Sparen beim Rechtsüberholen

Man spart ja, wo man kann.

Wilhelm Brause fährt gemütlich – naja, so gemütlich wie es eben geht – über die Autobahn.

Er kommt aber nicht weiter, weil Mütterchen Mü nur über ein begrenztes Kontingent an Spurwechseln verfügt, damit sehr sparsam umgeht und mit ihrem Automatikpolo die linke Spur dicht macht. Schließlich ist da ja in etwa 5 km Entfernung ein LKW auf der rechten Spur, den sie überholen will.

Brause steht vor einer wichtigen Entscheidung. Links blinken? Mit dem Licht hupen? Dicht auffahren mit Fernlicht? Das könnte teuer werden:

Für 135 km/h und 6 Meter Abstand gibt es 250 Euro, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot. Wenn das Drängeln nicht sogar unter den Nötigungsparagrafen fällt oder zur Gefährdung des Straßenverkehrs wird.

Brause blickt nach rechts – die Spur ist frei fast bis zum Horizont – und blättert im Bußgeldkatalog. Dort findet er die Ziffer 17:

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt: 50 Euro und 3 Punkte.

Es geht aber noch günstiger. Ziffer 88 des Bußgeldkatalogs bietet sich an:

Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt: 50 Euro und 2 Punkte.

Tja, der BKat macht es den Brauses leicht.

Übrigens: Noch billiger ist das Blockieren der linken Spur. Kostet 40 Euro und bringt einen Punkt.

Dieser Beitrag wurde unter Bußgeldsachen veröffentlicht.

3 Antworten auf Sparen beim Rechtsüberholen

  1. 1

    Noch preiswerter: Aus gebührendem Abstand völlig legal die Lichthupe betätigen, §§ 16 Abs. I Nr. 1, 5 Abs. V StVO.

    Im Übrigen ohnehin eine Beweisfrage, so lange Wilhelm Brause und Mütterchen Mü jeweils alleine sind. ;-)

  2. 2
    Wolf says:

    Klar ist das Blockieren am billigsten, Gesetz der Marktwirtschaft: die Masse macht’s!

  3. 3
    Torsten Schmidtling says:

    Koennte mal jemand im Bussgeldkatalog nachschauen was die Benutzung von Sonderzeichen, genauer Blaulicht und Horn, kostet? Ich glaub das waer noch ne Alternative. Wenn ich mich recht entsinne nur 20 Euro und KEINE Punkte …