Motorradrecht

Was Schüler über Rocker wissen

Die Rocker haben meist Lederjacken an und eine Jeansweste darüber, die mit Aufnähern bepflastert ist, fahren große Motorräder die möglichst laut und auffällig sind und haben oft Vollbärte. Es sind meist altere Leute von 20 bis 40. Fahren von Kneipe zu Kneipe und hauen viel kaputt. Rauchen Hasch und sind tätowiert, haben Stahlhelme auf und sind laut, waschen sich wenig und sind oft betrunken, prügeln sich gerne und halten sich für Männer.

Rocker sind meist alle zusammen in einem Motorratclub und Randalieren rum. Haben viel Geschlechtskrankheiten durch die Prostituierten, haben keinen Schulabschluß und wollen die Leute schocken.

Wenn sie aber nüchtern sind, sind sie oft sehr nett und ganz normale Leute, gehen einer geregelten Arbeit nach und nach der Arbeit sind sie eben Rocker.

Aus einem Schulaufsatz des sechzehnjährigen Nicolas aus Hamburg über das Thema „Was ich über Rocker weiß“. Zitiert aus einem Artikel der Bikers News Nr. 48 vom Oktober 1985.

An dem Image der Rocker kann auch heute noch gefeilt werden. ;-)

Ein Dank an die Schwertkämpferin für das nette Fundstück.

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Sex Sells

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Diese Werbung für eine bäuerliche Italienerin (oder sollte ich schreiben: italienische Bäuerin) erinnert mich irgendwie an das Werkstattschild „Weiber machen aber auch Spaß“ von Holger Aue.

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Engel verletzt

Bei einer Schlägerei in Pankow hat sich gestern Abend ein Rocker der „Hells Angels“ schwere Stichverletzungen zugezogen. Drei Beteiligte entkamen unerkannt.

Die Schlägerei entwickelte sich zwischen zwei Mitgliedern einer Rockerbande und drei noch unbekannten Männern. Der verletzte 46-Jährige erlitt Stichwunden an den Beinen und wurde in ein Krankenhaus gebracht.

Die beiden Rocker hatten sich an der Prenzlauer Promenade in Pankow eine Schlägerei mit den drei als südländisch beschriebenen Männern geliefert. In deren Verlauf erfolgte die Messerattacke. Das Trio entkam unerkannt. Hintergründe der Auseinandersetzung sowie Tathergang sind noch unklar.

Quelle: Tagesspiegel

Hells Angels New York

Warum es wichtig ist zu erwähnen, daß angeblich Member der Hells Angels an die Auseinandersetzung beteiligt waren, kann ich nur mutmaßen. Wäre das dem Tagesspiegel auch eine Meldung Wert gewesen, wenn kein Engel oder kein Bandit dabei gewesen wäre?

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Da fehlt was

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Das ist vielleicht am falschen Ende gespart.

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Haftung für’s Schnellfahren

Das Oberlandesgerichts Koblenz urteilte am 8. Januar 2007 (Aktenzeichen: 12 U 1181/05) über den folgenden (Un-)Fall:

Ein Motorradfahrer fuhr mit mindestens 190 km/h auf ein Fahrzeug auf, das auf der Autobahn in Höhe einer Auffahrt mit 110 km/h auf die linke Spur wechselte. Bei dem Unfall wurden alle Beteiligten verletzt und die Fahrzeuge beschädigt. Der Motorradfahrer hatte den Spurwechsel des Autofahrers als unachtsames Ausscheren wahrgenommen und verlangte vor Gericht Schadensersatz und Schmerzengeld in fünfstelliger Höhe. Seinen eigenen Haftungsanteil bezifferte er auf lediglich 25 Prozent.

Das sahen die Richter anders. Da keinem der Unfallbeteiligten ein Verschulden nachgewiesen werden könne, müsse die jeweilige Betriebsgefahr gegeneinander abgewogen werden. Als Betriebsgefahr wird im Straßenverkehr die Gefahr bezeichnet, die schlicht der Betrieb eines Kraftfahrzeugs mit sich bringt. Zu Lasten des Autofahrers gewichtete das Gericht den auf Autobahnen bei herannahendem Verkehr immer gefahrvollen Fahrspurwechsel, zu Lasten des Motorradfahrers die hohe Geschwindigkeit, mit der er auf der linken Spur fuhr. Eine derartige Überschreitung der Autobahn-Richtgeschwindigkeit von 130 km/h sei zwar erlaubt, wenn keine Begrenzung vorliegt. Der Mann habe aber nicht mehr rücksichtsvoll und unfallvermeidend fahren können, und so ein erhebliches Gefahrenpotential geschaffen. Zu dem Auffahrunfall wäre es nicht gekommen, wenn der Motorradfahrer die Richtgeschwindigkeit eingehalten hätte, betonten die Richter. Im Endeffekt muss der Kläger deshalb 50 % des Schadens tragen.

Quelle: Verkehrsanwälte

Einmal mehr sollte man im Hinterkopf behalten, daß nicht alles, was erlaubt ist, auch sinnvoll ist. Wenn man im ICE-Tempo über die Autobahn fährt, ist das zwar nicht verboten. Es könnte aber zur erheblichen Mithaftung führen, wenn man das – unverbindliche – Limit von 130 km/h überschreitet. Die Richter sind da manchmal zu wenig mitfühlend …

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Gedenkfahrt zum Saison-Abschluß

Mehrere tausend Biker werden Sonntag um 10 Uhr zur traditionellen Gedenkfahrt zum Abschluss der Motorradsaison erwartet. Bei dem Korso vom Olympischen Platz in Charlottenburg bis zur St. Hedwigs-Kathedrale in Mitte soll an die 36 Motorradfahrer erinnert werden, die in den vergangenen zwölf Monaten in Berlin und Brandenburg ums Leben kamen. In der St. Hedwigs-Kathedrale ist um 14 Uhr ein Gottesdienst geplant. Die vom Ring Berliner Motorradclubs, der Arbeitsgemeinschaft christlicher Motorradfahrer und der kirchlichen Arbeitsgruppe „Christ und Motorrad“ organisierte Veranstaltung unter dem Motto „Was ist der Tod?“ findet zum 34. Mal statt. […]

Quelle: Berliner Morgenpost

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Der Rest

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Mehr ist mir hiervon nicht geblieben … Daraus bastel ich mir nun eine Uhr oder einen Blumenuntersetzer.

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Die Kosten des Gutachtens trägt der Rechtsschutz-Versicherer

Der Ducatisto wird angehalten, weil der Polizeibeamte ein empfindliches Gehör hat. Ihm ist das markante Geräuschgemisch aus Ansaugen, Verbrennen, Kupplungsrasseln und Auspuffen suspekt.

Weil der Moppedfahrer aufmerksamer Leser unserer Website ist, wußte er, daß er gegen die Sicherstellung seiner Duc keine Chance hat; die schöne Italienerin verschwindet in der Belziger Straße, der Fahrzeug-Sicherstellung-Stelle der Polizei Berlin.

In den dortigen Hallen hat die DEKRA eine Zweigstelle. Der Gutachter schaut sich das Mopped an und stellt fest: Luftfilter, Kupplungsdeckel, Schalldämpfer – alles in Ordnung, keine Mängel. Aber der fehlende rechte Außenspiegel und die (Halogen-)Kellermänner vorn. Das ist alles nicht orischinol und unzulässig. Also gibt es nach der Freigabe des guten Stücks ein paar Wochen später Post vom PolPräs: Ein unfreundlicher Bußgeldbescheid.

75 Euro Bußgeld, 3 Flens, ca. 25 Euro für die Zustellung des Bescheids, ca. 100 Euro für’s Abschleppen und ca. 150 Euro für das Gutachten. 350 Euro für Spiegel und Blinker??

In der Tat, das geht erst einmal so in Ordnung. Mängel sind Mängel und der Verdacht des Polizisten war nicht völlig abwegig. Der Kradler bleibt auf den Kosten sitzen.

Es sei denn, er ist versichert. Ein Rechtsschutzversicherungsvertrag ist in solchen Lebenslagen nicht das Verkehrteste. Der Versicherer hat nämlich auch die Verfahrenskosten zu tragen, und das sind sämtliche Kosten mit Ausnahme des Bußgeldes.

Man muß es nur wissen. Dann kann man es in eine geschickte Formulierung gießen und schon hat man eine Sorge weniger. Wenn man dann noch wegen des Bußgelds einen einsichtigen Richter findet, dem Kellermänner gefallen und rechte Außenspiegel an einem Youngtimer stören, ist alles gar nicht so schlimm.

Vorsicht: Es gibt Rechtsschutzversicherer, die drücken sich nicht nur (oft) um die Zahlung, sondern drücken bei dem Versicherten bei Vertragsschluß eine Selbstbeteiligung auf. Das ist bei einer Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht sinnvoll. Concordia, Roland und D.A.S. empfiehlt unsere Kanzlei aus diesen und anderen Gründen nicht.

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Pechvogel

Vor ein paar Wochen kommt der Mandant mit einem Unfall zu uns. Die Haftungslage ist kompliziert und nicht eindeutig. Insgesamt sieht es wohl so aus, daß er einen Teil des Schaden wegen Mitverschuldens selbst tragen wird. Die Frage war also „nur“ noch, wie groß der Teil ausfallen wird.

Er möchte daher erst einmal keinen Sachverständigen beauftragen, den Gesamt-Schaden an seinem Motorrad zu schätzen. Denn wenn der Unfallgegner den Schaden nicht ersetzt, bliebe der Mandant auch auf den Kosten für den Sachverständigen sitzen. Er hat daher eine Notreparatur vorgenommen, um weiterfahren zu können.

Heute rief der Mandant an und teilte mit, daß er mit dem Motorrad selbstverschuldet gestürzt sei.

Um nun den Schaden, der bei dem ersten Unfall verursacht worden ist, beziffern zu können, braucht er keinen Gutachter mehr. Sondern einen Hellseher.

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Produkthaftung

290 km/h, freie Bahn, trockene Straße. Und dann das:

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Der Schutzengel flog schnell genug.

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