Potsdamer Mühlen

Es war das unter – jedenfalls professionell arbeitenden – Strafjurististen bereits ausgekaute Thema: Die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ist keine Voraussetzung dafür, daß der Verteidiger die Ermittlungsakte zur Einsicht bekommt. Die anwaltliche Versicherung der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung reicht.

Das sieht eine Amtsanwältin anders. Sie verweigerte mir die Akteneinsicht und verlangte stur die Übersendung der Vollmachtsurkunde. Weil mein Mandant es nicht sonderlich eilig hat, habe ich den Weg über die Dienstaufsicht der Mitarbeiterin bei der Strafverfolgungsbehörde gewählt.

Nun – zwei Monate später – erreichte mich die Eingangsbestäigung des Leitenden Oberstaatsanwalts:

Eingangsbestätigung

Willst Du Butter aus Potsdam, schickte Milch auf dem Dienstaufsichtsbeschwerdeweg.

Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft, Vollmacht veröffentlicht.

7 Antworten auf Potsdamer Mühlen

  1. 1

    Du schickst zunächst Rinderspermien, daraus wird dann nach Monaten ein Kalb, wenn es das richtige Geschlecht hat, eine Kuh. Die gibt dann irgendwann Milch, und daraus wird dann: Potsdamer Käse!

  2. 2
    Andreas says:

    Da sind sie wieder… die drei „F“ der Dienstaufsichtsbeschwerde… Fristlos, Formlos, Fruchtlos ;-)

  3. 3
    Hans Olo says:

    Halten Sie uns auf dem Laufenden!

  4. 4
    Ct says:

    Mein Vorschlag: Bei Vorladungen der StA zunächst beglaubigte Kopie der Bestallungsurkunde verlangen.

  5. 5
    ???? says:

    Ich habe das einmal in einem Jobcenter erlebt, an welches ein Rechtsanwalt für mich geschrieben hatte.
    Die Sachbearbeiterin tat wunder wie wichtig, sie habe keinen Mandantenvertrag und müsse „alles prüfen“.
    Ich sagte dann höflich zum Geschäftsführer, dass der Mann (der Anwalt) seit ewigen Jahren Fachanwalt für Sozialrecht ist und sich auskennt.
    Es gab eine „Dauervollmacht“, die damals bereits von einer anderen Sache beim Sozialgericht in einer Akte schlummerte.

    Um es kurz zu machen, die Dame plusterte sich auf, echauffierte sich…. und als ich nach geraumer Zeit die Behörde betrat, da war sie weg (vom Winde verweht) und der Herr Geschäftsführer war ebenfalls „ausgetauscht“ worden.

    Nicht, dass ich der holden Maid in Potsdam die Pest an den Hals wünsche, aber die kann in einigen Monaten
    – verheiratet sein
    – umgezogen sein
    – in Mutterschutz gegen
    – einem Richter schöne Augen machen und im Ministerium landen
    – sich eine Modeboutique eröffnen
    – auswandern
    – einen Versorgungsposten in einer anderen Behörde ergattern…..

    Vielleicht verläuft´s im Sande…

  6. 6
    JJ Preston says:

    @RA Siebers
    „Die gibt dann irgendwann Milch, und daraus wird dann: Potsdamer Käse!“

    Nein, Käse kann daraus nicht werden. Dazu müssten dann in Potsdam zumindest Bakterien und Enzyme die Arbeit aufnehmen, ohne die wird die Milch nicht dick.

  7. 7
    matthiasausk says:

    Na, wenn der Mandant Zeit hat, kann es ihm ja recht sein. Vielleicht tritt ja irgendwann Verjährung ein. Oder der Ruhestand.