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Polizei
Wohnungsdurchsuchung bei einem Schlipsträger
Strafverteidigung hat auch etwas Voyeuristisches. Spannend sind inbesondere auch die Durchsuchungsbericht der Polizei.
Damit meine ich nicht die Standard-Durchsuchung, die mit einem „Die Wohnung machte einen sauberen und aufgeräumten Eindruck“ beginnt. Das nachfolgende Zitat aus einer Ermittlungsakte liefert da schon eine deutlich unterhaltsamere Variante des Aktenstudiums:
Alle Räume befanden sich in einem stark verschmutzten und verwahrlosten Zustand. Das Toilettenbecken war voller Kot, Kleidungsstücke und Unrat waren überall verteilt. Im Küchenbereich befanden sich Essenreste, der Herd inklusive Ofen wiesen Verkrustungen auf und waren dadurch unbrauchbar.
Kleidungsstücke und Papiere lagen auf dem Boden verstreut herum.
Die im Schlafzimmer befindliche Matratze war nicht bezogen und wies diverse großflächige undefinierbare Flecken und Verschmutzungen auf.
Nicht nur Strafverteidiger, auch Polizeibeamte brauchen – und haben – ein dickes Fell. Sonst könnte man sowas echt nicht ertragen. Das Durchsuchungsprotokoll riecht auch nach seiner Digitalisierung noch recht übel.
Nebenbei: Es geht um eine Wirtschaftsstrafsache, nicht um eine Körperverletzung in einem Männerwohnheim. Der Wohnungsinhaber ist Schlipsträger …
Der Chirurg und die Blutprobe
Es sollte eine Routine-Angelenheit werden. Alkoholgeruch in der Atemluft, Alkoholkonsum eingeräumt und ab geht die Post zur Blutentnahme. Dann aber entwickelte sich die Geschichte ganz anders als geplant.
Und das dann auch noch, nachdem sich zwei hochdekorierte Polizeibeamte alle Mühe gegeben haben. Genützt hat es nichts:
Dem Gesichtschirurg Dr. H. wird der Kraftfahrer wohl demnächst eine Dankeskarte schicken.
Eine Dankeskarte für dieses geniale Fundstück bekommt Rechtsanwalt Bert Handschumacher von mir.
Die Wege des Dope sind unergründlich
Trotzdem: Versuchen kann man es ja .
Der eine ist ein Kleinbauer, der Cannabis anbaut und Haschisch herstellt. Der andere ist ein Chefkriminalist, der verhindern will, dass dieses Haschisch in Europa verteilt wird.
Die taz berichtet über Cannabisbauern und Drogenfahnder mit ihrem Windmühlen-Spiel.

Das Kanackenschwein und der General
Es ist schon etwas länger her. 2009 war’s. Ich hatte über einen Polizeibeamten berichtet, der telefoniert hatte. Mit einem Zeugen, den er angeschrieben hatte. Der Anrufer kündigte dem Polizeibeamten gegenüber an: Das Kanackenschwein steche ich ab. Das ging in die Richtung meines Mandanten.
Der Polizeibeamte hielt es für entbehrlich, über das Telefonat, über den Anrufer, über die Beleidigung und über die angedrohte Straftat einen Vermerk anzufertigen. Er hat die Sache nicht weiter verfolgt.
Warum auch? Der Beschuldigte war – für den Polizeibeamten bereits im Ermittlungsverfahren – schließlich ein ganz schlimmer Straftäter. Und dann hatte er auch noch einen Namen, der auf einen Migranten-Hintergrund schließen lies. Also: Was soll man da schon großartig aufschreiben?!
Die Strafanzeigen, die ich in meinem Leben geschrieben habe, kann sogar ein Sägewerksmitarbeiter an einer Hand abzählen. Aber das hier ging mir dann doch ein wenig zu weit. Zumal es auch insgesamt um die Glaubwürdigkeit dieses Polizisten ging. Und da konnte ein gegen ihn geführtes Ermittlungsverfahren meinem Mandanten nur weiterhelfen.
Nun hat es ein wenig gedauert, bis das Verfahren gegen den Beamten abgeschlossen wurde. Alles nicht so schlimm, meint die Generalstaatsanwaltschaft:
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren aus zutreffenden Gründen eingestellt.
Na gut. Dann eben nicht.
Aber wenigstens hatte der Beamte gute zwei Jahre lang ein offenes Ermittlungsverfahren, das ihn sicherlich vorsichtiger hat werden lassen. Zumal es neben dem Strafverfahren auch noch ein fröhliches Disziplinarverfahren gibt, in dem er sich vor seinen – sicherlich weniger fröhlichen – Vorgesetzten rechtfertigen muß. Mehr als zwei Jahre nach diesem Telefonat.
Und meinen Namen kennt er nun auch.
Spitzelbesuch beim Pfarrer
Durchsuchung beim Pfarrer wegen seiner Kritik an der sächsischen Polizei?
Die sächsische Polizei hat die Wohnung eines Geistlichen durchsucht. Er hatte sich an den Dresdner Demos gegen Rechts beteiligt – und die Ermittlungen kritisiert.
berichtet Jennifer Stange in der taz.
Ein Pfarrer als Landfriedensbrecher? Hat er gewalttätige Angriffe auf Nazis verübt?
Man sollte den Dresdner Ermittlungsbehörden dann wohl doch ein wenig mehr auf die Finger schauen. Irgendwas scheint bei denen da völlig aus dem Ruder gelaufen zu sein, nachdem man sie beim Bespitzeln von friedlichen Demonstranten erwischt hat.
Bei Protesten gegen den damaligen Nazi-Aufmarsch kam es zur massenhaften Auswertung von Handydaten. Auch wurden unter anderem das Parteibüro der Linken und ein Anwaltsbüro durchsucht, später auch diverse Razzien bei Anti-Nazi-Aktivisten durchgeführt. Die sächsischen Behörden rechtfertigen dies mit Ermittlungen gegen eine kriminelle Vereinigung.
Haben die eigentlich in den vergangenen 25 Jahren nichts dazu gelernt? Oder (und?) den Begriff „Wende“ irgendwie falsch verstanden?
Litigation-PR durch Ermittlungsbehörden
Presseerklärung zur mutmaßlichen Pressemanipulation durch Ermittlungsbehörden im Zusammenhang mit einer U-Bahnschlägerei.
Herausgeber: Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
Seit mehreren Wochen kursieren in den Medien und dem Internet Aufnahmen einer Gewalttat auf einem U-Bahnhof in Berlin. Die Aufnahmen wurden von den Ermittlungsbehörden veröffentlicht, vermeintlicherweise zu Fahnundungszwecken. Verheimlicht wurde hierbei offenbar die von Beginn an bekannte Vorgeschichte zu der Tat. Das spätere Opfer war offenbar durch seine vorherigen Handlungen mitursächlich für die spätere Eskalation. Diese Eskalation soll hier nicht bagatellisiert werden, jedoch steht der Sachverhalt nun in einem anderen Licht da. Eine deutlich besser zu Fahndungszwecken geeignete Aufnahme exisiterte. Diese Aufnahme wies keine Schlägerszenen auf. Sie wurde nicht veröffentlicht.
Diese gewählte Vorgehensweise wird den Anforderungen, die an eine objektive Ermittlungsbehörde zu stellen sind, nicht gerecht. Diese Vorgehensweise ist geeignet, den Verdacht manipulativen Verhaltens hin zu einer Emotionalisierung der Gewaltdebatte zu wecken. Daneben wurde die Öffentlichkeit erheblich verunsichert. Richter werden öffentlich an den Pranger gestellt. Zur Sachlichkeit mahnendende Veranwortliche wurden verhöhnt.
Die Strafprozessordnung regelt klar unter welchen Voraussetzungen Abbildungen von Beschuldigten in die Öffentlichkeit gelangen dürfen. Wegen der besonderen Grundrechtsrelevanz der Veröffentlichung unterliegen entsprechende Anordnungen regelmäßig dem Richtervorbehalt. Es gilt aufzuklären, ob der prozessual korrekte Weg vor Veröffentlichung der Bilder eingehalten wurde und insbesondere, ob zur Entscheidung berufene Personen vor ihrer Entscheidung umfassende Kenntnis vom vorhandenen Bildmaterial hatten
Peter Zuriel
für den Vorstand
Die Presseerklärung als Datei im PDF-Format gibt es hier.
Eine Ansichtskarte aus der Schweiz
Wir haben die Mandantin über die Jahre in verschiedenen Bußgeldgeldsachen vertreten. Kurz bevor sie in den Urlaub gefahren ist, hat sie mich als Strafverteidiger beauftragt. Sie fühlte sich von einer Politesse ungerecht behandelt und hat darüber mit der Ordnungshüterin diskutiert. Der Inhalt jenes Gespräches wird zur Zeit von der Staatsanwaltschaft gewissenhaft untersucht, der ich dabei unter die Arme greifen soll.
Diese Mandantin grüßt uns aus der Schweiz mit einer stimmungsvollen Ansicht der Schweizer Berglandschaft.
Sie hat mich nicht beauftragt, dieses Bild der Verteidigungsschrift in ihrer Sache beizufügen. Ich weiß auch gar nicht, was die dumme Kuh da hinter dem Parkverbotsschild soll.
Feststellungen
Die Ermittlungen wurden von einer Polizeibeamtin geführt, die – so sagt sie von sich selbst – stets gewissenhaft und sorgfältig gearbeitet hat. Sie habe sowohl Belastendes als auch Entlastendes ermittelt, sagt sie.
Sie schreibt in einem Vermerk:
Abschließend wird festgestellt, dass der Beschuldigte im vorliegenden Verfahren in insgesamt neunzehn Fällen einen Betrug begangen hat.
Das ist die schiere mit Arroganz gepaarte Ahnungslosigkeit, was das Verfahrensrecht angeht. Und wenn der Psychologe sich das genauer anschaut, findet er vielleicht auch noch Hinweise auf ein äußerst spärliches Selbstbewußtsein in dieser Passiv-Formulierung „wird festgestellt“; ist die Beamtin zu feige für ein „Ich habe festgestellt!“?
Am Ende stellte das allein dazu berechtigte Gericht etwas fest. Nämlich das, was Staatsanwaltschaft und Verteidiger unisono beantragt hatten. Freispruch aus tatsächlichen Gründen. Der Beschuldigte hatte in keinem einzigen Fall einen Betrug begangen.
Es waren lediglich die schlampigen Ermittlungen, die zu der falschen Ansicht (sic!) der Ermittlerin geführt haben. Sie hat – entgegen ihrer eigenen Behauptung – die Belastungen fein säuberlich eingesammelt und es der Verteidigung in der Beweisaufnahme vor Gericht überlassen, die Entlastungen vorzulegen. Eine Aufgabenteilung, die so nicht im Gesetz steht. Aber das Leben einer Polizeibeamtin wesentlich einfacher macht.
Die Dame ermittelt jetzt auch nicht mehr. Sie betreibt nun Öffentlichkeitsarbeit beim Polizeipräsidenten. Gut so, da kann man jedenfalls nichts falsch machen.
Bayern-Trojaner im Einsatz
Das bayerische Justizministerium führte bereits mehrere Online-Durchsuchungen durch. Der „Landestrojaner“ oder „Bayern-Trojaner“ wurde insgesamt fünfmal eingesetzt, wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ in seiner morgen erscheinenden Printausgabe berichtet. Zwischen 2009 und 2010 gab es insgesamt fünf Online-Durchsuchungen in Augsburg, Nürnberg, München und Landshut.
Quelle: Gulli
In Bayern war man schon immer recht fortschrittlich. Oder? Aber ob die Spitzelsoft auch irgendwas Verwertbares zu Tage befördert hat, wurde bislang nicht bekannt.
Party bei „Berlin City“ und „Berlin Eastgate“
Geladene und ungeladene Gäste gestern auf der Rockerparty der Bandidos in Reinickendor anläßlich ihres 10. Geburtstages.
Darüber berichtet heute der Tagesspiegel. Alles und jeder wurden kontrolliert. Gefunden wurde … nichts. Aber die Polizei hat einmal mehr ein paar nette Fotos für’s Familienalbum geschossen. Man weiß ja nie, wofür man sowas mal gebrauchen kann.
Es dauert nicht mehr lange, da werden die Gäste solcher Feiern nur nach erfolgter Speichelprobe für die DNA-Datenbank aufs Festgelände gelassen.


