Kachelmann befangen?

… die Mannheimer Strafkammer plane einen Befangenheitsantrag gegen den Angeklagten, um ihn aus dem Verfahren zu werfen. Der Schritt sei zwar einmalig in der deutschen Rechtsgeschichte, aber für die Richter alternativlos. „Eine sinnvolle Zusammenarbeit mit Herrn Kachelmann zum Zwecke seiner Aburteilung ist unmöglich, da zwischenzeitlich jedes Vertrauen fehlt.“

zitiert Hannelore Crolly eine Satire der „Nachrichten aus Neubrandenburg“ in der Welt am Sonntag. Das Thema ist allerdings alles andere als lustig.

Frau Crolly zweifelt in ihrem Artikel – mit sehr guten Gründen – daran, daß das Verfahren noch fair betrieben wird. Wobei sie beide Betroffene im Focus hat: Den Angeklagten und die Zeugin:

Gleichgültig also, wie der Prozess ausgeht, nicht nur sein Leben, sondern auch das ihre ist völlig aus den Fugen geraten. Beide sind auf ihre Art der Lächerlichkeit und Demütigung preisgegeben.

Bemerkenswert ist auch, wie sich die Welt-Journalistin Crolly gegenüber der Bild-Journalistin Schwarzer aufstellt. Wenn man genau hinhört, erkennt man in dem zitierten Beitrag die Kritik der einen an der anderen – auch wenn beide für die Springer-Presse schreiben.

Das Auftauchen von Frauenrechtlerin Alice Schwarzer als „Bild“-Kolumnistin.

Ich stelle mir das Gesicht von Frau Crolly vor, als sie sich für diese Formulierung entschieden hat. Und denke dabei an den Biss in eine Zitrone.

Update:
Von dem Artikel in der Welt gibt es eine Variante, die sich in der Überschrift und im Satz ein wenig von dem oben zitierten Artikel unterscheidet .

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Mandanteninformation

Liebe Mandanten.

Zum 1. Januar 2011 wird es bei der Kanzlei Hoenig erstmals nach 33 Monaten wieder eine Honoraranpassung geben, das hat der Chef der Kanzlei beschlossen. Demnach werden die Honorare für die Verteidigung vor den Strafgerichten zum Jahresbeginn um durchschnittlich 2,8 Prozent steigen. Die Preisentwicklung der Verteidigerhonorare liegt damit weiterhin deutlich unter der Inflationsrate (seit April 2008 3,1 %).

Gleichzeitig teilt die Kanzlei-Leitung mit, daß ab sofort Ermittlungsakten nur noch zu Hälfte gelesen werden, Plädoyers werden auf die Dauer von 3 Minuten begrenzt und Telefonate mit Richtern und Staatsanwälten nur noch freitags in der Zeit von 16:30 bis 17:00 Uhr geführt.

Weitere Fragen bekommen Sie hier und hier nicht beantwortet.

Ihre Kanzlei Hoenig Berlin

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Liegengeblieben. Auf die Sekunde genau.

Aus der Reihe „Unsere schönsten Liegevermerke“:

Irre, die sind doch völlig irre!

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Mitternachtssitzung

Aus der Ankündiung der Termine der kommenden Woche im Kriminalgericht:

Da muß ich wohl mal etwas früher aufstehen am Dienstag.

Danke an Barbara Keller für den screen shot.

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Natürlich

Am Mittwochmittag war in einer S-Bahn ein Obdachloser tot gefunden worden, identifiziert ist er noch nicht. Er soll eines natürlichen Todes gestorben sein, hieß es bei der Polizei.

berichtet der Tagesspiegel.

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Neues aus Neukölln

Irgendwie tut einem der Kleine da unten ja Leid.

Foto: HU

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Die Nachnamen der Woche

Strafrichter urteilen nicht nur in Strafsachen, sondern auch in Ordnungswidrigkeitsverfahren. Gegenstand eines solchen Verfahrens ein Bußgeldbescheid. Der Betroffene wehrt sich dann gegen das verhängte Bußgeld.

Ein solcher Betroffener freut sich sicher über den Namen des Richters: Bußjäger.

Ein anderer Richter ist nicht in einer Schwurgerichtskammer tätig, die über Mord und Totschlag richtet. Herr Dr. Todt ist auch nur ein kleiner Strafrichter. Für manche Ladendiebe aber auch kein Grund zur Freude.

Also, ich hätte mir in beiden Fällen vielleicht jeweils einen anderen Job ausgesucht. 8-)

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Tips für das Leben im Knast …

… liefert die neue Zeitschrift Poor Men’s Health (ab 1:05):

Unser Zeitschriftenagebot, für jeden ist etwas dabei.

Lesehinweis gefunden bei Burschel>.

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Justizamtmann geohrfeigt

Kostenbeamte sind die Folterknechte der Justiz, wenn es um die Gebühren des Pflichtverteidigers geht. Die Halbgötter in Schwarz entscheiden oft schlicht aus dem Bauch heraus, ohne auch nur einen Gedanken an Sinn und Zweck der Tätigkeit eines Verteidigers verschwenden. Rotstift und gut is‘, scheint viel zu oft das Motto zu sein.

Gegen hirnlose Entscheidungen steht dem Verteidiger natürlich ein Rechtsmittel zur Verfügung, hier die „Erinnerung“. Zu der Unterbezahlung für die eigentliche Verteidigung addiert sich dann noch der arbeitsintensive Kampf um das Kleingeld. In vielen Fällen gewinnt der Verteidiger diesen Kampf, die Mühen dafür bekommt er allerdings nicht erstattet. Deswegen pfeift ein Verteidiger oft auf das Geld und zieht seine Konsequenzen an anderer Stelle. Ob das der Rechtspflege dann nützt, steht auf einem anderen Blatt.

Anlaß für diesen (für einen strafrechtlichen Laien etwas schwierigen) Beitrag ist eine Kostenentscheidung des Amtsgerichts, die (für den Kundigen zwischen den Zeilen deutlich erkennbar) einem Justizamtmann um die Ohren gehauen wurde.

Ich hatte den Mandanten auch in einem Haftprüfungstermin verteidigt. In solchen Terminen wird viel erörtert, aber wenig protokolliert. Insbesondere dann, wenn die Haftprüfung (nach Anklageerhebung) bei dem Richter stattfindet, der auch in der Hauptsache zu entscheiden haben wird.

Ich habe den Antrag auf eine Entscheidung zurückgenommen, nachdem ich an anderer Stelle das Verteidigungsziel erreicht hatte, nämlich die Durchführung der Hauptverhandlung direkt im Anschluß an den Haftprüfungstermin. So sieht das dann aus im Sitzungsprotokoll:

Dem Termin sind bereits einige, teils mühsame Gespräche mit Richter und Staatsanwalt voraus gegangen.

Am Ende der Instanz habe ich die Verteidigung im Haftprüfungstermin auch vergütet verlangt. Der Justizamtmann schrieb mir lapidar:

Eine gesonderte Gebühr nach Nr. 4103 W RVG kann hier nicht beansprucht werden, da im Haftprüfungstermin vom 28.01.2009 nicht über die Fortdauer der Haft verhandelt wurde.

und demonstriert damit seine schiere Ahnungslosigkeit von seiner eigenen Tätigkeit. Es folgte diesmal das Rechtsmittel und dann die Entscheidung des Gerichts:

Die Erinnerung ist zulässig und begründet. Es ist der typische Sinn eines Haftprüfungstermins, die Haftfrage zu erörtern (und ggf., soweit keine Rücknahme des Haftprüfungsantrages erfolgt, zu entscheiden). Wenn anlässlich der Haftprüfung auch noch andere – zumal verfahrensfördernde – Erörterungen stattfinden, ändert dies an der Entstehung des Gebührenanspruchs nichts.

Ich war versucht, diese Entscheidung mit einer Dienst-/Fach-Aufsichtsbeschwerde an irgendeinen Oberamtsmann zu schicken und zu beantragen, die Kosten für diese sinnlose Ehrenrunde dem Justizamtmann vom Gehalt abzuziehen. Nur auf einem solchen Wege bestünde die reelle Chance, daß sich solcher Blödsinn nicht ständig wiederholt.

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Der ganz normale Wahnsinn

Wahnsinn Nr. 1

Wahnsinn Nr. 2

Was für ein hirnbranntes Volk sind die Juristen doch …

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