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Motorradrecht
Stimmung im Saal des Landgerichts
Ein einigermaßen stimmungsfreier Artikel auf jetzt.de gibt die Stimmung im Schwurgerichtssaal wieder, in dem über die Anklage in dem Prozeß gegen die beiden Bandidos berichtet wird, denen man vorwirft, einen Hells Angel in Ibbenbüren getötet zu haben.
Die Gruppen werden getrennt wie die Fanclubs von Schalke und Dortmund beim Revier-Derby in der Fußball-Bundesliga. Doch das ist kein Kick um drei Punkte, das hier ist ein Mordprozess.
Knackige Beweise gibt es keine, „nur“ ein paar Indizien hat die Staatsanwaltschaft dem Gericht präsentiert. Der Vorsitzende Richter hat es in der Hand, eine Gerichts-Show á la RTL daraus zu machen – oder einen sauberen Prozeß.
Am kommenden Donnerstag, 20.12.07 geht’s in die zweite Runde.
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Zu kalt für Rocker
Enttäuscht waren die recht wenigen Schaulustigen, sie harrten bei eisigen Temperaturen am Hindenburgplatz aus und bekamen nicht eine Harley Davidson zu sehen. Weil es bitterkalt war, bevorzugten die aus ganz Deutschland angereisten Motorrad-Freaks gut beheizte Großraum-Limousinen für die Tour zum Gericht.
Quelle: Münstersche Zeitung
Es sind eben keine Klapp-Helm-Träger und/oder BMW-Fahrer, die sich beim Landgericht Münster eingefunden hatten. ;-)
Bandidos vor dem Schwurgericht
Seit Montag müssen sich zwei „Bandidos“ vor dem Landgericht in Münster verantworten. Ihnen, einem 36 und 48 Jahre alten Mann, wird vorgeworfen, ein Mitglied der verfeindeten Bande „Hells Angels“ am helllichten Tag erschossen zu haben. Sie sollen den 47 Jahre alten Motorradhändler im Mai dieses Jahres in seinem Geschäft im münsterländischen Ibbenbüren (Nordrhein-Westfalen) mit mehreren Schüssen niedergestreckt haben.
Der Tagesspiegel berichtet über den Prozeßauftakt. Und natürlich über das Randgeschehen, für das sich die Medien augenscheinlich mehr interessieren als für die Hintergründe.
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Haftungsverzicht
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat sich mit einer Gruppenreise auseinander gesetzt, bei der ein paar Teilnehmer zu Fall gekommen sind. Die Entscheidung wird überschrieben mit:
Gegenseitiger Haftungsverzicht von Motorradfahrern bei vorher verabredeter Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit im „Pulk“
Der Leitsatz der Entscheidung lautet:
Findet vor dem Antritt einer Fahrt von mehreren Motorradfahrern eine Vereinbarung dahingehend statt, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten werden soll, während man in einer Formation in der Gruppe fährt, ist in dieser Verabredung ein konkludenter Haftungsverzicht zu sehen.
In den Gründen für diesen Leitsatz liest man dann:
Wird die allgemeine Gefahr, die mit der gemeinsamen, sportlichen Betätigung verbunden war, von den Beteiligten bewusst auf sich genommen, und kann zusätzlich dem einen kein größerer Vorwurf gemacht werden als dem anderen, so besteht keine Veranlassung, den einen mit höheren Haftungsrisiken zu belasten als den anderen. Die ursprünglich für sportliche Wettkämpfe entwickelten Grundsätze finden auch außerhalb des Bereichs sportlicher Kampfspiele Anwendung. Im Streitfall war das verabredungsgemäße Fahren im „Pulk“ deshalb besonders gefahrenträchtig, weil damit der Verzicht auf Sicherheitsabstände einherging…
Eigentlich nachvollziehbar. Oder?
Für die, die es brauchen: OLG Brandenburg, Urteil vom 28.06.2007, 12 U 209/06; der Leitsatz ist veröffentlicht in VRR 2007, 385.
Danke an Rechtsanwalt Jürgen Melchior, Wismar, für den Hinweis auf die Entscheidung.
Keine Vollstreckung von Auslandsknöllchen
Die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur europaweiten Vollstreckung von Bußgeldern in nationales Recht ist nicht mehr für 2008 zu erwarten. Dies erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in einem Interview. Touristen, die in der nächsten Urlaubs-Saison im Ausland Verkehrssünden begehen und nicht direkt am Tatort zur Kasse gebeten werden, können also ein weiteres Jahr nicht belangt werden. Auch eine rückwirkende Vollstreckung, wie ursprünglich angedacht, ist vom Tisch. Die Ausnahme bleibt Österreich: Mit diesem Land gibt es seit Jahren ein gut funktionierendes Vollstreckungshilfeabkommen.
Quelle: Biker Journal
Ich bin gespannt, wie sich die Sache entwickeln wird. Wenn ausländisches Bußgeldbescheide in Deutschland vollstreckt werden sollen, muß es effektive Rechtsschutzmöglichkeiten geben. Und bis ein z.B. spanischer Bußgeldbescheid ins Deutsche übersetzt ist, wird es noch ein wenig dauern. Der Entwicklung kann man entspannt entgegen sehen. (Bis dahin haben wir dann auch unseren Selbstverteidigungskurs angepaßt. ;-) )
Wehmut
Wenn ich mir das hier anschaue

… und dann aus dem Fenster hinaus in den Dezember-Regen, bekomme ich Depressionen.
Nicht ausgewertet
Aus einem Schreiben der Buß- und Verwarngeldstelle einer brandenburgischen Gemeinde; es geht um eine Geschwindigkeits-Messung mit einem „Starenkasten“ (Traffiphot-S).
Die Messungen, die laut Messprotokoll nicht auszuwerten waren, waren 26x ausländische Fahrzeuge, 31x Krafträder, 1x Einsatzfahrzeug, 1x Kennzeichen nicht erkennbar, 3x Kalibrierungsfoto und 9x wurde die Messung vom Auswerter nicht gewertet.
Gemessen wurden 361 Fahrzeuge im Juli diesen Jahres innerhalb von 10 Tagen, in denen das Gerät im Betrieb war. In Bezug auf die 31 Moppeds heißt das:
1. Nicht einmal 10 % aller Schnellfahrer waren Motorradfahrer.
2. Motorradfahrer haben von Starenkästen nichts zu befürchten.
Nachdenklich
Ein paar nette Video-Aufnahmen gibt es bei den Sachverständigen Priester & Weyde. Wenn ich mir vorstelle, daß es nicht auszuschließen ist, irgendwann statt der Puppe einmal selbst auf dem Motorrad zu sitzen, werde ich nachdenklich. Wie bei jedem Unfall, den wir in unserer Kanzlei regulieren.
Neander – Diesel
Das erste Motorrad mit Turbodiesel ist fertig, schreibt die Berliner Morgenpost heute. Der Namensvetter meines Vaters hat sich ein solches Ding, das mich erst einmal an alkoholfreies Bier erinnert, bereits bestellt.
Die Männer des Herstellers namens Neander haben reichlich Spaß gehabt bei der Entwicklung – und bei der Präsentation auf der Website www.neander-motorcycles.com.
Zur Kupplung heißt es:
Wenn Sie wüssten, wie lange wir an dieser Kupplung gearbeitet haben, würden Sie uns Beileidsbriefe schreiben. […] Leider arbeitet sie fast völlig geräuschfrei.
Und zum Riemenantrieb:
Eine Kette wäre eine unberechenbare Sauerei geworden und das Wort „Kardan“ können wir nicht mal schreiben.
Interessantes Spielzeug für 95.000 Euro. Nichts für dem Papa sein Sohn …
Die Rückmeldung …
… eines freundlichen Mandanten, den Rechtsanwalt Tobias Glienke erfolgreich verteidigt hat:

Auch wenn es nur ein ganz kleines Dankeschön ist (es ist eben nicht die echte 999 ;-)), haben wir uns riesig darüber gefreut. Solche Rückmeldungen gehen runter wie Öl und entschädigen für manchen Ärger, den wir an anderer Stelle hatten.
Thank’s – you made our day!