Der Gegner hat sich einen Anwalt genommen, um eine – seiner Ansicht nach bestehende – Forderung durchzusetzen. Dieser Anwalt erkennt aber nicht, daß der Gegner keine Chance hat, den anstehenden Prozeß zu gewinnen. Der geltend gemachte Anspruch wurde dann vom Gericht auch problemlos abgewiesen. Der Gegner muß nun – aufgrund der Falschberatung durch seinen Anwalt – die gesamten Kosten des Verfahrens tragen, inklusive der meinem Mandanten entstandenen Kosten.
Dazu hat das Oberlandesgericht Koblenz am 12.06.2006 (12 U 315/05; veröffentlicht in NJW-RR,2006 1358) geurteilt:
Hat eine Klage erkennbar keine Aussicht auf Erfolg, dann ist es eine Verletzung der dienstvertraglichen Pflichten des Rechtsanwalts, wenn er dem Mandanten mitteilt, die Klage habe überwiegende Erfolgsaussichten. … eine anhand des Gesetzes, allgemeiner Rechtssätze sowie der allgemeinen rechtswissenschaftlichen Methoden klar zu bewertende Rechtslage kann dazu führen, dass der Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten einer Prozessführung nicht positiv darstellen darf, wenn danach tatsächlich ein erhebliches Prozessrisiko besteht.
Der Anwalt muß also von einer Klageerhebung abraten, wenn die Klage praktisch keine Aussicht auf Erfolg hat. Tut er das nicht, verletzt er seine Pflichten und muß den daraus entstehenden Schaden ersetzen.
An dieser Stelle erwächst nun eine recht unangenehme Situation für den pflichtverletztenden Anwalt.
Mein Mandant hat nämlich erfolglos versucht, die Kosten des Verfahrens vom Gegner einzufordern. Der Gegner ist vermögenslos. Das einzige, was er noch hat, ist ein Schadensersatzanspruch gegen seinen Anwalt. Und diesen Anspruch pfändet nun mein Mandant.
Das hat dann für den Anwalt die unangenehme Konsequenz, daß er letztlich nicht nur kein Honorar für seine (fehlerhafte) Arbeit bekommt. Sondern der Falschberater muß nun auch noch die Kosten des Verfahrens – das heißt, die Anwaltskosten meines Mandanten – bezahlen.
Manchmal macht es für einen Anwalt wirklich Sinn, wenn er sich kundig machen würde, bevor er seinen Mandanten in offene Messer laufen läßt. Die offenen Messer könnten sich gegen ihn selbst richten.

