Anwaltshaftung

Der Gegner hat sich einen Anwalt genommen, um eine – seiner Ansicht nach bestehende – Forderung durchzusetzen. Dieser Anwalt erkennt aber nicht, daß der Gegner keine Chance hat, den anstehenden Prozeß zu gewinnen. Der geltend gemachte Anspruch wurde dann vom Gericht auch problemlos abgewiesen. Der Gegner muß nun – aufgrund der Falschberatung durch seinen Anwalt – die gesamten Kosten des Verfahrens tragen, inklusive der meinem Mandanten entstandenen Kosten.

Dazu hat das Oberlandesgericht Koblenz am 12.06.2006 (12 U 315/05; veröffentlicht in NJW-RR,2006 1358) geurteilt:

Hat eine Klage erkennbar keine Aussicht auf Erfolg, dann ist es eine Verletzung der dienstvertraglichen Pflichten des Rechtsanwalts, wenn er dem Mandanten mitteilt, die Klage habe überwiegende Erfolgsaussichten. … eine anhand des Gesetzes, allgemeiner Rechtssätze sowie der allgemeinen rechtswissenschaftlichen Methoden klar zu bewertende Rechtslage kann dazu führen, dass der Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten einer Prozessführung nicht positiv darstellen darf, wenn danach tatsächlich ein erhebliches Prozessrisiko besteht.

Der Anwalt muß also von einer Klageerhebung abraten, wenn die Klage praktisch keine Aussicht auf Erfolg hat. Tut er das nicht, verletzt er seine Pflichten und muß den daraus entstehenden Schaden ersetzen.

An dieser Stelle erwächst nun eine recht unangenehme Situation für den pflichtverletztenden Anwalt.

Mein Mandant hat nämlich erfolglos versucht, die Kosten des Verfahrens vom Gegner einzufordern. Der Gegner ist vermögenslos. Das einzige, was er noch hat, ist ein Schadensersatzanspruch gegen seinen Anwalt. Und diesen Anspruch pfändet nun mein Mandant.

Das hat dann für den Anwalt die unangenehme Konsequenz, daß er letztlich nicht nur kein Honorar für seine (fehlerhafte) Arbeit bekommt. Sondern der Falschberater muß nun auch noch die Kosten des Verfahrens – das heißt, die Anwaltskosten meines Mandanten – bezahlen.

Manchmal macht es für einen Anwalt wirklich Sinn, wenn er sich kundig machen würde, bevor er seinen Mandanten in offene Messer laufen läßt. Die offenen Messer könnten sich gegen ihn selbst richten.

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Liegt immer noch …

Aus der selben Ermittlungsakte wie der Liegevermerk:

10.07.2006

Vermerk

Wegen weiterer Abwesenheit der ursprünglichen Sachbearbeiterin KHK’in K*** wurde der Vorgang am heutigen Tage dem neuen Sachbearbeiter zugewiesen.

Hat also mit dem Rumliegen noch was gedauert.

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Liegevermerk

Aus einer Ermittlungsakte:

06.06.2006

Liegevermerk

Die zuständige Sachbearbeiterin ist seit 29.05.06 nicht auf hiesiger Dienststelle, wegen der hohen Vorgangsbelastung und der Dezimierung der Mitarbeiter im Rahmen der WM 2006 kann der Vorgang nicht durch einen anderen Sachbearbeiter übernommen werden.

Wen oder was betrifft denn nun der „Liegevermerk“? ;-)

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Strauß

Heute vor 46 Jahren, am 18. März 1961 wurde FJS mit 94,8% der Delegiertenstimmen zum Vorsitzenden der CSU gewählt. Glückwunsch, nachträglich. ;-)

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Kanzlei im Bahnhof

Die Bahn AG will zwölf Bahnhofsgebäude in Berlin verkaufen. Sie seien zur Aufrechterhaltung des Verkehrs nicht notwendig, so das Unternehmen. Betroffen sind unter anderem die Bahnhöfe Lichtenrade, Karow, Heinersdorf, Plänterwald und Rahnsdorf.

Quelle: taz

Eigentlich keine schlechte Idee, eine Kanzlei mit eigenem Gleisanschluß. Eine Kanzlei, die per Schiff zu erreichen ist, gibt es bereits:

Wasserweg zur Kanzlei Hoenig Berlin

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Bus statt Mopped

Das muß man nicht weiter kommentieren:

Der 25-jährige Motorradfahrer, dem bis zum 31. März 2007 bereits die Fahrerlaubnis entzogen worden war, wurde gestern von der Polizei in Marzahn bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit erwischt. Der Mann aus Charlottenburg hatte auf dem Blumberger Damm in Höhe der Elisabethstraße verkehrswidrig die Fahrspur gewechselt und wurde daraufhin von einer Polizeistreife zum Anhalten aufgefordert.

Statt der Aufforderung nachzukommen, flüchtete der Motorradfahrer mit seiner Harley Davidson über den Gehweg und ließ in der Elisabethstraße sein Motorrad einfach stehen. Eine Polizeistreife entdeckte den Verkehrsrowdy wenig später an einer Bushaltestelle vor einem Polizeirevier in der Cecilienstraße Ecke Blumberger Damm. Eigenen Angaben zufolge hatte der 25-Jährige kein Geld für ein Taxi dabei und wollte deshalb mit dem Bus flüchten.

Quelle: meinberlin.de

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Frühling in Kreuzberg

Der Kreuzberger an sich: Sobald irgendwo ein Sonnenstrahl erscheint, sitzt er draußen im Gartenlokal. Notfalls auch mitten im Winter.

Daß es heute aber unwiderruflich Frühling geworden ist, beweisen nicht die voll besetzten Tische vor den Kneipen, sondern er hier:

Ich habe sie vermißt, die freundlichen Akkordeon-Melodien. Willkommen Frühling!

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17 Jahre nach der Wiedervereinigung

Ich glaube, der Herr Kollege, der die Gegenseite vertritt und dem aufgegeben wurde, für einen Gerichtskostenvorschuß für die Beweisaufnahme zu sorgen, war ein wenig verärgert:

Bemerkenswert ist wieder, dass in der ganzen Akte kein Konto des Amtsgerichts Potsdam auftaucht und ich die Kontoverbindung (Deutsche Bundesbank, BLZ 160 000 00, Konto-Nr. 160 01 5 12) zunächst telefonisch auf der Geschäftsstelle des Gerichtes erfragen musste. Schafft es das Amtsgericht Potsdam nicht endlich, 17 Jahre nach der Wiedervereinigung, wie normale Gerichte, im Briefkopf die Kontoverbindung anzugeben?

Wie „normale“ Gerichte? Wo gibt es die?

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Unbekannt mit ein n

Aus einem Polizeibericht:

Auf dem Sichtfenster des Briefes war der Name durchgestrichen und das Wort – unbekannt – vermerkt (unbekannt mit ein – n -).

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10 goldene Regeln fürs erfolgreiche Bloggen

… präsentiert die Berliner Zeitung:

Verehrte Surfer, User, Blogger: Ich finde, dass das alles völlig bekloppt klingt.

Ich auch.

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