Strafrecht

Schlaflos

Ich habe meinem Mandanten eigentlich nur ganz vage angekündigt, daß ich ihn am Freitag in der Untersuchungshaft besuchen kommen wollte, vielleicht aber auch erst in der kommenden Wche. Er ist bereits seit Ende Dezember inhaftiert und hat den ersten Haftschock schon hinter sich.

Trotzdem: Als ich ihn Freitag dann besuchen kam, sagte er mir, er habe die Nacht vor Aufregung nur zwei Stunden schlafen können. Aufregung, weil ihn sein Verteidiger besuchen kommt.

Für mich war es ein Routine-Besuch; es waren nur ein paar kleine strategische und organisatorische Fragen zu erörtern. Einmal mehr habe ich erfahren, daß man Verabredungen mit Untersuchungshäftlingen unbedingt einhalten und auf keinen Fall leichtfertig sausen lassen sollte. Wenn man die Würde des Mandanten nicht verletzen will. Und weil man das nicht darf, auch – und gerade – wenn der Haftgrund nach § 112 Absatz 3 StPO vorliegt.

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Qualität statt Technik

Ich hätte es nicht geglaubt: Es gibt tatsächlich Spitzenverteidiger, denen man keine Akten per eMail übermitteln oder zum download anbieten kann – weil sie keinen eMail-Anschluß (und keine Internet-Präsentation) unterhalten. Es geht also doch noch ohne Technik.

Aber nicht mehr lange. 2006 sei das Jahr, in dem das Internet auch in seiner Kanzlei Einzug halten werde, berichtete mir gestern abend der fröhliche Kollege. Ich bin sicher, daß die Qualität keinen Schaden nehmen wird.

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Heute beim Haftrichter

Es ging unter anderem um die Frage, ob Fluchtgefahr vorliegt oder nicht. Die Staatsanwaltschaft hat vorgetragen, mein Mandant verfüge nicht über eine gefestigte familiäre Bindung. Mein Mandant hat dies bestritten. Der Richter entgegnete ihm:

So ganz ist das ja nun nicht von der Hand zu weisen, was der Staatsanwalt da behauptet. Denn Ihre Frau wird Sie nun bestimmt nicht mehr so richtig mögen, oder sehe ich das falsch?.

Dem Mandanten wird versuchter Mord und (lebens-)gefährliche Körperverletzung vorgeworfen; Geschädigte ist besagte Ehefrau.

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Katechismus für Strafverteidiger

nennt Udo Vetter in seinem lawblog das Handbuch des Strafverteidigers von Hans Dahs.

Recht hat der Kollege. Ich glaube nicht, daß es einen ernst zu nehmenden Verteidiger gibt, der den Dahs noch nicht in der Hand gehabt hat. Aber auch für strafrechliche Laien ist das Buch eine Fundgrube.

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Zu viel

9.00 Uhr – Amtsgericht Tiergarten, Turmstraße. Meinem Mandanten wird Urkundenfälschung und versuchter Betrug in siebzehn Fällen vorgeworfen. Es ist ein Fortsetzungstermin. Zu dem ersten Termin ist überraschend der – frühere – Verteidiger des Angeklagen nicht erschienen. Ich brauche mehr Zeit, um mich in den Fall einzuarbeiten.

10.00 Uhr – Landgericht Berlin, Turmstraße. Ich vertrete den Geschädigten eines Raubes im besonders schweren Fall. Es wird heute noch ein wichtiger Zeuge – der ehemalige Mittäter des Angeklagten – gehört, dann werden die Schlußvorträge gehalten. Zusätzlich werde ich beantragen (und begründen), den Angeklagten zu verpflichten, den Schaden wieder gutzumachen (Adhäsionsantrag).

Zwischendrin: 11:20 Uhr vor dem Amtsgericht Tiergarten, Kirchstraße. In diesem Termin geht es um ein Verkehrsvergehen. Mein Mandant ist durch einem Schlaganfall, den er ein paar Wochen nach der angeklagten Tat erlitten hat, wohl dauerhaft verhandlungsunfähig. Das Gericht will trotzdem verhandeln.

Nachmittags kommt ein Handwerker in die Kanzlei. Ein Techniker wird die Anti-Viren-Software auf dem Server updaten/reparieren. Zwei weitere Telefontermine und ein Besprechungstermin stehen jetzt schon im Kalender.

Es gibt entspanntere Tage im spannenden Leben eines Strafverteidigers.

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Notruf an Strafverteidiger

Unter dem Titel Kein Sonntag für Strafverteidiger? zeigt der Kollege Rainer Pohlen in seinem Strafblog, wofür eine Notrufnummer nicht genutzt werden soll.

Mich erreichte am Donnerstag auf meinem Weg zum Verkehrsgerichtstag in Goslar auch ein Anruf auf meiner Notrufnummer.

Ein grundsätzlich freundlicher Staatsanwalt war bei der Strafverfolgung meines Mandanten gar nicht mehr so freundlich. Er hatte beim zuständigen Amtsgericht (heimlich ;-) ) einen Durchsuchungsbeschluß erwirkt, der am Donnerstagmorgen von ebensowenig freundlichen Polizeibeamten vollstreckt wurde. Insgesamt fünf Beamte standen bei meinem Mandanten in den Geschäftsräumen und tüteten alles ein, was nicht niet- und nagelfest war und irgendwie nach EDV aussah. Rechner, Monitore, Mäuse, Telefonanlage (!) und natürlich auch das bisschen Papier, was in dem Büro meines Mandanten abgeheftet war.

Gleichzeitig wurde meinem Mandanten ein richterlicher Beschluß ausgehändigt, mit dem die Staatsanwaltschaft seine Konten unter Arrest stellte.

Von jetzt auf gleich war mein Mandant ohne Rechner, Telefon und Barmittel. Wenigstens hat die Polizei ihn nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung wieder gehen lassen, damit er sich um seine erschreckten Mitarbeiter kümmern konnte. Ein GAU, aber nicht der Super-GAU.

Ich habe meinem Mandanten verziehen, daß er per Notruf meine Teilnahme am Verkehrsgerichtstag vereitelt hat. Aber genau dafür sind die Telefon-Nummern auf meiner Visitenkarte ja gedacht.

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Nutzer von Kazaa, Emule, Edonkey & Co im Visier

Nach einem Bericht der Stiftung Warentest sollen gezielt die Nutzer der Tauschbörden verfolgt werden, nachdem das Vorgehen der Industrie gegen die Anbieter der P2P-Börsen selbst wenig erfolgreich war.

Wie die Ermittler dabei vorgehen und wie versierte Tauscher abtauchen, erfährt man von den Testern.

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Diese Woche in Moabit

Ein paar High Lights im Kriminalgericht. Die Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. Besucher können jederzeit den jeweiligen Gerichtssaal betreten. Beim Betreten des Gerichtsgebäudes in der Turmstraße werden Besucher durchsucht – mit zeitlichen Verzögerungen an der Pforte muß gerechnet werden.

Montag
Prozess gegen einen 42-Jährigen um den Besitz von kinderpornografischen Dateien und Videos (8.30 Uhr, Saal 672). Prozess gegen eine 54-Jährige, die einen gefälschten Lottoschein mit sechs Richtigen zur Auszahlung eingereicht haben soll (9 Uhr, Saal 863).

Dienstag
Prozess gegen neun junge Männer, die sich für eine Vielzahl von Motorraddiebstählen verantworten müssen (9 Uhr, Saal 500). Prozess gegen einen 27-Jährigen, der einen Mann überfallen haben soll (9.30 Uhr, Saal 606).

Mittwoch
Voraussichtlich Plädoyers und Urteil im Prozess gegen einen 37-Jährigen, der eine junge Mutter mit einer Kettensäge schwer verletzt hat (9.15 Uhr, Saal 618).

Donnerstag
Prozess gegen drei Männer wegen vorschriftswidriger Beseitigung von Krebs erregenden Abfällen (9 Uhr, Saal 135). Fortsetzung des Prozesses um den Mord an Hatun Sürücü gegen drei ihrer Brüder (10.30 Uhr, Saal 606).

Freitag
Prozess gegen einen 33-Jährigen, der seine Lebensgefährtin geschlagen und seine Tochter missbraucht haben soll (9 Uhr, Saal 817). Fortsetzung des Prozesses um den Berliner Bankenskandal (9 Uhr, Saal 700).

Quelle:
Tagesspiegel

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Burhoff: Längenzuschlag auf die Terminsgebühr

Detlef Burhoff, RiOLG Hamm, hat den Beitrag aus RVGreport 2006, 1 – Der Längenzuschlag auf die Terminsgebühr für den Pflichtverteidiger – hier veröffentlicht.

Burhoff behandelt die im Moment in der Rechtsprechung unterschiedlich beantworteten Fragen zu den Längenzuschlägen für den Pflichtverteidiger.

Die Gliederung des Beitrags:

I. Neue gesetzliche Regelung

II. Sinn und Zweck der gesetzlichen Neuregelung

III. Berechnung der Hauptverhandlungsdauer

1. Allgemeines

2. Berücksichtigung von Wartezeiten

3. Kein Abzug von Pausen

III. Beispielsfälle

IV. Arbeitshilfen

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Faxnummer des Landgericht Braunschweig

Ich war nicht der erste, der nach der Faxnummer des LG Braunschweig gesucht hat. Werner Siebers reklamierte das selbe Problem schon am 11.11.05 in seinem Weblog Strafprozesse und andere Ungereimtheiten.

Ich habe gestern das Landgericht angeschrieben und erhalte gestern (Freitag, und zwar nach eins!) folgende freundliche Rückmeldung:

Sehr geehrter Herr Hoenig,
danke für den Hinweis. Die Faxnummer ist jetzt aufgenommen, unter Service/Kontakt.
Schönes Wochenende!
Dr. A.
– Presstelle –

Dort steht nun:

Fax: 0531-488-2665

So stelle ich das mir vor. Prima!

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