Zeuge mit Aktenkenntnis

Der Zeuge, der den Angeklagten wegen versuchten Betruges angezeigt hatte, stand vor dem Tisch der Strafrichterin. Ihm wurde ein Schriftstück aus der Akte gezeigt, zu dem er befragt wurde. Als er die Fragen nicht beantworten konnte, begann er, in der Gerichtsakte zu blättern. Ich habe ihn darauf hingewiesen, daß ihm das nicht gestattet sei. Mit Widerwillen hat er es daraufhin dann auch gelassen. Nicht allerdings, ohne mir frech zu entgegnen:

Ich weiß gar nicht was sie wollen, ich kenne die Akte doch sowieso!

Ja, hallo?! Ich frage mich, woher kennt der denn die Akte? Soweit ich unsere Strafprozeßordnung kenne, dürfte ein Zeuge die Akte wohl als allerletzter einsehen, wenn überhaupt.

Nun denn, vielleicht lag es daran, daß der Zeuge (noch) Richter am Verwaltungsgericht ist, das im gleichen Haus wie das Strafgericht liegt.

Der Angeklagte wurde freigesprochen.

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2 Antworten auf Zeuge mit Aktenkenntnis

  1. 1
    Udo Vetter says:

    Für diesen Missgriff muss er aber das Verwaltungsgericht noch nicht verlassen.

  2. 2

    Vielen Wenig ergeben ein Viel. Ich wollte nur nicht alles auf einmal veröffentlichen. ;-)