Nazifinanzierung

Das sind doch mal wieder klare Worte:

Ausbleibende Abschlagszahlungen könnten die Wahlwerbemöglichkeiten der NPD im Bundestagswahlkampf erheblich einschränken.

Quelle: Das Bundesverfassungsgericht

In diesem Zusammenhang noch ein Zitat:

Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.

Quelle: Art. 21 GG

Manche Sachen muß man einfach aushalten können. Auch wenn es wehtut.

9 Kommentare

Potsdamer Mühlen

Es war das unter – jedenfalls professionell arbeitenden – Strafjurististen bereits ausgekaute Thema: Die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ist keine Voraussetzung dafür, daß der Verteidiger die Ermittlungsakte zur Einsicht bekommt. Die anwaltliche Versicherung der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung reicht.

Das sieht eine Amtsanwältin anders. Sie verweigerte mir die Akteneinsicht und verlangte stur die Übersendung der Vollmachtsurkunde. Weil mein Mandant es nicht sonderlich eilig hat, habe ich den Weg über die Dienstaufsicht der Mitarbeiterin bei der Strafverfolgungsbehörde gewählt.

Nun – zwei Monate später – erreichte mich die Eingangsbestäigung des Leitenden Oberstaatsanwalts:

Eingangsbestätigung

Willst Du Butter aus Potsdam, schickte Milch auf dem Dienstaufsichtsbeschwerdeweg.

7 Kommentare

Warme Semmeln

Nachbestellt:

Semmeln

Ging weg wie warme Semmeln, die Briefmarke. Es geht eben nicht alles nur per eMail. 8-)

6 Kommentare

Schutzpils-Erpressung

Schutzgeld-Erpressungen sind ja hinlänglich bekannt. Nun habe ich eine mir bis dahin unbekannte Variante kennen gelernt.

Die Kneipendichte in Kreuzberg ist wohl eher überdurchschnittlich. An lauen Frühlings- und Sommerabenden vergrößern die Gaststätten zudem ihre Angebotsflächen nach draußen, das Pils wird dann gerne outdoor genossen. So funktioniert das eigentlich seit gefühlten 100 Jahren ganz hervorragend.

Dann gibt es aber auch Genossen, die ungenießbar werden, wenn sie das Treiben tagein, nachtaus miterleben müssen. Das sind aber meist vor Kurzem zugereiste Anwohner, also solche aus Südwestdeutschland. Von einem solche Exemplar berichtete mir ein Gastwirt.

Sparsam wie diese Schwaben nun einmal sind, machte es (das Exemplar, s.o.) dem Gastwirt folgendes Angebot: Er werde darauf verzichten, abends die Polizei anzurufen, um sich über den Lärm zu beschweren. Wenn der Gastwirt bereit sei, ihn kostenlos zu bewirten. Die Reaktion des Gastwirts ist hier nicht zitierfähig.

Das sich aus dieser Reaktion ergebene Problem besteht jetzt darin, daß die Ordnungshüter in schöner Regelmäßigkeit einen Kneipenbesuch machen. Wohlgemerkt nur in der oben beschriebener Gaststätte.

Von der gegenüberliegenden Lokation – mit annähernd doppelt so großer Outdoor-Ausschankfläche – prostet derweil unser Schwabe fröhlich dem Gastwirt zu. Mit einem Getränk, für das er nicht bezahlen braucht.

9 Kommentare

Traumhafte Mandate

Ein Online-Marketing-Unternehmen möchte gern, daß auch unsere Kanzlei Werbung auf dessen Internet-Präsentation macht. Und verspricht:

Mit uns erhalten Sie neue Mandate und erzielen mehr Umsatz.

Um mich von der Qualität des Angebotes zu überzeugen, werden gleich ein paar Beispiele geliefert:

Traumhafte Mandate

Traumhafte Mandate, für nur 44,70 € im Monat (zzgl. 19% MwSt.). Ca. 180 solcher Mandatsanfragen jeden Monat; ich glaube nicht, daß das meine Nerven mitmachen würden.

2 Kommentare

Befangenheitsantrag – immer schön vorsichtig

In den Medien wurde in den letzten Tagen viel von „Befangenheitsanträgen“ geschrieben und gesprochen. Was unter diesem Begriff zu verstehen ist und wann ein – richtig bezeichnet – Ablehnungsgesuch begründet ist, möchte ich mit den folgenden, Zeilen erläutern.

Ein Ablehnungsgesuch ist begründet, wenn der Angeklagte bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhaltes Grund zur Annahme hat, der abgelehnte Richter nimmt ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann.

Es kann dahingestellt bleiben, ob der abgelehnte Richter im Grunde tatsächlich befangen ist. Die Befangenheit ist ein Zustand eines Richters, der seine vollkommen gerechte, von jeder falschen Rücksicht freie Einstellung zur Sache, seine Neutralität und Distanz gegenüber allen Verfahrensbeteiligten beeinträchtigen kann (BVerfGE 21, 146 = NJW 1967, 1123). Ein solcher Zustand kann in der Regel nicht mit hinreichender Sicherheit bewiesen werden.

Daher ist die Ablehnung schon begründet, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen. Es ist also nicht erforderlich, daß der Richter in der Tat parteilich oder befangen ist. Ob der abgelehnte Richter sich selbst für unbefangen hält oder er für Zweifel an seiner Unbefangenheit Verständnis aufbringt, ist deshalb ebenso bedeutungslos (BVerfGE a.a.O.; BVerfGE 32, 288 (290)).

Es kommt entscheidend darauf an, ob der den Richter ablehnende Angeklagte bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß hat, an der Unvoreingenommenheit, d.h. an der objektiven und zu allen Verfahrensbeteiligten Distanz wahrenden Einstellung des abgelehnten Richters innerhalb des vorliegenden Verfahrens zu zweifeln (BVerfG E 32; 288 (290); BGHSt 24, 336 (338))

Der Text ist Teil eines (bereits schon älteren) Textbausteins, den ich in einigen (wenigen) Verfahren bereits erfolgreich verwendet habe (in einem Verfahren allerdings gleich mehrfach).

Anzumerken ist, was in den Medien oftmals übersehen wird, daß ein Ablehnungsgesuch auch dann „erfolgreich“ sein kann, wenn es „abgelehnt“ wurde. Denn ein solches Ablehnungsverfahren hat immer irgendeine Auswirkung auf den weiteren Gang des Verfahrens, und nicht in jedem Fall ist die Stimmung im Saal danach auf dem Tiefpunkt. So manches Mal hat eine Richterablehnung die reinigende Kraft eines Gewitters, die dem Gang eines fairen Verfahrens durchaus förderlich ist.

Die Verteidiger (bzw. genauer: ihre Mandanten) haben mit diesem Antragsrecht ein scharfes Instrument in der Hand, das aus verschiedenen Gründen sehr vorsichtig zum Einsatz kommen sollte.

5 Kommentare

Ziemlich wahrscheinlich

Am Tatort wurde eine Zigarettenkippe gefunden. Der Geschädigte teilte mit, daß einer der Täter geraucht habe. Es gibt noch ein paar andere Hinweise darauf, daß der Mandant am Tatort gewesen sein könnte. Bei seiner Verhaftung hatte er dies bestritten

Es war für die Ermittler nicht weiter schwierig, dem Mandanten eine Speichelprobe zu entnehmen. Dann wurden in der Forensischen Genetik der Charité die Spuren an der Zigarettenkippe mit der Spucke verglichen. Die Rechtsmediziner teilen mit:

DNA-Untersuchung

Ich denke, es wäre nun eine gute Idee, nicht mehr weiter abzustreiten, am Tatort gewesen zu sein.

16 Kommentare

Anschlag auf Verteidiger

Es geht los. Verteidiger, die Angeklagte vertreten, die nach Ansicht des gesunden Volksempfindens kein faires Verfahren brauchen, werden attackiert:

Unbekannte schlugen in der Nacht zum Montag Fensterscheiben der Kanzlei [des Verteidigers des ehemaligen NPD-Funktionär Ralf Wohlleben] mit Steinen ein. Außerdem besprühten sie die Fassade mit einem elf Meter langen Schriftzug „NSU-Anwalt – Rassismus tötet!“.

berichtet heute die LTO.

Wo ist die Stelle, bei der ich mich erkundigen kann, welches Leben es Wert ist, verteidigt zu werden, und welches unwert?

Merkt Ihr eigentlich noch was??

17 Kommentare

Wer hat eigentlich Schuld hier?

Ein Klassiker unter den Unfällen mit Beteiligung von Moppedfahrern: Die Pressemeldung der Polizei Berlin ist überschrieben mit „Motorradfahrer übersehen“.

Bei einem Verkehrsunfall in Britz wurden in der vergangenen Nacht ein 19-jähriger Motorradfahrer, sein ebenfalls 19-jähriger Sozius sowie vier Männer im Alter von 17, 19, 26 und 43 Jahren leicht verletzt. Der 19-Jährige fuhr mit einer „Kawasaki“ gegen 2.45 Uhr auf dem Buckower Damm in Richtung Britzer Damm und wurde nach ersten Erkenntnissen von einem 43-jährigen Taxifahrer übersehen, der in gleicher Richtung fuhr und wenden wollte. Es kam zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge, in dessen Folge der Kradfahrer und sein Sozius stürzten.

Soweit, so klar. Auf diese Art hat mich auch schonmal ein Taxifahrer vom Mopped geholt. Wenn dem Kawasaki-Treiber keine überhöhte (was auch immer das sein mag) Geschwindigkeit nachzuweisen ist, liegt die Verschuldensquote zulasten des Berufskraft-RowdiesFahrers bei 100%. Zu schnell oder Fehler beim Bremsen bzw. Vorbeifahren könnten aber zu einer anderen Haftungsverteilung führen.

Aber nun beginnt das unfallregulatorische Hochreck:

Ein 19-jähriger „VW“-Fahrer, der in gleicher Richtung fuhr, machte eine Ausweichbewegung, um nicht mit den gestürzten Männern des Motorades zu kollidieren. Dabei stieß er gegen das Taxi. Durch den Aufprall wurden der 19-Jährige, seine beiden Insassen und der Taxifahrer verletzt. Rettungswagen brachten sie zur medizinischen Behandlung in umliegende Krankenhäuser, wo sie nach ambulanter Behandlung entlassen wurden.

So, und jetzt? Sind die herumliegenden Kradfahrer nicht schnell genug von der Straße gehumpelt? Hat der VW-Fahrer zu spät gebremst, d.h. ist er nicht rechtzeitig zum Stehen gekommen? Welche Aktien hat der Taxidriver an der Kollision des VW mit der Droschke?

Das wird sicherlich einige Diskussionen mit dem Haftpflichtversicherer des Taxiunternehmens und dem des VW geben. Bis dahin: Gute Besserung an die Verletzten!

Dank an die Donnerkatze für den Hinweis auf die PM.

1 Kommentar

Ein freundlicher Anruf

Leider viel zu selten ist der Anruf eines Polizeibeamten Grund zur Freude. Am Tag nach dem Ersten Mai gab es für unseren Mandanten Grund, ein Kerzlein anzuzünden:

Unschuldig

Bei zwei offenen Bewährungen – wegen Ladendiebstahls – hing seine Freiheit am seidenen Faden. Er hat Glück gehabt, daß sich die Vorurteile der Detektive und dann der professionellen Ermittler nicht nur nicht bestätigt haben, sondern auch noch widerlegt wurden. Denn wenn einmal so ein Vor-Urteil im Raum steht, ist ein Nach-Urteil schnell mal verhängt.

Auf diesem Wege besten Dank an den Polizeibeamten, der die frohe Botschaft auf dem kurzen Dienstweg geliefert und damit die heißen Kohlen gelöscht hat, auf denen der Mandant seit geraumer Zeit saß.

2 Kommentare