Notruf an Strafverteidiger

Unter dem Titel Kein Sonntag für Strafverteidiger? zeigt der Kollege Rainer Pohlen in seinem Strafblog, wofür eine Notrufnummer nicht genutzt werden soll.

Mich erreichte am Donnerstag auf meinem Weg zum Verkehrsgerichtstag in Goslar auch ein Anruf auf meiner Notrufnummer.

Ein grundsätzlich freundlicher Staatsanwalt war bei der Strafverfolgung meines Mandanten gar nicht mehr so freundlich. Er hatte beim zuständigen Amtsgericht (heimlich ;-) ) einen Durchsuchungsbeschluß erwirkt, der am Donnerstagmorgen von ebensowenig freundlichen Polizeibeamten vollstreckt wurde. Insgesamt fünf Beamte standen bei meinem Mandanten in den Geschäftsräumen und tüteten alles ein, was nicht niet- und nagelfest war und irgendwie nach EDV aussah. Rechner, Monitore, Mäuse, Telefonanlage (!) und natürlich auch das bisschen Papier, was in dem Büro meines Mandanten abgeheftet war.

Gleichzeitig wurde meinem Mandanten ein richterlicher Beschluß ausgehändigt, mit dem die Staatsanwaltschaft seine Konten unter Arrest stellte.

Von jetzt auf gleich war mein Mandant ohne Rechner, Telefon und Barmittel. Wenigstens hat die Polizei ihn nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung wieder gehen lassen, damit er sich um seine erschreckten Mitarbeiter kümmern konnte. Ein GAU, aber nicht der Super-GAU.

Ich habe meinem Mandanten verziehen, daß er per Notruf meine Teilnahme am Verkehrsgerichtstag vereitelt hat. Aber genau dafür sind die Telefon-Nummern auf meiner Visitenkarte ja gedacht.

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.