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Motorradrecht
Pauli bei Ducati?
Auf einer Duc hat man sie ja schon gesehen.

Nun auch bei Ducati?
Gabriele Pauli, 49, CSU-Landrätin, könnte bei ihrer bevorzugten Motorradmarke „Ducati“ eine neue Aufgabe erhalten. „Bei entsprechender Qualifikation“ sei ein Posten im Bereich Repräsentation denkbar, sagte ein Firmensprecher der taz. „Wir haben eine schicke Bekleidungslinie, damit müsste sie in der Öffentlichkeit keine Latexhandschuhe mehr tragen.“ Pauli hatte zuletzt verkündet, 2008 nicht mehr für das Amt der Landrätin zu kandidieren. Sie stehe für „höhere Aufgaben in Politik oder Wirtschaft“ zur Verfügung. Gerade prüfen die Freien Wähler in Bayern, ob sie Pauli aufnehmen wollen. Ein anderes Zuhause für Frau Pauli?
fragt die taz vom 11.4.2007
Weitere Bilder der „Latex-Landrätin und Biker-Braut“ gibt es beim Spiegel.
Nützt das nun dem Ruf „der“ Motorradfahrer oder schadet es eher?
Buchtip: Der Captn on Fire
Eigentlich hatten wir eine Ausfahrt übers Osterwochenende geplant. Aber mittlerweile sind mir – im fortgeschrittenen Alter – Temperaturen im einstelligen Bereich nicht mehr gleichgültig.
Außerdem hatten wir die Wohnungsmiete für diesen Monat schon bezahlt, wir konnten sie also auch abwohnen. Draußen feuchtes Grau-in-grau und neben der Couch ein buntes Cover, das da schon seit Monaten lag und wartete:

Dirk Pannhoff hat dieses Buch geschrieben für jeden, der nicht auf das gehört hat, was Mami und Papi ihm gesagt haben. Es handelt von einem freundlichen jungen Mann,
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dessen Triumph
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ich mir auch einmal anhören durfte … in der Belziger Straße, der Einrichtung in Berlin, wo die Rennleitung sichergestellte Fahrzeuge lagert und begutachten läßt. Nun kann ich mir in etwa vorstellen, wie sich die Bombadierung Dresdens angehört haben muß.
Über diese Triumph und andere Spaßfahrzeuge des Großstadtkämpfers berichtet Dirk Pannhoff in seinem Buch „Der Captn on Fire“, der mir damit – trotz des [censored] Wetters – die Stimmung über die Osterfeiertage retten konnte.
Weitere Inhaltsangaben, Leseproben und Bestellmöglichkeiten gibt es auf der eigens für dieses Buch geschaffene Website.
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Es geht wieder los
Eines der schlimmsten Vergehen überhaupt: Motorraddiebstahl. Und das dann auch noch am Karfreitag. In der Hölle sollen sie schmoren!
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Zwei Motorraddiebe sind Karfreitag früh in Reinickendorf von Zivilpolizisten auf frischer Tat ertappt und festgenommen worden. Gegen 4 Uhr waren die Beamten auf die beiden 21 Jahre alten Männer in der Holzhauser Straße aufmerksam geworden, wie sie sich an einer abgestellten „Kawasaki“ zu schaffen machten. Als die Männer das Motorrad auf einen Hinterhof eines Hauses im Jacobsenweg geschoben hatten, griffen die Polizisten zu. Ein Transporter, mit dem das Krad abtransportiert werden sollte, wurde beschlagnahmt und die Festgenommen der Kriminalpolizei überstellt.
Quelle: Polizeiticker auf Berlin.de
Foto: pixelio.de
Es ist gut zu wissen, daß die Polizei aufpaßt. Den Diebstahl meiner KTM Duke vor 2 Jahren hat sie leider weder verhindern, noch aufklären können.
Man sollte eben daran denken, wenn man das gute Stück irgendwo abstellt, daß die Welt voller Bösewichte ist.
Flott unterwegs

Bei einer Geschwindigkeitskontrolle in Friedrichshain wurden in der vergangenen Nacht zwei Motorradfahrer festgestellt, die erheblich zu schnell waren. Kurz nach 22 Uhr maßen Beamte des Verkehrsdienstes der Direktion 5 mit einem Lasergerät auf der Elsenbrücke bei erlaubten 50 km/h bei den beiden Kradfahrern Geschwindigkeiten von 121 bzw. 123 km/h, als diese in Richtung Markgrafendamm unterwegs waren. Außerdem wiesen die Hinterreifen beider Kräder keine ausreichende Profiltiefe auf. Sie müssen mit vier Punkten in Flensburg, drei Monaten Fahrverbot und mindestens 425 Euro Bußgeld rechnen.
Quelle: Polizeiticker auf Berlin.de
Die Brücke verläuft über die Spree und hat eine Länge von etwa 185 Metern und eine Breite von 34,60 Metern. Das verlockt natürlich, insbesondere dann, wenn – wie nachts – kein oder kaum Verkehr unterwegs ist.
Ich frage mich allerdings, wie die Polizisten mit einem Lasergerät gleich zwei Moppedfahrer auf einen Streich gemessen haben wollen.
Zusätzlich zu den angegebenen Sanktionen – das ist der Tarif für’s Zu-Schnell-Fahren – könnten noch ein Bußgeld in Höhe 75 Euro und drei Flens auf dem Bußgeldbescheid ausgeworfen werden – für die Glatzen auf den Gummis.
Unterm Strich wären das (ohne Verfahrenskosten) 500,00 Euro, sieben Punkte und drei Monate BVG. Ganz schön happig für einmal kurz am Kabel ziehen.
Wenn man dann nicht weiß, wie man sich dagegen wehrt, dürfte die Saison gelaufen sein.
Mopped made by Rechtsanwalt
Ein ehemaliger Anwalt beschloss vor 16 Jahren, Motorräder zu bauen, „wie es sie noch nie gab„.

Sie sind urwüchsig, roh und schön zugleich. Seit 16 Jahren baut der Rechtsanwalt Matt Chambers mit seiner Motorradmarke Confederate Motorräder, durch die das Wort Höllenmaschine einen Sinn erhält. „Keine Kompromisse“ lautet Chambers Motto, der nach eigenen Worten „die potentesten Fahrzeuge auf diesem Planeten“ baut.
Weitere Bilder auf der Fotostrecke
Quelle: Manager Magazin
Link gefunden in der Handakte
Nur gut, daß ich kein Manager bin und deswegen ein ordentliches Mopped fahren darf.
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Verladetechnik
Nun weiß ich endlich, wie ich das Mopped bequem in den Transporter bekomme:
Fröhliche Ostern!
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Genug geärgert
Nachdem wir uns nun in ausreichendem Umfang über unfreundliche Gerichtsentscheidungen geärgert haben, möchte ich an dieser Stelle doch mal etwas höchst Erfreuliches veröffentlichen:

Warum sitze ich eigentlich hier noch vor dem doofen Rechner statt auf dem Mopped? :-)
Foto: pixelio.de
Motorradfahren als Verschulden gegen sich selbst?
Eine im Ergebnis völlig absurde Entscheidung hat das Landgericht Frankfurt am Main am 30.03.2007 getroffen: Wer sich in Gefahr begibt, darf hinterher nicht jammern, weil andere schuldhaft dafür sorgen, wenn man darin umkommt. Oder so ähnlich lautet der
Leitsatz:
Motorradfahrer können nach einem Zusammenstoß mit einem plötzlich auf die Straße einbiegenden Radfahrer nicht in jedem Fall Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen. In einem Ausflugs- und Wandergebiet muss ein Verkehrsteilnehmer immer mit plötzlich auftretenden Spaziergängen und Radfahrern rechnen. Darüber hinaus ist die «Betriebsgefahr» bei Motorradfahrern ungleich höher als bei Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern.
Motorrad contra Fahrrad: Kein Schmerzensgeld nach Unfall
Motorradfahrer können nach einem Zusammenstoß mit einem plötzlich auf die Straße einbiegenden Radfahrer nicht in jedem Fall Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Das hat das Landgericht Frankfurt in einem am Freitag bekannt gewordenen Grundsatzurteil festgestellt. Die 20. Zivilkammer wies die Klage eines Motorradfahrers auf Zahlung von rund 10 000 Euro zurück (Az: 2-20 O 8806/06).
Der Motorradfahrer hatte sich im Taunus bei einem Sturz erheblich verletzt, nachdem ein Fahrradfahrer plötzlich aus einem Waldweg heraus vor ihm auf die Landstraße eingebogen war. Laut Urteil hatte er den Unfall dennoch aus eigener Unachtsamkeit selbst verschuldet. In einem Ausflugs- und Wandergebiet müsse ein Verkehrsteilnehmer immer mit plötzlich auftretenden Spaziergängen und Radfahrern rechnen, begründete das Gericht. Darüber hinaus sei die «Betriebsgefahr» bei Motorradfahrern ungleich höher als bei Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern.
Das Risiko, auf dem Motorrad getötet zu werden, sei beispielsweise sieben Mal höher als bei anderen Verkehrsteilnehmern, zitierte das Gericht die «Zeitschrift für Verkehrssicherheit». Nach dieser Statistik sterben je Milliarde gefahrener Kilometer 92 Motorradfahrer, aber nur 13 Autofahrer. Diese Betriebsgefahr lasse sich bei Motorradfahrern daher «grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen». Unfallfolgen würden schon deshalb ganz bewusst in Kauf genommen und dürften daher «ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden», heißt es in der Entscheidung.
LG Frankfurt am Main, Urteil vom 30.03.2007, Az. 2-20 O 8806/06
Quelle: dpa-Meldung vom 30.03.2007
Ich hoffe nur, dass diese Entscheidung nicht rechtskräftig wird.
Danke an Rechtsanwalt Klaus Kutzki für den Hinweis auf diese Entscheidung.
UPDATE am 17.4.07:
Die Entscheidung mit dem kompletten Wortlaut des Urteils ist eingetroffen und hier besprochen.
70 Tage Nutzungsausfall für Motorroller
Der Geschädigte hat grundsätzlich für die Dauer, in der er sein Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen kann, einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Und zwar auch dann, wenn Ersatzteile lange Zeit nicht lieferbar sind und das Fahrzeug deswegen nicht repariert werden kann.
In einem Urteil des Amtsgerichts Gifhorn, vom 17. 8. 2006 (Az. 13 C 1563/05) heißt es unter anderem:
Zieht sich die Reparatur eines ausländischen Fahrzeuges wegen Schwierigkeiten bei der Ersatzteilbeschaffung über einen großen Zeitraum hin (z.B. Tage für einen Motorroller Piaggio Beverly 125), so hat der Geschädigte Anspruch auf Nutzungsentschädigung für die gesamte Reparaturdauer.
Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Ersatzteilen sind damit grundsätzlich ein Risiko des Schädigers.
Wenn also auch die übrigen Voraussetzungen für den Nutzungsausfallschaden vorliegen, kann der Geschädigte nicht auf die reine Zeit, die für den Einbau der Ersatzteile gebraucht wird, verwiesen werden. Die Fahrer von exotischen Fahrzeugen dürfen also nicht schlechter gestellt werden wie diejenigen, die ein Massenprodukt fahren.
Die Entscheidung des Amtsgerichts wurde veröffentlicht in der Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV) 2004, 149.
Prüfstand im Kofferaum
Mit dem Rollenprüfstand kann die Polizei „den Rasern auf den Fersen“ bleiben. Aha.

Der Prüfstand lässt sich im Kofferraum an jeden gewünschten Einsatzort transportieren und zeichnet in Verbindung mit einem Fahrtschreiber die Höchstgeschwindigkeit des getesteten Zweirades auf einer Diagrammscheibe auf.
Ich bin gespannt, was die (Ober-)Gerichte zu solchem Spielzeug dazu sagen werden.
Link gefunden bei Udo Vetter.