Wie Schmuggeln nicht verhindert wird

732437_web_r_b_by_janusz-klosowski_pixelio-deUnter der Überschrift:

„Einschmuggeln verbotener Gegenstände bzw. Substanzen in Haftanstalten“

richtete sich der Abgeordnete Sven Rissmann (CDU) mit einer schriftliche Anfrage an die Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz.

Herr Rissmann wollte unter anderem wissen:

Welche Maßnahmen werden in den Haftanstalten ergriffen, um das Einschmuggeln verbotener Gegenstände bzw. Substanzen zu verhindern?

Die Antwort der SenJusV (pdf) ist umfangreich und interessant:

Es werden …

… in den JVA‘en alle rechtlich zulässigen Mittel genutzt, um das Einbringen von verbotenen Substanzen und Gegenständen zu verhindern und um erfolgreich eingebrachte in den Anstalten aufzufinden.

Das sind laut „Straßmeir, Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz“ die folgenden Maßnahmen:

  • Durchsuchung neu aufzunehmender Gefangener unter Entkleidung einschließlich der eingebrachten Sachen im Zuge des Aufnahmeverfahrens,
  • Durchsuchung Gefangener nach jeder Abwesenheit von der Anstalt (Urlaub, Ausgang) ohne Entkleidung sowie einzelner Gefangener auch unter Entkleidung,
  • Kontrolle von Gefangenen nach Besuchen, bei Vor-liegen von Verdachtsmomenten auch unter Entkleidung,
  • ausschließliche Durchführung von Sprechstunden unter Einsatz einer Trennscheibe bei Verdacht auf Betäu-bungsmittelhandel innerhalb der Anstalt sowie
  • Unterbringung auf einer Abschirmstation für Gefan-gene, die mit Betäubungsmittelhandel aufgefallen sind, auf der u. a. die Haftraumausstattung auf das Notwendigste reduziert und Anstaltskleidung zu tragen ist sowie die Freizeitgestaltung nur in dem abgegrenzten Bereich stattfindet,
  • Kontrolle der Besucher beim Betreten der Anstalt mittels Abstreifen sowie unter Zuhilfenahme von Metalldetektoren,
  • optische Überwachung der Sprechstunden,
  • Kontrolle des Brief-und Paketverkehrs auf unerlaubte Gegenstände und Drogen,
  • Kontrolle der auszutauschenden Kleidungsstücke, insbesondere bei den Abgaben für Untersuchungsgefan-gene,
  • Kontrolle einfahrender Fahrzeuge, insbesondere der von Lieferfirmen,
  • Sicherheitsüberprüfungen nach einem abgestuften System beim Einlass von Externen (Führungszeugnisse, Bundeszentralregisterauszüge),
  • regelmäßige Kontrollen der Gefangenen, ihrer Hafträume und der ihnen zum Gebrauch überlassenen Gegen-stände,
  • außerordentliche Sonderkontrollen von kurzfristig bestimmten Anstaltsbereichen,
  • fortlaufendes und regelmäßiges Absuchen von Freiflächen bevor Gefangenen der Zutritt ermöglicht wird, um Überwürfe sicherzustellen,
  • Urinkontrolluntersuchungen auf Drogenkonsum,
  • Einsatz von Drogenspürhunden der Polizei und des Zolls während der Weihnachts-und Osterpaketzeiten sowie zwecks Durchführung von Sonderkontrollen,
  • spezielle Bedienstete mit erweitertem Fachwissen und Erfahrung zum Thema Drogen im Vollzug, denen auch die Planung von Sonderkontrollen obliegt (angegliedert an Sicherheitsabteilungen der Anstalten),
  • gemäß § 25 Justizvollzugsdatenschutzgesetz Auslesen elektronischer Datenspeicher von Geräten, die Gefangene ohne Erlaubnis des Justizvollzuges besitzen, zwecks Erlangung von Kenntnissen über sicherheits-und strafrechtlich relevante Inhalte,
  • Errichtung von Mobilfunkblockern, die die Nutzung von Handys verhindern.Um die Suche nach verbotenen Gegenständen und insbesondere nach Betäubungsmitteln in den JVA’en noch weiter zu intensivieren, wird derzeit außerdem eine eigene Diensthundestaffel für den Justizvollzugaufgebaut.

Und was fehlt sonst noch?

Richtig! Angemessene – und mit Rücksicht auf die grundsätzlich gegebene Vertrauenswürdigkeit von Justizbediensteten durchführte – Kontrollen der Wachtmeister. Damit das, worüber Timo F. (und Frontal21) und Fatina Keilani im Tagesspiegel berichten, nicht mehr auf der Tagesordnung bleibt.

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Bild: © Janusz Klosowski / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Knast veröffentlicht.

4 Antworten auf Wie Schmuggeln nicht verhindert wird

  1. 1

    „Richtig! Angemessene – und mit Rücksicht auf die grundsätzlich gegebene Vertrauenswürdigkeit von Justizbediensteten durchführte – Kontrollen der Wachtmeister. Damit das, worüber Timo F. (und Frontal21) und Fatina Keilani im Tagesspiegel berichten, nicht mehr auf der Tagesordnung bleibt.“

    Eine privilegierte Zielgruppe wurde ebenfalls vergessen:
    Ein- und ausgehende Rechtsanwälte. (natürlich unter den oben angeführten Prämissen)

  2. 2
    Ole Sundmann says:

    Das Knastfoto mit den Fixierwerkzeugen ist aber während eines Haftschmuggels in Phnom Phen enstanden. Warscheinlich werden die Smartphonekameras im hiesigen Knast effektiv abgefangen ;)

  3. 3
    morphium says:

    In Sachsen können die JVA-Bediensteten stichprobenartig kontrolliert werden, was auch vorkommt. Sie müssen z.B. ihr Handy auch im Schließfach bei der Umkleide lassen und dürfen es nicht mit auf die Stationen nehmen wo sie tätig sind.

  4. 4
    Schlupp says:

    Als ich in einer Firma mit Sprengstoff gearbeitet haben wurden Jeden Tag nach dem Zufallsprinzip an der Pforte kontrolliert egal ob Helfer oder Chef.

    Das Sicherheitspersonal wurde auch Laufend gewechselt damit es nicht zu Gefälligkeiten kommt.

    Und das war vor dem Terrorhype