Italiener ärgern: Pizza bestellen – heute um 21.00 Uhr!

Aufruf der taz vom 4.7.2006, S. 16:

So ärgern wir heute Abend die Italiener: Um 21 Uhr Pizza bestellen!

Altenmarkt an der Alz: Tel. 08621/509719
Berlin – Friedrichshain: Tel. 030/2917649
Berlin – Kreuzberg: Tel. 030/6933087
Berlin – Prenzlauer Berg: Tel. 030/4447041
Berlin – Reinickendorf: Tel. 030/4142007
Bremen: Tel. 0421/489955
Bruckmühl: Tel. 08062/728200
Dresden – Löbtau Nord: Tel. 0351/4161699
Dresden – Löbtau Süd: Tel. 0351/4220886
Dresden – Pieschen: Tel. 0351/8495858
Dresden – Reick: Tel. 0351/2816635
Dresden – Striesen: Tel. 0351/4416062
Erfurt – Altstadt: Tel. 0361/6017773
Flensburg: Tel. 0461/9789298
Freiburg: Tel. 0761/5099999
Gera: Tel. 0365/8321202
Halle (Saale): Tel. 0345/2907492
Hamburg – Altona: Tel. 040/82298755
Hamburg – Schnelsen: Tel. 040/5592047
Hamburg – Fuhlsbüttel: Tel. 040/505050
Hannover: Tel. 0511/345678
Karlsruhe: Tel. 0721/849419
Kiefersfelden: Tel. 08033/609696
Köln: Tel. 0221/2825666
Leipzig – Connewitz: Tel. 0341/3028152
Leipzig – Gohlis: Tel. 0341/5640021
Leipzig – Paunsdorf: Tel. 0341/2523003
Leipzig – Plagwitz: Tel. 0341/4803688
Ludwigsfelde: Tel. 03378/209767
München – Germering: Tel. 089/845096
München – Schwabing: Tel. 089/525001
Münster: Tel. 0251/761415
Oldenburg: Tel. 0441/73017
Oranienburg: Tel. 03301/579572
Potsdam: Tel. 0331/8887899
Regensburg: Tel. 0941/49642
Rosenheim: Tel. 08031/37041
Rostock: Tel. 0381/6372002
Saarbrücken: Tel. 0681/5849880
Stralsund: Tel. 03831/666933
Stuttgart: Tel. 0711/4860212
Wolfsburg: 05363/808949

Guten Appetit! :-)

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Zeuge mit Aktenkenntnis

Der Zeuge, der den Angeklagten wegen versuchten Betruges angezeigt hatte, stand vor dem Tisch der Strafrichterin. Ihm wurde ein Schriftstück aus der Akte gezeigt, zu dem er befragt wurde. Als er die Fragen nicht beantworten konnte, begann er, in der Gerichtsakte zu blättern. Ich habe ihn darauf hingewiesen, daß ihm das nicht gestattet sei. Mit Widerwillen hat er es daraufhin dann auch gelassen. Nicht allerdings, ohne mir frech zu entgegnen:

Ich weiß gar nicht was sie wollen, ich kenne die Akte doch sowieso!

Ja, hallo?! Ich frage mich, woher kennt der denn die Akte? Soweit ich unsere Strafprozeßordnung kenne, dürfte ein Zeuge die Akte wohl als allerletzter einsehen, wenn überhaupt.

Nun denn, vielleicht lag es daran, daß der Zeuge (noch) Richter am Verwaltungsgericht ist, das im gleichen Haus wie das Strafgericht liegt.

Der Angeklagte wurde freigesprochen.

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Neues Weblog: Motorradrecht

Wir haben für den zweiten Schwerpunkt unserer Kanzlei – der erste ist das Strafrecht – ein eigenes Weblog eingerichtet: Motorradrecht. Neben den üblichen Blogbeiträgen wird dort auch versucht, das „Rechtsgebiet Motorradrecht“ zu definieren und ein wenig einzugrenzen.

Das Blog richtet sich an den gemeinen Moppedfahrer, ist also nicht unbedingt für juristische Schlipsträger bestimmt, die streng wissenschaftliche Arbeit erwarten. Sie sind gleichwohl eingeladen, sich dort ein wenig zu entspannen.

Die Rubrik „Motorradrecht“ wird hier stillgelegt.

Danke an Matthias Klappenbach, dem Macher der Jurablogs, für die schnelle Aufnahme von „Motorradrecht“ in den erlauchten Kreis der juristischen Weblawgs.

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Die GEZ fragt noch einmal

Mein Mandat ist meinem Rat gefolgt, den ich ihm erteilt hatte, als die GEZ zum ersten Male fragte. Deswegen hat er wohl auch noch einmal Post von der GEZ bekommen. Diesmal bitten die Gebühreneintreiber den Mandanten

erneut, uns den ausgefüllten ausgefüllt zurückzusenden. Alles andere kostet nur zusätzlich Zeit, Geld und Mühe.

Ok, wenn das alles nur Zeit, Geld und Mühe kostet: Warum lassen die meinen Mandanten nicht in Ruhe? Ist doch ganz einfach. Oder habe ich das etwas flasch [tm] verstanden?

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Deutschlandfahne als Ausrede untauglich

Ein deutscher Moppedfahrer wurde im Tiroler Bezirk Landeck von der österreichischen Rennleitung angehalten. Es wurde ihm vorgeworfen, statt der erlaubten 100 km/h stattliche 165 km/h gefahren zu sein. Er versuchte sich zu rechtfertigen:

Wegen der Fußball-WM habe er eine [deutsche] Nationalflagge an seinem Motorrad anbringen müssen, und diese habe ihm die Sicht auf den Tacho versperrt.

Quelle: Spiegel Online

Genützt hat es nichts – vielleicht weil es die schwarz-rot-goldene und nicht die rot-weiß-rote Fahne war?

Aber auch sonst sei vor dieser Ausrede gewarnt: Auch das Abkleben oder der Ausbau des Tachos führt in aller Regel nicht zur

null

Aufhebung aller Streckenverbote. ;-)

Danke für den Hinweis an das Blog der Verkehrsunfallabwicklung

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UNTERSTÜTZUNG – vertraulich!

Heute morgen erreichte mich folgende Anfrage:

Sehr geehrter,

ich bin Dr. S. T Zuzuma ,komme aus Cape Town, South Africa und bin ein Executive Accountant beim South African Department of Mining & Natural Resources. Zunächst entschuldige ich mich dafür, daß ich Sie auf diesem Wege kontaktiere, um Ihnen ein Geschäft dieser Größenordnung nahe zu bringen. Es aber für mich der zuverlässigste und schnellste Weg.

Ein Mitglied des South Africa Export Promotion Council (SEPC) war mit einer Regierungsdelegation in Ihrem Land während einer Handelsmesse und hat mit Ihre Daten übermittelt. Ich habe mich entschlossen, Ihnen eine vertrauliche Zusammenarbeit bei dem unten beschriebenen Deal anzubieten. Alle beteiligten Parteien werden davon profitieren, aber ich bitte Sie aufgrund der Natur dieser Transaktion, das ganze streng vertraulich zu behandeln.

Innerhalb des Department of Mining & Natural Resources, bei dem ich als Executive Accountant beschäftigt bin, habe ich gemeinsam mit vier weiteren Angestellten in leitenden Funktionen Zugriff auf einen Betrag von Achtzehn Millionen Dreihunderttausend US Dollars (18.300M), der für die Zahlung fälliger Rechnungen vorgesehen ist. Diesen Betrag möchten wir mit Hilfe einer ausländischen Firma oder auch Privatperson auf ein Konto im Ausland transferieren. Der South Africa Civil Service Code of Conduct erlaubt es uns aufgrund unserer Stellung nicht, Konten im Ausland zu unterhalten.

Der Betrag von Achtzehn Millionen Dreihunderttausend US Dollars(18.300M) stammt aus einem Vertrag mit einer ausländischen Firma, die für unserer Department Arbeiten ausgeführt hat. Wir Officials haben die Rechnungen absichtlich zu hoch angesetzt und nur die tatsächlichen Rechnungen bezahlt, so daß die entstandene Differenz nun in unserem Besitz ist. Wir haben bereits alle Vorbereitungen getroffen um das Geld mittels Telegraphic Transfer (T. T.) auf ein ausländischen Bankkonto, daß Sie uns nennen würden, zu überweisen. Dazu müssen wir einen Antrag beim Justice Ministry hier in Südafrika stellen, in dem Sie die Rechte des früheren Vertragspartners übernehmen. Dafür benötigen wir Ihre Fax Nr., um Ihnen die Unterlagen übermitteln zu können.

Meine Partner und ich haben beschlossen, Ihnen einen Anteil von 20 % an der gesamten Summe zu geben, falls Sie unser Angebot annehmen und uns ein Konto zur Verfügung stellen. 70 % sind für uns und 10 % haben wir für Steuern und Gebühren angesetzt. Wir würden das gesamte Geld gerne für mindestens zwei Jahre in Ihrem Besitz lassen und bitten Sie, es entsprechend anzulegen.
Danach würden wir anfangen, es wieder zurück nach Südafrika zu transferieren.
Das Geschäft ist 100 % sicher, sofern Sie es mit größter Sorgfalt und Geheimhaltung behandeln. Ihr Spezialgebiet ist auch kein Hinderungsgrund für die erfolgreiche Ausführung der Transaktion.

Ich setze mein Vertrauen in Sie und hoffe, Sie werden mich nicht enttäuschen.
Bitte melden Sie sich möglichst bald bei mir über die obige Tel./Fax-Nr.
oder meine e-mail Adresse und teilen mir mit, ob Sie unser Angebot annehmen.
Ich versichere Ihnen nochmals, daß meine Partner und ich in der Lage sind, die Auszahlung dieser Summe zu ermöglichen, wenn Sie uns garantieren, daß unser Anteil sicher in Ihrer Verwahrung bleibt. Bitte behandeln Sie unser Angebot absolut vertraulich, da wir noch aktiv in unseren Ämtern sind.
Falls Sie interessiert sind, schicken Sie mir bitte folgende Angaben:
1. Name/Firmen name um die erforderlichen Dokumente vorzubereitenp 2. Persönliche Telefon- und Fax-Nummern
Zu meinem privat email : samzuzuma@lycos.com mit seinem email address,
damit ich die weiteren relevanten Details in dieser Sache zu Ihnen mitteilen kann. Danke im voraus.
Ich hoffe auf Ihre baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Sam Tutu Zuzuma.

Super, wenn mein Spezialgebiet – Verteidigung von Straftätern – kein Hinderungsgrund ist, könnte ich mir gut vorstellen, das Angebot anzunehmen. 20% von 18.300.000 $ sind immerhin 3.660.000 $. Als Gegenleistung für ein bisschen Geldwäsche. Ich denke nochmal drüber nach, Herr Dr. Sam Tutu Zuzuma.

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Weitere Strafanzeige gegen 1 & 1 Internet AG

Die Frankfurter Rechtsanwältin Mareen Schneider hat ebenfalls bei der Staatsanwaltschaft Koblenz Strafanzeige wegen Betrugs, Nötigung und Erpressung gestellt erstattet. Sie wird ein großes Päckchen an die Staatsanwaltschaft schicken mit den verwertbaren Fällen, die ihr hier inzwischen vorliegen.

Ich frage mich, ob die Westerwälder Geschäftsleitung wirklich sorgfältig mit dem Vermögen des Unternehmes umgeht oder ob sie im Begriff sind, den Laden mit dieser Geschäftspolitik zugrunde zu richten. Es geht hier nicht wirklich um ernsthafte Geldbeträge, in meinem Fall waren es runde 40,00 Euro. Der Kollateralschaden dürfte ein Zigfaches sein.

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Deutschland säuft …

… 75.000 Hektoliter Radeberger Bier. Täglich. Während der Fußballweltmeisterschaft werden 24-Stunden-Schichten geschoben bei der Brauerei. Und wenn Deutschland weiterkommen sollte am Freitag, rechnen die Brauer mit einer Steigerung von weiteren 10 %.
So jedenfalls lautete eine Meldung gestern auf Radio eins vom rbb.

Prost.

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Moabit, wie es leibt und lebt

Der Mandant wurde wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu 3 1/2 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das (milde) Urteil basierte auf einer Verfahrensabsprache. Ferner wurde der bis zur Verkündung des Urteils bestehende Haftbefehl aufgehoben. Auch das war zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung abgesprochen. Der Verurteilte sollte Gelegenheit bekommen, sich auf den Haftantritt vorbereiten zu können, um dann seine Strafe als Selbststeller im offenen Vollzug zu verbüßen.

Der Mandant hat sich eine sichere Arbeitsstelle besorgt, hat seine große Wohnung aufgeben und ist in eine kleinere umgezogen, die er auch während der Haft halten kann. Dies hat er auch dem Amt mitgeteilt. Die neue Meldebstätigung mit einer Kopie des geänderten Personalausweises hat meine Kanzlei an die Staatsanwaltschaft geschickt; die Unterlagen sind dort auch zur Akte gelangt.

Gleichwohl ging die Ladung zum Haftantritt 7 Monate später an die alte Anschrift. Und erreichte den Mandanten nicht. Dem entsprechend erschien er dann auch nicht in der JVA Heiligensee, in der er die Strafe im offenen Vollzug absitzen sollte.

Dort meldete man den ausbleibenden Insassen bei der Staatsanwaltschaft, diese beantragt einen Haftbefehl und der Mandant wird unter seiner neuen Anschrift (!!) verhaftet. Nun sitzt er in Moabit im geschlossenen Vollzug.

Die Staatsanwältin teilte lapidar mit: Da ist wohl etwas schief gegangen. Aber jetzt, wo wir ihn haben, lassen wir ihn doch nicht mehr wieder laufen.

Das ist Moabit, wie es leibt und lebt.

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Opening Statement

Mein Beitrag hier im Blog „Die Gerichtssprache ist Deutsch“ wurde teilweise kritisch kommentiert (auch per eMail), wohl von Lesern, die den Strafprozeß von außen betrachten. Der englischer Begriff „Opening Statement“ sei dem deutschen Strafprozeß fremd. Ich möchte dazu anmerken, daß dieser fremdsprachliche Begriff mittlerweile zu einem festen Bestandteil der modernen Strafverteidigung geworden ist.

Ende 1997 legten Deutscher Richterbund und Deutscher Anwaltverein ein gemeinsames Papier vor, in dem „Für Streitkultur im Strafverfahren“ geworben wurde (Deutsche Richterzeitung 1997, 491, 492). In ihm heißt es:

„Zur Offenheit gehört, daß der Verteidiger seine Ziele darlegen kann und von dieser Möglichkeit Gebrauch macht. Je früher dies geschieht, desto wirksamer wird er zur Konzentration und Beschleunigung beitragen. Nach Verlesung der Anklageschrift und nach Belehrung des Angeklagten sollte dem Verteidiger die Gelegenheit gegeben werden, durch Darlegung seiner Zielvorstellungen eine Konzentration des Verfahrensstoffes auf das Wesentliche zu ermöglichen („Verteidigungssatz versus Anklagesatz“ oder Opening-statement)“

Der Berliner Rechtsanwalt Stefan König sprach sich dafür aus, dem Verteidiger Gelegenheit zu geben, anstelle, vor oder nach der Einlassung des Angeklagten zur Sache in einer Gegenrede – Opening-Statement – auf die Anklage zusammenhängend aus der Sicht der Verteidigung zu erwidern. (AnwBl. 1997, 541, 542, 544)

Quelle dieser Zitate: Saarbrücker Bibliothek. Unter dem Titel

Gedanken zur Vernehmung des Angeklagten in der Hauptverhandlung und zum sog. Opening-Statement des Verteidigers

beschreibt Egon Müller dort anschaulich die Hintergründe dieses wichtigen Rechts der Verteidigung.

Den Kritikern teile ich mit, daß ich für das Ding zur Konfliktmeidung künftig einen deutschen Begriff wählen und in schwarz-rot-goldenen Lettern über die Erklärung setzen werde. Die Farben sind ja mittlerweile wieder hoffähig geworden.

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