Schwieriges Augenmaß

Der Mandant hatte gemeinsam mit zwei weiteren Tätern einen Afrikaner ziemlich übel zugerichtet, dabei Naziparolen skandiert und den Mann heftigst beleidigt. Eine unschöne Sache, die ich als Verteidiger übernommen hatte, aber auch eine schwierige Herausforderung.

Am dritten Hauptverhandlungstag wurde gestern das Urteil verkündet. Erheblich strafmildernd hatte das Gericht das Geständnis des Mandanten gewertet; ohne die Schilderung des Tathergangs durch den Mandanten wäre das Verfahren für den Geschädigten, der als Zeuge aussagen mußte, wesentlich belastender gewesen. Auch wenn der Geschädigte die Entschuldigung meines Mandanten nicht akzeptiert hatte, das Gericht hat das ernsthafte Bemühen anerkannt. Die Scham über das eigene Verhalten war deutlich erkennbar.

Der Staatsanwalt, Spezialist für Anklagen wegen rechter Gewaltkriminalität, äußerte sich entspannt über die Strategie der drei Verteidiger, die alle keine „Szene-Anwälte“ sind (oder werden wollen). Mit dem Ergebnis können alle Beteiligten an diesem Verfahren leben. Auch weil die Strafkammer des Landgerichts Augenmaß bewahrt hat.

Schade, daß die Presse wieder einmal nur die Sensation aufgreift und über das Wesentliche des Verfahrens nicht berichtet.

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Steindumme Punks

Es ist dem Schweinesystem schlicht egal, was abgehängte Jugendliche treiben, ob sie grüne Haare beim Biertrinken haben oder Hosen, die in den Knien hängen. Deshalb ist die basale Geste des Hiphop, laut und vernehmlich „Ich!“ zu rufen und „Nehmt mich wahr!“, auch so viel schlauer als Punks mit ihrem steindummen Rebellengetue.

Die taz kommentiert die gestrige Randale einiger Punks Demonstranten an der Humbold-Uni.

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Nicht getroffen

Aus dem Schlußbericht in einer Strafsache wegen einer folgenlosen Trunkenheitsfahrt:

Eine Absuche des Fahrzeuges nach eventuellen Neuschäden in Blickrichtung auf Unfallereignisse im Zusammenhang mit der Fahrt der Beschuldigten verlief ohne Trefferfeststellung.

Immer wieder eine helle Freude, dieses Polizistendeutsch.

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Hasspsychose

In meiner Auseinandersetzung mit Drango, dem Telefon-Junkie der Gothaer, hat er mich über § 926 ZPO gezwungen, Klage zu erheben, nachdem er die Entscheidung der Gerichte des Eilverfahrens durch drei „Instanzen“ hindurch nicht akzeptieren wollte. Auf meine knappe Klage (ich konnte ganz gut auf die Urteilsgründe des Amts- und des Landgerichts verweisen) hat Drango nun erwidert:

Im Laufe der Verfahren hat sich beim Kläger eine Hasspsychose entwickelt, die sich insbesondere dadurch auszeichnet, dass er über ein übertriebenes Mitteilungsbedürfnis verfügt und jedwede Prozesshandlung der bisherigen Verfahren im Internet auf seiner Homepage publiziert und den Verlauf der Verfahren der Öffentlichkeit zugänglich macht, auch das polemische und unsachliche Schreiben (zum Beispiel das vom 16.04.2008) belegt, dass der Kläger einen persönlichen Krieg gegen den Beklagten führen will.

Die Klageerwiderung ist auch im übrigen recht spannend zu lesen. Für den Kundigen: Die Argumentation mit § 5 BORA ist echt schick.

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Mulmig

Heute Morgen habe ich Herrn Schäuble im Radio gehört. Das neue BKA-Gesetz sei völlig harmlos und er wisse gar nicht, warum sich das Volk so aufregt.

Heute Vormittag stehe ich mit einem Kollegen an einem Bistro-Tisch, außerhalb des Cafés, unsere Handies liegen auf dem Tisch, ausgeschaltet und die Akkus entfernt. Wir beraten uns über ein aktuelles Verfahren vor der Staatsschutzkammer; der Tatvorwurf lautet auf Verstoß gegen § 129 StGB.

Wieso haben zwei Strafverteidiger eigentlich Angst davor, abgehört zu werden? Wir leben doch in einem Rechtsstaat. Oder?

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Schnell weg damit

Der Mandantin wird ein Diebstahl vorgeworfen.

500 Euro sollte sie aus der Kasse nehmen und in den Tresor werfen. Sie hat sich ablenken und das Paket mit dem Geld auf dem Tisch im Hinterzimmer des Ladens liegen lassen. Eine halbe Stunde später fiel ihr die Nachlässigkeit ein. Da war das Geld schon weg.

Der Geschäftsführer erstattet Strafanzeige und behauptet, daß die Mandantin das Geld gestohlen habe. Auf die Nachfrage der Polizei teilt er mit, daß außer der Mandantin noch drei weitere Mitarbeiterinnen zu jener Zeit anwesend waren. Und er war auch nicht weit weg. Die Mandantin schreibt an die Polizei, sie habe das Geld nicht gestohlen. Weitere Ermittlungen wurden nicht durchgeführt.

Die Staatsanwaltschaft erhebt trotzdem Anklage. Als Beweismittel werden neben dem Geschäftsführer auch die drei anderen Mitarbeiterinnen benannt. Obwohl sie nicht gehört wurden. Obwohl außer der Mandantin auch die anderen Mitarbeiterinnen Zugriff auf das Geld hatten. Obwohl zahlreiche Tatalternativen denkbar sind und nicht ausgeschlossen wurden.

Ich weiß nicht, was sich ein Staatsanwalt dabei denkt, wenn er so seine Arbeit macht. Abwegig wäre es nicht, ihm zu unterstellen, daß er keine Lust auf Arbeit hat und die Akten irgendwie, nur möglichst schnell vom Tisch haben will. Nach dem Motto: Das wird die Hauptverhandlung schon zeigen.

Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht diesen Müll diese Anklage zuläßt und die Hauptsache eröffnet.

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Das geht nicht gut

Soeben bekomme ich eine eMail aus Stuttgart (das ist die Gegend, in der man das Sparen erfunden hat):

Überprüfung oder Neugestaltung von AGB

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin selbständig und habe eine kleine Firma, bisher ohne AGB.
Bitte nennen Sie mir Ihr Honorar/ Stunde für die Erstellung von AGB.
Eventuell bräuchte ich lediglich eine Überprüfung meiner selbst aufgesetzten AGB (siehe Dateianhang).

Ich mache mir Sorgen um das kleine Unternehmen. Wenn der Unternehmer schon den Unterschied zwischen einem Vertragsrechtler und einem Strafverteidiger nicht kennt, wie will der dann auf dem Markt bestehen?!

Der Stuttgarter hat eine Antwort bekommen:

Gehen Sie eigentlich auch zum Metzger, wenn Sie ein frisches Brot kaufen wollen. Oder zum Zahnarzt, weil Sie Rückschmerzen haben? :-)

Ich bin Strafverteidiger. Bitte melden Sie sich bei mir, wenn Sie einmal in Geldnot geraten sind und deswegen eine Bank überfallen haben, dabei aber leider erwischt wurden. Dann bin ich der richtige Anwalt für Sie.

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Rechtsbeistand gesucht!

Wir brauchen Rechtsbeistand. Wenn Sie ein/e Anwalt/Anwältin sind und Uns und Unsere Mitglieder vertreten wollen, dann melden Sie sich bitte bei Uns! Wir brauchen Unterstützung in folgenden Bereichen: Strafrecht, Sprengstoffrecht, Waffenrecht, Urheberrecht, Verwaltungsrecht – Wir wollen Uns auch offensiv bewegen, das heisst, dass Wir zum Beispiel verwaltungsrechtlich gegen Massnahmen und Verstösse der Polizei vorgehen wollen. Vorwiegend wird aber anwaltlicher Beistand für die Akteneinsicht und eventuelle Revisionsanträge benötigt. Es wird bundesweit Rechtsbeistand gebraucht, aber auch in der Schweitz und in Österreich. Anwälte und Anwältinnen aus anderen Ländern (z.B. Frankreich, USA, England, Niederlande, England, Spanien) können sich auch bei Uns melden.

Quelle: Sprengstoff e.V.

Der Präsident des Vereins, Journalist, Berlin, attackierte am 12. November 2007 die Bundeskanzlerin mit der Forderung „Bedingungsloses Grundeinkommen für alle!“

Barbara Keller berichtet über die Konsequenzen dieses Auftritts auf Berlin Kriminell.

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Diese Woche in Moabit

Ausgewählte Termine des Moabiter Kriminalgerichts in der laufenden Woche findet man auf Berlin Kriminell.

Diese Woche bin ich nicht mit dabei. ;-)

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Guerilla-Marketing

Diese Freiheitsstrafe konnte nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden, weil das Gericht davon ausgeht, dass der Angeklagte erneut Straftaten dieser Art begehen wird. Er zeigt keine Einsicht und hätte die taz GmbH nicht einen derart guten Rechtsanwalt gehabt, hätte der Angeklagte trotz Kenntnis aller Umstände, die zum Erlöschen der Forderung geführt haben, die Internetdomain verwertet.

Quelle: AG Tiergarten (276 Ds 58/07), Urteil vom 11.9.2008 (Hervorhebung vom Verfasser)

Glückwunsch, Jony!

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