu den Kosten“ – und fragen: Pflichtverteidiger gesucht?
Was meint die geschätzte Leserschaft dazu?
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Bild: © Thomas Max Müller / pixelio.de
Die aktuelle Website von Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig finden Sie unter
www.hoenig.de.
Die Seiten unter www.kanzlei-hoenig.de sind auf dem Stand von 2019 und wurden/werden seitdem nicht mehr aktualisiert.
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