Wenn gegen eine Person ermittelt wird, legt die Staatsanwaltschaft eine Akte an, die von vorn nach hinten durchnumeriert – paginiert – wird. Das ist gut so und dient der Übersichtlichkeit.
Jetzt kann es passieren, daß gegen dieselbe Person ein Ermittlungsverfahren wegen eines ähnlichen Sachverhalts von einer anderen Staatsanwaltschaft geführt wird. Dann wird dort zunächst auch eine AKte angelegt und paginiert.
Das Ganze wiederholt sich einige Male, so daß am Ende z.B. acht Staatsanwaltschaften jeweils eigene Akten angelegt haben. Alle sauber beschriftet und durchgezählt.
Zwei von den acht Ermittlungsbehörden waren besonders umtriebig, so daß in dem einen Fall zwei Bände (Band I und Band II) angelegt wurden, in dem anderen sogar derer drei (Band I bis III).
Bis dahin ist die Geschichte noch übersichtlich und stellt an die Geschäftsstellen der Staatsanwaltschaften nur durchschnittliche Anforderungen. Lesen, schreiben und zählen im Zahlenraum bis 250 reichen aus.
Nun aber kommt einer der Staatsanwälte auf die Idee, die ganzen Ermittlungsverfahren bei einer Behörde – nennen wir sie mal die StA Kreuzkölln – zusammen zu fassen. Die StA Kreuzkölln hatte bereits auch eine eigene – einbändige, sauber paginierte – Akte, die soll auch die führende Akte bleiben. Die Akten der anderen Staatsanwaltschaften werden dann dieser führenden Akte hinzuverbunden.
Zusätzlich hatten die Kreuzköllner von der StA Münchburg ein paar – so ungefähr 56 – Kopien aus einem anderen, frühren Verfahren bekommen. Diese Kopien trugen die Paginierung 43 bis 99 und wurden in die führende Kreuzköllner Akte eingeheftet, hinter dem Blatt 77.
Danach hatten die Kreuzköllner noch ein paar eigene Blätter angelegt – Beschlüsse, Vermerke und Protokolle. Das erste „eigene“ Blatt trug die Ziffer 78.
Die Paginierung in dieser Akte sah also wie folgt aus: 1 bis 77, dann folgten 43 bis 99 und es ging weiter mit Blatt 78 bis Blatt 186.
Die anderen Bände wurden nun dazugebunden, mit einem Gürtel, daher kommt der Name „Gürteltier“. Die Bände wurden dann mit römischen Ziffern beschrieben, „Bd. II“ bis „Bd. VIII“, wobei einige Akten mit kleinen Buchstaben hinter der römischen Ziffer beschrieben wurden, also z.B. „Bd. VIIa“. Auf all diesen Aktendeckeln (ab Band II) fanden sich dann jeweils zwei Ziffern, die alte und die neue. Eine in schwarz, die andere in blau.
Hier links, das ist das letzte Blatt von „Bd. XI“. Wenn der Leser an dieser Stelle angekommen ist, soll er „Bd. I“ wieder rauskramen und dort weiterlesen. So stellt sich die Staatsanwaltschaft das vor.
Als ich dieses Chaos auf dem Tisch hatte, war ich nicht unversucht, die Blätter aus allen Akten herauszunehmen, einmal kräftig zu durchmischen und dann in einem großen Karton wieder zurück zu senden. Die Wahrscheinlichkeit, daß die Mischung zu übersichtlicheren Ergebnissen kommt, als das, was mir vorher geboten wurde, liegt bei gefühlten 80 Prozent.