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Motorradrecht
Der Besuch bei den Hells Angels,
über den ich heute morgen bereits berichtet habe, wird nun auch in einer Pressemitteilung der Polizei beschrieben:
Heute früh durchsuchten ab 1 Uhr 30 rund 90 Beamte des Landeskriminalamtes, darunter auch Spezialeinsatzkräfte, und Angehörige einer Einsatzhundertschaft insgesamt sieben Wohn- und Aufenthaltsanschriften von Mitgliedern eines Motorradclubs in Berlin und Brandenburg. Auch das Clubhaus der „Hells Angels Nomads“ in der Greifswalder Straße in Prenzlauer Berg war Ziel der Maßnahmen.
Es sollten Beweismittel zu Straftaten gesichert werden, die gestern Nachmittag in Hohenschönhausen von Mitgliedern des betroffenen und eines rivalisierenden Motorradclubs verübt worden waren. Dabei gerieten gegen 16 Uhr sechs Angehörige der „Hells Angels“ mit einem Mitglied der „Bandidos“ in der Indira-Gandhi- Ecke Hansastraße aneinander. Bei einem der Beteiligten wurde eine Stich- bzw. Schnittverletzung am Bein festgestellt.
Zufällig anwesende Polizisten hatten die Kämpfenden aufgefordert, die Auseinandersetzung sofort zu beenden und die Stichwaffe fallen zu lassen, was von allen Beteiligten ignoriert worden war. Vielmehr richtete sich die Aggression jetzt gegen die Polizisten. Nachdem einer der Beamten einen Warnschuss abgegeben und Kollegen Pfefferspray eingesetzt hatten und weitere Polizisten eingetroffen waren, wurden die sieben 28 bis 46 Jahre alten Männer festgenommen. Die Ermittlungen werden wegen gefährlicher Körperverletzung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und wegen Widerstand geführt.
Bei den heutigen Durchsuchungen, die auf einer richterlichen Anordnung basieren, wurden Beweismittel gefunden, deren Auswertung noch andauert. Im Clubhaus wurden sieben Personen, darunter eine Frau, angetroffen, Festnahmen gab es nicht.
Neben der Suche nach Beweismitteln und womöglich vorhandenen Waffen sollte den Angehörigen der Clubs, unter anderem auch durch Gefährderansprachen, auch klar gemacht werden, dass eventuell entstehende Eskalationen untereinander von der Polizei nicht hingenommen werden. Bereits in der Vergangenheit wurde dies von den Beamten bei ähnlichen Situationen immer wieder deutlich gemacht und mit entsprechenden Maßnahmen reagiert. Diese Linie wird auch in Zukunft fortgesetzt.
Es gab also eine Auseinandersetzung zwischen Mitgliedern zweier MCs, in die zunächst unbeteiligte Polizeibeamte eingriffen. Dazu mag man stehen, wie man möchte.
Aber eine gewaltige Durchsuchungsaktion mitten in der Nacht, bei der fast 100 Beamte auf dem Plan waren, wird dadurch nicht gerechtfertigt. Zumal es weder zu Verhaftungen kam, noch zu Sicherstellung von Beweismitteln, die irgendeinen Aufschluß über die Auseinandersetzung am Vortag geben könnten. Einfach mal rein ins Clubhaus, irgendwas findet man immer; man muß nur intensiv suchen. Und wenn es eine Frau ist, die „darunter“ ist.
Weitere Infos über einen angeblichen „Rockerkrieg“, wie die Rivalitäten zwischen den Hells Angels und den Bandidos reißerisch genannt werden, liefert der Tagesspiegel:
Die Rockergruppen bekämpfen sich seit Jahren. Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, seien beide Banden nach Polizeierkenntnissen maßgeblich am Rauschgifthandel in Europa beteiligt. Zudem tragen die Berliner Rocker ihre Konflikte zunehmend in Brandenburg aus.
Erst zu Himmelfahrt hatten die Rocker aus Cottbus eine schwere Auseinandersetzung im nahen Sachsen. Dort schlugen sie sich nach Erkenntnissen der Polizeidirektion Görlitz auf einer Herrentagsparty auf einer Western-Ranch in Trebendorf. Als die Polizei eintraf, sei keiner der verletzten Rocker zur Aussage bereit gewesen, sagte eine Sprecherin der Görlitzer Polizei dem Tagesspiegel.
Am Abend des Herrentages war der Chef der südbrandenburgischen Bandidos, Said A., in Spremberg im Krankenhaus erschienen, um eine Schusswunde behandeln zu lassen – ein Projektil sei in der Achselgegend ein- und in der Brust wieder ausgetreten. Als Erklärung gab Said A. an, während einer Rast an der Autobahn angeschossen worden zu sein. Ermittler gehen dagegen davon aus, dass er an der Auseinandersetzung in Trebendorf beteiligt war.
Irgendwie werde ich den Eindruck nicht los, als seien Polizeibeamte bei den Clubs nicht sonderlich beliebt. Es ist schon bemerkenswert. Selbst, wenn ein Engel von einem Banditen (oder umgekehrt) erheblich verletzt wurde, ruft der Verletzte nicht nach polizeilicher Hilfe.
Scheint ein absolutes Tabu zu sein, sich mit der Staatsgewalt sehen zu lassen. ;-)
Durchsuchung bei den Engeln
Mit über 70 Beamten ist das Sondereinsatzkommando (SEK) der Berliner Polizei heute morgen um halb zwei in die Greifswalder Straße 31 eingeritten. Man brauchte ein wenig mehr Hintergrundwissen über eine kleinere Auseinandersetzung zwischen den Hells Angels und den Bandidos, die sich tags zuvor ereignet hatte.
Seitdem das Ladenschlußgesetz nicht mehr gilt, muß man eben auch mitten in der Nacht mit Kundschaft rechnen. Den erstatteten dann auch andere Beamte ein paar weiteren MCs. Wie die Einsatzleitung und die Staatsanwaltschaft die nächtliche Ruhestörung begründen werden und warum sie nicht bis zum Morgen warten konnten, werden wir sicher noch erfahren.
Geldregen, made by Rucksack
Es sollte ein Autokauf werden.
In einem Rucksack hatte die Mitfahrerin in einem Kuvert Bargeld in Höhe von rund 6000 Euro.
Nach der Durchfahrt durch einen Tunnel wurde vermutlich durch den Fahrtwind der Rucksack geöffnet, und der Inhalt des Umschlags verteilte sich …
… über die Autobahn. Berichtete die RP-Online.
Anrufer meldeten der Polizei, dass Geldscheine auf der Autobahn umherfliegen würden und Autofahrer bereits damit beschäftigt seien, diese einzusammeln.
Die Beamten trafen zwar keinen der eifrigen Sammler mehr an, sie konnten aber noch etwa 3000 Euro sicherstellen und sie den Eigentümern zurückgeben. Auch das restliche Geld muss das Paar noch nicht abschreiben.
Die Aufnahmen der Überwachungskameras der Verkehrsleitzentrale sollen ausgewertet werden. Ehrliche Finder wurden gebeten, sich mit der Verkehrspolizeiinspektion Fürstenfeldbruck in Verbindung zu setzen. Den übrigen drohen den Angaben zufolge Strafanzeigen wegen Fundunterschlagung.
1. Wertvolles Gepäck sollte am Mann / an der Frau getragen werden.
2. Ehrliche Finder gibt es tatsächlich. Und das ist gut.
3. Und den anderen wird gedroht. Wohl aber mit heißer Luft. Das ist schlecht.
Link gefunden im Blog der Verkehrsunfallabwicklung
Kommentare deaktiviert für Geldregen, made by Rucksack
Dann eben nicht!
Pferd mischt Motorradfahrer auf
Am Karfreitag, 06.04.0’7, 15.00 Uhr kam in Ulmen-Meiserich einer Gruppe Motorradfahrer ein Pferd im Galopp entgegen. Der männliche Reiter hatte die Herrschaft über das Tier verloren. Mehrere Motorradfahrer konnten dem Pferd noch ausweichen. Einer Motorradfahrerin gelang dieses jedoch nicht mehr und sie wurde von dem Pferd touchiert. Die Motorradfahrerin kam dabei zu Fall und wurde leicht verletzt. Der männliche Reiter rutschte durch den Zusammenstoß aus dem Sattel und kam ebenfalls zu Fall. Der Reiter wurde durch diesen Sturz ebenfalls leicht verletzt.
Quelle: Presseverteiler der Polizeiinspektion Cochem
Es gibt nichts, womit man nicht rechnen muß.
Besten Dank an den unbekannten Faxabsender für die Zusendung der Pressemitteilung
Unabwendbar erschreckt
Das Landgericht Darmstadt entschied am 17.3.2006 (Az.: 7 S 58/05):
Ein Fahrzeugführer haftet nicht für den durch eine Schreckreaktion verursachten Sturz eines Motorradfahrers, da dies für den Fahrer des Pkw ein unabwendbares Ereignis darstellt.
Aus den Gründen:
Der an der Einmündung gegenüber dem von rechts kommenden Motorradfahrer wartepflichtige Autofahrer ist seinen Sorgfaltspflichten ordnungsgemäss nachgekommen, indem er die Geschwindigkeit seines Pkw zumindest bis auf Schrittgeschwindigkeit herabgesetzt und sich in den Trichter langsam hineingetastet hat. Als der PKW-Fahrer mit seinem Fahrzeug die vom Kradler dann benutzte Einmündung bereits nahezu vollständig überquert hatte, erschrak der herannahende Moppedfahrer über den sich nur langsam fortbewegenden und aus seiner Sicht noch teilweise quer auf seiner Fahrbahn befindlichen Pkw dermassen, dass er mit seinem Motorrad stürzte. Eine Vorfahrtsverletzung durch den Autofahrer kann nicht angenommen werden, der Sturz des Motorradfahrers stellt sich vielmehr für den Autofahrer als unabwendbares Ereignis dar.
Veröffentlicht in: Schadenpraxis 2006, Seite 414
Landgericht Frankfurt/M, Urteil vom 7.9.2006, Az.: 2-20 O 88/06
Heute hat unsere Kanzlei vom Landgericht Frankfurt das bereits hier besprochene Urteil erhalten. Thema was das Motorradfahren als Verschulden gegen sich selbst.
Die Entscheidungsgründe übertreffen meine schlimmsten Befürchtungen bei weitem; irgendwie hatte ich ja noch gehofft, es handele sich um einen Aprilscherz. Aber nein – der promovierte Richter meint das wirklich ernst.
Eine kleine Kostprobe:
Das Gericht geht sicherlich nicht fehl in der Annahme, dass diese Dinge auch vorliegend eine Rolle gespielt haben: Ein Sonntag, schönes Wetter, eine beliebte Motorradstrecke – die jährlich ihrer Gefahren wegen Todesopfer fordert -, eine Maschine, die in 7,4 Sekunden auf 200 km/h beschleunigt. Dies alles begünstigt eine Stimmung, die jeder Autofahrer an jedem schönen Wochenende bei zahllosen Motorradfahrern beobachten kann. Hier beherrscht häufig die Technik den Menschen und nicht umgekehrt, zumal die streitgegenständliche Maschine 251 kg wiegt.
Es ging um eine Suzuki GSX 1300:

Wer so ein Fahrzeug fährt, bekommt vom Landgericht Frankfurt vorgehalten:
Danach lässt sich die Betriebsgefahr der Motorradfahrer grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen, so dass die Unfallfolgen schon deshalb als bewusst in Kauf genommen ganz überwiegend nicht auf einen Unfallgegner abgewälzt werden können.
Dann warten wir mal die Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Berufung gegen das Urteil ab.
LG Frankfurt, Urteil vom 7.8.2006, Az.: 2-20 O 88/06 – hier vollständig veröffentlicht.
Tiefflieger
Zwei 40-jährige Kradfahrer aus Steglitz sind Sonntag Nachmittag einer Streife der Autobahnpolizei aufgefallen, weil sie deutlich zu schnell waren. Zwischen den Anschlussstellen Adlershof und Späthstraße maßen die Beamten 148 km/h statt der erlaubten 80. Beide mussten anhalten und konnten sich anschließend den Film auf der Videoanlage ansehen, die in dem zivilen Streifenfahrzeug eingebaut ist. Jetzt drohen 300 € Bußgeld, vier Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot.
Quelle: Polizeiticker auf Berlin.de
Wenn man schon das Limit überschreitet, sollte man nicht vergessen, ab und zu in den Rückspiegel zu schauen. Meiner Kenntnis nach gibt es in Berlin derzeit nur ein Fahrzeug, mit dem Videomessungen auf der Autobahn gemacht werden können:
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Ne, die nicht. Aber ein Mercedes Kombi in grün-weißer Lakierung mit rot-weißen Warnstreifen. Fällt genauso auf. Das war wohl ein Geschwindigkeitsrausch mit Tunnelblick nach vorn. ;-)
Foto: Pixelio
Brandstiftung
Unbekannte Täter setzten heute früh gegen 5 Uhr ein Motorrad in der Worpsweder Straße in Steglitz in Brand. Ein Anwohner alarmierte die Polizei, die das Feuer löschte. Zwei daneben geparkte Motorräder wurden durch die Flammen leicht in Mitleidenschaft gezogen. Ein Brandkommissariat des Landeskriminalamtes ermittelt.
Quelle: Polizeiticker auf Berlin.de
Das ist ja wohl das Letzte. Und das auch noch im bürgerlichen Steglitz-Zehlendorf! BTW: Seit fast 20 Jahren parke ich meine Moppeds in Neukölln und Kreuzberg auf dem Gehweg unter der Laterne. Passiert ist dort noch nichts. Nur im feinen Charlottenburg (vor meiner ehemaligen Kanzlei) wurde bereits zweimal die Sitzbank meiner BMW aufgeschlitzt. Nur mal so nebenbei zum Thema Kriminalität in Kreuzberg. ;-)
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Dieb gehalten!
Die Polizei nahm gestern Abend einen 23-Jährigen und dessen 16-jährigen Komplizen im Tirschenreuther Ring in Marienfelde fest, nachdem sie einen gestohlenen Motorroller verkaufen wollten. Gegen 17 Uhr 30 fiel einem Kunden der Roller auf der Tankstelle in der Hildburghauser Straße auf, da das Fahrzeug markante Merkmale aufwies, die er von dem Krad eines Bekannten kannte. Er sprach die beiden an, die daraufhin zu Fuß in die Waldsassener Straße flüchteten. Ein weiterer Tankstellenkunde, der das beobachtet hatte, kannte die Anschrift des älteren Täters aus einem vorangegangenen Autokauf und informierte die Polizei. Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung des tatverdächtigen 16-Jährigen fanden die Polizisten Drogen. Die beiden wurden nach den erkennungsdienstlichen Maßnahmen wieder entlassen.
Quelle: Polizeiticker auf Berlin.de
Wieso entlassen?? Die gehören geteert und gefedert! Macht man doch nicht, Moppeds klauen.
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