Das Gute am Haftbefehl

So ein Haftbefehl stellt erst einmal und für sich genommen ein empfindliches Übel dar, wenn er denn vollstreckt wird.

Aber wie jedes Ding hat auch eine Verhaftung etwas Gutes: Der Verhaftete wird ärztlich untersucht, bevor man ihn dann wegschließt.

Im vorliegenden Fall geschah es am Donnerstag. Freitag wurde der Mandant dem Haftrichter vorgeführt. Und dann war Wochenende. Die Untersuchung fand dann irgendwann am Dienstag statt. Mittwoch lag ein Zwischenergebnis vor. Die führte zur Überführung. Ins Justizvollzugskrankenhaus. Nach dieser Überführung kam die Untersuchung. Verdacht auf eine extrem ansteckende Krankheit. Am Freitag stand die Diagnose fest.

Der Mandant war bislang symptomfrei, hatte also noch nichts gemerkt, daß er auf der Schipppe stand. Und seine Familie kann sich nun auch rechtzeitig ärztlich behandeln lassen. Es ist eben nicht alles schlecht, was auf rotem Papier gedruckt wird.

Aber warum es eine elend lange Woche dauert, bis die Medizinmänner im Knast eine gesicherte Diagnose stellen können, die in der Charité binnen eine halben Stunde möglich ist, würde mich schon mal interessieren.

Dieser Beitrag wurde unter Knast veröffentlicht.

11 Antworten auf Das Gute am Haftbefehl

  1. 1
    Torsten says:

    „Aber warum es eine elend lange Woche dauert, bis die Medizinmänner im Knast eine gesicherte Diagnose stellen können, die in der Charité binnen eine halben Stunde möglich ist, würde mich schon mal interessieren.“

    Die soge. Ärzte in einer JVA sind doch selten auf der Höhe der Zeit und haben in noch selteneren Fällen die erforderlichen Utensilien. Davon ab, Ihrem Eid werden sie sicher gerecht aber der Elan ist unterirdisch! So jedenfalls bei meinem Bruder in Chemnitz erlebt. Er ist sicher kein Unschuldslamm aber als chronisch Kranker entsprechend zu behandeln. Wenn aber entsprechende Schmerzmedikamente nicht bekannt sind und durch einfachste ebensolche ersetzt werden, kann es nur nach hinten losgehen. Meine Meinung: Als Puppendoktor wären manche besser geeignet!

  2. 2
    Hackworth says:

    Jahaa, ist nicht alles schlecht, wenn man sich in staatlichem Gewahrsam befindet. Manchen geht’s so dreckig, dass sie sich freiwillig einrücken lassen:

    http://www.zdnet.com/blog/seo/man-politely-robs-bank-for-1-lands-free-healthcare-in-prison/3453

  3. 3
    Xylakant says:

    „Aber warum es eine elend lange Woche dauert, bis die Medizinmänner im Knast eine gesicherte Diagnose stellen können, die in der Charité binnen eine halben Stunde möglich ist, würde mich schon mal interessieren.“

    Wenn ich richtig rechne sind wir bei Dienstag bis Freitag bei 4 Tagen – das ist ja schon etwas weniger als eine Woche. Dazu kommt dass die Frage „Hat der Mensch irgendeine Krankheit“ selbstverständlich deutlich schwieriger zu beantworten ist als „Hat der Mensch diese Krankheit.“ Häufig hat man spezifische Tests, die aber nur bei Verdacht eingesetzt werden, da sie teuer sind. Also fängt man an mit irgendeinem generischen Test, der dann Anzeichen auf eine Krankheit ergibt. Und dann schliesst man peu a peu Alternativen aus. Und am Ende bestätigt man dann die Diagnose. Da spielt dann vielleicht noch rein, dass die Ärzte an der Charité besser ausgebildet und ausgestattet sind und vielleicht auch Zugang zu einem eigenen Labor haben – aber ich weiss nicht ob die Usprungsdiagnose dort zwangsläufig deutlich schneller gestellt worden wäre.

  4. 4
    ???? says:

    Ich bin keine Ärztin, aber um den Arzt in Schutz zu nehmen – man sieht nicht alles auf den ersten Blick.
    Der/die Strafling wird ja wohl – mit Unterwäsche bekleidet – mal kurz angeschaut.

    Blut, Urin, Stuhl – solche Tests dauern, bis das Labor die Werte schickt. Offene TBC, Diphterie, Masern, Keuchhusten, Infektion am Herzmuskel – es gibt tausend Möglichkeiten, was einer haben kann.

    Normalerweise müsste bei allen Damen zwischen 14 und 44 mit Ultraschall auf Verdacht einer Schwangerschaft geschaut werden – so lernt man das in der Ausbildung.

    Grau ist alle Theorie. Eine Hamburger Ärztin sah in der Notaufnahme ein Mädchen aus der 6. Klasse, also 12 und tippte auf Blinddarm. Kurze Zeit später wurde das Fräulein Mutter, zwar nicht im Knast, aber immerhin eine Steilvorlage.

  5. 5
    O__o says:

    sog. ‚principle of less eligibility‘

  6. 6
    duncan says:

    hm… – „eine extrem ansteckende Krankheit“ – zieht jetzt die halbe U-Haft-Belegschaft um ins Haftkrankenhaus? Oder mal eben nen Flur zur Quarantänestation umfunktioniert?
    Die betreffenden Schliesser auch gleich mal zum Arzt geschickt?
    Knast dürfte nach Krankenhäusern DIE Institution sein wo man sich unschöne Krankheiten wegholen kann….

  7. 7
    Seyato says:

    „Aber warum es eine elend lange Woche dauert, bis die Medizinmänner im Knast eine gesicherte Diagnose stellen können, die in der Charité binnen eine halben Stunde möglich ist, würde mich schon mal interessieren.“

    Durch die Zuführung zum Haftrichter am Freitag (echt, da war noch einer?) war das Überstundenkontingent des öffentlichen Dienstes bereits vollends erschöpft.

    Wochenende ist eh frei!

    Montags musste die Zuständigkeit eines der Ärzte zunächst endgültig geklärt (§1 …ist „es“ meins?) werden, weshalb eine Untersuchung am Dienstag der wohl frühest zu realisierende Termin war.

    *ironie off*

  8. 8

    Und da spricht man in Bezug auf Haftanstalten von Häusern der besonderen staatlichen Obhut?, Naja, der Drogenhandel floriert ja auch im Knast.
    Hat nun jeder Insasse einer JVA bei Ankuft das Recht auf körperliche Unversehrtheit und bekommt eine desinfizierte Zelle?
    Wer weis wer da vorher seine Tuberkel abgehustet hat?

  9. 9
    Arzt says:

    „Aber warum es eine elend lange Woche dauert, bis die Medizinmänner im Knast eine gesicherte Diagnose stellen können, die in der Charité binnen eine halben Stunde möglich ist, würde mich schon mal interessieren.“

    Ich muss die Kollegen mal in Schutz nehmen. Die Ärzte in der U-Haft haben richtig gehandelt.
    Der Unterschied besteht darin, dass die Ärzte in der U-Haft einen eher groben Gesundheitscheck durchführen sollen, der einfach nur ergeben soll, ob die Person haftfähig ist oder nicht. Im Krankenhaus wird halt volles Programm incl. großem Blutbild und umfassendem Gesundheitscheck gefahren.

    Vergleichbar ist das mit einer KFZ-Werkstatt: Wenn der Mechaniker mal nur die Motorhaube aufmacht und einen Blick darauf wirft, kommt da auch weniger dabei raus als wenn man den vollen Check nach Serviceheft durchführt.

    Außerdem kommt noch dazu, dass die Jungs im Knast wohl kaum ein voll ausgestattetes Labor zur Verfügung haben und daher die Probenversendung an ein externes Labor mit der Post mal zwei Tage dauern kann, während man im Krankenhaus eine Probe schnell mal mit der Rohrpost ins Labor schicken kann und die Ergebnisse zwei Stunden später da hat.

  10. 10
    cepag says:

    Der rote Zettel als Glücksbringer. Wirklich mal was anderes…

  11. 11
    cepag says:

    Das in der hiesigen Region für die U-Haft zuständige Hotel mit Vollpension und Spa-Bereich ist eine große JVA mit kleinem Haftkrankenhaus. Offiziell heißt es „JVA Leipzig mit Krankenhaus“. Gibt man es als Absender an, denken alle immer, man habe Tbc im Endstadium…