Betriebsvorkommnis

Das Studium einer Ermittlungsakte ist immer wieder lehrreich. Heute hat der Strafverteidiger ein neues Wort kennen gelernt: Das Betriebsvorkommnis.

Mein Mandant hatte sich über einen Straßenbahnfahrer geärgert und dies in einer ihm eigenen Art artikuliert. Der Tramfahrer scheint aber auch so seine Besonderheiten zu haben. Denn wenn ich mir die Formulierungen seines Berichts anschaue, muß ich eigentlich davon ausgehen, daß ein abgeschlossenes Jurastudium hilfreich dafür ist, wenn man sich bei der BVG als Straßenbahnfahrer bewirbt.

Hier der Sachverhalt, der zur Anklageerhebung führte.

Der Tatvorwurf ist ziemlich heftig: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 304 Abs. 1,53 StGB, insbesondere wenn man berücksichtigt, daß der Kaffee die braune Brühe „lauwarm“ gewesen ist.

200 Tagessätze Geldstrafe für diesen Ausraster halte ich jedenfalls nicht für angemessen. Auch wenn der Tramfahrer zwei juristische Staatsexamen absolviert haben sollte.

Dieser Beitrag wurde unter Behörden, Strafrecht veröffentlicht.

24 Antworten auf Betriebsvorkommnis

  1. 1
    Sebastian says:

    Ich verstehe nicht ganz warum sie den Tatvorwurf / Strafforderung (nennt man das so?) mit der Schilderung des Sachverhalts in Verbindung bringen? Der Tramfahrer wird wohl kaum nebenbei bei der Staatsanwaltschaft arbeiten …

    Über eine solche präzise Schilderung kann man sich doch nur freuen? Zumindest ist sie gut zu verstehen und gibt den Sachverhalt (aus Sicht des Fahrers) vollständig wieder ;)

  2. 2
    Tilman says:

    Was mich wundert:
    1) Alles dauerte nur 8 minuten? Da war die Polizei aber fix.
    2) Er stellt kein Strafantrag. Ist der Mann so hart im Nehmen?

  3. 3
    Björn says:

    Aber der Fahrer häte an dem Kaffee ertrinken können.
    (scnr)

  4. 4
    MaxR says:

    Vielleicht fällt der Kaffee ja auch unter 224 Abs 1 Nr 1?

    „durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,“

  5. 5
    Felix aus Frankfurt says:

    304 Abs. 1 verstehe ich nicht so ganz.

    Sind die Verkehrsbetriebe in Berlin eine Religionsgemeinschaft? (Würde mich ja nicht wundern: Man betet, dass S-Bahn fährt und wenigstens halbwegs pünklich ist…)
    „Öffentlichen Nutzen“ kann ich auch nicht so wirklich erkennen, ich hätte da eher an Parkbänke o.Ä. gedacht, die BVG ist letztendlich ein Unternehmen, da würde „normale“ Sachbeschädigung auf §303 doch eher greifen, oder?

    Und wieso wird das verfolgt, wenn der Fahrer keinen Strafantrag stellt? Öffentliches Interesse kann ich da nicht wirklich sehen…

  6. 6
    Tilman says:

    Öffentliches Interesse kann ich gut nachvollziehen. Das was kein „Gerangel in der Kneipe nach Feierabend“ sondern ein BVG Fahrer am Arbeitsplatz. Die Fahrgäste kamen verzögert ans Ziel an, genau wie vermutlich nachfolgende Fahrgäste. Und ich denke, die Öffentlichkeit hat schon ein Interesse, dass BVG Fahrer kein Freiwild werden.

    Der Scheibenwischer ist im öffentlichen Besitz, also würde 304 passen. Nur das mit der „gefährlichen“ Körperverletzung ist wohl Unsinn um dem Schläger zusätzlich zu beeindrucken.

  7. 7
    RA JM says:

    Staatsanwältin?

    Duckundwech.

  8. 8
    Johannes says:

    Mehr als angemessen.

  9. 9
    meine5cent says:

    Was waren denn die „u.g. Verletzungen“ ? Und wie sah das BZR aus?
    Da in den letzten Jahren Angriffe auf BVG-Fahrer immer wieder und teils recht brutal ausfielen, will man wohl auch etwas generalpräventiv wirken.

  10. 10
    roflcopter says:

    Hätte er sich die braune Plörre nicht gekauft hät er womöglich die Tram erwischt :D

  11. 11
    dasaleph says:

    Ich wäre kein guter Anwalt. Vollkommen klar das der Mann so gut wie nur möglich verteidigt werden sollte.
    Ich muss nur sagen, ich hätte einfach keine Lust diesen freundlich jungen Mann, der seinen Unmut auf diese Weise äussert, zu verteidigen. Der kann nämlich meinetwegen dahingehen, wo der Pfeffer wächst. Da soll’s auch recht schön sein. Ich glaub‘ nur diese Einstellung meinerseits wäre schlecht für’s Geschäft.

  12. 12
    Der Gouvernator says:

    Wenn mir einer die Tür vor der Nase zumacht, dann ärgere ich mich. Aber ich gehe nicht daher und reiße dem Vehikel die Scheibenwischer ab. Und erst recht nicht verhaue ich den Fahrer.

    Selbst mit ein paar Bier geht das weit über das übliche Maß an Ärger und Aggression hinaus. Ein Tritt gegen die Tür würde ich noch verstehen, aber nicht mehr.

    Wenn also dieser mutmaßliche Täter ordentlich verknackt wird, dann liegt es daran, daß er sich weit außerhalb des Normalen benommen hat. Das ist allein seine Schuld und nicht die eines Anderen.

    Stellt sich die Frage nach der Höhe der Strafe., Hier in Amiland würde er dafür jedenfalls eine ganze Weile einsitzen. Da käme er nur drum herum, wenn er einen Deal (zugunsten von sozialen Einrichtungen, verbunden mit darin geleisteter Arbeit) hinbekommt. Und der wäre sicherlich ERHEBLICH teurer als die 200 Tagessätze (egal wie hoch sie im Einzelnen sind).

    Ok, D ist nicht USA. Dennoch besteht kein Grund diesen Ausraster mit Streicheleinheiten zu subventionieren. 120 Tagessätze sollten es schon mindestens sein…

  13. 13
    Deutsche Gabbana says:

    Ich will dem Herrn Beschuldigten ja nicht zu nahe treten, aber wegen so einer Nichtigkeit so vollkommen hemmungslos auszurasten und seine Aggressionen an Sachen und Menschen auszulassen traue ich eigentlich nur einem psychisch kranken Menschen zu. Meiner Meinung nach sollten Strafrichter viel häufiger die psychische Gesundheit eines Angeklagten untersuchen lassen. Das hat ja im Rahmen der Schuldfähigkeit durchaus auch Relevanz für den Schuldspruch.

    • Bingo. Genau da liegt der Hund begraben. Das berücksichtigen die Scharfrichter unter den Kommentatoren leider nicht. crh
  14. 14
    Martin says:

    Zum ersten Mal kann ich einen Beitrag nicht nachvollziehen. Solche Idioten brauchen wir in unserer Gesellschaft nicht. 200 Tagessätze halte ich für angemessen. Sonst fällt mir da nämlich nur Haft ein. Gern auch im offenen Vollzug aber wer wegen seiner eigenen Dusseligkeit so ausflippt… Nei danke

  15. 15
    ??? says:

    „Mitfahrwillig“ – männliche mitfahrwillige Person – eine Wortschöpfung, die ich zum ersten male höre.

    Das „Betriebsvorkommnis“ war mir hingegen geläufig. Kenne den Rapport und die Frage nach „Vorkommnissen“.

    Das kann ja mal vorkommen….sagte mein Dreijähriger, als das Gitterbettchen beim Mittagsschlaf nass war, aber lassen wir das, es ist verjährt.

    Vorkommnisse sind Störungen, aber keine Straftaten.

    Der Straßenbahnzug blieb in Umlauf.
    So ganz selbstverständlich ist das nicht, wenn in Polizeiautos, Straßenbahnen oder Busse reingekotzt oder reingepinkelt wird….

    Sie glauben das nicht? Dann fragen Sie mals die Putzkolonnen….

  16. 16
    Der Gouvernator says:

    Bezugnehmend auf „Deutsche Gabbana“ und den Kommentar von Hoenig:

    Mir wird ganz übel. Da kommt sie wieder rausgekrochen. Die Ausrede. „Er war psychisch krank“. Er ist nicht schuld. Er hatte eine schlechte Kindheit. Er hatte was getrunken. Er war nicht schuldfähig.

    Igitt. Das ist unterste Schublade. Das riecht nach Winkeladvokatur. :-)

    Wer Scheiß baut, soll den Rücken gerade machen. Er sollte den Schaden bezahlen, sich beim Fahrer entschuldigen und bei Gericht klar sagen „Ich habe Scheiß gebaut, tut mir leid, kommt nicht wieder vor“.

    • So ähnlich wird die Verteidigung auch aussehen.

      Und:
      Psychische Erkrankungen sind keine Ausreden, sondern eine massive Belastung zunächst einmal für die Erkrankten selbst. Dies gilt ganz besonders dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte sie nicht erkennen. Dann ist es Aufgabe des Verteidigers, darauf hinzuweisen, damit auch dieser Umstand – und nicht nur die Verletzung des „Opfers“ und der Sachschaden – beim Strafmaß berücksichtigt werden können (und müssen!). Das hat nichts mit Winkeladvokatur zu tun.

      „Igitt“ sind nur solche Entscheidungen (und Kommentare), die das außer Acht lassen.

      crh

  17. 17
    ??? says:

    Manche Fahrer provozieren so etwas auch, indem sie frech grinsen, wenn sie einem direkt vor der Nase wegfahren. Das muss man im Zusammenhang sehen. Wir waren nicht dabei. Ein gefährlicher Eingriff in die öffentliche Ordnung ist das nicht, da kommen in Berlin ganz andere Sachen vor. Natürlich kann jeder einen guten Anwalt um Verteidigung bitten.

    Ich bin auch einmal mit einem tobenden Busfahrer aneinandergeraten. Früher, es war im Osten, durften in Autobusse nur zwei große Kinderwagen.

    Es war eine Frau mit Kinderwagen im Bus und eine andere mit einem kleinen Sportwagen, in dem ein Kind saß. Das zählt nicht, dachte ich und stieg ein, wobei mir die beiden Frauen behilflich waren, denn die modernen Busse mit niedrigem Einstieg gab es nicht. Der Busfahrer kam hinter und tobte: Zwei Kinderwagen und nicht drei. Ich hatte das Baby und einen Zweijährigen und weigerte mich auszusteigen. Die beiden anderen Frauen mischten sich ein – der kleine Sportwagen zählt nicht, nur die großen, wo ein Baby drinliegt.

    Der Fahrer brüllte, Renteromis gingen dazwischen und dann fuhr er wütend ab. In dem Gespräch kreisten Begriffe wie…. an den Bürgermeister schreiben…. Zeitung…Saustalll….. Beschwerde…Affenzirkus….. Verkehrsbetriebe….und noch etwas, wo ich nicht weiß, wie man es schreibt.

    Niemand hat heißen Kaffee geschmissen, allerdings begannen die Kinder zu brüllen…
    Wir hatten aber ordentlich bezahlt.

  18. 18
    Martin says:

    Von einer Erkrankung kann man im Beitrag nichts lesen. Dafür liest man aber, dass der Kaffee nicht mal heiß war. Was soll denn diese Aussage bezwecken. Das klingt etwas nach: „war doch nicht so schlimm…“. Allerdings stellt sich mir da die Frage ob der Mandant vorher die Temperatur gemessen hat oder ob der Busfahrer einfach Glück gehabt hat, dass etwas mehr Zeit nach dem Kaffeekauf verstrichen war. Jetzt, wo dieser Aspekt einer psychischen Erkrankung im Raum steht ist die Sache noch viel dramatischer finde ich. Da sind Tagessätze nicht mehr angemessen. Da kann es gern auch mal in die geschlossene Abteilung des Haftkrankenhauses gehen.
    Wer weiß wann dem wieder mal ein Vehikel vor der Nase weg fährt?

  19. 19
    Chep87 says:

    @???

    Auch heute dürfen nur so viele KiWa in den Bus rein wie für Rollis zugelassen. (Was in der Regel 2 sein dürften). Das häufig mehr drin sind, liegt einerseits daran, dass es den Busfahrern egal ist oder sie zu große Angst davor haben eins auf die Fresse zu kriegen, oder Hilflosigkeit weil der Bus ständig mit KiWas überfüllt ist.
    Ansonsten dürfte doch die „Freundlichkeit“ Berliner Busfahrer in der Welt bekannt sein ;)

  20. 20
    ksu says:

    @crh Warum schreiben Sie „Opfer“ in Doppelhochkommata? Mutmaßliches Opfer?
    Sry, auch wenn der Täter mutmaßlich an einer psychische Erkrankung leidet (was man schon hätte im ursprünglichen Blogeintrag erwähnen sollen) – das Opfer bleibt das Opfer und ein tätlicher Angriff auf einen Busfahrer ist aus meiner Sicht kein Kavaliersdelikt!

  21. 21
    Hardy says:

    Mal ganz ehrlich: Statt sich über den Tramfahrer aufzuregen, würde ich mir ernsthaft (!) den Geisteszustand des Täters ansehen.

    Und das Wort „Betriebsvorkommnis“, über das sich der gewitze Autor so gekonnt aufregt, scheint Teil des Vordruckes zu sein (abk.: Bvk).

    Ganz ehrlich: Einen zu Unrecht Angegriffenen auch noch öffentlich der Lächerlichkeit preiszugeben ist eines Anwaltes unwürdig. Die Bemerkung, der Kaffee sei lauwarm gewesen (hat der Herr Hönig selbst gemessen?) ist schlicht: Dumm.

    (Wer austeilt, und so…)

  22. 22
    fabnie says:

    Nachdem ich hier eine Weile nur mitgelesen habe möchte ich nun doch etwas dazu sagen, da die Diskussion aus meiner Sicht einige Punkte außer acht lässt.
    Als kurze Vorabinfo dazu, ich bin in einem kleinen ostdeutschen Verkehrsunternehmen als Straßenbahnfahrer unterwegs (neben dem Studium als Aushilfe) und kann daher ein wenig aus Erfahrung sprechen.

    Die Formulierung im Betriebsvorkommnisszettel sind sicherlich in Zusammenarbeit des Straßenbahnfahrers mit mindestens seinem Teamleiter, wenn nicht sogar mit der Rechtsabteilung des Unternehmens entstanden. Nach einer internen Stellungnahme des Fahrpersonals wird soetwas gerne auf plausibilität beziehungsweise effektivität geprüft, um unnütze vom Fahrer jedoch genannten Informationen auszulassen. Dies dürfte zumindest die Formulierungen (siehe das angesprochene Jurastudium) erklären.

    Ohne die genauen Umstände vor Ort zu kennen gibt es hier durchaus Situationen, in denen ich nach Beendigung des Fahrgastwechsels das Fahrzeug anrollen lasse, um nach Erhalt der Freigabe durch das Signal zügiger losfahren zu können. Mir stellt sich die Frage, sollte mir in diesem Fall eine Person bewusst vor die Bahn „springen“ um den Betriebsablauf zu stören, ob dies nicht sogar in Richtung des gefährlichen Eingriffes in den Bahnverkehr gehen könnte, da ich übertrieben scharf (da unerwartet) Bremsen und somit unter umständen Fahrgäste in der Bahn gefährden würde.

    Zum Kaffe möchte ich ergänzen, dass ich definitiv keine Schicht zu Ende fahren möchte, wenn mir dabei ein brauner Kaffefleck sichtbar auf der Uniform prangt. Abgesehen davon, dass Außenstehende (Fahrgäste oder Passanten) dies aufgrund der Unkenntniss dieser Situation nicht einzuordnen wüssten fände ich es entwürdigend!

    Ob die Strafe in diesem Fall angemessen ist kann ich mangels Fachkenntniss nicht beurteilen, weiß aber, dass mich ein solches Vorkommnis als Fahrer eine ganze Weile danach beschäftigen würde und ich mir die Frage stellte, ob ich beim nächsten Mal wieder aus der Bahn steigen würde um den Sachbeschädiger zu stellen, wenn ich um meine Gesundheit (in welchem Maße auch immer) fürchten muss.

    Kurz am Rande noch einen Einblick in die Fahrgäste noch mitnehmen/nicht mitnehmen Situation: Es gibt immer Situationen im Betriebsablauf, seien es kurze Ampelphasen (und das muss nicht die aktuelle sondern es kann auch die Vorrausssicht auf die nächste Grpße Kreuzung sein), das bereits mehrmalige verpassen der Ampelphasen oder schlicht und ergreifend das Vorbeirennen einzelner an der Bahn, die man selbst noch mitgenommen hätte, die aber garnicht mitwollten, in denen ich als Fahrer entscheide loszufahren.
    Ein herabhängender Mundwinkel gefolgt von den Worten „Es tut mir Leid“ wird von außen gerne mißverstanden und man erntet großes gezeter bis zu einem Brief an das Verkehrsunternehmen.

    Als Tip eines Fahrers an Fahrgäste, kommuniziert mit dem Fahrpersonal, dann sind die Chancen deutlich höher, dass ihr auch noch mitkommt. Wie beschrieben, ein bloßes schnellen auf die Bahn zulaufen kann sich auch auf einen Freund beziehen, der gerade ausgestiegen ist und mich somit unnütz vom weiterfahren abhält. Winkt mit der Hand, guckt den Fahrer an wie er reagiert und hört nicht auf euch zu beeilen, nur weil der Fahrer die Tür nochmal für euch aufmacht! Es schadet übrigens auch nicht, sich danach zu bedanken, auch wenn die Türen teilweise recht schalldicht sind sieht man doch eine sich freundlich hebende Hand im Innenspiegel.

    Nun ist der Kommentar doch etwas länger geworden als erwartet, ich hoffe euch trotzdem einen kleinen Einblick von „der anderen Seite“ gegeben zu haben.

  23. 23
    ??? says:

    Es ist ja nett, dass man sich so viel Mühe macht, aber zum Thema „Kommunikation“ erlaube ich mir darauf aufmerksam zu machen, dass ich aus meiner Kindheit noch an den Fahrerkabinen von Bussen und Straßenbahnen das Schildchen kenne:

    Gespräch mit dem Fahrer verboten!

    Damals schrieb man eben noch nicht „….mit dem Fahrer / der Fahrerin….. “

    An der Haltestelle durfte geraucht werden (das ist heute in München ein Verbrechen) und die Erde drehte sich nicht schneller und nicht langsamer.

    Ich bin zwar Nichtraucherin, man sieht aber nun überall nicht nur die Kippen, die trotzdem herumliegen, sondern auch auf Fußwegen und Haltestellenbereichen diese To-Go-Becher auf den Straßen, die mich wahnsinnig auf die Palme bringen.

  24. 24
    fabnie says:

    Sofern das auf meinen Betrag anspielt wurde mein Kommunikationsansatz missverstanden.

    Mir geht es um eindeutige Handzeichen, eventuell ein Rufen wenn man von aussen auf eine Bahn zugeht und unbedingt noch mitgenommen werden möchte.

    Gerade bei längeren Wartezeiten an Endhaltestellen laufen öfter kurz vor Abfahrt Leute zielstrebig auf eine Bahn zu, auf die das Fahrpersonal entweder noch wartet oder aus Erfahrungswerten heraus schon nicht mehr, nur um diese dann im letzten Moment abbiegen zu sehen.

    Besonders wenn der Fahrer potentielle Fahrgäste direkt anguckt, eventuell selbst versucht mit Handzeichen zu kommunizieren, sollte man reagieren oder sich nicht im Nachhinein darüber aufregen.

    Zu den Zigaretten habe ich noch ganz andere Geschichten, so wurde mir am Samstag erst eine an einer Umsteigehalteste eine noch glimmende auf die Frontscheibe (direkt neben das offene Fenster) geschnipst.

    Aber ich gebe Ihnen recht, die überhandnehmende Verschmutzung der Haltestellen ist weder für Fahrer noch Fahrgäste angenehm!