Es kam zu einer Begegnung zwischen einem Autofahrer und einem Fußgänger. Letzterer hatte im Juli 2017 vormittags nix zu Besseres zu tun als die Internetwache der Berliner Polizei anzusurfen und dort die Konferenz der beiden Verkehrsteilnehmer zu schildern.
Die polizeilichen Internetausdrucker nehmen den Mist ernst, legen eine Akte an und leiten das strafrechtliche Ermittlungsverfahren ein:
In dem Erlebnisbericht schildert der vormittagsfreihabende Fußgänger den Weltuntergang:
Als ich die B*str. entlang die S*str. überquerte, bog ein blauer Opel mit dem Kennzeichen B-XX 0000 plötzlich vor mir von der B*str kommend in die S*str ein und fuhr dabei fast gegen meinen Kinderwagen.
Daß der Mann überhaupt noch imstande war zu schreiben, was er da erlebt hat! Unglaublich!
Damit die Polizei auch genau weiß, was das ist, das da passiert ist, füllt er auch den übrig gebliebenen Raum auf dem Formular ausführlich und gewissenhaft aus:
Das Ganze landete dann auf dem Tisch eines Sonderermittlers beim Verkehrsermittlungsdienst des Polizeipräsidenten. Anhand des amtlichen Kennzeichens fand man den Halter – eine GmbH – heraus. Jetzt brauchte man nur noch den Fahrer ermitteln. Und wie macht man das am besten?
So nicht:
Jedenfalls dann nicht, wenn unsere Kanzlei im Spiel ist; wir verraten unsere Mandanten nicht.
Also, dann eben so:
Man besorgt sich ein paar Passfotos vom Landeseinwohneramt, bastelt daraus eine Wahllichtbildvorlage (WLV) und setzt die Ermittlungen des verantwortlichen Fahrzeugführers unter Hochdruck fort.
In einem weiteren Schritt erhält der knapp überlebt habende zu Fuß Gegangene eine Vorladung, damit er den potentiellen Kinderwagenschäder identifiziert. Das klappt auch fast ganz gut.
Aber auch nur fast.
Denn der Ermittler drückt den falschen Kopf auf der Tastatur – die Taste mit dem Aufdruck „Freud’scher Fehler“. In einem späteren Bericht schreibt der Wahllichtbildvorleger:
Zur Erläuterung.
Die Nr. 4 gab eine Person wieder, die der Beamte im Urin in Verdacht hatte, weil sie zu der GmbH gehörte. Die Nr. 3 war das Bild einer fiktiven Person.
Und was macht nun die Staatsanwaltschaft aus diesem Lapsus?
Nein, sie stellt das Verfahren nicht ein, weil der Fahrzeugführer nun doch nicht ermittelt wurde.
Sondern:
Die Nr. 4 wird als Beschuldigter eingetragen, dessen Registerauszüge geholt und anschließend die Akte an den Anwalt der GmbH zur Einsichtnahme geschickt.
Kann man noch mehr falsch machen?
Aber sischer datt: Der Rechtsanwalt, der sich als Zeugenbeistand für die GmbH gemeldet hatte, heißt nicht – wie der Sonderermittler aufgeschrieben hat – Carsten R. Hoenig, sondern Tobias Glienke.
Läuft beim PolPräs und der Staatsanwaltschaft Berlin! Tja, wenn der Wurm einmal drin ist …
Aber es gibt auch noch etwas Positives zu vermelden:
Der Sonderermittler hat darauf verzichtet, den im Kinderwagen sitzenden Zeugen auch noch zu vernehmen.