Keine Beschlagnahme des Facebook-Accounts

Die Beschlagnahmung des Facebook-Accounts eines Verdächtigen ist gescheitert. Der zuständige Richter des Amtsgerichts Reutlingen hat es offenbar aufgegeben, von Facebook die Herausgabe der Login-Daten zu verlangen. Facebook verweigerte dies mit Hinweis auf die US-amerikanischen Datenschutzbestimmungen.

berichtet Gulli

Facebook beruft sich auf Datenschutz. Und ein deutscher Richter versucht die Quadratur eines dreieckigen Kreises. Das hat doch alles noch richtigen Unterhaltungswert.

Dieser Beitrag wurde unter Richter veröffentlicht.

5 Antworten auf Keine Beschlagnahme des Facebook-Accounts

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    Deutsche Gabbana says:

    Wenn Sie als Strafverteidiger einen Beweisantrag zur Entlastung Ihres Mandanten gestellt hätten, einen Facebook-Account zu beschlagnahmen, würden Sie anders reden, Herr Hoenig.

  2. 2
    David says:

    I like.

  3. 3
    Richter says:

    „Einen Versuch wagen und dabei scheitern bringt zumindest einen Gewinn an Wissen und Erfahrung. Nichts riskieren dagegen heißt einen nicht abschätzbaren Verlust auf sich nehmen – den Verlust des Gewinns, den das Wagnis möglicherweise eingebracht hätte.“

    DIE Argumentation könnte FB in der Datenschutzdiskussion noch böse erwischen. Ist das Scheitern? Wäre Ihnen ein NoeP-Einsatz lieber gewesen? Oder eine Quellen-TÜ? Versuchen Sie doch mal Rechte Ihrer Mandanten in Facebookistan zu schützen? Dann lieber angestaubte StPO und Justizgewähr unter Kostenverbehalt. King Marc ist da ein anderes Kaliber :-)

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    Quant says:

    Nelson würde jetzt sagen: Ha Ha :)

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    Subsumtionsautomat says:

    Dem Richter wird das Ganze keine schlaflosen Nächte bereiten, denn der wird grds. nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft aktiv. Es wird also eher nicht seine eigene Idee gewesen sein, das so zu machen. Wenn ihm der Antrag vorliegt prüft er, ob das Ganze nach DEUTSCHEM Recht möglich ist, und wenn dem so ist, macht er einen entsprechenden Beschluss. Den darf dann die Staatsanwaltschaft versuchen, durchzusetzen, wobei sie idealerweise den Weg der Rechtshilfe wählt. Ggf. versucht man es aber auch erstmal so. Funktioniert das nicht, weil sich sowohl Facebook als auch der zuständige ausländische Staat querstellen, ist das eben so, aber man hat es wenigstens versucht. Wer daraus eine große Sache macht ist nur die Presse. Zu schade, dass der auch Anwälte auf den Leim zu gehen scheinen!