Bewerbung um ein Mandat

Ich habe in einer Mailingliste für Rechtsanwälte nach einem kompetenten Zivilrechtler gesucht. Ein guter Bekannter hat ein lukratives, aber recht schwieriges Mandat zu vergeben und ich möchte meinen guten Ruf bei ihm nicht auf’s Spiel setzen.

Es ist üblich, daß sich auf solche Anfragen interessierte Kollegen per eMail an mich wenden und kurz beschreiben, warum sie sich für geeignet halten. Diese „Bewerbungen“ schicke ich dann – nach einer kurzen Prüfung und ggf. mit einem kleinen Kommentar – weiter und der Mandant hat dann die Wahl …

Ein Kollege schickt mir keine eMail, sondern drängelt sich per Telefonanruf vor. Meine Mitarbeiterin bittet ihn höflich, sich an die Gepflogenheiten zu halten und mir eine eMail zu schicken.

Die eMail kam dann auch prompt. Sie enthielt in dem Zweizeiler zwei Rechtsschreibefehler und eine Unhöflichkeit gegenüber meiner Mitarbeiterin. Zudem war der angebebene Link im Footer der eMail des Kollegen auf seine eigene Website fehlerhaft. Nachdem ich die Seite über google ermittelt hatte, bot sich mir ein „broken link“ für eine Grafik auf der Seite und der Hinweis: „Hier entsteht die Homepage von Rechtsanwalt XY“.

Echt empfehlenswert, nur nicht für meine Mandanten … eher für die Volkshochschule.

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache veröffentlicht.

5 Antworten auf Bewerbung um ein Mandat

  1. 1

    In solchen Mailinglisten tummeln sich zuweilen die seltsamsten Gestalten, von denen man nicht denken sollte, daß sie jemals ein Staatsexamen bestanden haben. :-)

    Beste Grüße
    Andreas

  2. 2
    Tyroler says:

    könnte ich die Adresse des Anwalts haben. Vielleicht kann ich ihn im nächsten Streitfall an meinen Gegner vermitteln :-)

  3. 3
    Dehe says:

    Noch viel schlimmer: Regelmässig werden für die Teilnahme in/an den diversen Mailinglisten 2 Examina vorausgesetzt. Dass diese Voraussetzung formaler Natur sein muss, ergibt sich an den Beiträgen.

    Beste Grüsse (und Pisa für Anwälte)
    J. Dehe

  4. 4

    aus„, mein lieber J. Dehe, es muß „aus den Beiträgen“ heißen, nicht „an„.

  5. 5
    Dehe says:

    Ich sage es ja, Pisa-Studie für Anwälte. Das Thema Zweizeiler war ja schon….

    Beste (und amüsierte) Grüsse

    J. Dehe
    (meine Liebe wär mir liebenswürdigerweise lieber gewesen)