Nicht erfolgversprechend

Aus einem Beschluß des Verwaltungsgerichts München vom 28.06.2007 (Aktenzeichen: M 23 S 07.1883):

Dabei kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass im Falle von Verkehrsverstößen mittels eines Kraftrades üblicherweise keine verwertbaren Lichtbilder zur Verfügung stehen, mit denen eine Identifizierung des Fahrers möglich wäre.

Das Gesicht des Fahrers ist im Falle eines Frontfotos durch den Schutzhelm verdeckt. Zudem wäre in diesem Fall das Kennzeichen des Kraftrades nicht erkennbar.

Im Falle eines Fotos von hinten, wäre zwar das Kennzeichen erkennbar, aber ebenfalls nicht die Person des Fahrers identifizierbar.

In diesen Fällen ist daher die ermittelnde Behörde ganz erheblich auf die Mitwirkung des Fahrzeughalters angewiesen. Seine Aussage ist wesentlicher Ansatzpunkt für weitere Ermittlungen der Behörde. Fehlt eine Aussage – aus welchem Grund auch immer – sind in der Regel weitere Ermittlungen nicht erfolgversprechend […]

Eben.

Deswegen müsse sich der Halter entscheiden: Entweder er verrät den Fahrer oder er führt ein Fahrtenbuch, meint das Verwaltungsgericht.

Der Verteidiger meint hingegen: Mit ein paar geschickten Formulierungen gelingt es aber manchmal trotzdem, den Verrat und das Fahrtenbuch gleichermaßen zu verhindern. ;-)

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Morden durch Ködern

Wie die Washington Post berichtet, hat das Pentagon Scharfschützen der amerikanischen Streitkräfte im Irak aufgefordert, Munition und Sprengstoffgürtel auszulegen und anschließend diejenigen zu erschießen, die sie aufheben. „Baiting“ (Ködern) nennt sich dieser Vorgang. […]

Quelle: ZEIT online

Ich nenne das Mord.

Mörder ist, wer heimtückisch einen Menschen tötet.

Quelle: § 211 Strafgesetzbuch

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Noch zwei Monate, aber nicht mehr länger

In einer Strafsache wurde der Computer nebst Zubehör beim Mandanten beschlagnahmt. Das war Mitte April, also vor fünfeinhalb Monaten. Die Staatsanwaltschaft teilte seinerzeit mit, das die Untersuchung des Rechners auf (weitere) Beweise erst in 12 bis 18 Monaten erfolgen kann. Die dafür zuständigen Stellen der Polizei sei überlastet.

Aus anderen Verfahren ist es bekannt, daß solche „Bearbeitungs“-Zeiten hier in Berlin an der Tagesordnung sind.

Ich habe gegen diese Maßnahme bereits nach vier Monaten Beschwerde eingelegt und beantragt, den Rechner wieder herauszugeben; man kann schließlich ein Image anfertigen und dies dann zur gegebenen Zeit untersuchen. Die Beschwerde wies das Landgericht Berlin (erwartungsgemäß) zurück.

Spannend ist aber die Begründung:

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Angesichts der bei vorläufiger Sichtung auf einem der Rechner festgestellten Dateien mit Beweismaterial ist die Fortdauer der Beschlagnahme derzeit noch nicht unverhältnismäßig. Die Ermittlungsbehörden werden jedoch gehalten sein, die Auswertung der beschlagnahmten Rechner voranzutreiben und innerhalb der nächsten zwei Monate abzuschließen, da eine weitere Beschlagnahme über diesen Zeitpunkt hinaus nicht mehr vertretbar erscheint.

Quelle: LG Berlin, Beschluß vom 17.09.07, Az.: 515 Os 161/07

Ich bin gespannt, ob es den Ermittlern am 17. November gelungen ist, sich die Festplatte des Rechners mal anzuschauen. Daran glauben tue ich allerdings nicht.

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Fenster

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… vor der Kanzlei …

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Punktesammeln beim Strafverteidiger?

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Unsere Mittagspausen-Eisdiele könnte mich da auf eine Idee gebracht haben … ;-)

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Erörterung

Unser Mandant ist Halter eines Motorrades. Er bekam Post vom Kriminaloberkommisar.

VORLADUNG

Sehr geehrter Herr B.

zur Erörterung

wegen Verdacht einer „Unfallflucht am 12.07.2007 um 17.15 Uhr in 12*** Berlin, B*-weg (Polizeibereich 6305), mit Krad „YAMAHA“ amtl. Kz: UER – B 44.

bitte ich Sie, sich am Freitag, 28.9.2007 um 12.00 Uhr in KK Außenstelle, Zimmer 14, einzufinden.

Ich bitte, folgende Ausweispapiere / Unterlagen mitzubringen:
Bundespersonalausweis, Führerschein, Kfz-Schein und das Krad UER – B 44.

Die wichtigste Frage, ob der Fahrzeughalter als Beschuldigter oder als Zeuge „vorgeladen“ wurde, wird wohl bewußt nicht beantwortet.

In solchen Fällen wird erst einmal ein „informatorisches“ Gespräch geführt, von dem die Ermittler hoffen, daß sich der Halter entweder selbst um Kopf und Kragen redet oder einen Freund oder einen Familienangehörigen an’s Messer liefert. Die Belehrung über die Rechte und Pflichten eines Beschuldigten bzw. Zeugen wird der Ermittler dann wohl später noch nachliefern.

Dies funktioniert in diesem Falle nicht: Der Mandant wird – auf unseren Rat hin – der als VORLADUNG bezeichneten Bitte nicht nachkommen und wir haben erst einmal einen Blick in die Ermittlungsakte beantragt. Danach sehen wir weiter.

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Einstweilige Anordnung gegen den Verteidigungsminister?

Der Düsseldorfer Strafverteidiger, Rechtsanwalt Rüdiger Spormann, hat am 21. September 2007 beim Verwaltungsgericht Berlin beantragt,

es dem Bundesverteidigungsminister zu untersagen, im Falle einer Entführung eines Flugzeuges durch (vermeindliche) Terroristen den Befehl zum Abschuß zu erteilen.

In seiner neunseitigen Antragsschrift begründet Rüdiger Spormann diesen Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Anordnung gegen den Minister sehr ausführlich und mit guten Argumenten. Auch wenn ich nicht davon ausgehe, daß das Verwaltungsgericht diesen Antrag für begründet hält, bin ich auf die Argumentation des Verwaltungsgerichts gespannt.

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Nebenbei: Das Verwaltungsgericht (VG) liegt etwa 2 Minuten Fußweg vom Bundesinnenministerium (BMI) entfernt. Für gemeinsame Mittagspausen der politischen Beamten und der Richter hervorragend geeignet.

Ganz nebenbei: Das Kriminalgericht ist weitere 5 Minuten zu Fuß entfernt.

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Flughafenbus

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Bye Bros!

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Nur Anschauen, nicht anfassen.

Am Wochenende, in einem Geschäft, das auch gern von Söhnen reicher Eltern und von Rechtsanwälten besucht wird.

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Das verstehen sogar die. Für die anderen gilt:

Das Berühren der Figüren mit den Pfoten ist verboten.

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Für LKW keine Wendemöglichkeit

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Macht nichts. Die Wanne ist ja ein PKW.

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