Erfolgserlebnis der Österreicher

Ich habe einige Mandanten, die öfters mal über den Brennerpaß fahren. Dort ist ein Blitzer aufgebaut, der die Raser fotografiert. Aber von hinten. Die Erfolgsquote bei der Verteidigung gegen die Strafverfügungen der Bezirkhauptmannschaften Innsbruck und Schwaz liegen in meiner Kanzlei bei etwa 100 Prozent.

Jetzt hat es aber doch wohl einen Raser (aber nicht aus meiner Mandantschaft) erwischt, meldet Ingmar Greil in seinem Blawg Aktenvermerk. Zwar nicht auf der Brennerautobahn, sondern in einer Tempo-40-Zone ist der Fahrer von hinten geblitzt worden. Allerdings fuhr der Raser rückwärts mit 56 km/h durchs Bild.

Das muß ein echtes Erfolgserlebnis gewesen sein für die österreichische Rennleitung, endlich mal ein richtiges Gesicht auf ihren Bildern. ;-) Hoffentlich kommt da jetzt keiner auf dumme Gedanken.

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1 & 1 zahlt erst nach Kontensperrung

Das Landgericht Berlin hat den Westerwäldern die Kosten des (bisherigen) Verfahrens auferlegt und am 12.5.05 die Kosten auf 459,40 EUR zuzüglich Zinsen festgesetzt. Der Kostenfestsetzungsbeschluß wurde der 1 & 1 Internet AG am 17.5.05 zugestellt. Gezahlt wurde aber nichts. Darauf habe ich dann mit einem vorläufigen Zahlungsverbot an die Bank des Unternehmens reagiert.

Dieses Zahlungsverbot ist der Bank am 27.6.06 zugestellt worden. Heute, einen Tag später, ist die Zahlung eingetroffen.

Das ist zwar nicht alles, was zu zahlen ist, es fehlen ein paar Zinsen und die Kosten des Zangsvollstreckungsverfahrens. Aber die werden dann spätestens mit Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ausgeglichen.

Ist das nicht unglaublich?

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Mordversuch an Ehefrau

Prozess nach Mordversuch an Ehefrau

Ein 68-Jähriger muss sich seit Dienstag vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) wegen versuchten Mordes verantworten. Der Mann soll am 30. Dezember 2005 versucht haben, seine Ehefrau beim Eisbaden in einer Kiesgrube nahe Eisenhüttenstadt zu töten, sagte ein Gerichtssprecher vorab.

Laut Anklage hat er ihr mit einem Messer die Kehle aufgeschlitzt. Nur durch Zufall habe er einen Knorpel getroffen, so dass das Opfer nicht verstorben sei.

Die Frau hatte sich den Angaben zufolge im August 2005 vom Angeklagten getrennt und dann finanzielle Forderungen angemeldet. Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als versuchten Mord aus Habgier und wirft dem Mann heimtückische Vorgehen vor.

Der Angeklagte, der in Untersuchungshaft sitzt, schwieg am Dienstag zu den Vorwürfen. In einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung stritt er jedoch die Tötungsabsicht ab. Er habe seine Frau lediglich durch einen kleinen Schnitt verletzen wollen, weil er gekränkt gewesen sei. „Es tut ihm unsäglich Leid“, sagte der Anwalt.

Zunächst sind acht Verhandlungstage bis zum 21. Juli angesetzt.

Quelle: rbb Online

Etwas ausführlicher, aber ebenso sachlich, berichtet die Märkische Oderzeitung über den Fall.

Auch die Berliner Zeitung berichtet, allerdings mit einem stark emotionalen Unterton.

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Die Gerichtssprache ist deutsch

Der Angeklagte wird sich auf meinen Rat hin zur Sache nicht äußern. Ich wollte aber insbesondere bei den Schöffen nicht den Eindruck entstehen lassen, daß er sich „bockig“ verhält. Deswegen habe ich in einer Erklärung nach Verlesung der Anklageschrift u.a. erläutert, aus welchen Verfassungsrechten sich das „Schweigerecht“ ableitet.

Die Verteidigung durch Schweigen hat die selbe Qualität wie die (aktive) Verteidigung durch Stellungnahmen und Gegenreden. Aber scheint der Staatsanwalt wohl anders zu sehen.

Ganz besonders erregte er sich über die von mir gewählte Überschrift meiner Erklärung:

Opening Statement.

Dieser juristische Terminus stammt aus dem amerikanischen Prozeßrecht. Dort ist eine Stellungnahme der Verteidigung zur Anklage der Staatsanwaltschaft üblich. Im deutschen Recht ist das eher ungewöhnlich, gleichwohl im Rahmen von § 257 StPO zulässig.

Das kannte der Staatsanwalt wohl nicht. Er fragte mich in giftigem Ton, was das denn nun sei. Eine eigene Erklärung des Verteidigers? Des Angeklagten? Und überhaupt:

Die Gerichtssprache ist deutsch! Demnächst unterhalten wir uns hier noch auf türkisch …

Unschwer erkennt man: Es ist nicht das Landgericht Berlin, vor dem hier verhandelt wird.

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Werbung ins Leere

Soeben fische ich aus unserem Briefkasten diese Werbung:

„Wie können Sie die Produktivität Ihres modernen Büros noch steigern?“

fragt mich das freundliche Faltblatt. Innen wird die Antwort geliefert:

„Mit einer guten Tasse Kaffee.“

Angeboten wird ein Servicepaket mit Kaffeemaschine, Kaffee, Kondensmilch, Zuckerwürfel und Filtertüten. Mir wird sowas angeboten.

Mir, der erklärtermaßen Caffè-Genießer ist und seit seinem ersten Italienbesuch diesen Pullerkaffee aus der Filter-Tüte nicht mehr mag.

Liebe Frau Sabine S., die Sie mir diese Werbung in den Kasten geworfen haben. Warum kommen Sie nicht einfach mal rein und trinken einen leckeren Espresso, Cappucino oder Caffè Latte mit mir. Ich bin sicher, anschließend denken Sie über einen Jobwechsel nach. :-)

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Schon wieder einmal: Motorradfahrer übersehen

Die meisten Unfälle, denen Moppedfahrer zu Schaden kommen, werden von unaufmerksamen Autofahrern verursacht. Dieser ist ein weiteres Beispiel dafür, daß es auch erfahrene Kradler erwischen kann.

Beim Wenden auf einer Grundstückseinfahrt am Heilmannring in Charlottenburg hat ein 57-jähriger Autofahrer heute Morgen um 8 Uhr 24 einen 53-jährigen Motorradfahrer übersehen und angefahren. Der Suzuki-Fahrer wurde durch den Zusammenstoß auf die gegenüberliegende Straßenseite geschleudert und prallte gegen einen geparkten Wagen. Die Feuerwehr brachte ihn zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Er erlitt einen mehrfachen Bruch seines rechten Beines. Der Autofahrer blieb unverletzt.

Quelle: Polizeiticker auf Berlin.de

Motorradfahrer haben eben keine Vorfahrt.

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Alkoholisierter Rollerfahrer rammt Polizeiwagen

Genützt hat es nichts:

Ein 33-jähriger Rollerfahrer ist heute früh gegen 1 Uhr 35 in Reinickendorf schwer verletzt worden, als er auf der Flucht mit Vollgas einen Polizeiwagen rammte. Polizisten einer Zivilstreife wollten den 33-Jährigen wegen seiner auffälligen Fahrweise in der Bornholmer Straße kontrollieren. Der Fahrer flüchtete über den Gehweg entgegen der Fahrtrichtung in die Tegener Straße, bei der es sich jedoch um eine Sackgasse handelt. Im Wendekreis der Sackgasse flüchtete der auf dem Roller sitzende Sozius über einen Zaun.

Die Polizisten sperrten mit ihrem Wagen die Zufahrt zur Straße. Als sie auf den Rollerfahrer zugingen, gab er Gas. Dabei beschädigte er nicht nur einen geparkten Pkw sondern streifte einen Polizisten im Vorbeifahren an der Hand. Schließlich fuhr er mit Vollgas auf den Polizeiwagen zu und stieß frontal dagegen. Der 33-Jährige kam zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Auch sein 18-jähriger Sozius konnte kurze Zeit später gestellt werden. Der Polizeibeamte erlitt Verletzungen an der Hand und musste vom Dienst abtreten.

Quelle: Polizeiticker auf Berlin.de

Betrunkene Zweiradfahrern (jedenfalls die motorisierten) sind eigentlich eher selten anzutreffen. Dieser hier wird Bedarf nach einer engagierten Verteidigung haben.

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Neuwertige Schutzkleidung – Kein Abzug neu für alt

Das Amtsgericht Essen (Urteil vom 23.08.05; 24 C 436/04) hatte folgenden Fall zu entscheiden.

Der Motorradfahrer beanspruchte vom Unfallgegner und seinem Versicherer Schadensersatz für seine Schutzkleidung (BMW Sport-Integralhelm, Rückenprotektor, Goretex-Stiefel, Kradhose, Kradjacke und Lederhandschuhe, welche zwischen dem 06.02.2004 und dem 26.03.2004 angeschafft wurden). Der Verkehrsunfall hatte sich 24.07.2004 ereignet, die Sachen waren demnach zwischen 4 und 5 Monate alt. Gleichwohl wollte der Versicherer einen Abzug „neu für alt“ vornehmen,

da es sich um Gebrauchskleidung handele, die rapide an Wert verliere und zum Zeitpunkt des Unfalls mit Sicherheit auch bereits Gebrauchsspuren aufgewiesen habe.

Diesen Argumenten erteilte die Essener Richterin eine Absage:

Ein Abzug neu für alt ist hingegen nicht vorzunehmen. Zwar ist grundsätzlich zutreffend, dass beim Ersatz einer gebrauchten Sache durch eine neue dies zu einer Werterhöhung beim Geschädigten führen kann. Dazu muss sich aber die Werterhöhung für den Geschädigten günstig auswirken (Palandt, BGB, Kommentar, 63. Auflage, vor § 249, Rdnr. 146 m.w.N.). Berücksichtigt man hier die lange Lebensdauer von Motorradkleidung einerseits und die kurze Besitzdauer beim Kläger andererseits, dann würde sich der Ersatz von langlebiger Motorradkleidung nach rund 5 Monaten nicht günstig für ihn auswirken, da die Kleidung bis dahin zur Überzeugung des Gerichtes nicht meßbar an Wert verloren hatte.

Ich bedanke mich bei Herrn Rechtsanwalt Tim Windgassen aus Wuppertal, der diese günstige Entscheidung für den Moppedfahrer erstritten hat und so freundlich war, mir das Urteil zuzusenden. Dafür einen sonnigen Gruß vom Landwehrkanal an die Wupper!

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Baustelle

Die website www.motorradrecht.de wird gerade überarbeitet. Ich bitte um ein paar Tage Geduld, dann sieht das hier wieder ganz ordentlich aus. ;-)

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Mandant vermißt – neues Mandat

Rechtsanwalt Udo Vetter berichtet in seinem LawBlog unter dem Titel „Falsch investiert“ über einen vermißten Mandanten.

Sowas ähnliches ist uns vergangene Woche auch passiert. Es ging in einer Bußgeldsache um ein Fahrverbot. Alle waren beim Termin, nur der Mandant nicht. Den hatte ein wenig aufmerksamer Autofahrer auf dem Weg zum Gericht von seinem Mopped geholt.

Wir haben auf den Wiedereinsetzungsantrag verzichtet. Der Mandant braucht in den nächsten zwei Monaten seinen Führerschein nicht. Rollstühle und (später) Krücken sind nicht fahrerlaubnispflichtig.

Dafür haben wir aber den Auftrag bekommen, die Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche des Mandanten durchzusetzen. So hangelt man sich von Mandat zu Mandat. ;-)

Gute Besserung, lieber M.!

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