„Bild“-Kommentator Wagner per eMail nicht erreichbar.

Großspurig lädt FJWagner, der Arschloch-Kommentator in der Bild, dazu ein, ihm per eMail zu schreiben, was man von ihm hält.

Jetzt können Sie Franz Josef Wagner auch eine E-mail schreiben: fjwagner@bild.de

Und dann das hier:

This Message was undeliverable due to the following reason:

One or more of the recipients of your message did not receive it because they would have exceeded their mailbox size limit. It may be possible for you to successfully send your message again at a later time; however, if it is large, it is recommended that you first contact the recipients to confirm that the space will be available for your message when you send it.

User quota exceeded: SMTP

Please reply to mailadmin@bild.de if you feel this message to be in error.

Offenbar haben außer mir auch noch andere schreiben wollen, was man ihn wünscht. Dabei hätte ich ihm gern die Lektüre meines Beitrags bei den Vier Strafverteidigern empfohlen.

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Urlaub

Falls mich jemand sucht, irgendwo hier bin ich mit meiner Q bis nächste Woche Sonntag.

Schwarzwald

Wo stehen die Blitzer? ;-)

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Der „Italienische Torpedo“

Schuss ins Blaue

Eine Lücke im EU-Recht macht es möglich: Will ein säumiger Schuldner seinen Gläubiger überrumpeln, muss er nur gegen ihn klagen – vor dem falschen Gericht .

Die langsamsten Raketen kommen aus Italien. Der „Italienische Torpedo“ ist unter Juristen berüchtigt als Prozessverschleppungstaktik. Durch solch einen Torpedo kann ein Unternehmen berechtigte Ansprüche eines Vertragspartners für längere Zeit blockieren, und zwar auf völlig legale Art und Weise.

Die Taktik ist simpel: Werden die Mahnungen eines Gläubigers ungemütlich, reicht der Schuldner Klage bei einem nicht zuständigen europäischen Gericht ein – in der Hoffnung, dass dies möglichst lange braucht, um sich für unzuständig zu erklären. Bis dahin hat der Gläubiger keine Chance, seine Forderung einzutreiben. Denn nach Artikel 27 der EG-Verordnung über Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung im Handels- und Zivilrecht (EuGVVO) muss sich ein Gericht für unzuständig erklären, wenn innerhalb der EU bereits eine Klage wegen desselben Anspruchs bei einem anderen Gericht anhängig ist. Damit sollen widersprüchliche Entscheidungen in derselben Sache vermieden werden. „Die Vorschrift birgt ein erhebliches Missbrauchspotenzial in grenzüberschreitenden Fällen“, sagt Peter Burckhardt, Partner bei Clifford Chance.

Quelle: wissen.de

Allein der Begriff „Italienischer Torpedo“ hat mich zu diesem Beitrag veranlaßt. Was es alles nicht gibt. ;-)

Danke an Rechtsanwalt Thomas J. Lauer für den Link

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Rita Gretschel aus Dresden im Orkus

Die pens. Journalistin schreibt fleißig Kommentare in zahlreichen Blawgs, meist aber ohne Bezug zu den Beiträgen.

Oft sind es Briefe an den Berliner Strafverteidiger Jony Eisenberg. Ich vermute mal, der Kollege hat die Dame irgendwann einmal (erfolgreich) vertreten und sie hat sich von seinen Qualitäten überzeugen können. Offenbar erreicht sie Herrn Eisenberg aber nicht, deswegen bittet Frau Gretschel die bloggenden Anwälte in ihren Kommentaren um Weiterleitung ihrer Briefe.

Liebe Frau Gretschel: Das ist nicht der richtige Weg. Versuchen Sie es doch einfach einmal mit einem Besuch. In meinen Blogs landen Sie im Orkus des Spamfilters.

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Rechtsanwalt droht mit Strafanzeige

Meinen letzten Beitrag zur Frage Anwaltswerbung haben aufmerksame Leser zum Anlaß genommen, auf die Warnung von Herrn Rechtsanwalt Dr. iur. Michael Heuchemer aufmerksam zu machen.

In dem Impressum seiner Website unter

http://www.michael-heuchemer.de/modules/impressum/
(Mit Absicht nicht verlinkt)

droht er dem Besucher mit deutlichen roten Worten und warnt vor Straftaten zu seinen Lasten und zu Lasten seines Mandanten. Ich bin beeindruckt.

Der Tagessiegel auch: Hier ein etwas älterer Bericht über den Herrn Rechtsanwalt.

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Anwalts-Werbung auf Kosten anderer

Es dürfte mittlerweile bekannt sein, daß ich gern und viel Werbung für meine Kanzlei mache und dabei nicht nur mit der Wanne durchaus auch an einige Grenzen stoße. Dafür sind sie ja da.

Aber das hier ist für meine Geschmack einen deutlichen Zacken zuviel:
www.magnus-gaefgen.de (Das habe ich bewußt nicht verlinkt)
Im Impressum jener Seite gibt es einen weiterführenden Link.

Werbung? Aber ja doch!
Aber nicht auf Kosten der Opfer und Mandanten.

Link gefunden auf Jurabilis

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Schwachsinn aus Steuermitteln

Irgendwann im September sind Wahlen hier in Berlin. Jetzt werden sie wieder aufgehängt, die Kandidaten. Naja, jedenfalls deren Abbilder. Darauf liest man dann auch die Wahlpropaganda. Dazu meint Norbert Voss aus Berlin-Friedenau in einem Leserbrief an die taz Berlin:

Die Parteien sollten zur Kenntnis nehmen, dass das Bildungsniveau der Wähler noch nicht so weit heruntergefahren ist, dass sie durch diese Wahlplakate anzusprechen sind. Leute, die sich durch diese Plakatwerbung darstellen, kann man eigentlich nicht wählen! Wann hört endlich die Finanzierung dieses Schwachsinns aus Steuermitteln auf?

Recht hat er.

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Die Vier Strafverteidiger in neuem Gewand

Das Prozeßberichtsblog der Vier Strafverteidiger hat sich verändert. Die Anwälte Eickelberg, Siebers, Rueber und ich betreiben nun unter der Adresse www.vier-strafverteidiger.de gemeinsam ein Weblog, das nicht nur über den Prozeß in Braunschweig berichtet, sondern darüber hinaus Juristisches mit Strafrechtsbezug unters Volk bringt.

Aus diesem Grunde wird dann hier auch nicht mehr so viel Strafrechtliches zu lesen sein.

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Sparen beim Rechtsüberholen

Man spart ja, wo man kann.

Wilhelm Brause fährt gemütlich – naja, so gemütlich wie es eben geht – über die Autobahn.

Er kommt aber nicht weiter, weil Mütterchen Mü nur über ein begrenztes Kontingent an Spurwechseln verfügt, damit sehr sparsam umgeht und mit ihrem Automatikpolo die linke Spur dicht macht. Schließlich ist da ja in etwa 5 km Entfernung ein LKW auf der rechten Spur, den sie überholen will.

Brause steht vor einer wichtigen Entscheidung. Links blinken? Mit dem Licht hupen? Dicht auffahren mit Fernlicht? Das könnte teuer werden:

Für 135 km/h und 6 Meter Abstand gibt es 250 Euro, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot. Wenn das Drängeln nicht sogar unter den Nötigungsparagrafen fällt oder zur Gefährdung des Straßenverkehrs wird.

Brause blickt nach rechts – die Spur ist frei fast bis zum Horizont – und blättert im Bußgeldkatalog. Dort findet er die Ziffer 17:

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt: 50 Euro und 3 Punkte.

Es geht aber noch günstiger. Ziffer 88 des Bußgeldkatalogs bietet sich an:

Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt: 50 Euro und 2 Punkte.

Tja, der BKat macht es den Brauses leicht.

Übrigens: Noch billiger ist das Blockieren der linken Spur. Kostet 40 Euro und bringt einen Punkt.

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Das Klo als Fluchthelfer

Einmal mehr ist der Gang zur Toilette der Weg in die Freiheit gewesen. Gestern mußte allerdings der Aufpasser mal, als der Patient des Maßregelvollzugs die Gelegenheit zu einem Ausflug nutzte.

Eine 17-stündige Suche blieb erfolglos. Der Flüchtling ist dann aber entspannt und mit einem leichten Schwips freiwillig wieder zurück gekommen.

Quelle: Berliner Zeitung

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