Verteidigung

Keine Beschimpfungen

Aus einem Gutachten, das zur Fortdauer einer Betreuung durch eine Nervenärztin erstellt wurde:

Von Richtern, Staatsanwälten und Vertretern von verschiedenen Behörden, aber auch von Psychiatern fühlt er sich verkannt und bösartig ungerecht behandelt entgegen seinen berechtigten Ansprüchen unter Nichtachtung seiner großen Begabungen und Fähigkeiten.

Dabei führt er eine ausgesprochen aggressive Sprache; er spricht durchweg nur von den „Schwachmaten“, benutzt aber auch immer wieder beleidigende und herabsetzende Ausdrücke wie „altes Schwein, Arschloch“. Damit belegt er alle, die ihm seiner Meinung nach nicht gerecht behandelt haben. Ausgenommen von diesen Beschimpfungen sind nur der Rechtsanwalt Hoenig und sein jetziger Betreuer Herr B.

Wenigstens nach außen hin verhält sich der Mandant einigermaßen gesittet, wenn er über mich, seinem Pflichtverteidiger, berichtet. Die unmittelbare Korrespondenz zwischen ihm und mir sieht ein wenig anders aus und ist zumindest in Teilen nicht jugendfrei. 8-)

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Die Gedanken einer Finanzbeamtin

Dem Mandanten wird vorgeworfen, Steuern hinterzogen zu haben. Das meint jedenfalls Finanzverwaltung. Sie behauptet auch, daß der Mandant Rechnungen gefälscht hat. Und außerdem soll er Rechnungen vorgelegt haben, die von Unternehmen stammen, die es gar nicht gibt. Knackig, wie so die Finanzbeamten so sind, wird nicht viel Federlesen gemacht und ein Strafbefehl beantragt, den das Amtsgericht dann ohne weitere Prüfung der Akten erläßt. Geldstrafe, 400 Tagessätze.

Für Strafbefehle gibt es ein Gegen Rechtsmittel, den Einspruch. Das Amtsgericht nimmt diesen Einspruch dann zum Anlaß, einen Termin zur Hauptverhandlung anzuberaumen. Zeugen werden keine geladen. Wozu auch, das ganze spielte sich ab in den Jahren 1999 und 2000, an die Zeiten erinnert sich sowieso keiner mehr. Außerdem handelt es sich um Unternehmen und Unternehmer, die Namen haben, deren Aussprache einem durchschnittlich begabten Finanzbeamten nicht leicht fällt.

Der Mandant verteidigt sich durch Schweigen. Der Staatsanwalt – der die fünf Bände Akten nur vom Hörensagen kennt – vertritt die Ansicht, er sei viel zu gut weggekommen und spricht von Freiheitsstrafe. Die ebenfalls anwesende Finanzbeamtin denkt an mindestens 15 Jahre (jedenfalls macht sie so ein Gesicht). Und die Richterin fragt den Verteidiger nach dem Ziel der Verteidigung – der Sachverhalt sei doch bereits von der Steuerfahndung aufgeklärt.

Der Verteidiger vertritt die Ansicht, daß man die Zeugen doch wenigstens einmal anhören sollte, statt im Kaffeesatz zu lesen.

Ja, aber die müssen doch von weit her anreisen, wodurch hohe Reisekosten entstehen werden; und ob die dann wirklich aus Kiew, Belgrad oder Athen nach Berlin anreisen werden … gibt die Richterin zu bedenken.

Das Leben kann so gemein sein. Da verlangt der Verteidiger doch einfach, daß die Strafverfolgungsbehörde ihren Job macht und die Beweise liefert, die Grundlage für eine strafrechtliche Verurteilung sein sollten. Das ist aber auch frech.

Die Verhandlung wurde ausgesetzt, neuer Termin im Herbst, zu dem dann die Zeugen aus aus Kiew, Belgrad oder Athen zu laden sind …

Die Dame von der Finanzverwaltung denkt an lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung, als der Verteidiger sich von ihr verabschiedete.

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Roma vs. BVG

Am Kotti kam es zum Konflikt, an dem ein paar Roma und zwei Mitarbeiter der BVG beteiligt waren. Eigentlich nicht weiter erwähnenswert.

Interessant ist allerdings die Berichterstattung:

Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes der BVG geschlagen

ist in einer Pressemitteilung der Polizei Berlin zu lesen, die dann auch von der bürgerlichen Presse und den Straßenzeitungen zitiert wird.

Die taz titelt anders herum:

BVG prügelt sich mit Roma – Sicherheitsbeamte der BVG sollen eine Gruppe Roma in Berlin-Kreuzberg verprügelt haben.

Nun wird sich wieder ein engagierter Staatsanwalt mit der Sache befassen müssen.

Es müsse jetzt aber erst einmal ordentlich ermittelt werden, wer wen zuerst angegriffen hat.

Und dann? Es braucht keinen Blick in die Glaskugel, um vorherzusagen, daß gegen die Roma Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben wird. Kein Fall der notwendigen Verteidigung, also bleiben sie unverteidigt. Aber die BVG-Mitarbeiter schließen sich als Nebenkläger dem Verfahren an und lassen sich anwaltlich vertreten. Dann haben die Roma doch wieder einen Anspruch auf Bestellung jeweils eines Pflichtverteidigers. Nun werden noch Dolmetscher für die Angeklagten und die Zeugen benötigt …

Und das alles nur, weil ein „unbekannter Autofahrer“ die Scheiben seines Autos lieber selbst oder gar nicht putzen wollte.

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Kollateralschaden

Bei der Vorbereitung der kommenden Woche bin ich einmal wieder über den § 466 StPO gestolpert, der die Kostenverteilung im Strafverfahren regelt, wenn es mehrere Angeklagte gibt.

Das kann im Einzelfall bitterböse ins Auge gehen. Auf einfachem Wege ist manchmal eine Geld- oder Bewährungsstrafe im Verhältnis zu den Verfahrenskosten das weitaus geringere Übel.

Man denke zum Beispiel an die Kosten für eine Telefonüberwachung oder andere Observationen, die sich gegen einen Großhändler rund um die Uhr über einige Wochen oder gar Monate hingezogen haben. Und bei dem man dann ein paar Mal ein paar Gramm eingekauft hat.

Mein lieber Herr Gesangsverein! Wohl dem, der sowieso kein Geld hat. Oder einen gnädigen Richter, der sich mit freundlicher Unterstützung des Verteidigers auf eine annehmbare Kostengrundentscheidung einläßt.

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Blick ins Gesetz

Verteidiger:
Die Straftat, die Sie meinem Mandanten vorwerfen, wird in Brandenburg als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

Staatsanwältin:
Woher wissen Sie das denn?

Verteidiger:
Ich habe in das Gesetz geschaut.

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Sensible Referendarin

Nach über einer Stunde waren sich alle einig – zwei Verteidiger, zwei Angeklagte, ein Nebenklägervertreter, ein Nebenkläger, eine Richterin. Das Verfahren sollte eingestellt und der Nebenkläger angemessen entschädigt werden. Nur eine wollte nicht – die Rechtsreferendarin, die als Sitzungsvertreterin die Anklage vertrat. Darüber hatte ich bereits hier berichtet.

Natürlich habe ich mich geärgert, über die Staatsanwaltschaft, nicht über den armen Azubi. Die junge Frau hat meinen Ärger allerdings in den völlig falschen Hals bekommen und spielte anschließend die Beleidigte. Und teilte dies in dem Stil, den überhebliche Newcomer so an sich haben, schlicht per eMail der Aufsicht mit. Die Kollegen bei der Rechtsanwaltskammer haben ja nichts Besseres zu tun, als sich mit den Befindlichkeiten einer jungen Frau zu beschäftigen.

Die Reaktion meiner Aufsichts-„Behörde“ fiel entsprechend aus:

ein berufsrechtliches Gebot zur Höflichkeit existiert aber gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht.

Irgendwie tut mir die Referendarin immer noch Leid. Andererseits wird sie ja noch dazulernen … Intensivkurs sozusagen.

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Telefonüberwachung

Die Polizei hat mitgehört. Und aufgezeichnet. Die Dateien befinden sich auf einer DVD.

ueberwachung

Das ist der Telefonanschluß eines Beschuldigten. Es gibt fünf weitere.

Reichlich Material als Grundlage für ein Gespräch zwischen Verteidiger, Staatsanwalt und Gericht.

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Altersautorität

Die junge Kollegin ärgerte sich, daß sie wiederholt vom Vorsitzenden Richter bei ihrer Befragung des Zeugen unterbrochen wurde. Ihre mehrfach geäußerte Bitte, Ihr das Fragerecht (§ 240 StPO) entweder zu belassen oder aber zu entziehen, ignorierte der Richter. Immer, wenn er eine neue Idee hatte, funkte er der Kollegin dazwischen.

Die Kollegin berichtete später dem erfahrenen Verteidiger Gerhard Jungfer von ihrem Problem und bat ihn um Rat, der kurz und knackig erging:

Werden Sie laut und böse. Oder werden Sie älter.

Da hat er mal wieder Recht, der liebe Gerhard.

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Gepflegte Worte

Eigentlich dachte ich, daß manche Beiträge, die ich hier im Blog veröffentlicht habe, grenzwertig sind. Wie weit weg die Grenze der Erlaubten allerdings zu sein scheint, zeigt ein bekannter Intellektueller.

Der Exzess der Nichtigkeit erreicht seinen Höhepunkt, wo Heidi Nazionale mit Knallchargen-Pathos und einer Pause, in der man die Leere ihres Kopfes wabern hört, ihre gestrenge Entscheidung mitteilt und wertes von unwertem Leben scheidet.

Puha! Das hätte ich mich nicht getraut. Auch dieses Zitat ist nicht von Pappe:

Da möchte man sechs Sorten Scheiße aus ihr herausprügeln – wenn es nur nicht so frauenfeindlich wäre.

Ich frage mich, ob Herr Roger Willemsen irgendein ein schlechtes Kraut geraucht hat. Jedenfalls wird er nun wohl Bedarf an einer engagierten Strafverteidigung haben. Ich bin gespannt.

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Zum Teufel

Ein auswärtiger Kollege fragt an, ob ich die Verteidigung seines Mandanten in einer kleinen Sache vor einem Amtsgericht in der Nähe Berlins übernehmen kann und möchte. Selbstverständlich helfe ich dem Kollegen gern, zumal er mir als professioneller Verteidiger bekannt ist und ich davon ausgehen kann, daß er die Sache im Ermittlungsverfahren ordentlich vorbereitet hat.

Wir legen hier also eine Akte an, ich melde mich als weiterer Verteidiger beim Gericht und beantrage ergänzende Akteneinsicht.

Der Mandant meldet sich bei uns. Zu der Einrichtung unserer WebAkte und der Information über die bisherige Tätigkeit teilt er uns mit:

ich hab ehrlich gesagt keine Lust, mich lange einzuloggen etc.

Holla! Nun ja, es ist nicht jedermanns Sache, mit den neuen Medien umzugehen. Kein Problem, wir haben auch Papier, Drucker und Briefmarken. Aber kann man das nicht ein wenig höflicher formulieren? Zumal dies der allererste Satz überhaupt ist, den er an uns richtet.

In diesem Tonfall geht es weiter:

Weiterhin wäre ein Telefonat mit dem Rechtsanwalt zeitsparender als mir etliche unwichtige Schreiben durchzulesen über Ladungen etc.

Selbstverständlich bin ich bereit, mit dem Mandanten zu telefonieren. Aber bitteschön: Warum formuliert er seine Bitte denn so giftig? Ich habe ihm nun wirklich keinen Anlaß dazu gegeben.

Ich bitte daher um Rückruf, um die Sache konkret zu besprechen, hierfür bekommen Sie ja auch Ihre Vergütung.

Aha, er zahlt, also darf er auch rumkommandieren. Denkt er. Ob er bei der Volksarmee sozialisiert wurde?

Nun ja, ich habe ihm dann geantwortet:

Ihr Stil und Auftreten uns gegenüber ist grundsätzlich dazu geeignet, Ihre schlechte Laune auf uns zu übertragen. Weil wir jedoch unseren Job mit sehr viel Freude machen, möchten wir lieber darauf verzichten, unsere gute Stimmung von Ihnen beeinträchtigen zu lassen. Soviel Geld können Sie uns nicht zahlen, als daß es das wert wäre.

Anbei übersende ich Ihnen mein Fax an das Amtsgericht zur gefälligen Kenntnisnahme.

In dem Fax habe ich dem Gericht die Beendigung des Mandats angezeigt.

Der Kollege, der mir diesen Mann geschickt hat, war informiert und einverstanden. Seinen Versuch, sich bei mir für seinen Mandanten zu entschuldigen, habe ich zurückgewiesen. Das unflätige Benehmen hat er nicht zu vertreten. Und wenn der Kollege gewußt hätte, um welches Früchtchen es sich bei dem Herrn handelt, hätte er ihn bestimmt nicht zu mir geschickt.

Auch er hat den „Mandanten“ anschließend dorthin geschickt, wo er hingehört.

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