Strafrecht

Zypries gegen Beschneidung von Rechtsschutz

Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Thüringen haben heute im Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens vorgelegt.

„Bei den Vorschlägen der Länder handelt es sich um alte, lediglich neu verpackte Vorschläge zur Justizentlastung. Solange die Länder mit der Effektivierung des Strafverfahrens nur Geld in der Justiz einsparen wollen, ist das Projekt zum Scheitern verurteilt“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

„Effektiver Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger muss das oberste Gebot aller Reformüberlegungen sein. Veränderungen in diesem Bereich müssen sich immer an dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit messen lassen. Das gilt im besonderen Maß bei Grundrechtseinschränkungen im Straf- oder Strafverfahrensrecht. Deshalb lehne ich die Pläne der fünf Bundesländer ab.“

* Bei Urteilen, die Geldstrafen von bis zu 15 Tagessätzen vorsehen, kann das Berufungsgericht nach geltendem Recht die Annahme der Berufung ablehnen. Diese Grenze will der Länderentwurf auf 60 Tagessätze anheben. Damit würde der Rechtschutz gegen mehr als zwei Drittel aller auf Geldstrafen gerichteten Urteile – sprich etwa 80 % aller nach allgemeinem Strafrecht ergangenen Urteile – massiv beschnitten.

* Die vorgesehene Erweiterung des Strafbefehlsverfahrens und des beschleunigten Verfahrens auf eine Strafandrohung von 2 Jahren (geltendes Recht: 1 Jahr) erscheint rechtsstaatlich bedenklich. Die Besonderheiten und Beschränkungen dieser Verfahrensarten sind auf Fälle der kleineren Kriminalität zugeschnitten, passen aber nicht für eine bis zu zweijährige Freiheitsstrafe, die in Bereiche der mittleren Kriminalität hineinreicht. Besonders zweifelhaft erscheint, wie in diesen Verfahrensarten bei einer zweijährigen Freiheitsstrafe, die nur ausnahmsweise zur Bewährung ausgesetzt werden darf, die notwendige Erforschung von Persönlichkeit und Tat betrieben werden soll.

Quelle: Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz, Newsletter vom 22. September 2006

Wo sie Recht hat, hat sie Recht.

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Noch eine Flucht aus Moabit?

Ein 32-jähriger Gefangener ist in der Untersuchungshaftanstalt Moabit tot aufgefunden worden. Der Mann hatte sich am Fensterkreuz seines Haftraumes erhängt, teilte die Justizverwaltung gestern mit. Die sofort herbeigerufene Ärztin konnte am Freitagmorgen nur noch den Tod des Inhaftierten feststellen. Eine Obduktion wurde veranlasst.

Quelle: taz

Ob die Obuktion dabei hilft, die Gründe für diese traurige Flucht zu ermitteln?

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Doch kein Bündnis zwischen Saddam und Al Qaida

Ein Senatsbericht führt die Begründungen der Bush-Regierung für den Irak-Krieg ad absurdum. Danach hatte Ex-Diktator Saddam Hussein niemals Verbindungen zum Terrornetzwerk Al Qaida.

Saddam Hussein habe kein Vertrauen in Al Qaida gehabt und habe die islamistischen Extremisten als Bedrohung für seine Führung eingeschätzt, hieß es am Freitag in dem Bericht des US-Geheimdienstausschusses im Senat. Saddam Hussein habe jegliche Anfragen von Al Qaida zur materiellen und logistischen Unterstützung zurückgewiesen. Die US-Regierung hatte in der Vergangenheit mehrfach auf entsprechende Verbindungen hingewiesen und den Krieg gegen Irak unter anderem damit gerechtfertigt.

In dem Bericht des Senats stellen die Senatoren zudem fest, dass die irakische Führung kein aktives Atomprogramm und auch kein mobiles Labor zur Herstellung biologischer Waffen gehabt habe. Die Regierung habe Geheimdienstinformationen nicht so genutzt, wie sie es hätte tun sollen, nämlich „um Entscheidungsträger zu informieren“, urteilte die Nummer zwei des Ausschusses, der Demokrat John Rockefeller. Die Verantwortlichen hätten vielmehr Hinweise „ausgewählt, übertrieben oder verschwiegen“, um ihre Entscheidung zum Krieg gegen den Irak zu rechtfertigen, die sie ohnehin schon gefasst gehabt hätten.

Quelle: Tagesspiegel Online – Nachrichten

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Empörte Staatsanwaltschaft

Nach der Flucht aus Moabit ärgert sich die Staatsanwaltschaft über die gelockerte Bewachung des Angeklagten, den man des Betruges beschuldigt. Der Richter hatte angeblich diese Lockerungen angeordnet.

Bei zuvor 48 Verhandlungstagen war der Angeklagte stets von zwei Wachtmeistern und mit Handschellen gefesselt in den Gerichtssaal gebracht worden. Am Dienstag hat der 44-Jährige seinen einzigen Bewacher in der Vorführzelle des Gerichts mit einer Glasscherbe bedroht und gefesselt und war dann mit dessen Schlüsselbund entkommen.

Konsequenzen wird die Fehleinschätzung für den Richter nicht haben, hieß es gestern in der Justizverwaltung, sie falle in die „richterliche Unabhängigkeit“.

Quelle: Tagesspiegel

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Tretender Polizist

Polizist unter Verdacht

Ein Polizeibeamter soll gestern Abend um 21 Uhr in der Prenzlauer Allee in Pankow während der Demonstration zum Thema „Nazistrukturen aufdecken und bekämpfen” einem 22-jährigen Versammlungsteilnehmer in den Bauch getreten haben, so dass dieser kurzfristig bewusstlos wurde. Zuvor hatte es wohl eine Rangelei zwischen Polizisten und Versammlungsteilnehmern gegeben wodurch der Mann zu Boden fiel und sich eine Kopfplatzwunde zuzog. Anschließend soll ein noch nicht bekannter Polizist dem 22-Jährigen mit dem Fuß in den Bauch getreten haben. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet und das Landeskriminalamt hat die Ermittlungen übernommen.

Qelle: meinberlin.de

Das könnte unangenehm werden für den Polizeibeamten. Bei einer Verurteilung wegen gefährliche Körperverletzung im Amt beginnt der Strafrahmen bei sechs Monaten. Ab 12 Monaten Freiheitsstrafe wird der Beamte unter Verlust sämtlicher Pensionsansprüche aus dem Dienst entlassen. Es ist nicht wirklich klug, mit dem beschuhten Fuß anderen Leuten in den Bauch zu treten.

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Cannabis-Bauer im Glashaus

Gegen 21 Uhr 10 verursachte ein 47-jähriger Mann in der Elsenstraße in Neukölln unzulässigen Lärm. Er äußerte gegenüber den alarmierten Polizeibeamten, dass er die Musik nicht leiser stellen wird und mit Waffengewalt gegen sie vorgehen und sie „abknallen” werde, wenn sie seine Wohnung beträten. Durch ein Spezialeinsatzkommando wurde der Mann, der sich mittlerweile mit einem Messer bewaffnet und bei der Festnahme massiven Widerstand leistete, überwältigt. Der 47-Jährige befand sich offenbar unter dem Einfluss berauschender Mittel. Im Rahmen der Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Beamten 18 Töpfe mit Cannabispflanzen.

Quelle: Polizeiticker auf Berlin.de

Wer bekifft im Glashaus sitzt, sollte dem SEK keinen Widerstand leisten.

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Die Vier Strafverteidiger in neuem Gewand

Das Prozeßberichtsblog der Vier Strafverteidiger hat sich verändert. Die Anwälte Eickelberg, Siebers, Rueber und ich betreiben nun unter der Adresse www.vier-strafverteidiger.de gemeinsam ein Weblog, das nicht nur über den Prozeß in Braunschweig berichtet, sondern darüber hinaus Juristisches mit Strafrechtsbezug unters Volk bringt.

Aus diesem Grunde wird dann hier auch nicht mehr so viel Strafrechtliches zu lesen sein.

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Das Klo als Fluchthelfer

Einmal mehr ist der Gang zur Toilette der Weg in die Freiheit gewesen. Gestern mußte allerdings der Aufpasser mal, als der Patient des Maßregelvollzugs die Gelegenheit zu einem Ausflug nutzte.

Eine 17-stündige Suche blieb erfolglos. Der Flüchtling ist dann aber entspannt und mit einem leichten Schwips freiwillig wieder zurück gekommen.

Quelle: Berliner Zeitung

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Unverschämt

Gestern erhielt ich einen Notruf. Der Bruder des Anrufers sei verhaftet worden. Mehr als die persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift) konnte mir der Anrufer nicht mitteilen. Das bedeutete runde zwei Stunden Telefoniererei meiner Mitarbeiterin, bis wir wußten wo er sitzt, der Bruder. Und warum er sitzt.

Ich bat den Anrufer, mir einen angemessenen Vorschuß dafür zu zahlen, daß ich den Bruder besuche. Wieso solle er mich bezahlen, er sei Hartz IV Empfänger und das sei doch wohl eine Unverschämtheit, in so einer Notsituation Geld von ihm zu verlangen.

Nagut, dann bin ich eben unverschämt. Da habe ich einen Anspruch drauf.

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Folter, Massengentests und gesundes Volksempfinden

Der Auftritt mancher Kriminalbeamter in der Öffentlichkeit macht mir Angst.

Erst redet ein Klaus Jensen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter daher, daß „extreme Verhörmethoden“ künftig nicht mehr im Protokoll erwähnt werden (vulgo: Gefoltert wird heimlich).

Nun reklamiert Wilfried Albishausen von der selben krimin… Vereinigung, der Datenschutzbeauftragte Schaar betreibe Effekthascherei, wenn er die Massengentests kritisiere.

Udo Vetter und ein paar seiner Kommentatoren haben zu und mit Recht erhebliche Bedenken hinsichtlich des Demokratieverständnisses der Mitglieder dieser Truppe.

Sieht die Zukunft nach Vorstellung des BDK dann so aus: Erst einmal alle unter Generalverdacht stellen und wer sich nicht freiwillig dem Gentest unterzieht, wird extrem verhört? Ich bin gespannt, was da noch so alles an gesundem Volksempfinden aus dieser Richtung kommt.

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