Liebig 14 bleibt nicht

Gentrifizierung in der Liebigstraße:

Nachdem der Antrag des Vereins Liebig 14 e.V. auf eine Aussetzung der Räumung heute [am 1.2.2011 – crh] Morgen vom Amtsgericht abgelehnt wurde, hat der Verein eine Beschwerde beim Landgericht eingereicht. Die zuständige Richterin hat daraufhin festgestellt, dass sich der Gerichtsvollzieher davon vergewissern muss, dass der Verein Liebig 14 e.V. tatsächlicher Nutzer des Hauses ist.

Quelle: Pressemitteilung des Liebig 14 e.V. vom 1.2.2011

Hat nicht funktioniert, der Rechtsweg:

Trotz Anweisung durch das Landgericht am Dienstagabend, kam der Gerichtsvollzieher der Aufforderung im erklärten Einverständnis mit den Bewohner_innen das Haus zu besichtigen, um sich von der Rechtsunwirksamkeit der ausgestellten Räumungstitel zu überzeugen, nicht nach.

Quelle: Pressemitteilung des Liebig 14 e.V. vom 3.2.2011

Da darf man sich nicht wundern, wenn die Leute das Recht selbst in die Hand nehmen.

(Video-Clip gefunden beim Pantoffelpunk)

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Kein Fernsehverbot

Der Verteidiger eines mutmaßlichen Straftäters muss es hinnehmen, dass er aufgrund des Aufsehen erregenden Prozesses gefilmt wird und diese TV-Aufnahmen ausgestrahlt werden. Als Organ der Rechtspflege steht er im Blickpunkt der Öffentlichkeit und hat nicht im selben Maß Anspruch auf Schutz der Privatsphäre wie eine von dem Verfahren betroffene Privatperson.

Quelle: KG Berlin, Beschl. v. 14.10.2010 – Az.: 10 U 79/09, gefunden bei der Kanzlei Dr. Bahr, die die Entscheidung etwas ausführlicher zitiert.

Gegenmittel gegen die TV-Paparazzi: Grinsend in die Kamera winken.

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Rücksichtsvoller Richter

Der Mandant ist im Finanzdienstleistungsgewerbe tätig. Ihm wird vorgeworfen, im Rahmen seiner Tätigkeit einen Betrug begangen zu haben. Die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht war nicht zu verhindern, allerdings war nach dem ersten Teil der Beweisaufnahme auch der Staatsanwalt nicht mehr so felsenfest davon überzeugt, daß der Vorwurf zutrifft.

Für einen Freispruch reichte es allerdings (noch) nicht, dazu war noch mindestens ein weiterer Verhandlungstag notwendig.

Im Zuschauerraum saßen die Geschäftspartner des Mandanten, die zuvor als Zeugen ausgesagt hatten. Es waren weitere Zuhörer anwesend, die ein eigenes Interesse am Ausgang des Verfahrens hatten. Der Mandant stand also am Pranger und kämpfte um seine berufliche Zukunft und wirtschaftliche Existenz.

Es war an der Reihe, den Auszug aus dem Strafregister des Mandanten zu verlesen. Der enthielt einen durchaus peinlichen Eintrag aus grauer Vorzeit. Der Richter nahm das Blatt aus der Akte …

Hier haben wir noch einen grünen Zettel, den ich den Beteiligten ‚mal zum Lesen gebe.

… und reichte ihn dem Staatsanwalt und der Verteidigung, die den Inhalt des Registerauszuges jeweils schweigend zur Kenntnis nahmen.

Bei den Zuschauern waren die Fragezeichen und die Enttäuschung in den Gesichtern erkennbar; ein Kollege, der ebenfalls als Beobachter „hinten drin“ saß, grinste sich seinen Teil.

Vor dem Hintergrund, daß der Freispruch in diesem Verfahren eher wahrscheinlich war als eine Verurteilung, war das eine faire Geste des Richters. Ein Verfahrensverstoß, ja, aber einer mit Augenmaß.

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Urteil gegen Berliner „Drogenarzt“ aufgehoben

Das Landgericht Berlin hat einen 51 Jahre alten auf psychotherapeutische Behandlungen spezialisierten Arzt u. a. wegen Körperverletzung mit Todesfolge und der Überlassung von Betäubungsmitteln mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt und ihn mit einem dauerhaften Berufsverbot für eine Tätigkeit als niedergelassener Arzt und als Psychotherapeut belegt. [Hier der Prozeßbericht im Spiegel vom 10.05.2010. crh]

Nach den Urteilsfeststellungen führte der Angeklagte sog. psycholytische Sitzungen durch. Bei diesen Gruppensitzungen wurden Patienten durch Drogen in ein „Wachtraumerleben der Objektumgebung“ versetzt. Ziel dieser in Deutschland wissenschaftlich nicht anerkannten Methode soll es sein, an unbewusste Inhalte der Psyche zu gelangen. Im September 2009 führte der Angeklagte eine Intensivsitzung durch, in deren Rahmen sich sechs Gruppenmitglieder zur Einnahme des Rauschgifts MDMA bereiterklärten. Wegen eines ihm unterlaufenen Wiegeversehens übergab er an diese jedoch mindestens die zehnfache Menge der beabsichtigten Menge, woraufhin es bei ihnen zu heftigen körperlichen Reaktionen kam. Trotz der von der herbeigerufenen Notärztin veranlassten Hilfsmaßnahmen verstarben zwei Gruppenmitglieder an Multiorganversagen aufgrund der Überdosis MDMA. Weitere Teilnehmer konnten nach intensivmedizinischer und stationärer Behandlung gerettet werden.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil auf die Revision des Angeklagten hin aufgehoben und das Verfahren an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die bisherigen Feststellungen des Landgerichts tragen die Annahme eines vorsätzlichen Körperverletzungsdelikts nicht. Angesichts der freiwilligen Drogeneinnahme und dadurch erfolgten Selbstgefährdung der Gruppenmitglieder war zur Begründung einer Strafbarkeit hiernach eine vom Vorsatz des Angeklagten umfasste Handlungsherrschaft erforderlich. In der erneut durchzuführenden Hauptverhandlung wird vorrangig eine kritische Überprüfung der Angaben des Angeklagten zu einem vorgeblichen Wiegefehler vorzunehmen sein. Danach wird zu beurteilen sein, ob eine Vorsatztat oder lediglich ein fahrlässiges Tötungsdelikt anzunehmen ist.

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 019/2011 vom 01.02.2011 der Pressestelle des Bundesgerichtshofs, Beschluss vom 11. Januar 2011 – 5 StR 491/10

(Vorinstanz: LG Berlin – (535) 1 Kap Js 1885/09 Ks 3/10 – Urteil vom 10. Mai 2010)

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Der Copy-Shop der Staatsanwaltschaft

Der Verteidiger hatte drei Beweisanträge vorbereitet und verlesen. Die unterschriebenen Anträge – insgesamt 20 Blatt – gab er zu Protokoll. Es entwickelte sich folgender Dialog:

Staatsanwalt:
Haben Sie auch Abschriften für mich??

Verteidiger:
Nein, tut mir Leid. Aber wenn Sie mir einen Euro geben, können wir kurz unterbrechen, ich gehe dann ins Anwaltszimmer und fertige Kopien für Sie an.

Staatsanwalt:
So weit kommt’s noch, daß ich für die Abschriften auch noch bezahle!!

Verteidiger:
Was glauben Sie eigentlich, wer die Kosten für die Abschriften trägt, wenn der Verteidiger sie Ihnen zur Verfügung stellt?

… Ich beantrage eine Unterbrechung, ich möchte die Anträge für den Herrn Staatsanwalt kopieren …

Der Verteidiger stellt sich darauf ein, daß über die Kosten für die Kopien der Beweisanträge, die er für die Staatsanwaltschaft angefertigt hat, später noch mit dem Kostenbeamten diskutiert werden muß. „Notwendige Kosten“ ist dann das Gesprächsthema.

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Strafbare Faxwerbung

Es gibt Spammer, die es nicht lassen können und die Welt mit ihren Werbefaxen zumüllen. Und dann gibt es noch solche hier:

Wenn es nur die eine Seite wäre, die diese Idioten versenden, wäre es nicht weiter wild. Aber die Seiten 2 bis 10 dieses Faxes macht aus dem Spam durchaus eine Aktion, für die sich grundsätzlich auch eine Straf-Ermittlungsbehörde interessieren könnte.

Bei uns richtet so eine Sendung keinen Schaden an: Ob wir eine Fax-Datei mit nur einer Seite in den Orkus schicken oder eine solche mit zehn Seiten, macht keinen Unterschied.

Die Empfänger, die allerdings ihre Faxe noch ausdrucken, haben an sowas richtig Freude.

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… gut im Griff

Der Betroffene hatte des Nachts auf einer belebten Kreuzung den Verkehr geregelt. Er wurde nach dem PsychKG untergebracht und legte dagegen Beschwerde ein.

Aus dem Protokoll der Anhörung durch den Beschwerderichter:

Zuerst hatte ich zu DDR-Zeiten eine expansive Manie zugeschrieben bekommen. Dann war ich manisch depressiv. Depressionen hatte ich sehr viele, das muss ich sagen. Dann galt ich als schizophren. Seit ich mein Haus angesteckt habe, gelte ich als alkoholgefährdet. Die Spielsucht habe ich aber gut im Griff.

Na bitte, ich weiß gar nicht, was man von dem Mann will.

Danke an Herrn Direktor für den Beitrag.

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Goldene Worte zum Sonntagnachmittag

Es ist schon über so vieles Gras gewachsen, daß man keinem Rasen mehr trauen kann.

Sportjounalist Werner Hansch, zitiert nach Nils Minkmar, der sich fragt: Wie bewältigen wir die Nazi-Bewältigung?

Nachzulesen in

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Hertha ./. Düsseldorf am Sonntag

Wir haben zwei Karten für den 19. Spieltag, So., 23.01.11, 13:30 Uhr, Hertha BSC gegen Fortuna Düsseldorf geschenkt bekommen, die wir leider nicht nutzen können.

Ich gebe sie gern weiter… vielleicht gegen eine kleine Spende für die Berliner Aidshilfe.

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Hundessteuer: Finale Abmeldung

Die deutsche Finanzverwaltung droht KFZ-Haltern mit der Zwangsabmeldung ihres Fahrzeugs, wenn sie die KFZ-Steuer nicht bezahlen. Das motiviert den deutschen Autofahrer in den meisten Fällen dann doch zur Zahlung.

Das System scheint dem Bürgermeister der Kleinstadt Reconvilier in der französischen Schweiz gefallen zu haben. Und überträgt es auf die Hundesteuer.

In der Schweiz hat die behördliche Androhung der kleinen Ortschaft Reconvilier für Empörung gesorgt, Hunde zu töten, wenn ihre Besitzer die Hundesteuer nicht zahlen.

… berichtet die Berliner Zeitung.

Die Zeitung meint, daß die Schweiz wohl für Hunde kein Steuerparadies sei.

Danke an HU für den Hinweis.

Foto: zaubervogel / pixelio.de

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