Passend zahlen

Das Kriminalgericht in Moabit verfügt über ein Parkhaus. Verteidiger (mit Hausausweis), die ihr Auto dort abstellen wollen, zahlen 2,50 Euro „Eintritt“. Das steht mehr oder minder deutlich auf dem Automaten vor der Schranke.

Wirft man nun z.B. drei Ein-Euro-Stücke ein, bekommt man kein Wechselgeld heraus. Sondern nur den Parkschein:

Parkschein

Darauf liest dann man in wohlklingenden Worten, was man auch mit dem Effenberger hätte darstellen können.

BTW: Das Abstellen von Motorrädern kostet nix! Noch.

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Die Gerichtssprache ist Deutsch …

… regelt § 184 GVG. Ein Kollege hatte sich einmal in Landau (Pfalz) auf diese Vorschrift berufen, als er weder Richter, noch Staatsanwalt und erst Recht nicht die Zeugen wegen ihres Dialekts verstand. Und hat dafür eine Menge Sympathien verloren.

Daran habe ich mich am Freitag in vor dem Gericht in Pforzheim erinnert, als ich dort zu verteidigen hatte. Deswegen habe ich den Zeugen höflich darum gebeten, langsamer zu sprechen. Ich sei ein armer Ausländer, der der deutschen Sprache nicht mächtig sei. Das hat funktioniert. ;-)

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Uhrzeit – auch im Blog geändert

Liebe Blogger, fast hätte ich’s vergessen: Nicht nur die Nicht-Funk-Uhren, sondern auch die Uhrzeit in den Blogs müssen zu Fuß eingestellt werden. In Word-Press geht das unter „Optionen“:

Blogzeiten

Die „Winterzeit“ hat zur UTC-Zeit eine Differenz von einer Stunde.

Ich meine, man sollte vormittags die Zeit um eine Stunde zurückstellen. Und nachmittags dann um zwei Stunden wieder vor. Dann ist es morgens früher und abend länger hell. ;-)

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Es geht auch ohne

Mein Funktelefon lag auf dem Schreibtisch und ich saß in der Taxe. Auf dem Weg zum Zug nach Pforzheim zum Gericht. 15 Stunden später war ich wieder zurück. Das waren 15 Stunden ohne Internet (wegen defekter UMTS-Karte) und ohne Telefon. Ich hab’s überlebt.

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Wildunfall: Brause gegen Bambi

Wilhelm Brause fährt mit entspannten 70 bis 80 km/h durch den sommerlich dämmernden Forst, als aus dem Unterolz rechts neben der Straße ein dunkler Schatten auftaucht. Ein paar Meter vor dem Vorderrad sieht er zwei funkelnde Sterne. Brause wirft den Anker, weicht gleichtzeitig nach links aus, überbremst das Hinterrad und rutscht anschließend hinter seinem Mopped auf der Straße entlang. Das Resultat sind Schürfwünden an Mensch und Maschine. … und Bambi trottet gemütlich seiner Wege.

Brause freut sich über seine Wiedergeburt und denkt an seine Teilkaskoversicherung. Glück gehabt. Dies bestätigt – wenn auch erst in zweiter Instanz – nun auch das Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 19. Mai 2006 (Az: 10 U 1415/05). Wenn Motorradfahrer Tieren ausweichen und dabei stürzen, muss die Teilkasko wegen eines Wildunfalls zahlen. Und so formuliert es das Gericht:

Es steht der Annahme einer Rettungshandlung im Sinne der §§ 62, 63 VVG nicht entgegen, wenn der Fahrer eines teilkaskoversicherten Motorrades eine Brems- oder Ausweichhandlung mit seinem Kraftrad vornimmt, um die Frontalkollision mit wechselndem Wild (Reh) zu vermeiden und hierbei verunfallt.

Es entspricht vielmehr der Lebenserfahrung, dass ein Kraftfahrer, der zur Vermeidung eines Frontalzusammenstoßes eine Vollbremsung vornimmt, hierbei neben dem Schutz und der Erhaltung seines eigenen Lebens auch die Beschädigung seines Fahrzeuges vermeiden will. Das Interesse, eine Beschädigung seines Fahrzeuges zu verhindern, ist kein nur ganz geringfügiges Rettungsinteresse, welches bei einer lebensnahen und an der Verkehrsanschauung orientierten Betrachtungsweise ganz zurücktreten würde.

Die Schwierigkeit für Brause bestand zudem darin, daß ein Kontakt zwischen dem Wildbret und seinem Mopped nicht stattgefunden hat.

Aus dem Urteil:

Der von der Beklagten eingeschaltete Kfz-Sachverständige stellte bei der Besichtigung des Fahrzeugschadens und der Unfallstelle keine Haar-, Gewebe- oder Blutreste, die von einem Wild stammen könnten, fest.

Glücklicherweise war aber ein Zeuge anwesend, der den Wildwechsel bestätigt hat.

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Schnelle Verbindung – ganz langsam

Die UMTS-Karte hat das Zeitliche gesegnet. Ersatz sollte bei Vodafone kein Problem sein. Dachte ich leichtsinnig.

Auf der Internetseite war das, was ich wollte, nicht zu bekommen. Nach einer halben Stunde habe ich dann die Hotline von Vodafone („… dann drücken Sie bitte die Neun!“) angerufen. Nein, übers Internet kann man nicht gleichzeitig den Vertrag verlängern, eine andere (schnellere) Karte bekommen und dann auch noch den Tarif ändern.

Telefonisch ginge das aber auch nicht, teilte mir der überaus freundliche Mensch mit. Es folgte noch eine Diskussion und Beratung über die günstigsten, neuen Tarife sowie die beste Hardware und dann verwies er mich 15 Minuten später an einen Vodafone-Shop. Ja, am Alexanderplatz sei so einer.

Ich bin dann nach einem Termin vor dem Landgericht in der Littenstraße rüber zum S-Bahnhof am Alex. Die freundliche Dame im Shop teilte mir mit, daß es dort leider nicht möglich sei, mir meine Wünsche zu erfüllen. Für defekte Karten sei der Vodafone-Shop am Tauentzien in Charlottenburg zuständig.

Eine dreiviertel Stunde später war ich wieder im Westteil der Stadt. Nach fünfzehn Minuten hatte dann ein Mitarbeiter Zeit. Natürlich geht das, alles kein Problem. Ihre Rufnummer? Ihr Kundenkennwort? Ich hatte alles Notwendige dabei. Es hätte also klappen können.

Wenn da nicht der Server von Vodafone die Hufe hochgerissen und die gesamte EDV in der Filiale lahmgelegt hätte. Ich habe alles dort gelassen, zwei Stunden später habe ich in der Kanzlei dann per Fax den neuen Vertrag bekommen und unterschrieben zurückgeschickt.

Und die Karte? Kommt irgendwann per Post. Ist derzeit nicht lieferbar.

UPDATE:
Die Karte war bereits einen Tag nach meinem Besuch in der Filiale bei uns in der Kanzlei. Das ist nun doch wieder eine gaaaanz schnelle Verbindung. Chapeaux!

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Haftpflicht gegen Diskriminierung

Eine namhafte deutsche Versicherungs-AG

bietet ein neues Haftpflicht-Deckungskonzept an, mit dem sich Unternehmen und deren Organe gegen Folgen des Allgemeinen Gleichbehandlungs-Gesetzes (AGG) schützen können. Damit sollen insbesondere Deckungslücken der klassischen Betriebshaftpflicht und der D&O-Versicherung ausgeglichen werden.

Quelle: Versicherungsjournal

Zu berücksichtigen ist aber:

Ausgeschlossen werden unter anderem vorsätzliche Schäden sowie „wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder Weisung oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung”.

Tja, das, was richtig Spaß macht im Leben, ist eben nicht versicherbar. ;-)

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Ausstattung eines Mercedes

Nach Gestaltung des Traumautos mit dem Konfigurator bei Mercedes Benz wird das Ergebnis zusammen gefaßt. Darin heißt es unter anderem:

Weitere Ausstattung: Kfz-Brief

Ahja. Türen sind in der Zusammenfassung nicht erwähnt. Das macht mich nachdenklich.

Aber – es wäre nicht ein deutsches Unternehmen, wenn das hier fehlen würde:

Rechtlicher Hinweis
Alle Angaben auf dieser Website sind als annähernd zu betrachten. Änderungen in Konstruktion und Lieferung, Änderungen der Neufahrzeug-Verkaufsbedingungen sowie Preisänderungen bleiben vorbehalten. Aussagen über Preise und Serienausstattungen, über gesetzliche, rechtliche und steuerliche Vorschriften und Auswirkungen haben nur für die Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit. Die Abbildungen enthalten auch Zubehör und Sonderausstattungen, die nicht zum serienmäßigen Lieferumfang gehören.

Sowas ähnliches habe ich schonmal in einer Einladung zur Jahresparty eines MC gelesen. Die Rocker haben es besser – weil verständlicher – formuliert:

Wir haften für nix!

Aber Rocker sind eben keine Mercedes-Fahrer.

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Bewerbung um ein Mandat

Ich habe in einer Mailingliste für Rechtsanwälte nach einem kompetenten Zivilrechtler gesucht. Ein guter Bekannter hat ein lukratives, aber recht schwieriges Mandat zu vergeben und ich möchte meinen guten Ruf bei ihm nicht auf’s Spiel setzen.

Es ist üblich, daß sich auf solche Anfragen interessierte Kollegen per eMail an mich wenden und kurz beschreiben, warum sie sich für geeignet halten. Diese „Bewerbungen“ schicke ich dann – nach einer kurzen Prüfung und ggf. mit einem kleinen Kommentar – weiter und der Mandant hat dann die Wahl …

Ein Kollege schickt mir keine eMail, sondern drängelt sich per Telefonanruf vor. Meine Mitarbeiterin bittet ihn höflich, sich an die Gepflogenheiten zu halten und mir eine eMail zu schicken.

Die eMail kam dann auch prompt. Sie enthielt in dem Zweizeiler zwei Rechtsschreibefehler und eine Unhöflichkeit gegenüber meiner Mitarbeiterin. Zudem war der angebebene Link im Footer der eMail des Kollegen auf seine eigene Website fehlerhaft. Nachdem ich die Seite über google ermittelt hatte, bot sich mir ein „broken link“ für eine Grafik auf der Seite und der Hinweis: „Hier entsteht die Homepage von Rechtsanwalt XY“.

Echt empfehlenswert, nur nicht für meine Mandanten … eher für die Volkshochschule.

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Kanzlerin und Vizekanzler in der Wanne

Die Wanne im „Märkischen Sonntag„:

Die Gespräche zur Gesundheitsreform werden fortgesetzt.

Nachdem bei den internen Koalitions-Gesprächen über eine Gesundheitsreform jeder einzelne Ministerpräsident und die teilnehmenden Fachbeamten ihre ganz individuellen, völlig unterschiedlichen Vorstellungen ins Gespräch einbrachten, haben Kanzlerin und Vizekanzler sich seit drei Tagen in ihren Campingwagen (Foto) zurückgezogen. In zehn heftigen Mau-Mau-Runden wollen sie – abgeschottet vom Berliner Medienrummel – ermitteln, welcher Vorschlag sich nun durchsetzen soll.

Wozu so ’ne Wanne alles gut ist. ;-)

Danke an Sandra K. und Ihrer Oma für den Zeitungs-Ausschnitt

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