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Strafrecht
Peinliches Plädoyer des Oberstaatsanwalts
„Wenn man in den letzten Wochen mal schaut, was Oberstaatsanwälte oder noch höher angesiedelte Herrschaften absondern und sich leisten, muss man sich fragen, ob ein verführerisch hoher Preis in einem Wettbewerb für die allerpeinlichste Peinlichkeit für Staatsanwälte höheren Dienstgrades ausgelobt wurde.“ schreibt der Braunschweiger Strafverteidiger Werner Siebers. Er berichtet über den Schlußvortrag eines Oberstaatsanwalts.
Populismus: Schwerstkriminell
Wikipedia definiert:
Populismus (v. lat.: populus = Volk) ist eine Bezeichnung für eine opportunistische Politik, die sich vor Allem nach dem Willen der Masse richtet. Der Begriff unterstellt die Ersetzung konkreter Lösungsvorschläge durch Schlagworte, die Emotionen in der Bevölkerung aufgreifen.
Die Berliner Zeitung berichtet:
Die nachträgliche Sicherungsverwahrung soll in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen schwerst kriminelle Jugendliche verhängt werden können. Darauf haben sich nach Informationen der Berliner Zeitung in den Koalitionsverhandlungen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach verständigt. Nach Angaben aus Verhandlungskreisen soll die Maßregel in „besonders schweren Fällen“ möglich sein, sofern die jugendlichen Täter wegen schwerster Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt wurden und sich ihre besondere Gefährlichkeit während des Strafvollzugs ergeben hat.
Paßt!
Verbale Hochform
„Objektive Regelverstöße müssen zu Sanktionen führen. Das ist überall so, von den primitivsten Buschnegern bis hin zu den Tieren.“
„Wenn ich sehe, wie kleine Kinder im Kaufhaus ihre Mütter terrorisieren – ich muss da immer meine Hände festhalten“
So zitiert die taz am 4.11.05 Herrn Hansjürgen Karge, seines Zeichens Generalstaatsanwalt und enfant terrible beim Berliner Landgericht.
Die taz weiter:
Die Äußerung von Karge kommentierte [die Berliner Justizsenatorin] Schubert gestern mit nur einem Satz: „Das muss aufgearbeitet werden.“ Viel wird dabei vermutlich nicht herauskommen. Alle Versuche Schuberts, ihn loszuwerden, sind in der Vergangenheit gescheitert. Es ist nicht das erste Mal, dass Karge aus der Rolle fällt.
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Der Tagesspiegel irrte beim Oberstaatsanwalt
Am 19.3.2005 berichtete der Tagesspiegel:
Chef-Ermittler gegen Extremisten muss gehen
Generalstaatsanwalt Karge versetzt Oberstaatsanwalt. Experte für politische Kriminalität kümmert sich jetzt um Allerweltsdelikte.
Derweil ist der Versetzte in der Abteilung 94 angekommen. Dort kümmert man sich nach meiner Kenntnis (u.a.) um Ermittlungen, die sich gegen Rechtsanwälte richten.
Und: Anwälte könnte schon per se keine „Allerweltsdelikte“ begehen. ;-)
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Strafanzeige gegen Generalstaatsanwalt
Im Berliner Tagesspiegel wird berichtet, daß der oberste Strafverfolger Berlins, Herr Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge, am Dienstag auf einer Podiumsveranstaltung der CDU Steglitz-Zehlendorf gesagt haben soll, er lasse sich bei der Kindererziehung „einen Klaps“ nicht verbieten.
Ich habe kein Problem damit, wenn Herr Karge von der zuständigen Stelle auch mal „einen Klaps“ bekäme. „Die Berliner Grünen haben am Donnerstag Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.“ schreibt der Tagesspiegel.
Ich bin gespannt darauf, welchen Verteidiger Herr Karge beauftragen wird.
Lebenslang für Bankräuberin?
„70-jährige Bankräuberin festgenommen“, titelt der Berliner Tagesspiegel. Sie soll bei einem Banküberfall im März 2003 in Pankow rund 5000 Euro erbeutet haben – bewaffnet mit einer kleinen Pistole und dem Zettel „Geld her“.
Wie auch schon im Schöneberger Fall beschrieben, kann sich das hier auch nicht gelohnt haben. Wenn es tatsächlich so sein sollte, daß sie auch noch in einer Postfiliale ihre Pistole auf einen dort Beschäftigten gerichtet hat, dürfte das für eine zeitige, aber gleichwohl lebenslange Freiheitsstrafe reichen.
Das ist zu ernst, um darüber Witze zu machen.
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Gutachten über die Glaubhaftigkeit unglaubhaft
Der Braunschweiger Strafverteidiger Werner Siebers hatte Zweifel an der Richtigkeit eines Sachverständigengutachtens, das die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen zu untersuchen hatte. Deswegen hat der Verteidiger beantragt, daß die Gutachterin die Tonbandkassetten von den Gesprächen mit den zu explorierenden Zeugen über das Gericht der Verteidigung zur Verfügung stellt.
Werner Siebers schreibt:
Beim Abhören der Tonbänder konnte festgestellt werden, dass die Gutachterin bei der Übertragung des angeblich Gesagten objektiv Aussagen ins Gegenteil verkehrt hat, Zusammenfassungen vorgenommen hat, die verfälschend wirken und massiv suggestiv agiert hat, ohne dass das später aus dem vorläufigen schriftlichen Gutachten erkennbar war.
Der dann konsequenterweise gestellte Befangenheitsantrag gegen die Gutachterin hatte Erfolg.
Was Werber Siebers sonst noch – Lesenswertes (!) – zu dem Fall schreibt, findet man hier und hier.
Glückwunsch, lieber Werner, und viel Erfolg im zweiten Durchgang!
Das lohnt doch nicht!
In den Lichtenrader Notizen berichtet Rolf Jürgen Franke über einen Raubüberfall im Gerichtssaal:
Drei bewaffnete und maskierte Täter haben vor etwa 50 Augenzeugen am 01.11.2005 vermutlich etwa vierigtausend Euro erbeutet.
40.000,00 EUR abzüglich Spesen von geschätzten 1.000,00 EUR. Da bleiben pro Räuber maximal 13.000,00 EUR. Oder noch weniger, wenn es da noch weitere Beteiligte geben sollte, was wohl wahrscheinlich sein dürfte. Demgegenüber stehen zwischen 5 und 15 Jahre Haft.
Wie schlecht muß es um einen Menschen gestellt sein, der so ein unverhältnismäßiges Risiko eingeht?
Die Bundespolizei im Einsatz
Raus aus der Bahn, rein in die BGS-Dienststelle titelt die taz am 2.11.05 :
Ein Student aus Kamerun wurde von der Polizei aus dem Zug geholt. Laut Zeugen war der Einsatz überzogen
Vorigen Samstag haben Bundespolizisten einen Studenten aus Kamerun in einem Interregio von Frankfurt nach Berlin schwer misshandelt. Das bestätigen der Geschädigte und ein Zeuge, mit dem die taz sprach.
Zu diesem lesenswerten taz-Artikel paßt folgender Fall, in dem ich derzeit verteidige.
Dem hochgradig betrunkenen 22-jährigen Mandant (1,6 Prom., schmächtig, 70 kg, 170 cm) wird vorgeworfen, gegen einen Bundespolizisten (nüchtern, trainiert, 90 kg, 195 cm) Widerstand geleistet und ihn dabei beleidigt sowie verletzt zu haben.
In der Ermittlungsakte lese ich:
Plötzlich schlug mir der Beschuldigte K. unvermittelt mit seiner Faust auf meine linke Brustseite. Ich verspürte einen stechenden Schmerz im Rippenbereich (siehe Attest Amtsarzt)
Zwecks Unterbindung weiterer Schläge bzw. eines erneuten körperlichen Angriff drückte ich den Beschuldigten K. mittels in meiner linken Hand befindlichen Maglite Taschenlampe auf Höhe des Brustbeins des K. an die Wand rechts neben der gläsernen Eingangstür zur Bahnhofshalle. Mit meiner rechten Hand drückte ich auf seinen Bauch, um ihn zu fixieren. Dabei stieß der K. seinen Kopf nach vorne unten und verletzte sich leicht die Lippe an der Taschenlampe. ( siehe Attest vom Polizeiarzt).
[Hervorhebungen vom Verfasser]
Dazu fällt mir die rechtfertigende Antwort eines Angeklagten ein: „Ja, nun, dann ist er mir eben dreimal mit seiner Brust ins Messer gelaufen …“
Par. 153 a StPO: Nötigung oder nur ein gut gemeintes Angebot?
Der Kollege Jürgen Melchior aus Wismar berichtet hier über einen Fall, dessen Verlauf keinem erfahrenen Strafverteidiger unbekannt ist.
Der Beschuldigte braucht sehr gute Nerven und muß eine hohe Risikobereitschaft mitbringen, wenn er das Angebot eines Staatsanwalts nicht annehmen will, das Verfahren gegen Zahlung einer Auflage einzustellen.
Staatsanwälte wissen in aller Regel auch, daß Beschuldigte meist aus Vernunftgründen (und nach realistischer Beratung durch den vorsichtigen Verteidiger) „einknicken“. Ich habe dabei trotzdem oft heftige Bauchschmerzen.
Aber was ist das eigentlich, wenn der Staatsanwalt ankündigt, er werde den Beschuldigten nach allen Regeln der Kunst mit einem Strafverfahren überziehen, das mit einem hohen (Kosten-)Risiko für den Beschuldigten verbunden ist, wenn er nicht einwilligt, das Verfahren durch Zahlung der Auflage zu beenden? Ist das nicht die Drohung mit einem empfindlichen Übel?
Und wenn die Wahrscheinlichkeit der Verurteilung nicht gegeben ist, ist diese Drohung dann nicht auch verwerflich?
Wieviele Ermittlungsverfahren werden eigentlich gegen verfolgungswütige, aber einstellungsbereite Staatsanwälte eingeleitet und geführt? Bei mir hat sich noch kein Staatsanwalt gemeldet und mich um meine Unterstützung gebeten. Bislang habe ich „nur“ Rechtsanwälte verteidigt. Und „natürlich“ noch mehr Nichtjuristen. Aber ich bin ja vielleicht auch gar nicht repräsentativ. ;-)
Dem Kollegen Melchior gratuliere ich – mit Respekt für seinen Mandanten – zu dem Erfolg!