Die Episode „Anonyme Mörder“ ist nun in der Mediathek zu finden.
Auch das anschließende Rechtsgespräch SOKO+ Wismar ist online.
Die Episode „Anonyme Mörder“ ist nun in der Mediathek zu finden.
Auch das anschließende Rechtsgespräch SOKO+ Wismar ist online.
Die SOKO Wismar schaut sich heute den Schnaps etwas genauer an.
Der Sachverhalt:
Nachdem es in der vergangenen Woche um verbotene Betäubungsmittel ging, spielt in der heutige Episode eine erlaubte Droge die entscheidende Rolle. Lars Pöhlmann untersucht das Tatwerkzeug, das trotz Anonymisierungsdienst nicht zu Erinnerungslücken geführt hat, aus nächster Nähe.
Das Strafrecht:
Gut, es gibt mal wieder eine Leiche, die diesmal allerdings zweiaktig hergestellt wurde, nachdem es zuerst im Straßen- und später im Schiffsverkehr zu feindlichen Eingriffen kam. Es geht um Fragen, die nicht beantwortet werden sollen, jedoch beantwortet werden müssen, aber erst später. Und dann waren da noch diese Frauen … Viel Verkehrsrecht bei den Tötungsdelikten diesmal also.
Die Aufgabe:
Jetzt wieder die Frage aus dem Jura-Examen:
Die gutachterlichen Stellungnahmen der geschätzten Leser- und Seherschaft können im Kommentarfeld abgegeben werden.
Save the date:
Das Filmchen startet um 18 Uhr im ZDF. Das von Dr. Hendrik Wieduwilt moderierte Expertengespräch führen Oberstaatsanwältin Claudia Lange und meine Wenigkeit nach der nächtlichen Wiederholung der Sendung im Fernsehen. Die Episode und das Rechtsgespräch werden sich nach der Erstausstrahlung um 18 Uhr aber auch in der Mediathek finden.
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Bildquelle: Screenshot aus dem Trailer / © ZDF
Unter der Überschrift:
„Einschmuggeln verbotener Gegenstände bzw. Substanzen in Haftanstalten“
richtete sich der Abgeordnete Sven Rissmann (CDU) mit einer schriftliche Anfrage an die Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz.
Herr Rissmann wollte unter anderem wissen:
Welche Maßnahmen werden in den Haftanstalten ergriffen, um das Einschmuggeln verbotener Gegenstände bzw. Substanzen zu verhindern?
Die Antwort der SenJusV (pdf) ist umfangreich und interessant:
Es werden …
… in den JVA‘en alle rechtlich zulässigen Mittel genutzt, um das Einbringen von verbotenen Substanzen und Gegenständen zu verhindern und um erfolgreich eingebrachte in den Anstalten aufzufinden.
Das sind laut „Straßmeir, Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz“ die folgenden Maßnahmen:
Und was fehlt sonst noch?
Richtig! Angemessene – und mit Rücksicht auf die grundsätzlich gegebene Vertrauenswürdigkeit von Justizbediensteten durchführte – Kontrollen der Wachtmeister. Damit das, worüber Timo F. (und Frontal21) und Fatina Keilani im Tagesspiegel berichten, nicht mehr auf der Tagesordnung bleibt.
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Bild: © Janusz Klosowski / pixelio.de
Der Deutschlandfunk teilt mit:
Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wies die Beschwerde Erdogans als unbegründet zurück.
Das ist die gute – und erwartete – Nachricht.
Aber dann kommt Mist:
1.
Sie folgt damit der Entscheidung des Mainzer Landgerichts, das das Verfahren gegen den ZDF-Moderator kürzlich einstellte.
Es war nicht das LG Mainz, das das Ermittlungsverfahren eingestellt hat, sondern die Staatsanwaltschaft Mainz.
2.
Erdogan hatte Böhmermann wegen Beleidigung verklagt.
Erdogan hatte Strafantrag gestellt. Dann hat die Staatsanwaltschaft ermittelt. Das war ein Strafverfahren, im engeren Sinne ein Ermittlungsverfahren. Aber kein zivilrechtliches Klageverfahren mit Erdogan (der Präsident) als Kläger. Das ist eine andere Baustelle, die noch bearbeitet wird und zwar in Hamburg.
Vielleicht bemühen sich die Herrschaften beim Deutschlandfunk später wieder mal um sauberes Arbeiten. Eine Meldung nur rechtschreibfehlerfrei hinzubekommen, reicht noch nicht aus für klugen Journalismus.
Die Gesamtstrafenbildung lebt zu Unrecht ein Schattendasein im Gewächshaus der Strafverteidigung. Wie man seinem Mandanten mit der praktischen Anwendung der §§ 53, 54 StGB unter die Arme greifen kann, zeigt folgender Fall.
Zunächst aber mal ein paar Grundlagen.
Was ist – grob gesagt – eine Gesamtstrafenbildung?
Wenn ein Straftäter zwei Straftaten begeht, die in einem engeren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen, wird aus beiden Strafen eine einzige „gemacht“. Es erfolgt aber keine Addition der beiden Strafen, sondern die höhere der beiden Strafen wird angemessen erhöht.
Variante: Gesamtstrafe mit einer bereits rechtskräftigen Vorstrafe
Am besten erklärt an einem Beispiel.
Der Mandant wird am 01.05.2015 rechtskräftig verurteilt für eine Tat, die er am 01.05.2014 begangen hat; sagen wir mal zu 6 Monaten Freiheitsstrafe.
Dann wird er angeklagt wegen einer Tat, die er am 01.12.2014 begangen hat. In dem nun anstehenden Urteil hält das Gericht im Sommer 2016 nochmal 6 Monate für angemessen.
Aus der alten Geschichte und der neuen Sache wird nun eine Gesamtstrafe gebildet: Statt addiert 12 Monate werden daraus 9 Monate gemacht. Das ist der klassischen Mengenrabatt, den der Gesetzgeber in § 54 StGB gewährt.
Es könnte alles so einfach sein, isses aber nicht.
Mein konkreter Fall: Der Mandant wurde in 1. Instanz zu 6 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dagegen haben wir Berufung eingelegt mit dem Ziel der Strafaussetzung zur Bewährung. Ein Ziel, das mit 10 (sic) einschlägigen Vorstrafen eher nicht zu erreichen war – auch nicht mit dem Spiel auf Zeit.
Zuvor hatte er sich aber schon eine Geldstrafe gefangen: 180 Tagessätze. Davon hatte er aber zwei Drittel (120 Tagessätze) schon bezahlt.
Beide Urteile waren gesamtstrafenfähig.
Mein Antrag
Nachdem in einem Rechtsgespräch geklärt war, daß eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht in Betracht kam, habe ich die Gesamtstrafenbildung beantragt:
6 Monate + 180 Tagessätze = 8 Monate. Eine solchen Mischung ist nach § 54 Abs. 3 StGB möglich. Das Urteil erging entsprechend.
Netto-Ergebnis
Da der Mandant bereits einen Teil der Strafe verbüßt (also einen Teil der Geldstrafe bezahlt) hat, bleiben von den 8 Monaten der Gesamtstrafe nur noch 4 Monate übrig, die er absitzen müßte.
Bonus
Wenn der Mandant jetzt die Zeit bis zur Rechtskraft der Gesamtstrafe bzw. zur Ladung zum Strafantritt nutzt, um noch weiter die Geldstrafe zu bezahlen, kann es ihm gelingen, die Haftzeit auf nur noch 2 Monate zu reduzieren.
Noch ein Versuch
Und wenn man dann immer noch nicht alle Hoffnung fahren läßt, kann man sich für diese Kurzzeithaft noch einen Gnadenantrag einfallen lassen …
Das war mal wieder eine Verteidigung einer Kleinigkeit, die richtig Spaß gemacht hat. Am Ende war selbst der Staatsanwalt von dieser Variante der Strafmaßverteidigung überrascht. Ich aber auch. ;-)
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Bild: © Gabi Schoenemann / pixelio.de
Der Mandant hatte uns vor einiger Zeit bereits mit seiner Verteidigung beauftragt. Nun ist endlich die Ermittlungsakte gekommen. Es sind ein paar dicke Aktenbände, aber immer noch überschaubar. Jedenfall für einen einigermaßen routinierten Strafverteidiger in Wirtschaftssachen.
Unter anderem enthielt das Aktenkonvolut auch einen mehr oder minder aktuellen Auzug aus dem Bundeszentralregister. Dort werden nicht nur die Vorstrafen notiert, sondern das BZR beinhaltet auch ein paar andere wertvolle Informationen.

Den roten Zettel (Szenejargon für Haftbefehl) hatte die Staatsanwaltschaft aus den Akten entfernt, ebenso wie alles weitere, was auf ihn hinweisen könnte. Nur den Registerauszug hat man vergessen.
Noch einmal die Frage in die Runde: Was mache ich jetzt damit?
Was passiert eigentlich dem Strafverteidiger, der seinen Mandanten auf den Haftbefehl hinweist, und dieser dann wirklich abhaut?
Das Magazin „Frontal21“ berichtete am 13.09.2016 im ZDF über Timo F. und das „Kriminelle Netzwerk in Berliner JVA“:
In Deutschlands größter Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel soll der Schmuggel von Waren in und aus der Haftanstalt an der Tagesordnung gewesen sein. Involviert in den Schwarzhandel seien angeblich mehrere Justizbeamte, berichten Gefangene.
Der Bericht hat für Reaktionen gesorgt, allerdings (noch) nicht für die gewünschten. Der Bremer Kollege Rechtsanwalt Dr. iur. habil. Helmut Pollähne, mit dem ich gemeinsam Timo F. verteidige, hat anläßlich einer Pressekonferenz am heutigen Donnerstag eine Presseerklärung herausgegeben, die ich hier vollständig wiedergeben möchte:
„Kriminelles Netzwerk in Berliner JVA?“
Mein Mandant, Timo F., hat wesentlich dazu beigetragen, illegale Vorgänge in der JVA Tegel aufzudecken, die vom ZDF treffend als „kriminelles Netzwerk in Berliner JVA?“ betitelt wurden – nach den mir vorliegenden Erkenntnissen kann man das Fragezeichen allerdings getrost weglassen und durch ein Ausrufezeichen er-setzen!
Wie hat die JVA darauf reagiert? Sicherlich nicht so, wie es von einer staatlichen Behörde zu erwarten wäre, die Kenntnis darüber erhält, dass einige ihrer Mitarbeiter seit längerer Zeit in größerem Umfang in kriminelle Machenschaften verstrickt sind: Einschmuggeln von Waren in die JVA und illegaler Handel mit Waren aus der JVA, um nur die gravierendsten Vorwürfe zu nennen. Man muss dies nicht zuletzt des-halb einen Justizskandal nennen, weil die JVA bekanntlich den Auftrag hat, die Gefangenen dazu zu befähigen, künftig „in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen“ (§ 2 Satz 1 StVollzG). Dieser Auftrag wurde offenbar in großem Stil in sein Gegenteil verkehrt.
Von der JVA, dem schließlich doch noch eingeschalteten LKA und der senatorischen Aufsichtsbehörde wurde bisher wider besseren Wissens der Eindruck vermit-telt, es handele sich – wenn überhaupt – um einen Einzelfall. Mögen andere Juristen entscheiden, wo die Schwelle vom Justizskandal zur Strafvereitelung überschritten ist, vom Organisationsverschulden ganz zu schweigen.
Mein Mandant durfte mit Recht für sich beanspruchen, vor Repressalien und Mobbing infolge der Enthüllungen geschützt zu werden, insbesondere indem man ihn in eine andere JVA verlegt. Fehlanzeige: Er befindet sich nach wie vor am selben Ort, wie die von ihm schwer belasteten Beamten. Das ist das Gegenteil von staatlicher Fürsorgepflicht. Auch meine Versuche, diesbezüglich zu einer Vereinbarung mit der JVA zu kommen, scheiterten: An mündliche Zusagen fühlte sich später nie-mand mehr gebunden, schließlich wurde der Kontakt zu mir ganz eingestellt, Schreiben einfach nicht mehr beantwortet – auch deshalb wurde eine Beschwerde bei der senatorischen Dienstaufsicht erhoben, zu der ich bisher allerdings noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung erhalten habe.
Wer den Eindruck erhält, er finde innerhalb der zuständigen Stellen kein Gehör, diese wären eher mit Vertuschung befasst, der wendet sich an die Öffentlichkeit: In der Demokratie ein selbstverständlicher Vorgang! Nicht so in der JVA: Herr F. sieht sich infolge der ZDF-Berichterstattung mit Disziplinarmaßnahmen konfrontiert, die bei Gericht angefochten werden mussten; eine Entscheidung steht in seinem Fall noch aus. Es sieht sich auch mit der Drohung konfrontiert, die weitere Voll-zugsplanung auf sog. Vollverbüßung einzustellen.
Nach den absehbaren politischen Veränderungen in Berlin mögen die zukünftig Verantwortlichen unter Beweis stellen, ob eine funktionierende Dienstaufsicht über den Justizvollzug noch möglich ist. Andernfalls wäre die parlamentarische Kontrolle gefragt.
Darauf kann mein Mandant allerdings nicht warten: Er muss jetzt in eine andere JVA verlegt und wieder in seine alte Vollzugsplanung versetzt werden; die Disziplinarmaßnahmen müssen ein Ende haben.
Bleibt schließlich zu hoffen, dass die Aufarbeitung dieses Skandals insgesamt mit dazu beiträgt, den Justizvollzug dazu anzuhalten und die Lage zu versetzen, sei-nem gesetzlichen Auftrag und den Rechten der Gefangenen gerecht zu werden. Hier liegt auch diesseits „krimineller Netzwerke“ vieles im Argen, nicht nur in Berlin.
Dr. iur. habil. Helmut Pollähne
– Rechtsanwalt –
Dem „eingeschalteten LKA“ (es handelt sich um das LKA 3 – Wirtschaftskriminalität, Korruption, Umwelt-/Verbraucherdelikte, Polizeidelikte) liegt ein über 70-seitiges Dokument vor, in dem Timo F. ausführlich und so detailliert, wie es ihm möglich war, die Zustände in der JVA Tegel beschreibt. Zwischenzeitlich haben sich weitere Zeugen sowohl bei den Verteidigern, als auch beim LKA direkt gemeldet, die die von Timo F- formulierten Vorwürfe bestätigen.
Ich gehe davon aus, daß das LKA und die dortigen Beamten jedem Ermittlungsansatz nachgehen werden, um Licht in den dunklen Knastalltag zu bringen. Es ist schon einmal begrüßenswert, daß die Ermittlungen von einer Spezialabteilung für Korruptions- und Polizeidelikte geführt werden. Und wir gehen davon aus, daß das LKA – unabhängig von theoretisch denkbaren Einflußnahmeversuchen der Verwaltungsspitze – „seinen Job macht“. Und die Ermittler gehen davon aus, daß wir ihnen dabei auf die Finger schauen.
Die Episode „Schnee aus Kolumbien“ ist nun in der Mediathek zu finden.
Auch das anschließende Rechtsgespräch SOKO+ Wismar ist online.
Die SOKO Wismar klärt heute nicht nur ein Delikt am Menschen auf. Das Ermittlerteam profiliert sich auch noch als Drogenfahnder.
Der Sachverhalt:
Neben der – obligatorischen – Leiche finden die Ermittler kokainsuspekte Substanzen im Kilobereich. Es besteht der dringende Verdacht, daß das Pulver im Zusammenhang mit dem Handel von Bananen steht, die in extravaganten Steinwaschbecken gewachsen sind. Ein GPS-Sender bringt Kai Timmermann auf die richtige Spur.
Das Strafrecht:
Es geht wie immer um ein Tötungsdelikt, aber welches? Vermögensdelikte kommen vor, ein paar Verstöße gegen das BtMG, die zur Vermögensabschöpfung führen werden, und eine Dunkelnorm aus dem BDSG; ein besserwissender Jurastudiumsabbrecher spielt eine strafprozessuale Nebenrolle. Und ein Problem, das wir aus Dresden kennen, wird thematisiert: Die großflächige Funkzellenabfrage. Daneben noch ein paar Kleinigkeiten aus dem StGB-AT und der StPO.
Die Aufgabe:
Jetzt die Frage aus dem Jura-Examen:
Die gutachterlichen Stellungnahmen der geschätzten Leser- und Seherschaft können im Kommentarfeld abgegeben werden.
Und: Wer entdeckt einen klassischen Subsumtionsfehler der Polizei, der auch schon so manchem meiner Mandanten übelst überrascht hat?
Save the date:
Das Filmchen startet um 18 Uhr im ZDF. Das von Dr. Hendrik Wieduwilt moderierte Expertengespräch führen Oberstaatsanwältin Claudia Lange und meine Wenigkeit nach der nächtlichen Wiederholung der Sendung. Die Episode und das Rechtsgespräch werden sich dann aber auch in der Mediathek finden.
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Bildquelle: Screenshot aus dem Trailer / © ZDF
Im Frühjahr 2016 kamen Katinka Seidt, studierte Film- und Fernsehproduzentin, und der Filmwissenschaftler Jakob Krebs mit einer ungewöhnlichen Idee auf mich zu. Ich sollte Fernsehgucken. Und anschließend darüber sprechen. Im Fernsehen. Gemeinsam mit einer Staatsanwältin und moderiert von einem Journalisten.
Die beiden Fernsehmacher sind Mitglieder des (Berliner) Teams von Cinecentrum, die
hochwertige Fiction-Programme und Dokumentationen für die verschiedenen deutschen Fernsehsender
produzieren. Unter anderem seit 2004 die Vorabend-Kriminalserie „SOKO Wismar“.
Oberstaatsanwältin Claudia Lange, Pressesprecherin der Schweriner Staatsanwaltschaft, und Dr. iur. Hendik Wieduwilt, Korrespondent für den Wirtschaftsteil der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ konnten von Cinecentrum als weitere Juristen für dieses neue Fernsehformat gewonnen werden.
Unsere Aufgabe besteht darin, die Episoden der SOKO Wismar unter die juristische Lupe zu nehmen. In von Hendrik Wieduwilt moderierten Gesprächen diskutieren Claudia Lange und ich die Frage: Was hätten die von den SOKO Wismar Ermittlern überführten Täter im realen Leben von der Strafjusitz zu erwarten?
„SOKO+ Wismar“ ist Unterhaltung auf juristischer Grundlage: Keine Scripted Reality, sondern wirkliche Juristen stellen sich der Frage nach Schuld und Strafe, nach Recht und Gerechtigkeit. Der Zuschauer erhält einen spannenden, abwechslungsreichen und authentischen Nachschlag zu seinem beliebten Format.
Claudia Lange, Hendrik Wieduwilt und meine Wenigkeit sind also fortan das Plus der SOKO.
Ich möchte an dieser Stelle den Juristen unter den Lesern empfehlen, die Folgen einmal durch die Strafrechtsbrille anzuschauen. Bei den Vorbereitungen auf die „Talkrunde“ habe ich mich nicht selten vor rechtliche Probleme gestellt gesehen, mit denen ich seinerzeit im Examen schon zu kämpfen hatte. Bei Lichte betrachtet sind die Fälle alles andere als trivial.
Am vergangenen Mittwoch ging es los mit der ersten Folge der SOKO+ Wismar Serie:

Anschließend die Unterhaltung auf juristischer Grundlage unter dem Titel, den sich eigentlich nur Nichtjuristen ausgedacht haben können ;-) :
Fragen nach Schuld und Strafe, nach Recht und Gerechtigkeit.
To be continued …
Die aktuelle Website von Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig finden Sie unter
www.hoenig.de.
Die Seiten unter www.kanzlei-hoenig.de sind auf dem Stand von 2019 und wurden/werden seitdem nicht mehr aktualisiert.
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