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Polizei
Nicht zitierfähige Einlassungen
„Wenn ich mit dir fertig bin, dann bist du tot – solche Sachen sagte sie. Die anderen Äußerungen kann ich leider nicht wiedergeben.“
Aufgrund ihres Zustands wurde sie zur stationären Aufnahme in ein Krankenhaus gebracht. „Wir unterhalten uns in Ruhe mit ihr, wenn sie wieder nüchtern ist“, so der Polizeisprecher.
Der Tagesspiegel berichtet über die Spritztour einer 20-Jährigen, die mit ihrem Auto von Kreuzberg nach Lichtenberg unterwegs war und nach einem Billard-Spiel im Tunnel Alt-Friedrichsfelde schließlich ihr Ziel erreicht hatte.
Schwurgerichts-Anklage gegen Polizeibeamten
Der Ehrgeiz des Kommissars, den Flüchtigen endlich zu fassen, war groß. Er und ein weiterer Fahnder holten einen dritten Kollegen von zu Hause ab. Der hatte sogar dienstfrei und keine Waffe. Das Trio fuhr nach Schönfließ in die Feldahornstraße, wo es Dennis J. ausfindig machte. Dieser wartete in einem gestohlenen Jaguar offenbar auf die Freundin. Während zwei Polizisten im Auto blieben, trat der Polizeikommissar an den Jaguar heran. Es soll einen heftigen Wortwechsel gegeben haben. Plötzlich schoss der Polizist aus nächster Nähe in das Auto. Der tödlich Verletzte konnte noch den Wagen starten und losfahren. Der Polizist schoss noch sieben Mal auf den Jaguar, der schließlich an einer Hauswand zum Stehen kam.
Laut Ermittler gab es keinen Grund, Dennis J. zu töten. Der Polizist habe nicht aus Notwehr gehandelt, so der Leitende Oberstaatsanwalt Gerd Schnittcher. „Die Ermittlungen haben auch nicht ergeben, dass er geschossen hat, um einen der beiden Kollegen aus höchster Gefahr zu retten, beziehungsweise davor, von J. an- oder gar überfahren zu werden.“
berichtet Andreas Kopietz in der Berliner Zeitung über die Anklage-Erhebung der Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen einen 35-jährigen Polizeikommissar wegen Totschlags (§ 212 StGB) sowie gegen zwei seiner Kollegen wegen versuchter Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB).
Erschreckend an dem Fall – wenn die Vorwürfe denn wirklich zutreffen sollten – ist noch nicht einmal der Umstand, daß der Polizist sein Magazin leer geschossen hat. Das wäre als Überreaktion eines Einzelnen zu sehen. Ganz schlimm finde ich, daß dieser verirrte Einzeltäter von seinen Kollegen gedeckt worden sein soll.
So ein Verhalten erschwert nicht nur die Arbeit der Ermittler, sondern in vielen Fällen eben auch die der Verteidiger. Letztere haben in aller Regel nicht die umfassenden Möglichkeiten, Ermittlungen gegen den Corpsgeist zu führen. Auf der Strecke bleibt dann die Rechtspflege insgesamt. Denn wenn Polizeibeamte lügen, bricht das System in sich zusammen.
Es bleibt zu hoffen, daß von dem nun stattfindenden Prozeß vor dem Schwurgericht ein ganz deutliches Signal für die grüne Truppe ausgeht.
Verbal
Aus einer Ermittlungsakte:
Als die beiden Personen den Laden wieder verlassen wollten, erfolgte der Zugriff.
Ich konzentrierte mich auf die größere Person, gab mich verbal als Polizeibeamter zu erkennen und brachte die Person zu Boden, wo ihr die Handfessel angelegt wurde.
Der Beschuldigte wurde später namhaft gemacht.
Dieses verschwurbelte Polizistendeutsch ist doch immer wieder eine Quelle für fröhliche Unterhaltung beim Aktenstudium. 8-)
Zeugen gesucht
Es gab mal wieder Zoff unter Rockern:
Ein 23-jähriger Unterstützer des „Hells Angels“-Motorradclubs (MC) soll auf dem weitgehend leeren Kundenparkplatz eines großen Supermarktes in Eberswalde (Barnim) auf zwei andere Männer geschossen haben, die wiederum dem weiteren Umfeld des im August 2009 verbotenen Rockerclubs „Chicanos MC Barnim“ zugerechnet werden.
berichtet die Berliner Zeitung über einen Vorfall vom 31.12.2009
Noch ist der gesamte Hergang nicht vollständig geklärt. Der mutmaßliche Schütze und auch die Opfer – von denen ein Rocker namentlich bekannt ist – hüllen sich in Schweigen.
Wie üblich, so auch hier: Keine Kooperation der Rocker mit den Ermittlern. Die Versuche des LKA Eberswalde, doch noch an Informationen heranzukommen, erscheinen zunächst ein wenig … ähem … hilflos:
Am vergangenen Sonntag hat es dann eine groß angelegte Polizeiaktion in Eberswalde gegeben, in deren Folge dann vier Männer in die Untersuchungshaftanstalt verschickt wurden. Die Polizei hat das übliche Zubehör sichergestellt: 15 Axtstiele, Schreckschusspistolen und Totschläger sowie Betäubungsmittel.
Nachdem das mit der Internetwache nicht so erfolgreich war, steckt man die Verdächtigen erst einmal in die U-Haft und hofft, sie auf diese Weise weich zu kochen. Manchmal klappt das ja auch. In diesen Kreisen dürfte es wohl eher nicht funktionieren. Warten wir’s ab.
Verkehrsüberwachung durch die Kripo
Zwei Moppedfahrer, eine Honda und eine Suzuki, haben ein ziviles Polizeifahrzeug, einen Opel, überholt. Alle drei waren etwas flott in der Stadt unterwegs, der Opel mit etwa 80 km/h. In dem Bußgeldverfahren stellt sich nun die Frage: Wie schnell war der Hondafahrer? Die Polizeibeamten hatten die Geschwindigkeit durch Hinterherfahren „gemessen“.
Die Ermittlungsakten geben Auskunft:
Ermittlungsakte Honda:
Kurz hinter dem beschriebenen Kreuzungsbereich beschleunigte das Krad nochmals erheblich, so dass nach einer Fahrstrecke von 250 Meter in Höhe der Graf-Gluffke-Straße ein Höchstwert von unserem Tacho des Zivilfahrzeug von über 130 km/h abgelesen werden konnte.
Die dortige Lichtzeichenanlage schaltete kurz vor dem Überqueren auf Gelblicht. Das Krad fuhr hinter einem anderem Krad, Suzuki, mit gleicher Geschwindigkeit wie o.a., in einem Abstand von ca drei Fahrzeuglängen hinterher.
Also: Die Honda fährt hinter der Suzuki. Als die Honda an die Kreuzung kommt, schaltet die Ampel von grünem auf gelbes Licht um. Aha.
Nun die Ermittlungsakte Suzuki:
Kurz hinter dem beschriebenen Kreuzungsbereich beschleunigte das Krad nochmals erheblich, so dass nach einer Fahrstrecke von 250 Meter in Höhe der Graf-Gluffke-Straße ein Höchstwert von unserem Tacho des Zivilfahrzeug von über 130 km/h abgelesen werden konnte.
Die dortige Lichtzeichenanlage wurde bei augenscheinlich unverminderter Geschwindigkeit bei Rotlicht überquert.
Also: Die Suzuki fährt bei Rotlicht. Vor der Honda, die bei Gelblicht über die Ziellinie gefahren ist.
Hmmm. Es kann natürlich sein, daß die Ampel an der Kreuzung Graf-Gluffke-Straße anders wie sonst üblich – nach grün kommt gelb kommt rot – geschaltet ist, etwa nach grün kommt rot kommt gelb. Oder so ähnlich.
Besser wäre es aber auf jeden Fall, wenn die beiden Kriminalbeamten, die da in dem Opel unterwegs waren, die Verkehrsüberwachung künftig den geschulten Kollegen vom Verkehrsdienst überließen. Die kennen im übrigen auch die Spielregeln, die sich das Kammergericht für die Messung durch Hinterherfahren (250 Meter reichen nicht!) ausgedacht hat. Die Kripo ist dafür da, Straftäter zu ermitteln.
Wenn nicht feststeht, wer nun vorn und wer hinten gefahren ist, gilt der Zweifelsgrundsatz: Die Honda fuhr vorn (was durch das Gelblicht bestätigt wird). Dann fuhr die Suzi zwischen dem Polizeiauto und der Honda. Und auch das führt zu einer unzulässigen – unverwertbaren – Messung der Honda. Das Verfahren ist einstellungsreif.
Manchmal reicht es nicht aus, sich nur eine Akte anzuschauen; der Blick ins Parallelverfahren bietet öfters mal Anlaß zur Freude.
Huch!
Es könne in Einzelfällen zu Fehlern kommen, räumt der Personalrat des Landeskriminalamtes (LKA) ein. „Wenn jemand immer nur in Hektik arbeitet, kann er auch mal was vergessen“, sagt Personalratschef Werner Thronicker.
Sabine Deckwerth und Andreas Kopietz berichten in der Berliner Zeitung über die Ursache dafür, daß die Schüler Yunus K. und Rigo B. sieben Monate wegen versuchten Mordes in Untersuchungshaft saßen.
Noch so einer:
Chef-Ermittler Haeberer räumt ein: „Wir bestreiten nicht, dass wir an der einen oder anderen Stelle noch besser werden können. Aber was wir nicht verhindern können, ist die Lebenswirklichkeit, nämlich dass ein Zeuge die von ihm beobachtete Person nach der Tat auch für wenige Sekunden aus dem Auge verlieren kann.“
Tja, wo gehobelt wird, da fallen schon ‚mal Knastüren in’s Schloß. So ist das …
Nicht ideal gelaufen
Es war der Zeitpunkt der Abrechnung. Am 20. Tag des Prozesses gegen die wegen eines Molotowcocktail-Wurfes angeklagten Yunus K. und Rigo B. nahmen Verteidigung und Richter den Ermittlungsführer der Polizei in die Mangel. Der 38-jährige Staatsschutzbeamte Mario G. räumte schließlich Versäumnisse ein. Die Ermittlungen seien „nicht ideal gelaufen“.
berichtet Konrad Litschko in der taz.
Nicht ideal, weil:
Das sei in der Fließbandarbeit des 1. Mai wohl untergegangen, räumt Mario G ein.
Die Leute per Fließbandarbeit in den Knast stecken und mit einem Schwurgerichtsverfahren überziehen. Tolle Wurst.
Und noch so ein Klops:
Ob er damit sagen wolle, bohrt Verteidiger Stefan König nach, dass er nicht ausreichende Kapazitäten zur Verfügung gehabt habe, um das Verfahren angemessen zu bearbeiten? „Wenn Sie so wollen, ja“, brummelt Mario G. Es habe allerdings auch keinen Anlass gegeben, an den „sehr detaillierten“ Aussagen zweier Polizisten – der Hauptbelastungszeugen – zu zweifeln.
Kein Anlaß zu Zweifeln. Das kennt jeder Verteidiger, der es mit Polizeizeugen vor Gericht zu tun hat.
Es bleibt zu hoffen, daß dieses Verfahren in die Lehrbücher eingeht. Und zwar in die von Polizeibeamten, Richtern und Staatsanwälten.
Protestkriminalität
Auch die Angriffe auf Polizisten in den vergangenen Monaten, sagte Wendt, könnten als Teil einer zunehmenden Protestkriminalität gesehen werden. „Auf Politiker kann man keinen Stein schmeißen, die trifft man nie, aber auf Polizisten leider schon.“
Quelle: Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, via Tagesspiegel.
Man beachte in dem zitierten Satz das Wort „leider“: Es steht am Ende und nicht im ersten Halbsatz. Ob Herr Wendt weiß, daß er sich auf verdammt dünnem Eis bewegt?
Tennessee Eisenberg – Die Erklärung der Staatsanwaltschaft
Auf Regensburg-Digital gibt es den Wortlaut der Staatsanwaltschaft, die erläutert, warum sie das Verfahren gegen die Polizeibeamten nach § 170 II StPO gestellt hat.
Ich hoffe, daß wir auch irgendwann einmal die Beschwerde-Begründung der Rechtsanwälte der Familie des getöteten Studenten lesen können, um auch deren Sicht der Dinge zu erfahren.
Die Entscheidung der StA Regensburg – soviel meine ich, an dieser Stelle sagen zu können – schadet dem Ansehen der Ermittlungsbehörden und damit dem Glauben des Volkes (Art. 20 II S. 1 GG) an faire Verfahren. Ein Freispruch nach einer öffentlichen Hauptverhandlung vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts wäre – bei aller Rücksicht auf die Interessen der Polizeibeamten – die wesentlich bessere Lösung gewesen (wenn den Beamten denn wirklich der § 32 StGB zur Seite gestanden hat, woran auch ich so meine Zweifel habe).
Wie es sich bisher darstellt, bleibt jedenfalls – trotz der veröffentlichten Erklärung – der Eindruck bestehen, daß Polizei und Staatsanwaltschaft auch in diesem Fall eine gemeinsame Sache machen („kollusiv zusammenwirken“ – hallo Bert und Kerstin! ;-)) und sich nicht der Entscheidung eines unabhängigen Gerichts stellen wollen. Das ist nicht gut …
Danke an den Staatsanwalt für den Hinweis auf die Veröffentlichung.
Notwehr, 12 mal
Das Verfahren gegen zwei Polizisten, die den Studenten Tennessee Eisenberg mit zwölf Kugeln erschossen haben, ist eingestellt. Die Beamten hätten in Notwehr gehandelt.
berichtet Bernhard Hübner in der taz.
In der Süddeutschen (mit weiter führenden Links) gibt es ein wenig Hintergrund zu der unglaublichen Geschichte.
