Eigentlich wollte ich noch einmal einen freundlichen Bericht über Richter und Staatsanwälte schreiben, als ich auf den Artikel im Tagesspiegel über Blinde im Justizdienst gestoßen bin. Seit meiner Studienzeit in Marburg habe ich blinde Juristen immer sehr dafür bewundert, wie sie sich mit ihrem Handicap arrangieren. Der Artikel beschreibt die Möglichkeiten, die Menschen ohne Augenlicht bei der Justiz haben. Das schien mir eine Meldung hier im Blog wert.
Der Tagesspiegel berichtet zutreffend: Zivilrichter müssen nicht unbedingt sehen können. Strafrichter schon, Staatsanwälte wiederum nicht.
Die Staatsanwältin Kerstin Sauer wollte immer ins Strafrecht, aber auf keinen Fall auf die Seite der Anwälte. „Ich will keine Drecksäcke verteidigen, nur des eigenen materiellen Wohlergehens wegen.“, sagt sie.
Ich habe das Gefühl, daß für Frau Sauer ein Beruf als Korbmacherin, Bürsteneinzieherin oder Besenbinderin geeigneter ist. Vom Beruf eines Organs der Rechtspflege hat sie offenbar keine Ahnung (wenn der TSp. sie richtig zitiert hat).
Ergänzung um 22:36 Uhr:
Offenbar hat der Tagesspiegel Änderungsbedarf gesehen. Der Artikel wurde in Bezug auf das skandalöse Zitat geändert. Nun wird die Staatsanwältin zitiert: „Jeden Verbrecher verteidigen zu müssen, das hätte sie nicht gewollt. “
Ja, was denn nun? Drecksäcke oder Verbrecher? War da nicht mal die Rede von einer Unschuldsvermutung?? Ich verteidige jedenfalls keine Verbrecher, meine Mandanten sind unschuldig – bis sie rechtskräftig verurteilt worden sind. Frau Staatsanwältin, bitte lassen Sie sich noch mal Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorlesen!