Es ist mittlerweile üblich geworden, daß die Staatsanwaltschaften hier in Moabit ihre Anträge auf Erlaß eines Haftbefehls so ausformulieren und gestalten, daß der Haft-/Ermittlungsrichter nur noch unterschreiben muß. Manchmal liest der Richter den Haftbefehlsentwurf sogar. Jedenfalls gilt die Maxime: Je weniger Arbeit der Staatsanwalt dem Richter macht, desto wahrscheinlicher ist es, daß er dem Antrag auch stattgibt.
Nun ist mir aber ein besonderes Exemplar eines Richters Haftbefehls-Entwurfes untergekommen. Der Staatsanwalt hatte sich schon die Mühe gemacht, alles fein säuberlich und unterschriftsreif vorzubereiten. Allerdings: Sein Entwurf war auf weißem Papier gedruckt; Haftbefehle sind aber auf rotem Papier auszufertigen.
Der Richter hat daraufhin die Akte komplett an den Staatsanwalt zurückgesandt. Mit dieser handschriftlichen Verfügung:

Das war am 12.07.2009. Der auf rotem Papier ausgedruckte Haftbefehl stammt schließlich vom 21.07.2009. Meinem Mandanten konnte es Recht sein …
Das ist die Justiz, wie sie singt und lacht.