Nicht ausgewertet

Aus einem Schreiben der Buß- und Verwarngeldstelle einer brandenburgischen Gemeinde; es geht um eine Geschwindigkeits-Messung mit einem „Starenkasten“ (Traffiphot-S).

Die Messungen, die laut Messprotokoll nicht auszuwerten waren, waren 26x ausländische Fahrzeuge, 31x Krafträder, 1x Einsatzfahrzeug, 1x Kennzeichen nicht erkennbar, 3x Kalibrierungsfoto und 9x wurde die Messung vom Auswerter nicht gewertet.

Gemessen wurden 361 Fahrzeuge im Juli diesen Jahres innerhalb von 10 Tagen, in denen das Gerät im Betrieb war. In Bezug auf die 31 Moppeds heißt das:

1. Nicht einmal 10 % aller Schnellfahrer waren Motorradfahrer.

2. Motorradfahrer haben von Starenkästen nichts zu befürchten.

Dieser Beitrag wurde unter Bußgeldsachen veröffentlicht.

9 Antworten auf Nicht ausgewertet

  1. 1
    etg says:

    Na ja.
    Zu 1: vorausgesetzt, dass kein Motorrad-Foto auswertbar war.
    Zu 2: nur nicht ganz so dumme Motorradfahrer. Mein Fahrlehrer berichtete mir von einem in Strausberg, der an drei aufeinanderfolgenden Tagen mit erhobenem Mittelfinger zu schnell am Kasten vorbeifuhr. Am dritten Tag wartete die Polizei. (Ob’s stimmt, weiß ich natürlich nicht.)

  2. 2
    Callinator says:

    Ja, wieviele Motorradfotos waren es total?

  3. 3

    @ Callinator:
    31 (einunddreißig) ;-)

  4. 4
    Callinator says:

    ok, war halt nicht eindeutig :)

    hmm, ich war vor nem monat mit 2 kollegen unterwegs… einer von uns wurde von einem mobilen blitzer von hinten geblitzt! 22kmh zu schnell innerorts *gnarf* ;)
    ganz so sicher isses nun wieder auch nicht ;)
    er hatte keinen bock auf rumdrucksen und sowieso eine weisse weste, also hat er gezahlt ^^

  5. 5

    Laut Bußgeldrechner gibt das 50 Euro und 1 Flens. Zuzüglich Verfahrenskosten.

    Wenn er statt dessen die Fahrereigenschaft nicht zugegeben hätte, könnte er quasi zweimal kostenlos volltanken und hätte immer noch null Punkte.

    Er hat wohl noch nicht an unserem kostenlosen eMail-Kurs „Selbstverteidigung in Bußgeldsachen“ teilgenommen und nicht gelernt, wie man sich auch ohne Anwalt gegen einen Bußgeldbescheid erfolgreich wehrt.

    Nebenbei: Wenn er eine Rechtsschutzversicherung hat, muß diese ihm die Verfahrenskosten (immerhin der Gegenwert eines Liters gutes Synthetik-Öl) erstatten.

    Dem Kollegen geht es offenbar wirtschaftlich und auch sonst zu gut.

  6. 6
    Siggi says:

    Bei mir hat das Ordnungsamt mit einem „pathologischen Gutachten“ gedroht, was bei mir auch die Zahlungswilligkeit beeinflusste, da ich nicht so viele Kumpels habe, die so aussehen wie ich. Ich denke, bei Fahrverbotten ziehen die netten Mitarbeiter dort schon einige Register mehr…

  7. 7

    Googlen Sie mal nach dem Stichwort „anthropologisches Gutachten“. ;-)

    Manche Verteidiger halten solche Begutachtungen für Kaffeesatzleserei, die man mit ein wenig Geschick durchaus im Ergebnis beeinflussen kann.

    Und: Wenn der Kopf im Helm steckt, fehlt dem Gutachter im übrigen das Material, das er begutachten soll. (Ok, mit „Helm“ meine ich jetzt nicht diese „brain caps“)

  8. 8
    Siggi says:

    Danke, Herr Hoenig, es war auch als Scherz gemeint.

    Ich hatte damals eben keinen Bock auf Stress, die 120 Euro taten mir nicht weh. Die Verhandlung war bereits angesetzt. Nur der eine Monat Bus und Bahn hat mich dann doch in der Zukunft den Hahn etwas sensibler beschicken gelehrt.

    Hatten Sie hier nicht schon mal etwas verlinkt, wo jemand zu schnell für die mitschreibenden Meßbeamten waren? :-)

  9. 9
    usa2005 says:

    Hallo Herr Hönig,
    ich würde mich auch gerne für den kostenlosen eMail Kurs anmelden, ist technisch aber nicht möglich, da die Eingabefelder für die Anmeldung gesperrt sind.