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Motorradrecht
Betrug oder Diebstahl statt Probefahrt
Das Oberlandesgerichts Köln hat in einer Entscheidung vom 22.07.2008 (Az.: 9 U 188/07) einem Motorradbesitzer 10.650,- € als Entschädigung aus der Teilkaskoversicherung zugesprochen, nachdem sein Motorrad während (statt?) einer Probefahrt entwendet worden war.
Der Motorradfahrer beabsichtigte, seine BMW 1200 GS zu verkaufen. Nach einem Inserat im Internet erschien ein Interessent auf einem älteren Yamaha-Motorrad FJ 1100, der sich als „Josef Krause“ vorstellte. Einen Personalausweis ließ sich der Verkäufer nicht vorlegen.
Dem Kaufinteressenten überließ er die BMW zu einer kurzen Probefahrt, allerdings ohne die Fahrzeugpapiere mitzugeben. Auf die Rückkehr des Herrn Krause und der BMW wartet der verhinderte Verkäufer bis heute. Die Yamaha war kein adäquater Ersatz, ihr Wert lag bei 600,- €.
Der Versuch, den angeblichen Käufer zu ermitteln, blieb daher ohne Erfolg; „Herr Krause“ war in Wahrheit nicht existent. Die Versicherungsgesellschaft verweigerte die Zahlung der Entschädigung mit der Begründung, der Motorradfahrer sei Opfer eines – nicht versicherten – Betruges geworden.
Jedenfalls habe er grob fahrlässig gehandelt, als er das hochwertige Motorrad dem unbekannten Käufer zu einer örtlich und zeitlich nicht begrenzten Probefahrt überlassen habe.
Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts gab jetzt dem Motorradbesitzer in zweiter Instanz Recht. Das Gericht geht von einer „Entwendung“ im Sinne der Versicherungsbedingungen aus. Der Verkäufer habe, als er das Motorrad zur Probefahrt an den angeblichen Kaufinteressenten zu einer zeitlich und räumlich gegrenzten Probefahrt überließ, seinen „Gewahrsam“ an der Maschine nicht aufgeben wollen, dieser sei nur gelockert gewesen. Dies ergebe sich schon daraus, dass der Fahrzeugschein nicht mit übergeben worden sei. Der Interessent habe sich bei seiner Probefahrt nur im Gebiet der kleinen Ortschaft bewegen sollen, in der der Eigentümer wohnt.
Obwohl der Eigentümer des BMW-Motorrades sich keinen amtlichen Ausweis zeigen ließ und nicht um Hinterlassung einer Sicherheit für die Zeit der Probefahrt bat, sei die Versicherung nicht wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls von ihrer Zahlungspflicht frei geworden. Zwar seien die Versäumnisse des Verkäufers als sorgfaltswidrig anzusehen, sie stellten aber keinen groben Verstoß dar, weil der Kaufinteressent sein zum Straßenverkehr zugelassenes Motorrad zurückgelassen habe. Der Verkäufer habe danach annehmen dürfen, den Interessenten im Notfall auch über das Kennzeichen ermitteln zu können. Auch habe die hinterlassene Maschine in den Augen des Verkäufers einen gewissen Wert dargestellt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Quelle: Pressestelle des OLG Köln
Huch!
Auf der Heimfahrt von einer Reise nach Deutschland hat ein zerstreuter französischer Motorradfahrer seine Frau an einer Tankstelle bei Straßburg vergessen. Wie die Gendarmen mitteilten, machte das aus Zentralfrankreich stammende Paar an einer Raststätte halt, um etwas zu essen. Anschließend fuhr der Franzose mit seinem Motorrad weiter – und merkte erst 120 Kilometer später, dass seine 45 Jahre alte Frau nicht hinter ihm saß.
Voller Panik ging der Mann zur nächsten Gendarmerie und sagte aus, seine Frau sei vermutlich vom Motorrad gefallen.
Quelle und mehr: taz
Das, was der Fahrer sich anhören mußte, als er seine ehemalige Sozia an der Tankstelle wieder abholte, dürfte nicht jugendfrei gewesen sein.
Old School Tape

Eine zum Teil nur mit Klebeband zusammengehaltene Harley-Davidson hat die Polizei bei Bad Brückenau aus dem Verkehr gezogen. Ein Italiener war mit dem absolut verkehrsuntauglichen Chopper auf dem Heimweg von einem Skandinavienurlaub, als er am Mittwochnachmittag der unterfränkischen Polizei auf einer Bundesstraße auffiel.
Die für die Stabilität wichtige vordere Gabelbrücke war einfach durch ein Klebeband ersetzt. Eine Vorderradbremse war nicht vorhanden. Bei genauerer Untersuchung zeigte sich, dass der mangelhaft zusammengeschweißte Rahmen völlig instabil war. Die Sitzhalterung war sogar abgebrochen. Außerdem fehlten eine Motorabdeckung, die Blinkeranlage und das vordere Schutzblech.
Die Polizei stellte das seltsame Gefährt sicher. Der 31-jährige Motorradfan musste einen Bekannten anrufen, der ihn und sein geliebtes Bike mit einem Transporter abholt. Nach Auskunft eines Fachhändlers habe es zwar nur noch Schrottwert, sagte ein Polizeisprecher: «Aber irgendwie hängt er wohl dran.»
Quelle: ddp via yahoo
Ich weiß gar nicht, was die Herrschaften von der Rennleitung da haben. Wenn der Italiener (wieso fährt der eigentlich keinen italienischen V2? Verräter!) es aus Skandinavien bis nach Bad Brückenau geschafft hat, hätte das Tape auch noch bis Bologna gehalten (dort gibt es schöne rote Moppeds zu kaufen!).
Danke an den Kunstflieger für den Link.
Polizeieinsatz gegen Bandidos und Supporter
Rund 150 Beamte des Landeskriminalamtes und von zwei Polizeieinsatzhundertschaften vollstreckten gestern Abend und in der vergangenen Nacht in Charlottenburg und Reinickendorf drei Haftbefehle gegen Mitglieder von Motorradclubs, ein vierter Tatverdächtiger wurde vorläufig festgenommen.
Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung laufen seit dem vergangenen Sonntagabend. Zwei 23 und 32 Jahre alte Mitglieder des „Bandidos MC Centro“ sowie zwei 24 und 25 Jahre alte Mitglieder des Supporterclubs „Chicanos MC El Centro“ hatten in einem Lokal in der Nähe des Luisenplatzes in Charlottenburg versucht, einen 27-jährigen Geschäftsinhaber um einen fünfstelligen Geldbetrag zu erpressen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin erließ ein Richter gegen alle vier Haftbefehle sowie neun Durchsuchungsbeschlüsse, darunter auch für die beiden Motorradclubhäuser in der Residenzstraße in Reinickendorf.
Gestern Abend trafen sich der Geschäftsmann, der 32-Jährige sowie ein 33-jähriges Mitglied der „Bandidos MC Centro“ erneut in dem Lokal. Um 19 Uhr 18 klickten bei den beiden Verdächtigen die Handschellen. Anschließend wurden die Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt und dabei die beiden 23 und 24 Jahre alten mutmaßlichen Erpresser verhaftet. Der 25-jährige wurde nicht angetroffen, nach ihm wird gefahndet. Gegen einen überprüften 27-Jährigen bestand ein Haftbefehl wegen besonders schweren Diebstahls, der ebenfalls vollstreckt wurde.
Der 33-Jährige wird heute einem Ermittlungsrichter mit dem Ziel, einen Haftbefehl zu erwirken, vorgeführt. Die Ermittlungen von Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft dauern an.
Quelle:
Pressemitteilung des Polizeipräsidenten in Berlin und der Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Ob das denn so alles zutrifft, wie die Pressestellen glauben zu machen versuchen, wird beizeiten wohl ein Gericht entscheiden – und nicht ein Pressesprecher der Staatsanwaltschaft oder der Polizei Berlin. Auch wenn es sich hier „nur“ um eine Pressemeldung handelt, könnten die Ermittlungsbehörden durchaus erkennen lassen, daß ihnen die Unschuldsvermutung der ERMK nicht unbekannt ist. Die gilt auch für Rocker, egal welcher Coleur.
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Steinharte Rockerin

Hier bekommt der Begriff „Rocker“ eine völlig neue Bedeutung.
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Doch kein Bandido?
Die Nähe zur Rockergruppe „Bandidos“ brachte den Polizisten erst ins Zwielicht, zwei Jahre später dann in die Schlagzeilen.
… und schließlich vor den Strafrichter, berichtet der Tagesspiegel vom 01.08.2008.
Der von der Anklagebehörde erhobene Vorwurf, der (suspendierte) Polizeibeamte sei oder war ein Mitglied des Bandidos MC, wurde in der Beweisaufnahme nicht bestätigt.
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Rocker gegen Polizist und Rocker
Nach bisherigen Ermittlungen befuhr der Geschädigte gegen 14 Uhr mit seinem Fahrzeug in Henningsdorf die Berliner Straße in Richtung Berlin. In unmittelbarer Nähe zur Kreuzung Schulstraße wurde auf ihn aus einem anderen neben ihm befindlichen Fahrzeug durch einen bisher noch unbekannten, vermutlich männlichen Täter geschossen.
Quelle: Welt Online
So weit, so gut. Nichts Aufregendes? DochDoch: Der Verletzte ist ein Polizeibeamter, der seit etwa einem Jahr vom Dienst suspendiert ist, während das LKA 4 gegen ihn ermittelt. Man wirft ihm vor, eine Körperverletzung begangen zu haben. Und, daß er freundschaftliche Kontakte zum Bandidos MC pflegt.
Das Auto, aus dem heraus geschossen wurde, soll zugelassen sein auf ein Mitglied des Red Devils MC.
Vor etwa einem Jahr gab es einen ähnlichen Vorfall: Ein Red Devil wurde auf seinem Motorrad angegriffen; aus einem Auto heraus, das auf ein Mitglied des Darkrage MC zugelassen war.
Update: So berichtet der Boulevard über das Ereignis.
Gedrosselt für viele Jahre
Wilhelm Brause, geboren am 5.7.1985, hat am 26.9.2006 die Prüfung der Fahrerlaubnis-Klasse A bestanden. An diesem Tag beginnt für ihn auch die Zwei-Jahres-Frist des § 6 Absatz 2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV):
Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kw/kg.
Am 26.9.2008 wäre es dann soweit, daß er die Drossel aus seiner RSV-Mille entfernen darf.
Brause wäre aber nicht Brause, wenn da nicht etwas dazwischen käme. Nämlich ein prall gefüllte Punktekonto, das am 15.6.2007 zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt. Erst am 19.6.2008 bekommt er seine Fahrerlaubnis zurück. Die Juristen sprechen von einer Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung.
Brause fragt sich nun, wie lange er die Mille noch mit 34 PS fahren muß. Sein Führerschein gibt ihm darüber keine Auskunft, der enthält nur das Ausstellungsdatum der Neuerteilung, den 19.6.2008.
Es ist bedauerlich, aber die Drossel-Zeit endet tatsächlich erst am 19.6.2010. Denn da gibt es eine weitere Norm, den § 20 Absatz 1 FeV, die dem Moppedfahrer das Leben erschwert:
Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung.
Tja, und dann gilt § 6 Absatz 2 FeV. Das bedeutet für Brause: Drossel insgesamt für gute drei Jahre. Es sei denn, ihm gelingt es, vor diesem Datum das 25. Lebensjahr zu erreichen. Aber dabei kann ihm kein Jurist helfen.
Für Gixxer ohne Führerschein
Für den Fall, daß die Fahrerlaubnis gerade mal nicht greifbar ist, hat sich Suzuki etwas einfallen lassen:

