Strafrecht

Das volle Programm

bekommt der Opelfahrer, der gestern im Kreis Steinburg unterwegs war: Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen Pflichtversicherungs- und Steuergesetze, Fahren unter Drogeneinfluss und Fundunterschlagung.

HL-live.de berichtet unter dem Titel Falsches Kennzeichen mit vielen Folgen

Einem Polizeibeamten in Zivil fiel ein Fahrzeug auf, das offensichtlich ein manipuliertes Nummernschild trug. Ausgewiesen war es auf den ersten Blick auf die Stadt München. Der zweite Blick sagte dem Beamten aber, dass das Nummernschild für ein Original etwas zu klein geraten war. Er verständigte die Einsatzleitstelle der Polizeidirektion Itzehoe über seine Beobachtung. Die schickte eine Streifenwagen-Besatzung los, die das verdächtige Fahrzeug an der Anschlussstelle Schenefeld von der Autobahn lotste.

Die Beamten staunten nicht schlecht, als sie sich das Nummernschild besahen und den Fahrer kontrollierten. Die Ermittlungen ergaben, dass das Nummernschild seitlich verkürzt worden war und im Originalzustand zu einem Fahrzeug aus der Ueckermark in Mecklenburg-Vorpommern gehörte. Der Fahrzeugführer hatte einfach den ersten Buchstaben „U“ vom zweiten Buchstaben „M“ getrennt, und dadurch assoziiert, er käme aus München. Die Recherche der Beamten ergab nun, dass das „Münchner Kennzeichen“ auf eine Zugmaschine zugelassen ist. Da der Opel Astra aber keine Zugmaschine sein konnte, nutzten alle Erklärungsversuche des Albersdorfer nichts mehr, er musste den Polizisten sein Fehlverhalten beichten.

Und das sah im Weiteren so aus: Nachdem der Mann den Beamten zuvor falsche Angaben über seiner Person gemacht hatte, stellte sich bei der Überprüfung der Ausweispapiere heraus, dass er einen anderen Namen trug. Außerdem wurde festgestellt, dass der Opel Astra bereits seit dem 12. April 2001 vorübergehend stillgelegt ist. Der Wagen hätte also im öffentlichen Straßenverkehr gar nicht mehr bewegt werden dürfen.

Von dem Albersdorfer ohnehin nicht, denn der besitzt seit April 2005 gar keine gültige Fahrerlaubnis mehr. Bei der Durchsuchung des Wagens fanden die Ordnungshüter einen Beutel mit weißem Pulver und eine aufgezogene Spritze. Ob es sich dabei um Betäubungsmittel handelt, muss noch die amtliche Untersuchung ergeben. Der 22-Jährige räumte aber ein, gestern Rauschmittel konsumiert zu haben. Deshalb wurde er zur Itzehoer Polizeiwache mitgenommen, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.

Insgesamt also keine Kleinigkeiten, die der Mann auf sich geladen hatte. Die Liste seiner möglichen Verfehlungen liest sich nun so: Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen Pflichtversicherungs- und Steuergesetze, Fahren unter Drogeneinfluss und Fundunterschlagung. Der Mann gab nämlich an, das manipulierte Kennzeichen gefunden zu haben.

Offenbar hat der Opelfahrer sich aber höflich benommen. Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung kann man ihm nicht vorwerfen. Doch nicht das volle Programm. Aber er kann trotzdem mit Mengenrabatt rechen. ;-)

Danke an Marian Heddesheimer für den Link.

2 Kommentare

Nichts Anständiges gelernt

Der Mandant schreibt mir zurück, nachdem ich mich über die Langsamkeit der Behörden in Hinblick auf die zu erstattenden Kosten bei ihm ausgelassen hatte.

Tja, die Behörde … ohne Worte. Aber ich habe ja nichts Anständiges gelernt.

Der Mann ist Polizeibeamter und ich hatte ihn erfolgreich in einem Disziplinarverfahren verteidigt.

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Einfache Verteidigung

Die Staatsanwaltschaft schreibt mir in einer Sache, in der ich mich bereits als Verteidiger gemeldet und meine ordnungsgemäße Bevollmächtigung (nur) anwaltlich versichert hatte:

In dem Ermittlungsverfahren
gegen H.
wegen Vortäuschens einer Straftat
wird um Übersendung einer Vollmacht des Herrn H. gebeten. Es ist hier beabsichtigt, einen Strafbefehl zu beantragen.

Na, toll. Ist doch ganz einfach: Wenn ich denen jetzt keine Vollmacht schicke, wird kein Strafbefehl beantragt und das Verfahren eingestellt.

Oder habe ich da was flasch verstanden?

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Mehr als Nichts

Die Rechtsmittelrücknahme ist das Ergebnis eines komplexen aktiven Vorgangs, nämlich des Nachdenkens über das Ob der Rechtsmittelrücknahme, des Entscheidens für die Rechtsmittelrücknahme und des Verfügens der Durchführung der Rechtsmittelrücknahme. Damit nicht genug. Dem schließen sich weitere Aktivitäten im Büro des Verteidigers an, nämlich das Schreiben des Verfügten, das Unterschreiben des Geschriebenen und das Verbringen oder Versenden des Unterschriebenen ans Gericht.

schreibt Rechtsanwalt Werner Siebers in seinem Weblog unter dem Titel Verteidigergebühren bei Rechtsmittelrücknahme

Dass dieser komplette Gesamtvorgang mehr als Nichts ist und eine Aktivität, die das Verfahren fördert, drängt sich auf, …

Unter anderem mit diesen – zugegeben: pointiert ausgewählten – Sätzen stellt er sich einem Beschluß des Landgericht Göttingen v. 20. 12. 2005, 2 KLs 4/05, zutreffend entgegen, das meint, eine Revisionsrücknahme durch den Verteidiger stelle keine „Mitwirkung“ am Verfahren dar.

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Teure Wurst

Keine Extra-Würste für Häftling

titelt der Tagesspiegel

1000 Euro Geldbuße muss ein Justizbeamter zahlen, weil er einen Häftling im Moabiter Gefängnis unerlaubt mit Lebensmitteln versorgte.

Im Herbst 2003 hatte der inzwischen versetzte Beamte dem Gefangenen Schinken, Spargel, Currywürste oder Brotsorten besorgt, die im Gefängnis nicht zu kaufen waren.

Viel Geld für

Die Extrawurst
ein armes Würstchen.

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Gras aus Holland

Die taz fragt:

Wie geht es uns, Herr Küppersbusch? Und was macht der deutsche Fußball?

Küppersbusch antwortet:

Muss auf die Größte Gala aller Zeiten verzichten zur WM-Eröffnung. Angeblich, weil die holländische Rasenfirma nicht schnell genug nachbegrünen könnte. Immerhin gut zu wissen, dass die Deutschen ihr Gras nach wie vor in Holland kaufen.

Ich wußte es, die Fußballer sind gedoped.

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Tod statt Scheidung

Barbara Keller berichtet auf Berlin Kriminell unter dem Titel Gerichtsbericht – versuchte Anstifung zum Mord über einen versuchten Auftragsmord, der derzeit vor dem Schwurgericht Berlin verhandelt wird.

Sein eheliches Martyrium schildert Gerd W. so: Weil er schnarchte, durfte er angeblich nicht mehr im gemeinsamen Schlafzimmer nächtigen. Seine Frau sei immer übellaunig gewesen, hätte ihn überall schlecht gemacht. Zitat: „Ich war genauso fleißig wie sie.“ Und trotzdem hätte sie an ihm herumgemäkelt. Vor lauter Angst vor seiner Frau hätte er sich schließlich nachts in seinem Zimmer eingeschlossen.

Bergab ging es mit der Ehe offenbar, nachdem Gerd W. 1989 fremdgegangen war. Später erhoffte er sich von einer Schilddrüsenoperation oder dem Vorübergehen der Wechseljahre bei seiner Frau eine Besserung des ehelichen Verhältnisses. Gerd W. über seine Frau: „Ich habe sie prinzipiell geliebt. Es wäre schön gewesen, wenn sie so geblieben wäre, wie sie war.“

Eine Scheidung kam für den Angeklagten laut dem Bericht nicht in Betracht.

Gerd W. entgegnet nur: „Dann verliere ich doch alles!“

Naja, ob er jetzt was gewinnen wird?

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Internetrecht – Ein Skript von Prof. Hoeren im Netz

Prof. Hoeren, Uni MÜnster, stellt sein über 500 Seiten großes Skript zum kostenlosen Download (pdf) zur Verfügung.

Das Buch (sic!) behandelt jedoch nur auf zwei knappen Seiten die strafrechtlichen Komponenten des Internetrechts. (Obwohl die ja nun die spannendsten sind. Meine ich jedenfalls. ;-) ) Aber das ist auch nicht das Feld, auf dem sich der Autor so hervorragend auszukennen scheint wie auf dem zivilrechtlichen. Deswegen ist es auch gut, daß er sich auf einen ganz groben Überblick der §§ 106 ff UrhG beschränkt.

Für die zivilrechtlich tätigen Internetrechtler scheint mir das Skript jedoch lohnenswert.

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Kreuzberg ist nicht Bayern

Ein Vereinslokal an der Skalitzer Straße in Kreuzberg wurde wegen Verdachts auf Rauschgifthandel geschlossen. Die Polizei hatte bei einer Überprüfung festgestellt, dass siebzehn Gäste Marihuana rauchten oder kleine Mengen der Droge bei sich trugen. Ein Vereinsvertreter erklärte den Beamten, es handele sich bei den Gästen des Lokals überwiegend um Musiker, die das Rauschgift zur Konzentration benötigten.

Quelle:
taz vom 12.1.06

Ich hätte nicht geglaubt, daß so eine Aktion nochmal in Kreuzberg stattfindet; wir sind doch hier nicht in Bayern. Unbestätigten Gerüchten zu Folge sind die Kneipen nebenan, in denen Alkohol getrunken und Nikotin geraucht wurde, nicht geschlossen worden. Ich schau heute nachmittag mal nach …

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Verraten und verkauft im Seniorenheim Marzahn

Am 16. Mai 2003 nahm das Marzahner Seniorenwohnheim in der Wittenberger Straße den 68jährigen auf. Wolfgang Kl. wollte niemals in ein Heim, doch seine seit fünf Jahren vom Amtsgericht bestellte Betreuerin, eine Art Vormund, kümmerte sich um eine Unterbringung.

Am 13. August 2003 kommt er mit der Feuerwehr in die Rettungsstelle des Urban-Krankenhauses.

Der Abszess an der Leiste ist bereits durchgebrochen, an der Hand ist bereits die Sehne zu sehen. Überall finden die Rettungsärzte wund gelegene Stellen. Wegen der entstandenen Blutvergiftung und des schwachen Allgemeinzustandes ist der Patient nicht mehr ansprechbar und verstirbt fünf Tage nach seiner Einlieferung.

Armenpflege in Marzahn: Martialisches Couleur“ lautet der zutreffende Titel eines traurigen Beitrags von Uta Falck auf Berlin Kriminell, in dem die Autorin über eine Strafsache wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht Tiergarten berichtet.

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