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Motorradrecht
Allgemeine Verkehrskontrolle
Zu Beginn der Motorradsaison hat die Polizei bei stadtweiten Kontrollen zahlreiche Sicherheitsmängel festgestellt und Verstöße geahndet. Insgesamt wurden am vergangenen Wochenende 2380 Kradfahrer überprüft, wie die Polizei gestern mitteilte. Bei der mit Videowagen und Zivilfahrzeugen unterstützten Aktion wurden 296 Verstöße mit Anzeigen oder Verwarnungsgeldern geahndet. Somit verstieß jeder achte Fahrer gegen die Vorschriften.
Es lagen teils erhebliche Tempoüberschreitungen in insgesamt 72 Fällen vorn, an der Spitze zwei Biker mit Tempo 98 und 96 bei erlaubten 50 km/h. 32 Motorradfahrer hatten Sicherheitsabstände beim Überholen oder bei Spurwechseln unterschritten. 21 Fahrer standen unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, 19 Biker konnten keine Fahrlizenz vorweisen und 16 Motorradfahrer hatten auf den Schutzhelm verzichtet. Bei der Überprüfung des technischen Zustands fielen 87 Zweiräder durch; 15 Motorräder wurden deswegen sichergestellt.
Quelle: Berliner Morgenpost
Man kann das auch anders sehen: Von 2380 Kradfahrern haben sich 2084 korrekt verhalten. Das sind knapp 88 % aller Geprüften. Oder 2293 von 2380 untersuchten Motorrädern waren in technisch einwandfreiem Zustand; das sind gute 96 %.
So geht das nicht
Knieschleifer heißt das, Knieschleifer. Vom Helm hat keiner was gesagt:

Danke an Nils Petersen für den Schnappschuß.
Therapie-Roller
Ein alltäglicher Verkehrsunfall und seine Folgen. Aus dem Attest eines Psychiaters:
Am 02.05.07 ereignete sich ein Verkehrsunfall: Herr B. wollte mit seinem Motorroller rechts abbiegen, bremste, ein PKW fuhr ihm von hinten in den Roller. Die Angaben des Unfallpartners über die KfZ-Versicherung waren unkorrekt.
Herr B. machte sich Sorgen, da an seinem Motorroller erhebliche Schäden durch den Unfall bestanden,
er fühlte sich hilflos, fürchtete, dass er die Kosten selbst übernehmen müsse.Er hatte auch körperliche Schmerzen. Psychisch verschlechterte sich sein Zustand durch die Aufregung; er war kaum in der Lage, nachts zu schlafen, fühlte sich hilflos, hatte Angst, erlitt Panikzustände, mußte ständig an den Unfall denken. Die Stimmung war ständig gedrückt, er empfand Wut.
Die oben beschriebenen Beschwerden hielten an, bis er am 25.07.07 einen neuen Roller erhielt.
Aus dem Attest geht nicht hervor, daß der Roller per Rezept verordnet wurde.
Leder für Rocker und Kinder
Freunde aus der Schweiz hatten Bullstyle Leatherart, eine kleine, aber feine Lederschneiderei im Berliner Wedding, über’s Netz gefunden. Es sollten ein paar Kutten für die Oasen-Rocker werden, maßgeschneidert. Ich wollte sie begleiten.
Etwas abenteuerlich war der Weg dorthin. Nicht in den Wedding, das war nicht das Problem. Sondern der Gang über den Hinterhof in den dritten Stock. Im Wedding stehen eben keine Häuser nach dem Geschmack von Wilmersdorfer Witwen.
Was sich dort in der relativ kleinen Wohnung bot, war begeisternd. Ramona hatte das eheliche Schlafzimmer zur Schneiderei um- und ausgebaut; dort fertigte sie nun erstklassige Lederarbeiten an. Nun habe ich auch eine stabile Weste, maßgeschneidert. :-)
Aber nicht nur Rocker werden von Ramona versorgt. Sie engagiert sich im Quartiersmanagement Pankstraße und bastelt gemeinsam mit Kindern unter anderem Indianerschmuck und Traumfänger. Mit den Kleinen ebenso professionell wie mit den Großen. Kreative Kids im Berliner Wedding.
Rocker und Kinder: Ich finde, das paßt gut zueinander.
Und damit auch Altrocker, die die Treppen nicht mehr hochkommen, den Weg zu Bullstyle finden, gibt es seit Ende des vergangenen Jahres die Schneiderei in solide eingerichteten Räumen zu ebener Erde im Gartenhaus der Turiner Straße 6.
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Stinkende Rindviecher
Knapp 112 Kilogramm Methan emittiert eine Kuh jährlich. Umgerechnet in Kohlendioxid entsprechen die Abgase den CO2-Emissionen eines Kleinwagens, der 18.000 km im Jahr gefahren wird.
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Wahrnehmung durch Zeugen
Zeugen sind in Gerichtsverfahren das wichtigste Beweismittel. Und das unsicherste. Dieses kleine Video zeigt auf, wie gering der Wert von Aussagen ist, die Zeugen liefern, obwohl sie unmittelbar am Geschehen beteiligt oder direkt in der Nähe waren:
Na, überrascht?
Update: Hier gibt es noch eine deutlichere/drastischere Darstellung des Problems. Danke an Rechtsanwalt Christoph Brandau für den Hinweis auf diesen genialen „Kartentrick“ (und einen Gruß in die alte Heimat).
Nutzungsausfall für Motorräder
Immer wieder wird nach der Tabelle für den Nutzungsausfallschaden gesucht und gefragt, den Motorradfahrer geltend machen können. Hier ist eine aktuelle und komplette Übersicht:
Gruppe A: Tagessatz 10,00 Euro
für Mofa / Moped / Mokick / Roller bis 50 ccm Hubraum
Gruppe B: Tagessatz 15,00 Euro
für Leichtkrafträder und Roller bis 80 ccm Hubraum
Gruppe C und D: Tagessatz 18,00 Euro
für Roller und Motorräder bis 13 kW,
Gruppe E: Tagessatz 26,00 Euro
für Roller und Motorräder bis 20 kW
Gruppe F: Tagessatz 31,00 Euro
für Motorräder bis 37 kW
Gruppe G: Tagessatz 46,00 Euro
für Motorräder bis 57 kW
Gruppe H: Tagessatz 56,00 Euro
für Motorräder bis 72 kW
Gruppe J: Tagessatz 66,00 Euro
für Motorräder über 72 kW oder über 1200 ccm Hubraum
Achtung: Das sind grundsätzliche und pauschale Angaben. Im Einzelfall gibt es mehr oder weniger.
Dauerbrenner: Nutzungsausfall
Immer wieder versuchen Versicherer, den Ersatz des Nutzungsausfallschadens zu verweigern. Dem hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem Urteil vom 15. 10. 2007 – 12 I-1 U 52/07 – einen weiteren Riegel vorgeschoben. Die drei Schwerpunkte der Entscheidung lauten:
1.
Der Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschaden ist auch dann begründet, wenn sich die Reparaturdauer durch Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen verlängert.
2.
Den Reparaturauftrag muß der Geschädigte erst dann erteilen, wenn der Schädiger bzw. sein Versicherer einen angemessenen Vorschuss gezahlt hat oder zumindest Reparaturübernahme erklärt.
3.
Eine Verpflichtung zur Vorfinanzierung des Schadens durch den Geschädigten besteht nur im Ausnahmefall.
In diesem Rechtsstreit ging es um Nutzungsausfallentschädigung für 91 Tage, die der verurteilte Versicherer nun an die Moppedfahrerin zu leisten hat. Das Thema Nutzungsausfall ist oft Gegenstand von Auseinandersetzungen, insbesondere dann, wenn es um den Schaden an einem Motorrad geht. Hier sollte der Regulierungshelfer schon ein paar gute Argumente haben, um den oft nicht unerheblichen Schaden durchzusetzen.
Für die Profis: Die Entscheidung wird in der VRR 2008 Ausgabe 2 — S. 68 von RAin Rita Zorn besprochen.
Eine weitere aktuelle Entscheidung zum selben Thema lieferte das OLG Brandenburg im Urteil vom 30. 8. 2007 – 12 U 60/07 -, ebenfalls von RAin Zorn besprochen in VRR 2008, S. 27. In der Brandenburger Entscheidung ging es um den Anspruch auf Ersatz einer Nutzungsausfallentschädigung auch über die Wiederbeschaffungsdauer eines total beschädigten Krads hinaus – hier ging es um insgesamt 181 Tage:
Wenn der Kradler finanziell nicht in der Lage ist, den Erwerb eines Ersatzmoppeds aus eigenen Mitteln vorzufinanzieren und den Schädiger bzw. dessen Versicherer frühzeitig darauf hingewiesen hat, muß für die Dauer bis zur Zahlung der Nutzungsausfall ersetzt werden.
Insbesondere mutwillige Verzögerungen in der Regulierung sollte der Geschädigte entweder unter Hinweis auf diese Entscheidungen nicht akzeptieren.
Oder aber gelassen hinnehmen: Für ein Motorrad mit 72 KW /98 PS gibt es pro Tag 56,00 Euro. Bei 181 Tagen sind das 10.136 Euro.
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Auch in der Schweiz: Verfolgte Angels
An ein Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der Hells Angels in der Schweiz erinnert der Advokat Konrad Jeker in seinem Blog strafprozess.ch. Zu Recht reklamiert er die Unschuldsvermutung der Menschrechtskonvention für die Beschuldigten und weist darauf hin, daß allein ein Ermittlungsverfahren eine erhebliche Belastung für den Beschuldigten darstellt:
… dürfte aber ein Beispiel dafür liefern, dass heute weniger die Sanktionen am Ende eines Prozesses belasten, sondern die übermässige Verfahrensdauer, die von den Strafverfolgern angeordneten Zwangsmassnahmen und die damit verbundene Stigmatisierung. Dies kann auch ein späterer Freispruch niemals korrigieren.
Professionelle Verteidigung eines Polizisten
Eine durchaus nicht ungewöhnliche Situation: Der Motorradfahrer überholt ein oder mehrere PKW und setzt sich an die Spitze der Kolonne. Der vormals Erste ärgert sich, daß er in seinem Skoda nun Zweiter ist und regt sich auf. Der Moppedfahrer merkt von davon nichts.
Wenig später holt der Autofahrer den Kradler ein, die beiden fahren nebeneinander her, der Skoda links, das Motorrad rechts. Um den Kawasaki-Fahrer zu stoppen, lenkt der Skodafahrer
„plötzlich und vehement“ auf die Spur des Motorradfahrers.
Die Kawasaki stößt vorn rechts in den Skoda, kippt um und rutscht auf den Gehweg. Der Fahrer erleidet erhebliche Verletzungen und ist für 10 Wochen arbeitsunfähig.
Das Besondere an dem Fall: Der Kawa-Fahrer ist Arzt, der Skoda-Fahrer Polizist. Er bekommt für die Geschichte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen und ein dreimonatiges Fahrverbot.
Für den Unkundigen: § 315 b Strafgesetzbuch (StGB) schlägt für diesen Fall des „gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“ eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Und dann gibt es obendrauf noch die Entziehung der Fahrerlaubnis, „wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist“ (§ 69 StGB).
Aber wie berichtet wurde, soll der Polizist professionell verteidigt worden sein. Eine andere Ursache für das milde Urteil kommt wohl nicht in Betracht. Oder?
Quelle: SPON
Besten Dank an den Rettungsdackel Sascha H. für den Hinweis.