Seit gestern stapeln sich die Meldungen über einen gewaltigen Polizeieinsatz im deutschsprachigen Teil Europas. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main sind quadratkilometerweise Wohn- und Geschäftsräume in Deutschland, Österreich und in der Schweiz durchsucht worden.
Ein paar Jungs machten sich nach einem Bericht im Spiegel zufolge:
einen neuen Passus im Telekommunikationsgesetz zunutze. Dieser ermöglicht es Netzbetreibern, sogenannte Mehrwertdienstleistungen über die Telefonrechnung einzuziehen.
Das soll zur Wanderung von vielen kleinen Beträgen in die Taschen einer Gruppierung um ein paar technisch begabter Telefondienstleister geführt haben. Es ist die Rede von 1,6 Millionen Euro die auf diesem Wege zusammen gekommen sein sollen.
Ich hatte bereits Anfang Januar in einem Blogbeitrag auf einen Artikel von Holger Bleich in der ‚ct hingewiesen. Bleich beschrieb darin „innovative Abrechnungsmodelle“ mithilfe der Mobilfunkanbieter, die von findigen Unternehmer als „undolose Werkzeuge“ ;-) genutzt werden.
Ähnlich informativ liest sich nun der Durchsuchungsbeschluß des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 10. Januar 2012. Auf rund fünf Seiten beschreibt die Richterin, die den Beschluß erlassen hat, ein Verfahren, daß auch IT-erfahrene Juristen erst nach dem zweiten oder dritten Mal Durchlesen verstehen. Die Staatsanwaltschaft wird da sicherlich einmal mehr eine hervorragende Textvorlage für die Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle geliefert haben. Hoffentlich gleich auf einem Datenträger, damit dem Gericht die Abtipperei erspart geblieben ist.
Wenn man das Verfahren kennt, mit dem solche Beschlüsse auf Antrag der Staatsanwaltschaft entstehen, wird sich die Frage stellen: Hat die Richterin wirklich ein hohes technisches Know How oder nutzt sie lediglich die Kompetenz der Spezialisten bei den Kriminalämtern? Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, daß eine Prädikatsjuristin auch eine Prädikatsinformatikerin ist.
Unsere Verfassung verlangt bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen – wie Wohnungsdurchsuchungen oder Verhaftungen – die Kontrolle der Exekutive durch einen Richter. Es scheint zunehmend Gründe zu geben, keine juristischen, aber intellektuelle und tatsächliche, die diese richterliche Kontrolle aushebeln.
Ein interessantes Spielfeld für spannende Anträge einer engagierten Verteidigung.