Strafrecht

Betriebsvorkommnis

Das Studium einer Ermittlungsakte ist immer wieder lehrreich. Heute hat der Strafverteidiger ein neues Wort kennen gelernt: Das Betriebsvorkommnis.

Mein Mandant hatte sich über einen Straßenbahnfahrer geärgert und dies in einer ihm eigenen Art artikuliert. Der Tramfahrer scheint aber auch so seine Besonderheiten zu haben. Denn wenn ich mir die Formulierungen seines Berichts anschaue, muß ich eigentlich davon ausgehen, daß ein abgeschlossenes Jurastudium hilfreich dafür ist, wenn man sich bei der BVG als Straßenbahnfahrer bewirbt.

Hier der Sachverhalt, der zur Anklageerhebung führte.

Der Tatvorwurf ist ziemlich heftig: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 304 Abs. 1,53 StGB, insbesondere wenn man berücksichtigt, daß der Kaffee die braune Brühe „lauwarm“ gewesen ist.

200 Tagessätze Geldstrafe für diesen Ausraster halte ich jedenfalls nicht für angemessen. Auch wenn der Tramfahrer zwei juristische Staatsexamen absolviert haben sollte.

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„Lieber Gott, erlöse uns von Putin“

Gute Mädchen kommen in den Himmel, schlechte Mädchen in Putins Russland in den Knast.

Ein „Punk-Gebet“ der russische Künstlerinnengruppe Pussy Riot am 21.02.2012 in einer Moskauer Kathedrale führte im März zur Verhaftung der drei Betschwestern. Seitdem befinden sich Maria Aljochina (24), Nadeschda Tolokonnikowa (22) und Jekaterina Samuzewitsch (29) in Untersuchungshaft.

Von März bis Juni brauchten die Ermittler, um den Sachverhalt aufzuklären. Nun wurde Anklage wegen „schweren Rowdytums“ erhoben, ein Straftatbestand, der im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahre vorsieht.

Ich kann mir gut vorstellen, daß die Mädels die Promotion für ihren Punkrock nicht ganz so langwierig geplant haben.

Aus gut unterrichteten Kreisen wurde bekannt, daß Herr Putin von Kirchenmusik andere Vorstellungen habe und Punk eher weniger mag. Die Verteidiger der drei Angeschuldigten reklamieren daher auch politische Motive, die hinter dem Verfahren stünden.

Amnesty International, aber auch unsere Bundesregierung, vertreten durch die Botschaft in Moskau, beobachten das Verfahren. Weitere Infos und Hinweise zu Möglichkeiten einer Unterstützung der Gewährleistung eines fairen Verfahrens gibt es auf der Website „Free Pussy Riot!“.

Update:

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung Markus Löning an 20.07.2012:

„Ich bin sehr erschrocken über die drakonische Verlängerung der Untersuchungshaft für die Künstlerinnen von „Pussy Riot“.

Die verhängte Untersuchungshaft von insgesamt 10 Monaten steht in keinem Verhältnis zu dem, was den drei Frauen vorgeworfen wird. Sie ist absurd und zieht die Familien und Kinder der Frauen grotesk in Mitleidenschaft.

Ich rufe Russland auf, Meinungsfreiheit und die Freiheit der Kunst zu wahren. Ich hoffe, dass die russischen Behörden die Frauen endlich wieder freilassen und eine Einstellung der Verfahren prüfen.“

Quelle: Auswärtiges Amt

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Effektive Drogenpolitik

Ich habe viel gelernt, auf der Fortbildungsveranstaltung am Samstag. Auch von der Polizei, die vertreten war durch Herrn Polizeipräsident Horst Wawrzynski aus Leipzig.

Herr Wawrzynski präsentierte mit selbstbewußtem Stolz seine nahezu Heroin-freie Stadt Leipzig. Durch drei größere Aktionen habe die Leipziger Polizei den Markt, was den Handel mit Heroin angeht, weitestgehend trocken gelegt.

Herr Wawrzynski räumte auf meine Frage hin aber auch ein, daß er nun einen Freund weniger habe: Nämlich den Polizeichef der Nachbarstadt Halle. Denn dort wurden plötzlich stark steigende Umsatzzahlen bei den Heroin-Händlern vermeldet.

Crystal PurEin Leipziger Strafverteidiger berichtete zudem, daß die Lücken, die das fehlende Heroin am Markt hinterlassen hat, nun auch teilweise durch Crystal geschlossen werde, das säckeweise aus dem relativ nahe gelegenen Tschechien eingeführt wird.

Dieses Crystal (alte Männer kennen diese Droge auch unter den Namen Pervitin, Panzerschokolade, Stuka-Tabletten, Fliegersalz oder Hermann-Göring-Pillen, jüngere Menschen eher unter Yaba, Ice, Meth oder Crystal Meth) ist eine Droge, mit der man sich binnen kürzester Zeit (Monate!) problemlos zu einem lebenden Untoten verwandeln kann.

An der Diskussion um die Legalisierung von Betäubungsmitteln als Alternative zu diesem sinnlosen und gefährlichen „Kampf gegen Drogen“ habe ich mich dann nicht mehr beteiligt. Es gab keine neuen Argumente …

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Ein bisschen himmelblauer Porsche

Aus einer Zeugenvernehmung:

Mal schauen, ob man mit dieser Beschreibung die Autos irgendwo findet. Sachdienliche Hinweise nimmt der Strafverteidiger und jede Polizeidienststelle gern entgegen.

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Schnapsidee

Prost Herr Henkel

Prost Herr Henkel

Die CDU sorgt wieder einmal für Mandanten-Nachschub bei Berliner Strafverteidigern:

Der Senat will Kiffern an die Tüte. Die CDU-Senatoren Frank Henkel (Inneres), Mario Czaja (Gesundheit) und Thomas Heilmann (Justiz) planen, den straffreien Eigenbedarf von Cannabis von 15 auf 6 Gramm zu senken. Der Koalitionspartner SPD und die Opposition wollen das Vorhaben in Rauch auflösen.

berichtet Konrad Litschko in der taz.

Unbestätigten Berichten zufolge sollen die drei Herren Senatoren am Biertisch auf diese Idee gekommen sein.

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Rucksackraub

Wenn das nicht die Kriminaldirektion Kaiserslautern geschrieben hätte, wäre es kompletter Blödsinn, den kein Mensch glauben würde:

Eine nicht alltägliche Anzeige hat die Polizei am Donnerstag aufgenommen, als ein 17-jähriger Jugendlicher zur Dienststelle kam und angab, dass ihm sein Rucksack geraubt wurde. Kurios dabei: In dem Rucksack befanden sich nach seinen Angaben 100 Gramm Marihuana und 50 Gramm Haschisch.

Der Geschädigte, der bei der Anzeigenerstattung von seinem Vater begleitet wurde, gab an, dass ihm ein 20 Jahre alter Bekannter den Jack-Wolfskin-Rucksack sowie seine Jacke am Mittwochabend in der Siegelbacher Straße entrissen habe. Zuvor habe er ihn mit einer Waffe bedroht.

Der aus dem Landkreis stammende mutmaßliche Räuber konnte im Rahmen der folgenden Fahndung am Donnerstagabend festgenommen werden und räumte die Tat teilweise ein. Allerdings habe er sein Opfer nicht mit einer Waffe, sondern mit seinem Handy „bedroht“.

Der Rucksack und die Jacke sowie etwa 50 Gramm Haschisch stellten die Beamten in der Wohnung eines Bekannten des 20-Jährigen sicher. Was mit dem Rest des Rauschgiftes passierte, ist noch unklar.

Wenn ich der Polizeibeamte gewesen wäre, hätte ich Vater und Sohn erstmal in eine Ausnüchterungszelle gesteckt. Die beiden müssen doch völlig breit gewesen sein …

Bild: Rike / pixelio.de

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Kaum kriminelle Internetnutzer

Im Jahre 2011 haben die statistischen Bundesbeamten knapp 82.000.000 Bundesbürger gezählt. 51.000.000 davon sollen im Internet unterwegs gewesen sein. Wenn man nun den Wiesbadener Statisten Glauben schenken mag, ist es dabei 222.267 Mal zu Überschreitung von strafrechtlichen Grenzen gekommen.

Geht man mal davon aus, daß reichlich Mehrfachtäter unterwegs sind, surften 2011 über den Daumen gerechnet 100.000 Kinderpornografen, Raubkopierer und Betrüger durchs Netz. Das sind im Verhältnis zu allen Surfern keine 0,2 %, die Quote für alle Bundesbürger liegt sogar nur bei 0,1 %.

Hey, da können die ganzen Strafverteidiger, die sich mit Cybercrime beschäftigen, aber nicht von leben. So geht das aber nicht, Ihr gesetzestreuen Knechte!

Bildquelle und weitere Zahlen: Polizeiliche Kriminalstatistik 2011 (pdf)

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Je später am Abend …

… ein Staatsanwalt hier anruft, desto schöner das Strafmaß. Gestern Abend, 18:30 Uhr:

Man habe einen „Dritten Mann“ gefunden. Was das bedeute, könne ich mir vorstellen, feixte der Ermittler.

Wenn ich heute Vormittag in der Untersuchungshaftanstalt dem Mandanten den wenig erfreulichen § 30a BtMG vorlese, sollte ich reichlich Taschentücher mitnehmen.

Das gibt feuerrote Tropfen …

Bild: Martin Jäger / pixelio.de

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Ernsthaft professionell

Die Staatsanwaltschaft wirft meinem Mandanten vor, eine Marihuana-Plantage betrieben zu haben. Und zwar auf professionell hohem Niveau, behauptet der Staatsanwalt:

Das Ganze wirkte auf mich nicht sonderlich professionell, jedenfalls sah ich auf den Bildern, die die Polizei von den Räumen gemacht hatte, noch reichlich Möglichkeiten zur „Optimierung“. Da hat so mancher Strafverteidger schon Besseres gesehen.

Eine ernst gemeinte Anlage sieht tatsächlich anders aus. Hier ist zum Beispiel eine, die von polnischen Drogenspürhunden Ermittlungsbehörden entdeckt wurde:

Für so etwas gibt es bei uns bereits Freiheitsstrafen, die man nicht mal so einfach auf dem Haftsack absitzt. Ich möchte nicht wissen, was die polnischen Gerichte dafür aufrufen. Im übrigen ist der Aufenthalt in einem polnischen Knast nach den mit zu Ohren gekommenen Berichten eher nicht zur Steigerung der Lebensfreude geeignet.

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Kiffende Hamster

Ab dem 1. Mai darf Cannabis in den holländischen Provinzen Zeeland, Nord-Brabant und Limburg nur noch an Bürger verkauft werden, die in den Niederlanden gemeldet sind.

berichtet die Tagesschau.

Vor allem die westdeutschen (also die von ganz links) Polizeibehörden – in Viersen zum Beispiel – haben wohl ein paar Probleme mit dem Durchgangsverkehr. Deswegen freuen die sich natürlich über eine solche Regelung.

Aber ob das was nützt? Oder führt dies nun zu einem Ansturm auf die Einwohnermeldeämter jenseits der westlichen Grenze der Prohibition?

Jedenfalls zur Zeit sollte man den Bereich um die holländische Grenze weiträumig umfahren, wenn man mit Haschisch in den Taschen unterwegs ist:

Die deutschen Beamten stellen sich bereits auf Hamsterkäufe in den kommenden zwei Wochen ein.

Ich stelle mir gerade vor, wie ein kiffender Hamster wohl aussehen mag?

Bildquelle: Wikipedia

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