Rechtsanwalt droht mit Strafanzeige

Meinen letzten Beitrag zur Frage Anwaltswerbung haben aufmerksame Leser zum Anlaß genommen, auf die Warnung von Herrn Rechtsanwalt Dr. iur. Michael Heuchemer aufmerksam zu machen.

In dem Impressum seiner Website unter

http://www.michael-heuchemer.de/modules/impressum/
(Mit Absicht nicht verlinkt)

droht er dem Besucher mit deutlichen roten Worten und warnt vor Straftaten zu seinen Lasten und zu Lasten seines Mandanten. Ich bin beeindruckt.

Der Tagessiegel auch: Hier ein etwas älterer Bericht über den Herrn Rechtsanwalt.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

17 Antworten auf Rechtsanwalt droht mit Strafanzeige

  1. 1
    OJ says:

    Hatte Magnus Gäfgen nicht mal diesen rennomierten Strafverteidiger, Hans-Ulrich Endress, oder wie er hieß?

  2. 2

    Der hieß nicht nur so, er heißt so immer noch. Und das sogar mit einem „Dr.“ vor dem Nachnamen. :-)

  3. 3
    Rotkäppchen says:

    nun ja, aber es laufen genug Spinner rum,die Anwälte von solchen Angeklagten bedrohen, insofern kann ich das schon nachvollziehen, daß einem das irgendann zuviel wird.

  4. 4

    Das kennt wohl jeder Verteidiger. Aber für den Betreiber der Website scheint es eine neue Erfahrung zu sein.

  5. 5
    RA Kümmerle says:

    Da schließt sich dann gleich die nächste Frage an, wie ist er denn an den Kollegen gekommen? Ich habe mir die Webseite gerade einmal komplett angesehen… Nun ja, ein gewisser Hang zur Selbstdarstellung ist – um es mal vorsichtig auszudrücken – nicht zu übersehen. Er verkörpert dem ersten Eindruck nach alles, was Vertreter meines Berufstandes so wahnsinnig sympathisch macht (Krawattenträger :O), Weinsammler, RR-Fahrer), aber um das Mandat ist er wahrlich nicht zu beneiden, zumal es ja anscheind einen Großteil seiner Arbeitszeit bindet :O). Der Warnhinweis auf der Webseite mag vieleicht überzogen wirken, allerdings würde ich – sofern jeden Tag \\\“Nettigkeiten\\\“ im meiner Post wären – wohl auch irgenwann mal die Bremse ziehen. Allerdins ist die Webseite aus dem Beitrag zuvor in der Tat einen deutlichen Zacken zuviel.

  6. 6
    Lutz says:

    Da bin ich aber mal gespannt, ob Herr Heuchemer gegen den Wagner-Bild („Post von Wagner“) vorgeht…

    „Ein Arschloch wie Sie, das einen 11-jährigen Jungen erwürgte, hat keinen Platz bei den Guten. Niemals. (…) Für mich sind Sie ein Schwein.“

    http://www.bild.t-online.de/BTO/news/standards/post-von-wagner/2006/08/07/wagner.html

  7. 7
    Rotkäppchen says:

    nun ja, für Wagner gibt es ja ganz vorne im StGB schon Vorschriften ;-)

  8. 8
    AH says:

    Ob er sich auf diese auch ggüber der StA berufen wird? ;-)

  9. 9

    Auch mich hatte der Fall sehr mitgenommen. Natürlich war die Folterandrohung rechtswidrig und hätte stärker bestraft werden müssen, da hat sich der Rechtsstaat nicht mit Ruhm bekleckert. Viel problematischer fand ich jedoch die Versuche von konservativen Juristen das Folterverbot aufzuweichen. In meinen Augen ist der sehr Fall einfach, manchmal fällt eben Moral und Recht auseinander. Mit Stolz hätte ich mich auf das Handeln berufen, aber der Schrei nach Straflosigkeit, das war sehr peinlich, als wenn ein Vermerk als Rechtfertigung…. na ja…. das war eben typisch deutsch. Man muss für seine Taten schon einstehen können.

    Doch was hat das mit der furchtbaren Tat zu tun?

    Gar nichts. MG ist jetzt gläubig und will anderen Jugendlichen helfen? Na nur zu, der liebe Gott wird es am Ende schon zeigen, wo die Frömmigkeit her kommt und wie ehrlich sie ist.

    Ich habe dir Bercihterstattung ncoh sehr gut im Gedächnis. Warum hat er den Eltern nicht gesagt wo der Junge war? Dafür gab es keinen Grund. Zumindest keinen nachvollziehbaren.

    So sehr ich kriminologisch die Tat verstehen kann, so unverständlich und menschenverachtend war die Handlung MG, als er war gefasst war, die Beweise eindeutig, für sein Schweigen gab es keinen Grund.

    Natürlich muss ein Verfolgter nicht reden, das ist sein – sehr gutes – Recht. Aber nur weil man Rechte hat, heißt das eben noch lange nicht, dass andere die Ausübung der Rechts nicht kritisieren oder gar abstoßend finden dürfen. Hätte MG die Tat gestanden und der Polizei den Fundort verraten, ich würde ganz anders über die Tat urteilen können.

    Aber nicht so.

    Und jetzt ist er fromm? Na, da werden sich die Eltern des kleinen Jakob (Korrigiert. crh) aber freuen drüber.

    Lieber Kollege Hoenig, Ihr Verhalten ist sehr richtig, ich bin aufs äußerste empört, die Website ist eine Frechtheit, mit Strafanzeige zu drohen eine noch größere. Es ist schon schwer verständlich, dass ein Mörder seinen ganzen Kram erzählen darf, darauf die Öffentlichkeit aber nicht reagieren darf. So funktioniert das – hoffe ich mal – mit der Meinungsfreiheit ja wohl nicht.

    Liebe Grüße aus dem schönen Süden der Stadt, MfG Raoul Langner.

  10. 10
    RA Reck says:

    zu #4:
    Die Erfahrung scheint für ihn wohl noch so neu so sein, daß er sogar Hoffnungen in die Ermittlung anonymer Briefschreiber zu setzen scheint.

  11. 11
    RA Christian Ahlers says:

    Besonders schön finde ich auf der Seite des Kollegen die Bilderserie…dazu unterlasse ich lieber weiteren Kommentar…

  12. 12
    Barbara says:

    Aus Tagesspiegel: „Sein Verteidiger hat im Auto gut sichtbar Kleists Novelle „Michael Kohlhaas“ liegen. Er wird wissen, warum: Kohlhaas verrennt sich im Beharren auf sein Recht und geht unter“.
    Dem ist nichts hinzuzufügen…

  13. 13
    Fatih says:

    Hallo zusammen,

    ist das etwa der Neid der Besitz-/Doktortitellosen? Herr Dr. Heuchemer ist ein Top-Jurist. Ihn so unsachlich zu kritisieren, ja sogar zu beleidigen, dies auch von Juristen, also Menschen mit intellektueller Hochschulbildung, ist albern.

    Herr Heuchemer macht auch nur seinen Job. Man könnte es auch Zivilcourage nennen. Somit den Ruck, den Herr Herzog vor Jahren gefordert hat.

    In diesem Sinne

    Fatih

  14. 14
    RA Dr. Schrader says:

    Mich interessiert noch eine Frage:

    Ich habe sehr intensiv den Prozeß um den kleinen Pascal in SB mit verfolgt. Man müßte Herrn Vizepräsident Daschner mal fragen, ob er sich für den kleinen Tropf genauso eingesetzt und seine Karriere riskiert hätte (Folgefragen könnten sich auf die Reaktion der FAZ etc. beziehen). Hat die soziale Herkunft des einen Opfers und des anderen (Saarbrücker Problemstadtteil) ggf. einen Einfluß?

    Ich habe in der Berichterstattung der Saarbrücker Zeitung keinen Hinweis gefunden, daß hochrangige BEamte „unmittelbaren Zwang“ angeordnet hätte, damit die Beschuldigten den Aufenthaltsort des Kleinen endlich verraten. Übrigens: Die Leiche ist immer noch nicht gefunden.

    Mit freundlichen und kollegialen Grüßen aus Freiburg

  15. 15

    Unglaublich! Das ist außerordentlich frech! Das könnte man nicht von einem Rechtsanwalt erwarten!

  16. 16
    beobachter says:

    Zitat:
    „Ich habe sehr intensiv den Prozeß um den kleinen Pascal in SB mit verfolgt. Man müßte Herrn Vizepräsident Daschner mal fragen, ob er sich für den kleinen Tropf genauso eingesetzt und seine Karriere riskiert hätte“

    Ein doch sehr weit hergeholter Vergleich, der den beiden Fällen in ihrer Unterschiedlichkeit ja nicht gerecht wird, die ja auch doch ganz unterschiedlich noch von Anfang an und im weiteren Verlauf gelagert sind.

    Das sind hier Pferde-Äpfel mit Abriß-Birnen verglichen.

    Mit freundlichen Grüßen auch

    beobachter

  17. 17
    Sascha Jansen says:

    Ich finde, Herr RA Dr. Schrader hat Recht.

    Es wurde zuviel Wind damals gemacht, weil es um einen Bankierssohn ging. Um den Sohn eines reichen Pinkel. So sieht es aus.

    Aber um den kleinen Jungen, der in einer Kaschemme vergewaltigt und ermordert wurde, reißt sich hier niemand ein Bein aus.

    Das ist aber typisch in Deutschland. Genauso wie die Bildung. Diese hängt nämlich nirgends so von der sozialen Herkunft ab wie bei uns.

    Typisch deutsch eben.