Strafrecht

Was war los im Wrangelkiez?

Was sich bei den Festnahmen am Dienstag abspielte, wird immer unklarer: Anwohner bestreiten die Darstellung der Polizei.

schreibt PLUTONIA PLARRE in der taz am 20.11.06

Aufklärung tut not. Was hat sich vergangenen Dienstag wirklich im Kreuzberger Wrangelkiez ereignet? In der ersten Pressemitteilung der Polizei hieß es, „eine Ansammlung von 80 bis 100 Jugendlichen“ sei dort „massiv“ gegen Polizeibeamte vorgegangen, als diese zwei Tatverdächtige festnehmen wollten. Tags darauf hatte Polizeipräsident Dieter Glietsch erklärt, lediglich „einzelne Personen“ seien gewalttätig geworden. Jugendliche und Anwohner aus dem Wrangelkiez bestreiten selbst das. Die Stimmung sei aufgebracht gewesen, aber handgreiflich geworden sei nur ein einziger: der 23-jährige Mehmet S. Und das erst, nachdem er von Beamten niedergeschlagen worden sei.

Ich bin gespannt, was am Ende noch alles zu Tage befördert wird. Der Bericht in der taz läßt jedenfalls Zweifel an dem aufkommen, was die Medien im übrigen berichtet haben.

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Nicht klug

Der Mandant fährt mit einem Auto – amerikanischer Bauart, so ein Mittelding zwischen 30-Tonner und Schienenbus – von dem Tankstellengelände. Und zwar durch die Einfahrt, bei der die Ausfahrt nicht gestattet ist.

Es kommt ihm ein Herr mit Hut, der Wackeldackel und die gehäkelte Klopapiermütze auf der Heckablage, in seinem Hyundai-Kleinstauto entgegen. Nennen wir ihn einfach mal Schulz T. Der Behütete plustert sich auf, weist den Trucker darauf hin: „In diese Richtung dürfen Sie nicht fahren!“ und stellt sich mit seinem Matchbox-Teil der Lokomotive den Weg.

Man diskutiert ein wenig, tauscht ein paar Nettigkeiten aus und dann heißt es weiter im Protokoll der von dem Dackelhalter gerufenen Polizei:

Der Fahrer des Truck sagte zu Schuiz T.: „Halt deine Fresse, sonst schlag ich dir deine letzten Zähne auch noch raus.“ Des weiteren griff der LKW-Fahrer durch die offen stehende Scheibe der Fahrertiir in den Innenraum des PKW von Schulz T. und packte ihm am Hals. Der Schulz T. erlitt dadurch keine körperlichen Schäden. Anschließend stieg der Fahrer wieder in den Truck und fuhr nach Angaben des Schulz in Richtung L.

Die Polizei braucht keine Ringfahndung zu machen, um den Big Block zu finden und den Fahrer zur Rede zu stellen. Das Problem, das meinen Mandanten nun etwas länger beschäftigen wird, besteht in Folgendem: Von den 23 Vorstrafen im Bundeszentralregister beziehen sich Stücker 8 auf „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Für die letzte Tat hat er sich eine Freiheitsstrafe gefangen, die zur Bewährung ausgesetzt war. Der oben beschriebene show down auf der Tanke fiel in die letzten Wochen der Bewährungszeit. Ach so: Eine Fahrerlaubnis hat der Mandant auch nicht …

Manchmal wäre es einfach besser, eine Tüte Beruhigungsmittel dabei zu haben. Egal, was für eine Tüte …

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Ostbullen gegen Kanaken

„Geh dahin wo, du herkommst, du hast in Deutschland nichts zu suchen, Kanake.“

lautet das Zitat der einen Seite durch Anna Reiman in ihrem Beitrag „Kiez-Keilerei – schwere Vorwürfe gegen Polizei“ auf SPON.

Was wollen die Scheiß-Ostbullen hier, die sind kürzer als wir in der BRD und sagen uns, wir sollen wieder in die Türkei gehen?

zitiert sie auf SPON in ihrem Beitrag „Eskalation im Kiez – Krawalle alarmieren Polizei“ die andere Seite.

Die Kiez-Bewohner behaupten, die Polizei habe mit rassistischen Sprüchen provoziert – die Beamten erklären, sie seien beleidigt und bedroht worden.

Auch das obige Zitat stammt aus den Beiträgen auf SPON.

Ganz anders hört sich der Bericht der taz über den Zoff im Wrangelkiez an:

Die erste Darstellung seiner Pressestelle, „eine Ansammlung von 80 bis 100 Jugendlichen“ sei „massiv gegen Polizeibeamte vorgegangen“, hat Polizeipräsident Dieter Glietsch gestern korrigiert. Lediglich „einzelne Personen“ seien gewalttätig geworden. Einer der beteiligten Jugendlichen hatte nach dem Vorfall gegenüber der Presse berichtet, die 12-Jährigen seien wie Terroristen behandelt und mit Handschellen gegen eine Wand gestellt worden. „Geh doch zurück in dein Land“, hätten die Polizisten auf seinen Protest erwidert. Laut Glietsch hat das Landeskriminalamt wegen der Rassismusvorwürfe ein Ermittlungsverfahren gegen die Beamten eingeleitet.

Was denn nun?

Die Schlägerei von Kreuzberg – und was wirklich geschah.

weiß nur die BZ

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12-Jährige und die Solidarität im Wrangelkiez

Mit zwei Bengels auf dem Wrangelkiez im tiefsten Kreuzberg hatte die Berliner Polizei ein wenig Mühen:

Eine Ansammlung von 80 bis 100 Jugendlichen ging gestern massiv gegen Polizeibeamte vor, die zwei Tatverdächtige zu einer versuchten Raubtat festnehmen wollten. Die Polizei war alarmiert worden, weil gegen 16 Uhr 20 in der Wrangelstraße in Kreuzberg vier Personen einen 15-Jährigen berauben wollten. Er erhielt Schläge, konnte aber seinen MP3-Player festhalten. Bei der Absuche der Umgebung stellten die Polizisten kurze Zeit später zwei Zwölfjährige aus einer Gruppe von fünf Jugendlichen als Tatverdächtige fest. Plötzlich tauchten 80 bis 100 Personen auf und bedrängten die Beamten. Die Polizisten forderten Verstärkung an. Ein 23-Jähriger versuchte, den Abtransport der beiden Kinder durch Öffnen der Fahrzeugtür und Tritte gegen den Funkstreifenwagen zu verhindern. Bei seiner Festnahme leistete er Widerstand. Unbekannt gebliebene Täter schlugen ebenfalls auf die Beamten ein. Nach Abtransport der drei Personen beruhigte sich die Situation. Zwei Beamte wurden verletzt, einer von ihnen musste vom Dienst abtreten. Die Zwölfjährigen wurden den Eltern übergeben, der 23-Jährige nach Personalienfeststellung entlassen.

Quelle: Polizeiticker auf berlin.de

So geht’s ja nun nicht. Was hat die Polizei denn auch im Wrangelkiez verloren? Soll sie doch da weg bleiben, dann passiert Ihnen auch nichts. Solche kleinen Räubereien regeln die Familien dort doch unter sich.

Oder?

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Tolle Geschäftsidee: Kupferdiebstähle

Die Täter seien jeweils nachts in die Türme der Windräder eingedrungen, hätten die Anlagen außer Betrieb gesetzt und Kupferkabel abgebaut. Polizei ließ die Windkraftanlagen observieren.

Aus einem (!) Turm wurden etwa 120 Meter Kabel gestohlen hatten. Auf 25.000 bis 50.000 Euro wurden die durch die Täter erzielten Einnahmen geschätzt. Der Schrotthändler, der das Kabel von den Tätern „aufgekauft“ hat und nun der Hehlerei verdächtigt wird, habe einen Gewinn von schätzungsweise bis zu 100.000 Euro erzielt.

Quelle: Tagesspiegel Online – Nachrichten

Ideen muß man haben, man sollte sich nur nicht erwischen lassen.

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Überfall auf Bestattungsinstitut

Neukölln: Zwei unbekannte Täter überfielen gestern Abend ein Bestattungsinstitut in der Hermannstraße. Die Männer betraten gegen 17 Uhr 50 die Geschäftsräume und bedrohten die beiden 19 und 30 Jahre alten Angestellten mit Schusswaffen. Dann forderten sie ihre Opfer auf, sich auf den Boden zu legen. Die Räuber entkamen mit Geld und einem Handy. Die beiden Angestellten blieben unverletzt.

Quelle: Polizeiticker

Irgendwie phantasielos, diese Neuköllner Räuber. Mir fällt da durchaus eine Alternative ein zu der Aufforderung an die Bestatter, sich auf den Boden zu legen. Tja, Neukölln eben.

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Neuköllner Hackebeilchen

Neukölln. Gestern Abend gegen 20 Uhr 20 betraten zwei unbekannte Täter an der Hertastraße Ecke Delbrückstraße in Neukölln eine Spielhalle. Einer der Räuber bedrohte den 34-jährigen Gast mit einem Fleischerbeil. Der andere Täter bedrohte die 24-jährige Angestellte mit einer Pistole und forderte das Geld. Beide Räuber flüchteten mit ihrer Beute durch die Delbrückstraße in Richtung Grenzallee.

Quelle: Polizeiticker

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IKEA renoviert JVA Moabit

Unbestätigten Gerüchten zur Folge soll Ikea die 100 Jahre alte Justizvollzugsanstalt in Moabit endlich mal auf den aktuellen Stand bringen (pps / 214 kb).

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Dunkelnorm: OASG

Eine weitest gehend in der Öffentlichkeit unbekannte Rechtsnorm ist das Opferanspruchssicherungsgesetz (OASG). Mit vollem Namen heißt die Vorschrift „Gesetz zur Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche der Opfer von Straftaten“.

Danach hat der oder die Geschädigte einer Straftat die grundsätzliche Möglichkeit, die Einnahmen des Täters zu pfänden, die er durch die Veröffentlichung seiner Lebensgeschichte bzw. der Darstellung der Tat erzielt.

Damit soll es Verurteilten wie Markus Gäfgen und seinem Rechtsanwalt (der ihn nach der Verurteilung vertritt) oder Arno Funke alias Dagobert erschwert werden, mit der Straftat später noch Einnahmen zu erzielen, die nicht den Geschädigten zugute kommen.

Solche Normen muß man kennen, wenn man als Opferanwalt unterwegs ist.

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Zypries meint: Straftaten dürfen sich nicht lohnen

Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten gebilligt. Damit können Straftätern die finanziellen Gewinne aus Straftaten künftig leichter entzogen werden. Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz am 29. Juni 2006 beschlossen, es wird voraussichtlich Anfang 2007 in Kraft treten.

„Die Begehung von Straftaten darf sich nicht lohnen. Kriminelle Gewinne müssen deshalb abgeschöpft werden und den Opfern zugute kommen. Die Staatsanwaltschaft ist dieser Vermögensabschöpfung in den vergangenen Jahren zunehmend nachgegangen – und hat damit auch die Organisierte Kriminalität, die insbesondere durch ihr Gewinnstreben gekennzeichnet ist, effektiv bekämpft. Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz sind die Instrumentarien weiter verbessert worden“, sagte Zypries.

Kernstück des neuen Gesetzes ist ein Auffangrechtserwerb des Staates: Nach geltendem Recht kann nicht in allen Fällen verhindert werden, dass kriminelle Gewinne wieder an den Täter zurückfallen. Sind die Opfer der Straftat unbekannt oder verfolgen sie ihre Ansprüche nicht, müssen die Vermögenswerte, die durch die Straftat erlangt und im Strafverfahren vorläufig sichergestellt wurden, grundsätzlich wieder an den Täter zurückgegeben werden. Die Neuregelung schafft in diesen Fällen Abhilfe, indem sie ein Verfahren für einen späteren Auffangrechtserwerb des Staates bereitstellt, wenn die Opfer ihre Ansprüche nicht binnen drei Jahren nach der rechtskräftigen Verurteilung des Täters geltend machen.

Beispiele:

* Ein Täter betrügt zahlreiche Personen um geringe Geldbeträge, zum Beispiel durch den verschleierten Verkauf minderwertigen Fleisches. Er erzielt dadurch einen beträchtlichen Gewinn, der von der Staatsanwaltschaft zugunsten der Geschädigten sichergestellt wird. Die Geschädigten sehen im Hinblick auf ihren jeweils relativ geringen Schaden davon ab, gegen den Betrüger gerichtlich vorzugehen und einen Titel zu erwirken.

* Der Betrüger hat jeweils große Schadenssummen „ergaunert“, etwa durch falsche Angaben über Kapitalanlagen. Die Geschädigten machen ihre Ansprüche aber nicht geltend, weil es sich bei dem von ihnen eingesetzten Vermögen jeweils um „Schwarzgeld“ (unversteuerte Einnahmen) handelte.

Lösung:

Bisheriges Recht: Weil die Ersatzansprüche der Geschädigten Vorrang haben, kann das betrügerisch erlangte Vermögen jeweils nicht zugunsten des Staates für verfallen erklärt werden. Konsequenz: Das sichergestellte Vermögen muss dem Täter spätestens drei Monaten nach der Verurteilung wieder zurückgegeben werden.

Neue Regelung: Die Geschädigten haben drei Jahre Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das sichergestellte Vermögen zu betreiben. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Verurteilung des Täters im Strafverfahren. Unterlassen dies die Geschädigten, so fällt das sichergestellte Vermögen nach Ablauf der drei Jahre an den Staat (sog. Auffangrechtserwerb des Staates).

Das neue Gesetz sieht ferner vor, dass die Ansprüche der Opfer grundsätzlich Vorrang gegenüber den Ansprüchen sonstiger Gläubiger des Täters erhalten. Außerdem wird die Information der Opfer verbessert: Sind die Opfer persönlich noch unbekannt, z. B. bei einer groß angelegten Betrugskampagne, kann die Staatsanwaltschaft im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) mitteilen, dass Sicherungsmaßnahmen gegen das Vermögen des Beschuldigten ergangen sind. Daneben enthält das neue Gesetz zahlreiche Detailverbesserungen im Verfahrensrecht, z. B. werden die Zuständigkeiten klarer und praxisnäher ausgestaltet.

Quelle: Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz
Newsletter vom 22. September 2006

Das hört sich für den unbefangenen Betrachter erst einmal nicht schlecht an. Der Kundige aber weiß, daß hinter diesen wohlklingenden Worten eine Menge Sprengstoff steckt: Für die Arrestierung von sämtlichen Bankkonten eines Beschuldigten brauchen die Strafverfolger lediglich einen kleinen Anfangsverdacht, an den weit weniger Anforderungen gestellt werden, wie beispielsweise an eine Wohnungsdurchsuchung. Erst nach 9 Monaten muß sich der Verdacht verdichtet haben. Bis dahin ist jeder Beschuldigter beim Sozialamt und vielleicht auch bei der Treberhilfe vorstellig geworden.

Die Rechtsnormen für diese einschneidenden Maßnahmen sind eigentlich schon uralt. Sie werden aber erst in den letzten paar Jahren extensiv angewandt. Deswegen hat sich auch erst jetzt herausgestellt, was damit angerichtet werden kann. Eine Korrektur dieser Existenzvernichtungs-Normen hält das BMJ allerdings nicht für nötig.

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